Wenn diese Zeilen erscheinen, wird Terri Schiavo voraussichtlich gestorben sein. Doch niemand wird mehr fragen, wie die junge Frau einmal gewesen ist, was sie bewegt hat, welche Wünsche sie hatte. Ihr Ende wird vielmehr zu einem Zeichen werden: Der Fall Schiavo als Signatur in der Justizgeschichte der USA; das umstrittene Sterben Terri Schiavos als Legende der zerrissenen amerikanischen Gesellschaft. Diese wird von einem egoistischen Ehemann erzählen, der seine hilflose Frau loswerden wollte und von einer liberalen, gottabfälligen Richterschaft, die Terri in den Ostertagen des Jahres 2005 zu einem schrecklichen Martyrium verurteilt hat.
Sicher ist, dass das Schicksal der 41-Jährigen, die seit über 15 Jahren im Wachkoma liegt, öffentlich besiegelt wurde. Denn gleichgültig, ob Michael Schiavo seinen Wunsch, den Zustand seiner Frau zu beenden, durchsetzen konnte, oder ob die Eltern mit ihrer Berufung bei den höheren Instanzen Erfolg gehabt hätten und Terri Schiavo die Magensonde wieder eingesetzt worden wäre, sie wäre von der Beurteilung und dem Urteil Dritter abhängig gewesen. Zweimal bereits, 2001 und 2003, war die Patientin zum Spielball einer juristischen Auseinandersetzung geworden, die mit der Entfernung und Wiedereinsetzung der Magensonde endete. Wieviel Schmerzen ihr das damals verursacht haben mag, ist von Außenstehenden so wenig zu ermessen wie heute ihre Qual, langsam zu verdursten.
Vielleicht hätte ein Patiententestament das Tauziehen zwischen Ehemann und Eltern erspart, weil sich der juristische Streit auch um die Rekonstruktion des "mutmaßlichen Willens" Terri Schiavos drehte. Sicher ist das nicht, denn es ging in ihrem Fall nicht um den Abbruch einer Therapie, die von Seiten des Patienten verweigert werden kann, sondern um die Vorenthaltung der künstlichen Ernährung, die zur Basisversorgung gehört. In den USA jedoch ist die "aktive Sterbehilfe" ebenso verboten wie hier zu Lande.
Kürzlich hat der Bundestag den Bericht seiner Ethik-Kommission zur Neuregelung des Betreuungsrechts debattiert, in dem eindeutige Grenzen gesetzt werden. In ihrer Empfehlung nimmt die Kommission nicht-einwilligungsfähige Koma-Patienten und Demenzkranke generell aus dem Geltungsbereich von Patientenverfügungen heraus - entgegen der Absicht von Justizministerin Zypries, die dem "Patientenwillen" ohne Einschränkung ensprechen will. Wenn der Bundestag seiner Kommission folgte, trüge er nicht nur der Tatsache Rechnung, dass ein gesunder Mensch seine subjektiven Bedürfnisse in einem entsprechenden Zustand nicht voraussehen kann, sondern er würde auch verhindern, dass alte Menschen angehalten werden, sich über eine Patientenverfügung selbst "zu entsorgen", wenn sie für die Sozialsysteme zu teuer erscheinen. So weit es sich um einen irreversibel zum Tod führenden Zustand handelt, soll - so der Vorschlag - ein Konsil aus Angehörigen, Ärzten und Pflegepersonal über den "mutmaßlichen Willen" des Patienten entscheiden. Bislang gibt es allerdings noch wenig "verstehende" Ansätze, wie dieser in der konkreten Situation zu ermitteln ist.
Was den "Fall Schiavo" angeht, haben alle verloren: Terri Schiavo, deren Leid niemand kennt und von der nun niemand mehr sagen kann, ob sie vielleicht nicht eine ähnliche Chance gehabt hätte wie ihr Namensvetter Terry Wallis aus dem Bundesstaat Arkansas, der im Juli 2003 nach 19 Jahren aus dem Koma erwachte. Verloren haben auch die Eltern, die ihr Kind aus religiöser Überzeugung nicht sterben lassen wollten. Der Ehemann, der nun mit der Schuld leben muss, seine Frau zu Tode gebracht zu haben. Die Republikaner, die aus dem Leiden Schiavos politisch Gewinn schlagen wollten und nun als verlogen dastehen, weil von ihrem Führer und Scharfmacher Tom DeLay bekannt wurde, dass er im eigenen Verwandtenkreis selbst für Sterbehilfe entschieden hatte.
Und verloren hat nicht zuletzt die amerikanische Gesellschaft, die sich in einem fundamentalistisch grundierten Kampf positioniert und, wieder einmal, zugelassen hat, die sensiblen Fragen von Leben und Tod in einen politischen Weltanschauungsstreit einzuspannen. In ihm verlängert die eine Seite den verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des Lebens zu einer unzulässigen Lebenspflicht und die andere unterwirft das subjektive Recht, über den eigenen Körper zu entscheiden, einem abstrakten, von Dritten exekutierten Selbstbestimmungsrecht. Die USA haben, angefangen mit dem seit den sechziger Jahren geführten erbitterten Abtreibungsstreit, eine lange Übung in derlei Demonstrationen. Der Fall Terri Schiavos ist ein weiteres abschreckendes Exempel, das bei uns nicht Schule machen sollte.
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