In einem sind sie sich einig: Es geht ihnen nicht um die Weitergabe ihres Erbguts, sondern einfach um ein Kind, das bei ihnen aufwächst und dem sie die Aufmerksamkeit und Liebe geben können, die sie als Kind erfahren haben. Dominik ist in einer Familie mit vielen Kindern aufgewachsen, Florian ist das Nesthäkchen von vier Geschwistern und hat als Lehrer mit schwer erziehbaren Kindern zu tun. Dominik weiß seit seinem 16. Lebensjahr, dass er homosexuell ist, sein Partner lebt seit 20 Jahren schwul. Die Mittdreißiger sind von Bayern auf die Kinderwunsch-Tage nach Berlin gekommen, um sich über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren. „Wir kennen wenig Leute, die in der gleichen Situation sind“, sagen sie. Auf der Veranstaltung hoffen sie auf Kontakte und Erfahrungsaustausch.
Die umstrittene Kinderwunschmesse gastierte kürzlich zum zweiten Mal in Berlin. Ein Jahr zuvor war vor Beginn der Staatsanwalt durch die Reihen der ausländischen Anbieter gelaufen, um sich davon zu überzeugen, das hier nur informiert und keine Werbung betrieben wird. Denn das meiste, was die Kinderwunschkliniken aus den USA, Spanien, Tschechien und anderen europäischen Ländern im Portfolio haben, ist hierzulande durch das Embryonenschutzgesetz verboten, insbesondere Eizellspende und Leihmutterschaft.
In diesem Jahr war erstmals Griechenland vertreten. Ionnis Zervomanakis von der Southeastern Fertility Solution in Athen warb mit dem seit 2005 bestehenden liberalen griechischen Fortpflanzungsmedizingesetz und der deutschen Zertifizierung der Klinik. Er gehört zu den Reproduktionsärzten, die in Deutschland ausgebildet worden sind, die deutsche Sprache beherrschen und damit Seriosität auszustrahlen versuchen. Viele Paare, sagt er, kämen aus dem deutschsprachigen Raum.
Babys mit Ausreisepapieren
Im Unterschied zu anderen Ländern muss in Griechenland zuerst ein Gericht entscheiden, wenn ein Paar über diesen Weg zu einem Kind kommen will. Das Prozedere dauert drei bis vier Monate, im Fall einer Leihmutterschaft wird ein Vertrag geschlossen, wobei einer der beiden Vertragspartner seinen Wohnsitz in Griechenland haben muss. Eine deutsche Anwaltskanzlei kümmert sich dann um die Ausreisepapiere des Babys. Die Altersgrenze der Wunschmutter liegt bei 50 Jahren, bei 26 Leihmutterschwangerschaften kam es im vergangenen Jahr auch zu einer Fehlgeburt. Die Leihmütter, sagt Zervomanakis im Gespräch, stammten aus allen sozialen Schichten, einen Zusammenhang mit der Krise in Griechenland kann er nicht erkennen. Für die Leimütter gibt es kein einheitliches Honorar, „das wird individuell ausgehandelt“.
Obwohl gerade Kliniken in Westeuropa mit einem deutschen TÜV-Stempel unterwegs sind, ziehen Dominik und Florian diesen Weg nicht in Betracht. Dominik, der schon lange über seinen Kinderwunsch nachdenkt, ist Jurist und schätzt die Regelungen in den USA. „Wir haben in Europa noch keine Lösung gefunden, die wirklich funktioniert“, sagt er. Und Florian ergänzt: „Die rechtliche Seite ist in den USA am besten abgesichert. Man hört immer wieder Geschichten, was bei der Leihmutterschaft alles passieren kann, etwa, wenn die Leihmutter im letzten Augenblick einen Rückzieher macht und ihr Kind behalten möchte.“ Dieses Worst-Case-Szenario wollen sie unter allen Umständen ausschließen.
Schwule und lesbische Paare in Deutschland haben es, obwohl sie nun heiraten dürfen, erheblich schwerer, ihren Kinderwunsch zu realisieren, als Heterosexuelle, die ganz selbstverständlich davon ausgehen, sie hätten ein Recht auf ein Kind. Das gilt selbst dann, wenn einer der gleichgeschlechtlichen Partner schon ein Kind hat, denn der mit ihm nicht verwandte Elternteil muss nach wie vor den umständlichen Weg der Adoption gehen. Während Florian erst vor Kurzem begann, sich mit seinem Kinderwunsch auseinanderzusetzen, war für Dominik immer klar, dass sein Schwulsein kein Grund sein darf, auf ein Kind zu verzichten. Ihnen bleibt neben der Adoption oder Pflegschaft nur der Weg über die Leihmutterschaft.
Was lesbische Paare auf sich nehmen, um sich den Kinderwunsch zu erfüllen, zeigt der Fall von Gabi und Claudia, die, wie Gabi sagt, gerade „keinen Mann an der Hand“ haben, mit dem sie dies ermöglichen könnten. Die 41-jährige Lehrerin will dieses Risiko auch gar nicht eingehen: „Ich hätte Angst, mich zu infizieren oder davor, dass der biologische Vater plötzlich das Sorgerecht einklagt.“
Gabi und ihre Partnerin Claudia, mit der sie seit 2012 zusammen und seit 2015 verpartnert ist, haben allerdings das Pech, im Rheinland zu leben. In Nordrhein-Westfalen wird die Richtlinie der Bundesärztekammer für die assistierte Reproduktion, was die Zeugung eines Kindes mit Unterstützung medizinischen Personals meint, restriktiver ausgelegt als etwa in Berlin oder München. Grundsätzlich besagt die Berufsordnung der Ärzte, dass eine Fremdspermaspende bei Frauen im Fall von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften ausgeschlossen ist, weil dem Kind eine „stabile Bindung zu beiden Elternpaaren“ gesichert werden soll. Liegt darin eine Diskriminierung oder ist „die Norm“, das angebliche Recht auf ein Kind, das Problem?
Das Paar hat deshalb jedenfalls einen fünfjährigen Sisyphos-Aufstieg hinter sich. Wenn die brünette Gabi darüber spricht, sprudelt es aus ihr wie aus einer entkorkten Sektflasche, Leidensdruck und Empörung mischen sich. Zuerst waren sie bei Claudias Gynäkologen, der diese jahrzehntelang kennt, ihnen die gesetzliche Lage erklärte und sie zu einem Kollegen nach Mönchengladbach verwies.
Dieser war schon weniger freundlich, nannte ihnen Berlin als Option. In einer Kinderwunschklinik in Düsseldorf cancelte man den schon vereinbarten Termin, in einem Zentrum in Köln wurden sie angeschrien, die dort tätige Ärztin geriet regelrecht in Panik: „Gehen Sie ins Ausland!“ Ein anderer Arzt erklärte ihnen, dass die Ärzte zwar keine Anzeige riskierten, von der Kassenärztlichen Vereinigung aber stark unter Druck gesetzt würden.
Die Odyssee durch Nordrhein-Westfalen ging weiter, parallel recherchierten die beiden Frauen nach anderen Anlaufstellen, denn eine Adoption oder Pflegschaft kam für die inzwischen 48-jährige Claudia nicht in Frage: „Ich war schon zu alt für ein ganz kleines Kind“, sagt sie, „und man möchte doch seine Werte und Vorstellungen weitergeben. Ein zehnjähriges Kind, das wir hätten vielleicht bekommen können, ist schon sehr geprägt.“
Dreizehn Mal nach Dänemark
Schließlich fanden sie eine von Hebammen betriebene Klinik in Ahus in Dänemark, die ihnen weiterhalf. Dreizehn Mal waren sie dort, drei Mal ist Gabi schwanger geworden, zwei Mal hatte sie eine Fehlgeburt. Der Sohn Christoph aus der vollendeten Schwangerschaft litt unter Trisomie 13 und ist im November 2016 kurz nach der Geburt gestorben. Nach den traumatisierenden Erfahrungen in Deutschland hat sich Gabi in der dänischen Klinik gut aufgehoben und betreut gefühlt, auch wenn sie mit Claudia jedes Mal 900 Kilometer fahren musste, oft bei Eis und Schnee.
Auch mit Heiminsemination, bei der sich die Betroffenen das Sperma selbst injizieren, hat es das Paar schon versucht, das funktionierte aber nicht. Und mit Inkrafttreten des Samenspender-Registergesetzes (SaReG) am 1. Juli 2018 ist auch dieser Weg versperrt. Zumindest deutsche Samenbanken dürfen dann, um eine lückenlose Dokumentation der Samenspender zu gewährleisten, Sperma nur noch an Einrichtungen der medizinischen Versorgung – also Gynäkologen oder Kinderwunschzentren – liefern. Damit soll gewährleistet werden, dass Kinder, die aus Fremdsamen gezeugt wurden, ihre Abstammung verfolgen können. Mit dem Spender- wird auch ein Empfängerinnenregister aufgebaut. Gleichzeitig ist ab dem Stichtag eine Vaterschaftsfeststellung – mit allen rechtlichen Konsequenzen wie Unterhalt und Erbrecht – nicht mehr möglich. Es gebe demnächst also, polemisierte Rüdiger Andreeßen von SEJ Samenbank Berlin, „Samenspender 1. und 2. Klasse“.
Geburtsofen Leihmutter
Die Vertreter von Regenbogenfamilie e.V. – ein im Berliner Schwulen- und Lesbenverband tätiger Verein, der regelmäßig auf der Kinderwunsch-Tage präsent ist – sehen die Auswirkungen des SaReG differenzierter. Im Unterschied zu den sonst üblichen zartblauen schwebenden Wattespermien wölbt sich über ihrem Stand ein aussagekräftiger Regenbogen, der Zulauf ist groß. „Grundsätzlich“, sagt Michael Korok, „hat das Kind durchaus Anspruch auf zwei Elternteile, schon aus wirtschaftlichen Gründen.“ Doch die Diskussion im Verband läuft noch. Es sollte, so Korok, schließlich auch einer Single-Frau möglich sein, über eine Samenspende zu einem Kind zu kommen. Das Ehepaar Korok hat am 1. Oktober 2017 mit der noch feuchten Heiratsurkunde in der Hand die erste gemeinsame Adoption eines gleichgeschlechtlichen Paares erreicht.
Was Gabi und Claudia als diskriminierend erleben, wirft im Falle von Dominik und Florian nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Fragen auf. So verständlich ihre Wünsche und Hoffnungen erscheinen und so sehr verständlich es ist, wenn sich homosexuelle Menschen gegen Diskriminierung zur Wehr setzen: Dürfen sie alles tun und von Dritten Leistungen in Anspruch nehmen, die hierzulande verboten sind, um sich ihre persönlichen Wünsche zu erfüllen?
Das Paar hat sich bei der Vorbereitung auf den möglichen Gang in die USA sehr intensiv mit dieser Frage auseinandergesetzt. „Es ist ja so“, sagt Dominik, „eine Frau verkauft oder verleiht gegen Geld neun Monate lang ihren Körper, das ist nicht schön, das ist nicht die Variante, die ich bevorzuge.“ Dann zögert er und setzt hinzu: „Aber es ist eine der wenigen Möglichkeiten, die wir haben.“ Auch Florian bereitet der Gedanke an die Leihmütter „unruhige Nächte“ „Was mich stört, ist, dass der Mensch zur Ware wird, man benutzt die Frauen sozusagen als Geburtsofen.“
Deshalb freuen sich die beiden Männer, dass sie auf den Kinderwunsch-Tagen auch andere Möglichkeiten ausloten können. Sie haben viele Gespräche geführt, mit den Leuten von Regenbogenfamilie und einem Verein, der sich für die Vermittlung von Pflegekindern engagiert. „Da wurde bei mir mit einigen Vorurteilen aufgeräumt. Wir dachten, homosexuelle Paare bekommen nur Pflegekinder aus ganz schwierigen Familien oder ältere Kinder wie in Österreich.“ Davor hatte der Lehrer, wie er selbst einräumt, Angst. Und wenn es gar nicht klappt? „Dann haben wir es wenigstens versucht und machen unseren Frieden“, erklärt Dominik.
Gabi und Claudia haben sich jetzt, nachdem die Ehe für alle in Kraft ist und sie bald heiraten wollen, doch noch in ein Adoptionsprogramm einschreiben lassen. Der Sozialverband katholischer Frauen will überprüfen, wie die abgebenden Mütter, die oft aus schwierigen Familien kommen und sich für ihre Kinder etwas Besseres wünschen, auf homosexuelle Eltern als Wunscheltern reagieren.
Dass es auch mit Kind nicht leicht wird, ist Dominik und Florian bewusst: „Es gilt ja, das Kind so tolerant zu erziehen, dass es mit der Situation zurechtkommen kann. Das ist eine Herausforderung, die viele scheuen.“ Deshalb wird der Kinderwunsch von Lesben und Schwulen bislang eher selten realisiert. „Unser Verband wird erst überflüssig“, sagt Hedy Gerstung von Regenbogen e.V., „wenn wir in der Gesellschaft als gleichgeschlechtliche Partner so angekommen sind, dass wir uns darüber keine Gedanken mehr machen müssen, wenn ein Murat selbstverständlich durch die Gegend läuft und Blau und Rosa keine Rolle mehr spielen.“
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