In der Nach-Apartheidgesellschaft Südafrikas ist das Mannwerdungsritual zu einer Einkommensquelle für unprofessionelle Beschneider geworden. Unter ihren Messern sterben jedes Jahr Dutzende von Jungen. Praktiziert wird die Zirkumzision sowohl von den (oft christlichen) Xhosa als auch von weißen Muslimen und Juden. „Diese Initiation“, schreibt Nadine Gordimer in ihrem neuen Roman Keine Zeit wie diese, sei bis heute mit „der Idee der bestandenen Prüfung vor der Mannwerdung“ verbunden.
Dieser Hinweis ist nicht so exotisch, wie es scheint. In dem vom Bundesjustizministerium kürzlich vorgelegten Gesetzesentwurf zur Beschneidung männlicher Kinder gibt es in der Begründung nämlich eine Passage, die ausdrücklich auf Südafrika Bezug nimmt und Nelson Mandela als Gewährsmann aufruft: „Ein nicht beschnittener Mann gilt überhaupt nicht als Mann, sondern als ein Knabe“, heißt es da. Das Zitat erinnert an einen Aspekt, der in der seit Monaten andauernden Beschneidungsdebatte aus dem Blick geraten ist: Dass mit der religiösen Initiation des Knaben in den Männerbund auch eine grundsätzliche Nobilitierung des männlichen Geschlechts einhergeht – und das schließt implizit die Abwertung des weiblichen ein.
Ein untauglicher Versuch
Genderpolitische Erwägungen spielen, wo es um religiöse Identität geht, offenbar keine Rolle. Vielmehr ist die Auseinandersetzung um Beschneidung zu einer Stellvertreterdebatte mutiert, die das interkulturelle Feld neu aufmischt, weil sich Juden und Muslime plötzlich in einer Verteidigungsgemeinschaft wiederfinden, was das Erregungsbarometer zusätzlich hochtreibt. Auf der einen Seite stehen Kinderschützer, Juristen und Ärzte, auf der anderen die sich bedroht fühlenden religiösen Minderheiten. Überwölbt wird das Kampffeld vom Generalverdacht: Wird gegen beschneidungswillige Eltern der Vorwurf geäußert, ihre Kinder zu misshandeln, finden sich Kritiker unversehens in der antisemitischen Ecke wieder. In dieser aufgeheizten Situation ist der nun entweder als „überflüssig“ oder aber „als beste aller schlechten Möglichkeiten“ gewertete Entwurf ein Befriedungsversuch – wenn auch ein eher untauglicher. Wo Dialog versagt, bleibt nur noch Schadensbegrenzung.
Der Gesetzgeber hatte es in dieser heiklen Angelegenheit ausgesprochen eilig. Im Unterschied zum Kölner Landgericht, das im Mai in der Beschneidung eine zwar rechtswidrige, aber aufgrund des Irrtumsvorbehalts nicht strafbare Körperverletzung erkannte, hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) von einem Verbot weit Abstand genommen. Dass der nur um wenige dürre Sätze ergänzte Paragraf 163d des Bürgerlichen Gesetzbuches allerdings einer 26-seitigen Begründung bedarf, ist sprechend. Die „medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes“ ist in einer weitgehend säkularisierten Gesellschaft offensichtlich doch erklärungsbedürftig.
Beschneidungen sollen weiter zulässig sein, vorausgesetzt, sie befolgen die „Regeln der ärztlichen Kunst“ (mehr dazu: hier entlang). In den ersten sechs Monaten darf sie auch von einer durch eine Religionsgemeinschaft bestellten, speziell dafür ausgebildeten Person vorgenommen werden. Die Eltern sind über die Risiken aufzuklären. Bei Säuglingen ist eine „effektive Schmerzbehandlung“ gefordert, bei älteren Kindern eine Vollnarkose. Trotz dieser Vorgaben – und obwohl die Weltgesundheitsorganisation WHO die Prozedur in bestimmten Ländern als HIV-Prophylaxe empfiehlt – sehen die einschlägigen medizinischen Fachverbände in den Industriestaaten die Beschneidung kritisch. Sie verweisen auf mögliche Komplikationen und physische und psychische Spätfolgen.
Die „sach- und fachgerechte Behandlung“ hatte im August schon der Deutsche Ethikrat in seiner ad-hoc-Stellungnahme gefordert. Spürbar war allerdings auch das Unbehagen: Die Ratsvorsitzende Christiane Woopen hätte die Kontrahenten sichtlich lieber an einen Runden Tisch gesetzt als die dann rasch zusammengebastelte „pragmatische Lösung“ zu präsentieren. Der Strafrechtler Reinhard Merkel fand deutliche Worte: Kein einziges Freiheitsrecht, auch nicht das Recht auf freie Religionsausübung oder das Elternrecht, erlaube es, in den Körper eines anderen Menschen ohne dessen Einwilligung einzugreifen, soweit keine Gefahr in Verzug ist. Gleichwohl sah er den Gesetzgeber mit Blick auf die deutsche Vergangenheit in einer Art „Notstand“. Wäre es um einen rein muslimischen Ritus gegangen, spekulierte er, hätte der Bundestag auf das Kölner Urteil gewiss nicht mit einem Entschließungsantrag reagiert.
Mäandern im Ungefähren
Eben diesen Eindruck, es handle sich nun um ein Sonderrecht für bestimmte religiöse Gruppen, versucht der Gesetzesentwurf zu verwischen. Er unterscheidet nicht nach den Motivationen der Eltern für die Beschneidung ihres Sohns. Auch der inhaltliche Kern des religiösen Rituals spielt keine Rolle. Gleichwohl kommt die Justizministerin nicht umhin, einschränkend das Kindeswohl ins Feld zu führen, wenn Beschneidungen etwa nur der Ästhetik dienen oder Masturbation verhindern sollen. Dieses Mäandern zwischen dem Zugeständnis, bei der Beschneidung handle es sich um eine „sozialadäquate Praxis“ im Rahmen des Elternrechts, und dem staatlichen Auftrag, die körperliche Integrität von Kindern zu schützen, durchzieht die gesamte Gesetzesbegründung.
Medizinische Fachverbände, Kinderschutz- und Menschenrechtsorganisationen haben beim Bundestag eine Petition eingereicht, die ein zweijähriges Moratorium fordert. Statt eines gesetzlichen Schnellschusses, bei dem aufgrund „sachfremder Erwägungen“ das Kindeswohl auf der Strecke zu bleiben drohe, wollen die Unterzeichner einen Runden Tisch, der den interkulturellen Dialog organisiert. Dort wäre, wie etwa der Historiker Michael Wolffsohn fordert, auch über religiöse Rituale nachzudenken und über die Frage, ob eine säkulare Gesellschaft noch des Menschenopfers bedarf, das im Beschneidungsritual aufbewahrt ist.
Und es könnte auch darüber diskutiert werden, ob es zwischen der weiblichen Genitalverstümmelung, die selbstverständlich ungleich gravierender ist, und männlicher Beschneidung nicht doch einen ideologischen Zusammenhang gibt: Für Mädchen, sagt die Verfassungsrechtlerin Susann Bräcklein, beginnt mit dieser brutalen Praxis ein untergeordnetes Dasein, Jungen erhalten durch die Beschneidung „ein Upgrade ihrer Mannwerdung“. Nach Umfragen, führt die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes an, wäre ein Drittel der Juden heute schon bereit, auf den blutigen Akt zu verzichten, wenn der Gruppendruck von ihnen genommen würde. Das gilt wohl insbesondere für die Mütter, die in dieser Debatte auffällig schweigen.
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