Federlesen

Substanzmangel Weder Rürup noch Herzog folgen einer stringenten Sozialphilosophie

Eigentlich kennen wir das Spiel ja aus dem Bereich der Tarifautonomie: Da wollen die Gewerkschaften drei Prozent für die Arbeitnehmerschaft rausschlagen, also fordern sie sechs; und wenn ein Firmenchef plant, 10.000 Arbeitsplätze abzubauen, lanciert er, 20.000 stünden zur Disposition. So ähnlich ist das auch mit der vorgeblichen Kommissions-Konkurrenz von Rürup und Herzog: Im Ziel sind sie sich so ziemlich einig; und weil sie wissen, dass ihre Vorschläge den Gang durch die politischen Institutionen nicht ohne Federlesen überstehen, schicken sie vorsorglich rupfbares Vieh ins Rennen. Wobei, das lässt sich nicht leugnen, die Herzog-Kommission ihr Ziel kompromissloser im Auge behielt als die noch zerstrittenere Rürup-Runde.

Das Ziel beider ist ein als "Umbau des Sozialstaats" getarnter Systemwechsel, der übrigens, daran sei erinnert, sich schleichend schon seit längerem vollzieht: Die Lastenverteilung für die Gesundheitssicherung zwischen Arbeitgebern und Versicherten zum Beispiel ist schon seit den Hochzeiten der Minister Seehofer und Blüm in die Schieflage geraten; daran ändert auch nichts, wenn sich beide heute als "Sozialstaatsveteranen" in Szene setzen. Ein Systemwechsel ist auch nicht generell verwerflich, denn man muss die auf gesellschaftliche Befriedung zielende Bismarcksche Sozialgesetzgebung so wenig heilig sprechen wie den unter Adenauer und Kohl, Brandt und Schmidt blühenden Rheinischen Kapitalismus selig. Auch wer eine Bürgerversicherung fordert oder eine Grundrente, plant den Ausstieg aus dem traditionellen System - und gegen beide ist unter bestimmten Bedingungen wenig einzuwenden. Ein Systemwechsel ist dann notwendig, wenn die Voraussetzungen für das alte System - in diesem Fall die Vollbeschäftigung von in aller Regel lohnabhängigen Menschen - nicht mehr gegeben sind. Und dieser Chimäre sind Politiker jedweder Provenienz tatsächlich viel zu lange nachgehangen.

Die Frage, um die es gehen muss, ist nicht in erster Linie der Wechsel, sondern die Prinzipien, nach denen ein neues System gebaut werden soll. Es ist kein Zufall, dass sich in der Rürup-Kommission gerade um Bürgergeld oder Kopfgeld der Streit entfachte und sie deshalb nicht zur Einigung kommen konnte. Gegen das Bürgergeld mag zwar eingewandt werden, dass es keinen qualitativen, sondern nur einen quantitativen Sprung im Auge habe (Ausweitung des Versichertenkreises und der Beitragsbemessung), aber es ist doch einem elementaren sozialstaatlichen Paradigma verpflichtet, weil es diejenigen, die mehr haben, stärker belastet und für die schlechter Gestellten Solidarität einfordert. Eben diese auf Ausgleich der Einzelvermögen abzielende, verfassungsrechtlich im Grundsatz "Eigentum verpflichtet" verankerte Sozialphilosophie hat die Herzog-Kommission mit der Kopfpauschale verlassen. Der soziale Ausgleich geht hier zu Lasten einer steuerlich nicht genau fixierbaren "Allgemeinheit"; die Erhöhung der Tabaksteuer, mag man sie gesundheitspolitisch auch befürworten, deutet darauf hin, auf welche Weise die vakanten 27 Milliarden Steuerausgleich für Niedrigverdiener aufgebracht werden sollen.

Die Dimension und die Konsequenzen dieses Paradigmenwechsels lassen sich in einer Bemerkung des Herzog-Verteidigers Friedrich Merz ablesen: Auf die Kritik, es sei ungerecht, wenn ein Firmenchef künftig genauso viel Beitrag zahle wie sein Pförtner, entgegnete Merz, er empfände dies vielmehr als gerecht, weil beide das gleiche Krankheitsrisiko trügen. Einmal davon abgesehen, dass man Merz die Lektüre einschlägiger Untersuchungen empfehlen möchte, die ganz im Gegenteil zur Auffassung kommen, dass Armut krank macht, versteckt sich in dieser Aussage geradezu die Umkehr eines Sozialstaatsprinzips: Nicht das auch gesellschaftlich verantwortete Armutsrisiko, sondern das individuelle Krankheitsrisiko wird zum Kalkulationsfaktor für die Beitragshöhe. Eben das, was private Krankenversicherungen heute bereits praktizieren - und bei zunehmender Genetisierung der Gesundheitsprognosen perfektioniert werden wird.

Das Problem der beiden Kommissions-Vorschläge ist, dass sie Richtiges auf falscher Grundlage und Falsches unter richtigen Voraussetzungen fordern, eben weil beide keiner stringenten Sozialphilosophie mehr folgen. Es hat, da kann man der DGB-Vize Engelen-Kefer beipflichten, ja durchaus "einen gewissen Charme", wenn die Herzog-Kommission die Arbeitgeber - also exakt diejenigen, die vorab die Arbeitskraft ihrer Beschäftigten verschleißen - für das Krankengeld aufkommen lassen will, auch wenn sie das ganze paritätische System ansonsten aus den Angeln hebt. Auch über die - wenn auch zu gering veranschlagte - Grundrente, die von Rürup völlig abgelehnt wird, ließe sich diskutieren. Und weshalb sollten Rentner nicht ein halbes Jahr auf eine Rentenerhöhung warten, wie von Rürup angedacht - vorausgesetzt, das bezieht sich auf jene mit relativ hohen Rentenbezügen zugunsten einer gesetzlichen Mindestabsicherung der Bezieher von kleinen Altersrenten. Insofern sollte sich die Diskussion um die Sozialreformen nicht in ein Pro oder Contra Rürup/Herzog verkeilen oder sich auf die Logik kleinerer Übel einlassen. Wer den Sozialstaat "nur" umbauen und nicht sukzessive abschaffen will, soll offen legen, welchen Prinzipien die "Solidarität zu neuen Bedingungen" (Joschka Fischer) folgt. Man darf nämlich weder hoffen noch wünschen, dass die "Sozialdemokratisierung" aus Bayern kommt.


Zwei Wege zum selben Ziel - Die Kommissionsvorschläge im Vergleich

Rürup


Gesundheit
Zwei Vorschläge:
Bürgerversicherung
- Einkommensabhängige Finanzierung der Beiträge
- Heranziehung aller Bürger und Einkommen
- Weiterhin paritätisch finanzierte Beiträge auf Arbeitslohn durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Ehegatten und Kinder bleiben mitversichert
- Beitragsbemessungsgrenze 5.100 Euro; Bevorzugung der GKV für die Finanzierung des "medizinisch Notwendigen"

Kopfpauschale
- Beitrag von 210 Euro pro Erwachsenen
- Steuerfinanzierte Zuschüsse für untere Einkommen
- Bisherige Arbeitgeberanteile werden mit dem Lohn ausbezahlt
- Gesetzliche und private Kassen konkurrieren

Pflege
- Erhaltung der Pflegeversicherung, aber höhere Beiträge der Rentner ab 2010; Reduzierung des allgemeinen Beitragssatzes auf 1,2 Prozent
- Aufbau eines Kapitalstockes über individuelle Konten
- Gleichstellung häuslicher und ambulanter Pflege
- Anpassung (Dynamisierung) des Leistungsniveaus

Rente
- Renteneintrittsalter steigt ab 2011 bis 2035 jährlich um einen Monat auf 67 Jahre
- Riester-Rente für alle Steuerzahler
- Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors im Verhältnis Beitragszahler/künftige Rentner; Ziel: Dämpfung der Rentenentwicklung
- Verschiebung der Rentenanpassung 2004 um ein halbes Jahr
- Rentenbeitrag steigt bis 2030 auf maximal 22 Prozent
- Keine Grundrente, keine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze, keine Ausweitung der Versicherungspflicht

Herzog


Gesundheit
Kopfpauschale
- Ausstieg aus dem heutigen Umlageverfahren bis frühestens 2013; Ablehnung einer Bürgerversicherung
- Einführung einer kapitalgedeckten einkommensunabhängigen Krankenversicherung von circa 260 Euro pro Kopf
- Kinder bleiben generell mitversichert, bei mitversicherten Ehepartnern wird ein Ehegattensplitting empfohlen, das einkommensstärkere Haushalte höher belastet
- Niedrigeinkommen erhalten steuerfinanzierten Zuschuss (Umfang ca. 27 Milliarden Euro)
- Krankengeld soll vom Arbeitgeber, Zahnbehandlung von den Versicherten privat abgesichert werden

Pflege
- Statt Umlageverfahren schrittweise Umstellung auf Prämienmodell, grundsätzlich soll an der paritätischen Finanzierung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgehalten werden
- Ab 2030 sollen die heute 20Jährigen lebenslang einen Beitrag von monatlich 52 Euro bezahlen, die über 45jährigen 66 Euro; Geringverdiener erhalten Zuschüsse

Rente
- Beibehaltung des bisherigen lohnabhängigen Rentensystems, Stärkung der privaten und betrieblichen Zusatzvorsorge; Einführung eines demographischen Faktors
- Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre; Erschwerung der Frühverrentung, aber Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren mit 63 Jahren möglich
- Wer lange für wenig Geld gearbeitet hat, soll eine Rente aus Steuermitteln erhalten, die 15 Prozent über dem Sozialhilfesatz liegt. Stärkere Gewichtung der Kindererziehungszeiten (statt wie bisher drei nun sechs Jahre pro Kind)

Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Geschrieben von

Ulrike Baureithel

Redakteurin (FM)

Ulrike Baureithel studierte nach ihrer Berufsausbildung Literaturwissenschaft, Geschichte und Soziologie und arbeitete während des Studiums bereits journalistisch. 1990 kam sie nach Berlin zur Volkszeitung, war im November 1990 Mitbegründerin des Freitag und langjährige Redakteurin in verschiedenen Ressorts. Seit 2009 schreibt sie dort als thematische Allrounderin, zuletzt vor allem zuständig für das Pandemiegeschehen. Sie ist außerdem Buchautorin, Lektorin und seit 1997 Lehrbeauftragte am Institut für deutsche Literatur der Humboldt Universität zu Berlin.

Ulrike Baureithel

Verändern Sie mit guten Argumenten die Welt. Testen Sie den Freitag in Ihrem bevorzugten Format — kostenlos.

Print

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt kostenlos testen

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt kostenlos testen

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden