Embryo in No-Woman's Land

DIE BIOLOGIE LIEFERT KEINE KRITERIEN FÜR MORAL Eine ungewöhnlich große Öffentlichkeit diskutierte auf dem Berliner Fortpflanzungsmedizinkongress über Embryonenschutz, neue Formen der Elternschaft und genetische Diagnostik im Reagenzglas

Nennen wir es einfach Nora. Würde Nora in den fünfziger Jahren gezeugt und geboren worden sein, hätten sich Mutter Gisela und Vater Hans sicher auch ein gesundes Kind gewünscht. Die Schwangerenvorsorge war damals nur rudimentär entwickelt, von Gentests wusste niemand, und wenn Nora am Ende mit einer Fehlbildung oder einer Krankheit auf die Welt gekommen wäre, hätten die Eltern dies, je nach religiöser Bindung, als Gottesfügung oder als Unfall der Natur hingenommen: Schicksal in jedem Fall. Keinen Gedanken hätte das Elternpaar wohl darauf verschwendet, welchen "Status" das, was in Giselas Bauch heranwächst, hat: Ein kleiner Zellhaufen, ein Mensch oder gar eine Person?

Mit der Geburt von Louise Joy Brown vor 22 Jahren hat sich das grundlegend verändert. Das erste sogenannte Retortenbaby wurde außerhalb des mütterlichen Uterus im Reagenzglas gezeugt, und es waren Dritte, Ärzte und Laborpersonal, daran beteiligt. Abgeschnitten von der Mutter warf der "Embryo in no-woman's land", wie es die Biologin Regine Kollek formuliert, erstmals die Frage auf, was das denn sei in der Petrischale und ob ihm besonderer Schutz gebührt. In der Auseinandersetzung um den § 218 Anfang der neunziger Jahre war der rechtliche Status des Embryo dann ebenso konstitutiv wie in der Debatte um das 1991 in Kraft getretene Embryonenschutzgesetz, das künstliche Befruchtung nur mit dem Ziel der Schwangerschaft erlaubt und fremdnützige Forschung am Embryo ebenso verbietet wie genetische Auslese.

Dabei "liefert die Biologie keine hinreichenden Kriterien für Moral". Heftiger Applaus begleitete dieses einleitende (Under-) Statement von Jens Reich. Dass gerade der Naturwissenschaftler, ein Genetiker zumal, einräumte, keine endgültige biologische Antwort auf die an ihn gestellte Frage zu haben, hätte als Spruchband über einem Kongress aufgefaltet werden sollen, auf dem es nicht immer gelang, medizinische Hybris zurückzubinden auf die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

Ein "Ereignis" war der von Bundesgesundheitsministerium und Robert-Koch-Institut ausgerichtete "Fortpflanzungsmedizinkongress" schon durch die Tatsache, dass er überhaupt in diesem Rahmen stattfand. Sinnigerweise auf dem Gelände des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin trafen nicht nur die bekannten Kontrahenten aus den verschiedenen Zünften aufeinander, sondern auch eine kritische Öffentlichkeit, die mehr war, als die gewohnten Alibi-Delegationen etwa der Behinderten bei entsprechenden Anhörungen im Bundestag.

Mit so viel informierter und kritischer Rückmeldung hatten wohl insbesondere die Lobbyisten der Reproduktionsmedizin nicht gerechnet, und immer mal wieder verschaffte sich in diesen drei Tagen ihr Ärger über diese Art demokratischer Ventilation, die ihnen von Andrea Fischer zugemutet wurde, Luft. Als Auftakt für weiterführende Diskussionen wünschte sich die Bundesgesundheitsministerin das Symposium und von den siebzig Experten und Expertinnen letztlich die Beantwortung einer Frage: Bildet das Embryonenschutzgesetz noch eine "ausreichende Grundlage", um die Reproduktionsmedizin zu kontrollieren, oder hat die faktische Entwicklung die Annahmen des Gesetzgebers vor zehn Jahren bereits überholt?

Ausgangspunkt des Embryonenschutzgesetzes ist der Status des Embryos und sein Schutz. Von den Naturwissenschaften ist, wie gesagt, eine schlüssige Antwort nicht zu erwarten, obzwar sich der Aachener Reproduktionsmediziner Henning Beier auf der einen, die Philosophen Honnefelder und Bayertz auf der anderen Seite redlich abmühten, zwischen "Zellhaufen" und "Person" abzuwägen. Liberal, doch wissenschaftlich wenig überzeugend, suchte sich Kurt Bayertz aus der Affäre zu ziehen, indem er die extremen Positionen zu versöhnen suchte und einen "abgestuften Status" vorschlug. Ob dann ein Kind weniger "Person" sei als ein Erwachsener, schlug es ihm aus dem Auditorium entgegen, und auch unter den Behindertenvertretern machte sich Unruhe breit. "Die Gesellschaft hat schon viel mehr entschieden, als philosophische Debatten wahrnehmen", brachte da Juristin Frommel die Lacher auf ihre Seite, und die Biologin Kollek sekundierte: "Nicht was ein Embryo ist", sei die Frage, sondern "was er sein soll und wer dies entscheidet."

Nehmen wir an, unser Elternpaar Gisela und Hans hätten ihr Kind dreißig Jahre später geplant. Seit drei Jahren versucht Gisela erfolglos schwanger zu werden. Die Zeit drängt, sie ist mittlerweile 39. Unfruchtbarkeit, teilt ihr der Gynäkologe mit, sei kein Schicksal, sondern eine behandelbare Krankheit. Vielleicht wendet sich das Paar nun an den Repromediziner Klaus Diedrich in Lübeck, der ihr nach einer bereits misslungenen Insemination eine In-vitro-Fertilisation - also eine Befruchtung im Reagenzglas, in diesem Fall mittels der aussichtsreicheren Mikroinjektion einer einzelnen Samenzelle (ICSI) - vorschlägt. Die Kosten für die ICSI-Behandlung - zwischen 1.500 und 2.500 Mark pro Zyklus - muss das Paar selbst übernehmen. Es beginnt der Kreislauf zwischen hoher Erwartung und Frustration, denn auch nach dem dritten von der Kasse bezahlten IVF-Zyklus klappt es nicht, und Gisela leidet körperlich unter den Folgen der Hormonstimulation. Die Erfolgsquote - also die Geburtenrate - liegt zwischen 15 und 20 Prozent, und die meisten Paare, erfährt Gisela später, werden vermutlich nicht durch die Behandlung, sondern danach schwanger. Ihrer Freundin wurde eine IVF-Behandlung übrigens verweigert; sie ist nicht verheiratet. Lesbische Frauen und schwule Männer haben derzeit überhaupt keine Chance.

Gibt es das Recht auf ein eigenes Kind? Und wie verändert sich Elternschaft unter den Bedingungen "assistierter Reproduktion", zumal, wenn es sich um einen fremden Samenspender oder - in Deutschland verboten - um eine fremde Eizellenspenderin handelt? Die WHO, die der Fortpflanzungsmediziner Diedrich positiv zitierte, erklärt Sterilität als Krankheit und räumt jedem Paar das Recht auf ein eigenes Kind ein. Die Münchener Juristin Dagmar Coester-Waltjen erklärt dezidiert, dass das Recht auf Fortpflanzung nicht eingeschränkt werden darf; doch ein verfassungsmäßig einklagbares Recht auf ein eigenes Kind gibt es nicht.

Mit erfreulicher Offenheit verwies der Leipziger Medizinsoziologe Elmar Brähler auf die geringe Aussagekraft des von der Repromedizin vorgelegten Zahlenmaterials: Nur drei Prozent aller kinderlosen Paare sei ungewollt kinderlos; die Fortpflanzungsmedizin sei momentan mit nur einem Prozent an den Geburten beteiligt, dabei leiste sich ein Land mit einer derart niedrigen Geburtenrate wie die Bundesrepublik den höchsten Aufwand mit assistierter Reproduktion. Er rückte ins Licht, was auch andere Referentinnen betonten: Statt die sozio-psychologischen Ursachen von Unfruchtbarkeit überhaupt wahrzunehmen und zu erforschen, werde Sterilität auf ihre technische "Reparatur" reduziert und die Misserfolge unterschlagen. Wenn eine IVF-Behandlung wie in den meisten Fällen abgebrochen wird, bleiben die Paare ohne Unterstützung, und die Rolle des Mannes werde, wie Brähler süffisant bemerkte, marginalisiert, "obwohl gerade Männer die assistierte Reproduktion durchführen".

Die Hebamme Magdalene Weiss erzählte von einer Frau, die nach einer IVF-Beratung ein Kind bekam. Der behandelnde Arzt kommt zum Gratulieren, die Mutter hält ihm das Kind entgegen und begrüßt ihn: "Sie sind der Vater!" Der Arzt errötet, und der Ehemann der Frau steht daneben und sackt in sich zusammen. Die Geschichte beleuchtet eindrücklich die Veränderung der Beziehungen zwischen Eltern, Kind und Arzt. Noch dramatischer stellt sich dies dar, wenn die Eizelle von einer Spenderin stammt, der Samen von einem anonymen Spender und das Kind genetisch weder mit dem Vater noch mit der Mutter verbunden ist.

Gerade wegen dieser Gefahr der gespaltenen Mutterschaft in eine genetische, biologische und soziale Mutter ist Eizellenspende und Leihmutterschaft in den meisten europäischen Ländern verboten oder sehr restriktiv geregelt. Der Eingriff an der gesunden Spenderin ist fremdnützig und viel risikoreicher als etwa bei einer Samenspende. Ungeklärt sind auch die Folgen für das Kind, das einen Rechtsanspruch darauf hat, über seine genetischen Eltern aufgeklärt zu werden. Obwohl Reproduktionsmediziner wie Thomas Katzorke gerne auf den "Repro-Tourismus" ins Ausland verweisen, reagierte der Kongress äußerst skeptisch auf sein Ansinnen, die Keimzellenspende begrenzt freizugeben - für verheiratete Paare.

Dies jedoch scheint erheblich erklärungsbedürftig zu sein: Rechtlich lässt sich kaum vermitteln, weshalb homosexuelle Paare oder Alleinerziehende aus der Reproduktionsmedizin ausgeschlossen bleiben sollen. Und "erklärungsbedürftig" befand der PDS-Abgeordnete Seifert als Vertreter der Behinderten darüber hinaus die Absicht, warum ausgerechnet Ärzte das "verdichtete Zusammenleben" unverheirateter Paare, wie es der Rechtswissenschaftler Peter Derleder ausdrückte, prüfen sollten.

Beim letzten, vierten, von der Krankenkasse finanzierten Zyklus, den Gisela durchläuft, stellt sich dem Ehepaar die Frage, ob es vor dem Embryonentransfer ein Genom-Screening durchführen lassen sollte, denn Hans ist mit einer seltenen Erbkrankheit belastet. Doch was soll das Paar tun, wenn sich der Verdacht in der sogenannten Präimplantationsdiagnostik (PID) bestätigt? Sollen sie den bereits gezeugten Embryo aussondern, vernichten? Oder wird ihn Gisela austragen, auch auf die Gefahr hin, dass das Kind krank ist? Noch besteht keine Schwangerschaft, Gisela kann sich nicht wie nach einer pränatalen Diagnostik auf den Notstandstatbestand nach § 218, 2 berufen. Und was ist mit Hans, der sich so sehr einen Benjamin wünscht? Ließe sich bei dieser Gelegenheit nicht auch gleich das Geschlecht des Embryo feststellen und diesen möglicherweise gegen einen anderen austauschen?

"Warum", hielt ein Vertreter der Behinderten dem Mediziner Katzorke entgegen, "legen Sie so viel Wert auf einen gesunden Spender? Sie verletzen unsere Menschenwürde!" Dünnhäutig war man vergangene Woche auf dem Marienfelder Hügel ohnehin, doch kein Thema wühlte derart auf wie die Präimplantationsdiagnostik. Zwar nicht verboten, doch vorläufig auch nicht durchgeführt, ist dieses diagnostische Verfahren von der Bundesärztekammer kürzlich zur öffentlichen Diskussion gestellt worden. Schon die einführenden Referate von Klaus Diedrich und Klaus Dörner hatten polarisiert: Während der Gynäkologe Diedrich das Elternrecht auf eine gesundes Kind verteidigte und die beschränkte Freigabe der PID forderte, führte der historisch argumentierende Dörner hintergründig und scharfzüngig den Stab der Behinderten, die fürchten, gar nicht auf der Welt zu sein, hätte es vor 30 Jahren und mehr derartige Diagnoseverfahren gegeben. Sein Plädoyer ließ keinen Zweifel an den inhumanen Folgen der PID, die um so perfider seien, wie öffentlich und medial die "Downies" und andere Behinderte gefeiert würden. Man möge die Ärzte, die den Patientenwunsch als Befehl missverstünden, wandte er sich an die Gesundheitsministerin, doch vor sich selbst schützen.

Mit einer symbolischen Doppelhelix, die prägnante Eigenschaften zur Auswahl stellte, protestierten die Behindertenverbände bereits zum Auftakt des Kongresses gegen die Einführung der PID. Was der Münchener Gynäkologe Hepp als "kleineres Übel" bezeichnete, um eine "Schwangerschaft auf Probe" und "kranke Kinder" zu verhindern, lehnte der Heidelberger Jurist Laufs als "Zeugung unter Vorbehalt mit dem Ziel der Selektion" entschieden ab. Seine Zumutbarkeitsgrenze erreichte das Publikum schließlich, als der Frankfurter Kinderarzt von Loewenich missgestaltete und kranke Neugeborene technisch an die Wand warf.

Die "rechtsdogmatische Inkonsistenz" zwischen dem §218a Absatz 2 StGB und einem möglichen Verbot der PID, die die Juristin Monika Frommel in die Diskussion einbrachte, ist jedoch nur schwerlich aufzulösen. Der §218 erlaubt einer Frau nach medizinischer Indikation im "Notstandsfall" bis kurz vor der Geburt eine Schwangerschaft abzubrechen. Wer jedoch einer Frau die Möglichkeit zur Abtreibung eines vielleicht behinderten Fötus nach pränataler Diagnostik einräumt, wer sollte dann eine andere Frau zwingen, einen möglicherweise geschädigten Embryo in ihren Uterus einsetzen zu lassen?

Bezeichnenderweise mag keine der Fraktionen - und erklärtermaßen am wenigsten die Bundesgesundheitsministerin - am mühsam erarbeiteten §218-Kompromiss rütteln; gerade darin sehen die Befürworter der PID eine willkommene Spalte, diese am Ende doch salon-, heißt praxisfähig zu machen; die Kritiker dagegen warnen nicht nur vor den eugenischen Zielsetzungen, sondern auch vor der "Türöffnerfunktion", die die PID für das "therapeutische Klonen" hätte.

Denn um auf Nora zurückzukommen, ist ihr Schicksal in der Petrischale weiterhin ungewiss. Vielleicht erblickt sie tatsächlich das Licht der Welt; vielleicht endet ihr potenzielles Leben, ohne schützende Mutter um sich, die sich mit ihr als leibliche Einheit versteht, auch im Krankenhausabfall. Wahrscheinlich ist das künftig nicht, denn groß sind die medizinischen Begehrlichkeiten auf "überzählige Embryos", die es in Deutschland eigentlich gar nicht geben darf. Aus ihnen lassen sich embryonale Stammzellen gewinnen, die unbegrenzt vermehrbar sind und für Transplantationszwecke eingesetzt werden sollen.

Hier konkurriert, wie der Neuropathologe Oliver Brüstle ausführte, Heilungsinteresse mit ethischen Bedenken, wobei er wohlfeil unterschlug, wie wenig die Forschung über menschliche Stammzellen bisher weiß und wie groß die Risiken sind, wenn damit an Menschen experimentiert wird; dies und die Forderung nach wissenschaftlicher Rechtschaffenheit musste dann die Doktorandin der Biologie aus dem Publikum nachtragen. Gerade in diesem nicht nur ökonomisch lukrativen Forschungsfeld droht sich die "Standortfrage" ungezügelt durchzusetzen, und Bedenkenträger wie die Expertin Ingrid Schneider werden es trotz überzeugender Argumente schwer haben, gehört zu werden. Dass der Embryo "keine eigentumsfähige Sache" darstellt, an der beliebig und fremdnützig zu forschen ist, und die Frau kein Spendereservoir, lässt sich mit dem Embryonenschutzgesetz zwar abdecken, doch die Medizinlobby drängt vehement auf Lockerung.

Die Hausaufgaben, die der Kongress der Ministerin diktierte, sind brisant, und so bekräftigte Andrea Fischer zum Abschluss der Tagung noch einmal ihre Absicht, noch in dieser Legislaturperiode ein neues Fortpflanzungsmedizingesetz zu verabschieden, das die strittigen Fragen rechtssicher klärt, ohne damit "Türen zu öffnen", von denen man nicht weiß, wohin sie führen. Wie beim Transplantationsgesetz hofft sie auf eine interfraktionelle Lösung, denn sie sei sich bewusst, dass die skeptische Haltung des Kongresses sich nicht unbedingt mit der Auffassung in der Bevölkerung decke. Mut hat sie bei der Planung dieses Symposiums bewiesen und nicht zuletzt, als sie der verschiedentlich geäußerten Forderung einiger Repro -Mediziner, ein Bundesinstitut für Fortpflanzungsmedizin zu gründen, eine Abfuhr erteilte: Sie habe nicht den Ehrgeiz, sich in einer zusätzlichen Behörde zu verewigen.

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Geschrieben von

Ulrike Baureithel

Redakteurin (FM)

Ulrike Baureithel studierte nach ihrer Berufsausbildung Literaturwissenschaft, Geschichte und Soziologie und arbeitete während des Studiums bereits journalistisch. 1990 kam sie nach Berlin zur Volkszeitung, war im November 1990 Mitbegründerin des Freitag und langjährige Redakteurin in verschiedenen Ressorts. Seit 2009 schreibt sie dort als thematische Allrounderin, zuletzt vor allem zuständig für das Pandemiegeschehen. Sie ist außerdem Buchautorin, Lektorin und seit 1997 Lehrbeauftragte am Institut für deutsche Literatur der Humboldt Universität zu Berlin.

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