Man weiß nicht so genau, ob das nun die Fortsetzung der „konzertierten Aktion“ bedeutet, mit der die Gesundheitspolitiker der SPD, der Grünen und der Linken vor einiger Zeit auf einer gemeinsamen Pressekonferenz den Schulterschluss übten. Tatsache jedoch ist, dass zuerst die Linkspartei eine Große Anfrage an die Bundesregierung richtete und unzählige Aufschlüsse verlangte über die Situation der Pflege, den künftigen Pflegebedarf und die lange schon vakante Implementierung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs.
Unmittelbar darauf stellte die SPD im Parlament einen Antrag, die Regierung möge bei Letzterem ein bisschen auf Trab kommen. Zumal der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP ausdrücklich festhalte, die neue Bundesregierung beabsichtige, eine „neue, differenziertere Definition der Pflegebedürftigkeit“ zu schaffen und damit „mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung“. Die bereits vorliegenden „guten Ansätze“ sollten dabei Berücksichtigung finden.
Auf der langen Bank
Mit den „guten Ansätzen“ ist insbesondere jener Bericht gemeint, der von dem 2006 noch von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) eingesetzten „Beirat zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs“ vorgelegt wurde. Im Januar 2009 wohlgemerkt schon, und der Rat schickte mehrere Umsetzungsvorschläge nach, unter anderem auch eine Regelung, die Betroffenen Bestandsschutz garantiert, die Leistungen nach der bisherigen Gesetzeslage erhalten. Deren Schlechterstellung zu verhindern, fordert auch die SPD.
Als zu eng, weil nur auf den körperlichen Hilfsbedarf bezogen, gilt der Pflegebegriff schon seit der Einführung der Pflegeversicherung 1995. Dagegen hatte der Beirat empfohlen, die Perspektive auszuweiten auf „eine ganzheitliche, auch kontextbezogene Wahrnehmung der Lebenslage“. Statt Waschen, Anziehen und Füttern im Minutentakt gelte es, die kognitiven, psychischen und sozialen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen zu erfassen und sich an deren Teilhabeanspruch zu orientieren. Die Arbeitsgruppe hatte entsprechende Begutachtungsinstrumente entwickelt und in der Praxis erprobt. Außerdem empfahl sie, die Pflegebedürftigkeit statt wie bislang in drei künftig in fünf Pflegestufen abzubilden.
Im Pflegeerweiterungsgesetz wurden mit der Einführung der Pflegestufe Null immerhin Menschen mit Demenz in den Leistungsbereich einbezogen, allerdings ohne dass ihr spezieller Unterstützungsbedarf angemessen begutachtet werden könnte, dasselbe gilt auch für Kinder mit eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten. Noch immer beurteilen die Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenkassen in erster Linie die körperlichen Defizite und rechnen sie in zeitbezogene Hilfen um.
Ein wesentlicher Grund, eine solche inhaltlich orientierte Pflegereform auf die lange Bank zu schieben, ist die Tatsache, dass sie je nach Umsetzung bis zu 3,6 Milliarden Euro kosten würde – vorausgesetzt, man will die verfügbaren Mittel nicht einfach nur zwischen den Betroffenengruppen umschichten. Das hatten die Wohlfahrtsverbände, bei aller Unterstützung in der Sache, schon befürchtet, als der Beirat seinen Bericht vorstellte. Immerhin steht die schwarz-gelbe Bundesregierung jetzt in der Pflicht. Und aus der Großen Anfrage der Linkspartei könnten sich brisante Daten zur Pflegerealität in der Bundesrepublik ergeben.
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