Ich bin doch nicht alt! Hartmut G. empörte sich, als ihm im Oktober anlässlich seines 65. Geburtstags zum künftigen Rentnerdasein gratuliert wurde. Vom Ruhestand fühlte er sich Lichtjahre entfernt, und auch jetzt, da ihm der offizielle Renteneintritt winkt, denkt er nicht ans Aufhören. Das kleine soziale Projekt, das er über 15 Jahre hinweg aufgebaut und etabliert hat, käme ohne ihn auch gar nicht aus, sagt er. Gerade ist ihm wieder einmal eine Kollegin abhanden gekommen, sie ist schwanger und geht in Elternzeit. Natürlich könnte man auch für ihn Ersatz suchen, aber es gäbe kaum Bewerber, die auf seinem Gebiet so viel Erfahrung mitbrächten.
Hartmut G. steht nicht allein da, manch Arbeitnehmer, der das Rentenalter erreicht, wür
, würde gern noch eine Weile weiterarbeiten. Die Zahl der Erwerbstätigen über 65 hat sich nach Angaben des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zwischen 2001 und 2011 verdoppelt und ist auf 760.000 gestiegen – was allerdings weder etwas über den zeitlichen Umfang der Beschäftigung noch über die Gründe für das längere Arbeiten aussagt.Nur wenige entscheiden sich beim Erreichen des Rentenalters dafür, einen bestehenden Arbeitsvertrag einfach zu verlängern und die Rente aufzuschieben. Im Jahr 2012 waren es gerade mal 2,2 Prozent, in absoluten Zahlen: 7.800 Frauen und 6.100 Männer. Das sind verschwindend wenige, verglichen mit denen, die einen Antrag auf die abschlagsfreie Rente mit 63 gestellt haben. Dies ist seit Juli möglich, wenn man vor 1953 geboren wurde und mindestens 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat. Ist das Arbeiten über 65 hinaus und der variable Einstieg in den Ruhestand, ist die sogenannte Flexi-Rente also nur eine von interessierter Seite lancierte Debatte, um den Arbeitsmarkt weiter zu deregulieren?Grundsätzlich gilt: Niemand ist gezwungen, mit dem Erreichen der Altersgrenze in Rente zu gehen, wenn er sich vorab mit seinem Arbeitgeber darauf einigt, keinen Rentenantrag zu stellen. Allerdings gibt es Ausnahmen. So existieren tarifvertragliche Vereinbarungen über die Regelaltersgrenze und außerdem auch beamtenrechtliche bzw. berufsrechtliche Regelungen, etwa für Ärzte oder Piloten.Berühmt in diesem Zusammenhang wurde eine Putzfrau, die sich durch die Instanzen klagte. Vor sechs Jahren wurde Gisela Rosenbladt aus Hamburg gegen ihren Willen aus ihrem Job gedrängt. Ihr Arbeitgeber hatte ihr 14 Tage vor Erreichen ihres 65. Geburtstags gekündigt, entsprechend der tarifrechtlich geltenden Altersgrenze, die sich an der gesetzlichen orientiert. Sie zog bis vor den Europäischen Gerichtshof weil sie sich altersdiskriminiert fühlte.Für immer im DienstWie ihr geht es vielen Beschäftigten. Marita K. etwa, Empfangssekretärin bei einem Immobilienkonzern im Rhein-Main-Gebiet, soll im März verrentet werden. Sie würde gern weiterarbeiten, zum einen, weil die Mutter zweier Kinder 25 Jahre zu Hause geblieben ist und gern ihre Rente aufbessern möchte, zum anderen, weil sie sich nicht vorstellen kann „ einfach unbeschäftigt herumzusitzen“. Sie arbeitet gern, fühlt sich anerkannt und von Kollegen geschätzt. Doch es gibt eine zwischen Firmenleitung und Betriebsrat festgelegte Altersgrenze, die sich nicht so einfach aushebeln lässt. Oft sind es tarifvertragliche Regelungen, die eine Weiterbeschäftigung erschweren.Dynamik kam in die festgefahrene Situation mit dem Rentenpaket der Großen Koalition. Im Deal um die abschlagsfreie Rente mit 63 setzte die Union Verhandlungen über die Flexi-Rente durch, eine Arbeitsgruppe sollte die Möglichkeiten, über die sozialrechtlichen und finanzpolitischen Folgen eruieren. Als Pressure Group traten die Arbeitgeberverbände auf, die schon seit längerem für ein Renteneintrittsalter von 70 trommeln, mit dem Hinweis auf den absehbaren Fachkräftemangel. Auch Frank-Jürgen Weise, Chef der Bundesanstalt für Arbeit, macht sich für die Rente mit 70 stark. Der Chef des Münchner Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, Hans-Werner Sinn, will das gesetzliche Rentenalter sogar ganz abgeschafft sehen.Die aufgeschobene Rente, so die Werbung, ist mit finanziellen Vorteilen verbunden: Wer ein Jahr länger arbeitet, bekommt derzeit, wenn er weiterhin Beiträge bezahlt, nicht nur Versicherungspunkte gutgeschrieben, sondern auch für jedes länger gearbeitete Jahr 0,5 Prozentpunkte. Das macht für einen Durchschnittsrentner mit 45 Beitragsjahren im Westen 108, im Osten 99 Euro monatlich aus.Andererseits soll nun die Möglichkeit, auch als Rentner in seinem Job tätig zu bleiben, erleichtert und mit Anreizen ausgestaltet werden, etwa durch steuerliche Vergünstigungen. Vor allem aber geht es um die Beiträge zur Rentenversicherung, die Arbeitgeber auch für beschäftigte Rentner zahlen müssen. Sie werden als ungerecht empfunden, weil sie auf dem Rentenkonto gar nicht mehr zu Buche schlagen. Den Unternehmen wäre es natürlich am liebsten, sie würden ganz entfallen. Die Betroffenen selbst wünschen, dass es dafür zumindest einen Rentenaufschlag gibt.Doch an diesem Punkt intervenieren die Gewerkschaften und Teile der SPD, die wie IG-Metall-Vorstand Hans-Jürgen Urban vor „einer neuen Zone prekärer Arbeitsverhältnisse für Ältere“ und vor einem Verdrängungswettbewerb zwischen Älteren und Jüngeren warnen. Auch SPD-Rentenexpertin Katja Mast hält wenig davon, die Arbeitgeberbeiträge für erwerbstätige Rentner abzuschaffen: „Es kann nicht sein, dass es ein Sonderarbeitsrecht für ,billigere‘ Ältere gibt“, sagt sie. Ihre Parteikollegin Carola Riemann äußert sich etwas aufgeschlossener, sie räumt ein, dass es durchaus Menschen gebe, die über die gesetzliche Altersgrenze in ihrem Job bleiben wollen, und es deshalb notwendig sei, variablere Zugänge zur Rente zu schaffen. Doch auch sie kann sich nicht vorstellen, auf die Rentenbeiträge der Arbeitgeber zu verzichten.Für Irritation hat die Rente mit 70 innerhalb der Linkspartei geführt: Während die beiden Vorsitzenden Bernd Riexinger und Katja Kipping den Vorschlag als „abenteuerlich“ (Riexinger) und in die „völlig falsche Richtung“ gehend (Kipping) ablehnen, zeigt sich der eben gekürte thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow in Bezug auf die Rente mit 70 gesprächsbereit, wenn dabei „für beide Seiten eine Win-win-Situation“ herauskäme und auf die Arbeitnehmer „kein Druck aufgebaut“ würde.Jobs für JüngereEin solcher Druck muss aber vielleicht gar nicht ausgeübt werden, auch nicht in Form von Erwartungen. Es reicht schon der Mammon, wenn nämlich, wie absehbar, die Rentenbezüge weiter sinken und bei weitem nicht mehr ausreichen, den bisherigen Lebensstandard zu decken. Dann wird die Erwerbsarbeit im Rentenalter zum Muss, sei es in Form des fortgesetzten regulären Arbeitsverhältnisses oder als Zuverdienst. Der Rückgriff auf erfahrene Arbeitnehmer könnte den Unternehmen dann als Manövriermasse im Verhandlungspoker mit den Jüngeren dienen, egal, wie freiwillig der Einzelne seinen Job fortzusetzen meint. Außerdem ist zu befürchten, dass mit der Flexibilisierung des Renteneintritts schrittweise auch die reguläre gesetzliche Altersgrenze hochgesetzt wird.Im Fall von Gisela Rosenbladt 2010 haben die Richter des EuGH allerdings auch klargestellt, dass tarifrechtliche Altersgrenzen rechtens sind, wenn „gute Gründe“, etwa Arbeitsplätze für jüngere Arbeitnehmer zu schaffen, vorliegen. Vorläufig müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer also noch individuell über den Renteneintritt verständigen. Hartmut G. hat seinen Träger davon überzeugen können, dass er für das Projekt unverzichtbar ist. Marita K. ist noch in der Warteschleife: „Es ist alles sehr unübersichtlich im Moment.“
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