Der Richterbeschluss des Bundesverfassungsgerichts im April 2022 war unmissverständlich: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist verfassungskonform. Seither ist es um den Impf-Piks für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeheimen allerdings still geworden. Eine Umfrage des Redaktionsnetzwerks Deutschland zählte Ende April über 47.000 Verstöße in den 20 größten deutschen Städten, Dresden ist in Hinblick auf die Einwohnerzahl an der Spitze.
Doch die seither veröffentlichten Berichte in den Lokalmedien deuten darauf hin, dass die Missachtung der Teilimpfpflicht bisher nicht oder höchstens milde sanktioniert wird. Berlin kapitulierte schon früh, weil es den Gesundheitsämtern an Personal fehlt. In Mecklenburg-Vorpommern weigerte sich das Ministerium, entsprechende Daten zusammenzustellen: zu hoher Arbeitsaufwand. Auch die 11.000 Ungeimpften in Thüringen müssen bisher kaum befürchten, belangt zu werden, und wenn, betragen die Bußgelder höchstens 150 bis 250 Euro. Das Infektionsschutzgesetz sieht Strafen bis zu 2.500 Euro vor. Bayern hatte schon früh angekündigt, milde vorzugehen, es werden höchstens 300 Euro fällig. Betretungs- und Beschäftigungsverbote wurden nicht ausgesprochen.
Doch nun scheint sich das Blatt zu wenden. Im brandenburgischen Potsdam hat das Gesundheitsministerium verfügt, dass zwei ungeimpfte Mitarbeiter im Pflegebereich ihre Einrichtung nicht mehr betreten dürfen. Ein Einzelfall, wie betont wird, weil dadurch kein Engpass entstehe, neues Personal sei eingestellt worden. In einem anderen Einzelfall hat das Verwaltungsgericht von Schleswig-Holstein – bundesweit wegweisend – einer ungeimpften und klagenden Zahnarzthelferin recht gegeben; ihr war ein Bußgeld ohne aufschiebende Wirkung angedroht worden. Das Gesundheitsamt habe den im Gesetz vorgesehenen „Ermessensspielraum“ nicht genutzt, so die Richter.
Es liegen also Präzedenzfälle vor, die auf die eine oder andere Weise die Willkür von Corona-Sanktionen offenbaren und abhängig sind von föderaler Gestimmtheit, der Personalsituation in der Pflege und dem Vermögen der überforderten Gesundheitsämter. Das ist kein gutes Signal an die im Gesundheitssystem Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht.
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