Gegen die Lohnlücke

Geschlechtergerechtigkeit Familienministerin Schwesig will dafür sorgen, dass Frauen und Männer gleich bezahlt werden. Doch die Blockierer in der Union versuchen, das Regelwerk aufzuweichen
Ausgabe 25/2016
SPD-Familienministerin Manuela Schwesig möchte für gleiche Bezahlung sorgen
SPD-Familienministerin Manuela Schwesig möchte für gleiche Bezahlung sorgen

Foto: Christian Thiel/Imago

In Berlin ist der Kampf um gleiche Bezahlung von angestellten und beamteten Lehrkräften gerade in eine neue Runde gegangen. Und wenige Meter vom Brandenburger Tor entfernt liegt seit geraumer Zeit ein Gesetzentwurf im Kanzleramt, der nach Willen von SPD-Familienministerin Manuela Schwesig endlich dafür sorgen soll, dass auch Frauen und Männer für gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden.

Dass eine Frau bei gleicher Qualifikation für dieselbe Arbeit, die ein Mann tut, noch immer sieben Prozent weniger verdient, ist im Jahr 2016 ein Skandal, der eigentlich gar nicht wahr sein darf. Dass Frauen insgesamt durchschnittlich 21 Prozent unter dem Männereinkommen liegen, ist auf einen historisch gewachsenen, geschlechtsspezifischen Arbeitsmarkt zurückzuführen und auf das anachronistische Modell des Haupternährers. Mit „Knappheitsleistung“, deren Gratifikation der Markt reguliert, hat das – obwohl uns das Neoliberale weismachen wollen – wenig zu tun.

Eine Knappheitsleistung wäre, um zwei Beispiele zu nennen, mittlerweile nämlich auch die Pflege von alten Menschen oder die Erziehung von Kindern. Dennoch wird diese Arbeit nicht in dem Maße gesellschaftlich aufgewertet, dass sich das auf den Lohnzetteln nachdrücklich niederschlägt.

Schwesigs Vorstoß hat zunächst einmal Transparenz zum Ziel: Frauen sollen Auskunft darüber erhalten, wie viel ihre männlichen Kollegen bei gleichen Voraussetzungen durchschnittlich verdienen und nach welchen Kriterien sie bezahlt werden. Den Betrieben soll auferlegt werden, regelmäßig darüber zu berichten.

Doch die Blockierer in der Union versuchen alles, um das Regelwerk aufzuweichen und bemühen, wie immer, wenn etwas dokumentiert werden soll, das Bürokratiegespenst. Das Auskunftsrecht soll ihrem Willen nach nur für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten gelten, die Berichtspflicht nur für nicht tarifgebundene Unternehmen. Damit aber würde ein großer Teil der weiblichen Beschäftigten gar keinen Nutzen von diesem Gesetz mehr haben.

Vor 150 Jahren publizierte die Frauenrechtlerin Louise Otto-Peters ihre Kampfschrift Das Recht der Frauen auf Erwerb. Dieser ist ihnen mittlerweile zur Pflicht geworden. Was immer noch fehlt: dass sie dafür so honoriert werden wie die Männer.

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Geschrieben von

Ulrike Baureithel

Redakteurin „Politik“ (Freie Mitarbeiterin)

Ulrike Baureithel studierte nach ihrer Berufsausbildung Literaturwissenschaft, Geschichte und Soziologie und arbeitete während des Studiums bereits journalistisch. 1990 kam sie nach Berlin zur Volkszeitung, war im November 1990 Mitbegründerin des Freitag und langjährige Redakteurin in verschiedenen Ressorts. Seit 2009 schreibt sie dort als thematische Allrounderin, zuletzt vor allem zuständig für das Pandemiegeschehen. Sie ist außerdem Buchautorin, Lektorin und seit 1997 Lehrbeauftragte am Institut für deutsche Literatur der Humboldt Universität zu Berlin.

Ulrike Baureithel

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