Zwangseinweisung, Sedierung mit Medikamenten, Zimmerarrest. Sie wird als suizidgefährdet eingestuft, hat immer wieder Panikattacken. Am fünften Tag nach der Unterbringung in eine geschlossene Abteilung der Psychiatrie dreht sie durch, schlägt mit den Fäusten an die Wände, droht sich umzubringen. Da wird sie von einigen Männern umringt, die sie packen und aufs Fixierbett legen. Sie wehrt sich, schreit um Hilfe. Sie wird an Händen, Füßen und am Leib ans Bett gebunden und zunächst einmal alleine gelassen. 48 Stunden verbleibt sie so gefesselt, zwei Mal pinkelt sie sogar ins Bett, weil niemand schnell genug auf ihr Rufen reagiert. Eine traumatische Erfahrung, die lange nachwirkt.
So und ähnlich lesen sich die oft erschütternden Erfahrungsberichte auf einschlägigen Plattformen oder in den Sammlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener. Die Umstände, weshalb ein Patient in die Psychiatrie eingewiesen wird, sind vielfältig: Angstattacken und affektive Störungen, Depressionen oder die psychischen Auswirkungen von Drogen- oder Medikamentenkonsum. 27,8 Prozent der erwachsenen Bevölkerung, so die Deutsche Gesellschaft für Psychotherapie und Psychiatrie, seien aktuell von psychischen Leiden betroffen. In den rund 56.000 zur Verfügung stehenden Krankenhausbetten werden 800.000 Behandlungen jährlich durchgeführt. Durchschnittlich 23,4 Tage verbleiben die Patienten dort.
Man spricht von Folter
2016 gab es knapp 56.000 Fälle von Unterbringungen nach dem Betreuungsrecht und noch einmal 76.000 nach den Psychisch-Kranken- beziehungsweise Unterbringungsgesetzen der Länder. Letztere steigen seit Jahren kontinuierlich an, wie die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage der Grünen 2017 feststellt. Wie viele der freiwillig verweilenden oder gerichtlich eingewiesenen Patienten das erleben, was im obigen Fall geschildert wird, ist nicht bekannt, denn es gibt – kaum zu glauben – keine zusammenführenden Statistiken über Zwangsmaßnahmen. Zu ihnen gehören außer Fixierung auch die Zwangsbehandlung mit Medikamenten und Isolierung, sie kommen durchaus auch in Einrichtungen der Jugend- und Altenhilfe zum Einsatz. Die Fixierung ist dabei die schwerste Form des Freiheitsentzugs. Die Bundesarbeitsgemeinschaft spricht sogar von „Folter“.
Im Fokus höchstrichterlicher Bewertung stehen derzeit die Vorgänge in den Psychiatrien und deren rechtliche Grundlagen. In zwei Verfassungsbeschwerden (2Bv R 502/16 und 2Bv R 309/15 ) prüft das Bundesverfassungsgericht eine sogenannte 7-Punkt- und eine 5-Punkt-Fixierung – erstere betrifft auch Stirn und Brust – zweier Patienten, die nach dem bayrischen Unterbringungsgesetz beziehungsweise nach dem baden-württembergischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychisch Kranken vorgenommen wurden. Ein Urteil wird für den 24. Juli erwartet.
Im bayrischen Fall handelt es sich um einen schwer alkoholisierten Mann, der wegen Suizidgefahr in eine psychiatrische Klinik eingeliefert worden war. Aufgrund seines aggressiven Verhaltens war er von den zwölf dort verbrachten Stunden auf Anweisung des Arztes acht festgebunden worden und hatte dabei auch Verletzungen davongetragen. Den psychisch kranken Patienten aus Baden-Württemberg hatte man per Gerichtsbeschluss eingewiesen und mehrere Tage an Armen, Beinen und Bauch fixiert, weil er mit Gegenständen um sich geworfen hatte. Auf eine richterliche Anordnung verzichtete die Klinik, weil sich der Betroffene ohnehin aufgrund richterlicher Direktive in der Psychiatrie befand. In Bayern gibt es für derartige Maßnahmen überhaupt keine rechtliche Grundlage, sondern sie stehen im Ermessen des ärztlichen Personals.
Beide Beschwerdeführer sehen ihr Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt und tragen vor, dass über eine freiheitsentziehende Maßnahme wie die Fixierung ein Richter entscheiden müsse. Der Betroffene aus Bayern hatte das Land bereits erfolglos auf Schmerzensgeld verklagt.
Dass in jedem Bundesland anders über die Art und Weise von derart drastischen freiheitsentziehenden Maßnahmen entschieden wird, empfinden selbst Experten aus der Psychiatrie als Skandal. Während in Bayern der Umgang damit nicht geregelt ist, müssen sie in anderen Bundesländern wie in Nordrhein-Westfalen von Richtern angeordnet werden und sind nur als „Ultima Ratio im Rahmen eines differenzierten, individualisierten therapeutischen Vorgehens zu rechtfertigen“, wie die Bundesregierung in der genannten Kleinen Anfrage bemerkt. Sie gelten also als das letzte Mittel überhaupt. Es gehe deshalb nicht an, so etwa der Freiburger Rechtswissenschaftler Eike Michael Frenzel in der Süddeutschen Zeitung, dass „ein Arzt alleine über Eingriffe in Grundrechte entscheidet. Die persönliche Freiheit des Eingewiesenen darf nicht an der Pforte enden.“
Auch Martin Zinkler, Chefarzt an der Psychiatrischen Abteilung am Klinikum Heidenheim, der als Sachverständiger zur Anhörung beim Bundesverfassungsgericht geladen war, sieht die Zwangsfixierung kritisch – insbesondere wenn sie sich über längere Zeit erstreckt. „Eine Fixierung“, sagt er, bedeute immer „das Scheitern einer Behandlung.“ Seinen eigenen Mitarbeitern empfiehlt er deshalb, nur das zu machen, was sie auch außerhalb der Klinik tun würden, etwa wenn es sich um einen Notfall handelt. Von grundlegender Bedeutung sei es jedoch, eine Situation zu deeskalieren und den Patienten möglichst zu beruhigen. Dies und die notwendige „Nachbereitung“ einer Zwangsmaßnahme – die Dokumentation und das Gespräch mit Patienten und Pflegekräften – kosten jedoch Zeit, dazu wäre seiner Einschätzung nach mehr Personal erforderlich. Sind Zwangsmaßnahmen also auch ein Effekt des Kostendrucks im Gesundheitssystem?
Der Umgang mit „schwierigen“ Situationen in der Psychiatrie ist offenbar nicht nur abhängig von den rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch von der Behandlungskultur der jeweiligen Einrichtung. Es gibt Kliniken, in denen fast gar nicht fixiert wird, in anderen gehört das eher zur Tagesordnung. Und es gibt auch Unterschiede zwischen europäischen Staaten: Während in Deutschland eher fixiert wird, greift man in Großbritannien lieber zur Spritze, um einen außer Kontrolle geratenen Psychiatrie-Insassen zu bändigen. Das ist, zumindest wenn es „nur“ um die Eigengefährdung des Patienten geht, in vielen Bundesländern nicht mehr ohne Weiteres möglich. In den Niederlanden wiederum werden „renitente“ Patienten in ein Einzelzimmer gesperrt. Als Therapie ist das ebenfalls nicht zu verbuchen.
Dabei lieferten die Niederlande – neben Großbritannien, Italien und den USA – einmal die Vorlagen für die eng an die Linke angelehnte Anti-Psychiatrie-Bewegung in der Bundesrepublik. Sie lehnte die geschlossenen Anstalten generell ab und kritisierte die psychiatrische Diagnose und Therapie als eine Zwangszurichtung von Patienten, dazu geeignet, diese wieder in den kapitalistischen Produktionsprozess einzugliedern – oder eben wegzusperren. Insbesondere die in der Psychiatrie noch bis in die siebziger Jahre praktizierten Therapien, etwa Elektroschockbehandlungen, gerieten ins Visier.
Ärzte als Richter
In den siebziger Jahren rief die holländische Gekken-Bewegung sogenannte Wegloophuiser ins Leben, die zum Vorbild des ersten deutschen Weglaufhauses Villa Stöckle in Berlin wurden. Es bietet psychisch instabilen Menschen Schutz, sie können ihr Gleichgewicht wiedererlangen und Alltagskompetenzen trainieren. Zum Konzept gehört es, dass die Weglaufhäuser auch von den Betroffenen selbst geführt werden.
Um eine solche grundsätzliche Kritik an der Psychiatrie wird es beim Entscheid der Verfassungsrichter nicht gehen. Sie werden zu überprüfen haben, ob die europäische Menschenrechtskonvention auch für psychisch beeinträchtigte Menschen gilt, die sich mit Händen und Füßen wehren und sich und/oder andere gefährden – und ob sie gefesselt und stillgestellt werden dürfen, weil das Personal überfordert ist oder zu wenig Leute da sind, die eine Situation beschwichtigen könnten. Ein generelles Verbot der Zwangsfixierung halten manche Experten für unrealistisch. Aber es wäre schon richtungweisend, wenn das Bundesverfassungsgericht dafür sorgte, dass Ärzte nicht mehr als Richter und Vollzieher in einer Person auftreten dürften und dass das, was hinter den Krankenhausmauern passiert, der richterlichen Kontrolle unterläge. Wie viele „Irre“ nicht nur unbehelligt herumlaufen, sondern in aller Machtherrlichkeit randalieren, ist in jeder Nachrichtensendung zu besichtigen.
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