Die vielen Realitäten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Meinung In Brandenburg verlieren zwei Ungeimpfte ihre Arbeit in der Pflege. In Schleswig-Holstein gewinnt eine ungeimpfte Zahnarzthelferin vor Gericht. Was sind das für Signale für die Beschäftigten im Gesundheitswesen?
Ausgabe 28/2022
Was bringt die einrichtungsbezogene Impfpflicht?
Was bringt die einrichtungsbezogene Impfpflicht?

Foto: Avalon/Avalon

Der Richterbeschluss des Bundesverfassungsgerichts im April 2022 war unmissverständlich: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist verfassungskonform. Seither ist es um den Impf-Piks für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen allerdings still geworden. Eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland zählte Ende April über 47.000 Verstöße in den 20 größten deutschen Städten, Dresden ist in Hinblick auf die Einwohnerzahl an der Spitze.

Doch die seither veröffentlichten Berichte in den Lokalmedien deuten darauf hin, dass die Missachtung der Teilimpfpflicht bisher nicht oder höchstens milde sanktioniert wird. Berlin kapitulierte schon früh, weil es den Gesundheitsämtern an Personal fehlt. In Mecklenburg-Vorpommern weigerte sich das Ministerium, entsprechende Daten zusammenzustellen: zu hoher Arbeitsaufwand. Auch die 11.000 Ungeimpften in Thüringen müssen bisher kaum befürchten, belangt zu werden, und wenn, betragen die Bußgelder höchstens 150 bis 250 Euro. Das Infektionsschutzgesetz sieht Strafen bis zu 2.500 Euro vor. Bayern hatte schon früh angekündigt, milde vorzugehen, es werden höchstens 300 Euro fällig. Betretungs- und Beschäftigungsverbote wurden nicht ausgesprochen.

Doch nun scheint sich das Blatt zu wenden. Im brandenburgischen Potsdam hat das Gesundheitsministerium verfügt, dass zwei ungeimpfte Mitarbeiter im Pflegebereich ihre Einrichtung nicht mehr betreten dürfen. Ein Einzelfall, wie betont wird, weil dadurch kein Engpass entstehe, neues Personal sei eingestellt worden. In einem anderen Einzelfall hat das Verwaltungsgericht von Schleswig-Holstein – bundesweit wegweisend – einer ungeimpften und klagenden Zahnarzthelferin recht gegeben; ihr war ein Bußgeld ohne aufschiebende Wirkung angedroht worden. Das Gesundheitsamt habe den im Gesetz vorgesehenen „Ermessensspielraum“ nicht genutzt, so die Richter.

Es liegen also Präzedenzfälle vor, die auf die eine oder andere Weise die Willkür von Corona-Sanktionen offenbaren und abhängig sind von föderaler Gestimmtheit, der Personalsituation in der Pflege und dem Vermögen der überforderten Gesundheitsämter. Das ist kein gutes Signal an die im Gesundheitssystem Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht.

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Geschrieben von

Ulrike Baureithel

Redakteurin „Politik“ (Freie Mitarbeiterin)

Ulrike Baureithel studierte nach ihrer Berufsausbildung Literaturwissenschaft, Geschichte und Soziologie und arbeitete während des Studiums bereits journalistisch. 1990 kam sie nach Berlin zur Volkszeitung, war im November 1990 Mitbegründerin des Freitag und langjährige Redakteurin in verschiedenen Ressorts. Seit 2009 schreibt sie dort als thematische Allrounderin, zuletzt vor allem zuständig für das Pandemiegeschehen. Sie ist außerdem Buchautorin, Lektorin und seit 1997 Lehrbeauftragte am Institut für deutsche Literatur der Humboldt Universität zu Berlin.

Ulrike Baureithel

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