Der Begriff, den uns der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts kürzlich in Erinnerung gerufen hat, ist lapidar und scheint weiterer Ausdeutung nicht zu bedürfen: Teilhabe. Ein „Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ so die Verfassungshüter, steht auch den Menschen zu, die aus dem Erwerbsleben heraus gefallen, deren Ressourcen verbraucht sind und die sich nur mittels staatlicher Subvention am Leben erhalten können.
Die Spannbreite des Begriffs lehrt indessen der kurze Blick ins Wörterbuch der Synonyme: Er kann verstanden werden im Sinne von mitwirken und beitragen, wer teil hat, kann sich einbringen oder einmischen, als Besucher ist der Teilhabende ein akzeptierter Gast, ein Dazugehöriger sozusagen.
Das ist umso bemerkenswerter als Hartz IV-Empfänger zunächst einmal Ausgeschlossene sind: Sie können nämlich das grundlegendste Recht der bürgerlichen Gesellschaft, ihre Arbeitskraft mittels freien Vertrags zu verkaufen, nicht realisieren.
Zwar steht ihnen die überlebensnotwendige Ration Nahrung und Kleidung zu, ein gewisser Gesundheits- und Hygienestandard und, derzeit noch, eine Wohnung, obwohl es bereits Vorstöße gibt, dies in einen Anspruch auf Unterkunft abzusenken und somit ihre Exklusion voranzutreiben. Doch um menschenwürdig zu leben, sagen die Karlsruher Richter jetzt, braucht es mehr als die profane Subsistenz.
Auch für die Mittellosen
Ab einem gewissen gesellschaftlichen Niveau ist kulturelle Teilhabe kein luxurierender Mehrwert, sondern ein Grundrecht, das auch den Mittellosen in der Gesellschaft zusteht. Die Theater, die den Erwerbslosen ihre Pforten öffnen, haben das früher erkannt als die Politik, die in ihren absurden Bedarfsplänen für Kinder zwar Zigaretten berücksichtigt, aber kaum Bildungs- und Freizeitgüter.
Dieser symbolische Kern des Urteils ist in der Politik nun offenbar offenbar angekommen. Wortgewaltig und analogieverliebt zielen die politischen Schmähreden darauf ab, den angeblich unproduktiven Teil der Bevölkerung als partizipationsunfähig und -unwürdig zu diffamieren. Wer nichts leistet, ist dekadent; wem man unterstellt, dass er das Existenzgeld seiner Kinder ohnehin nur versäuft, wird nur mit Sachgutscheinen versorgt; und wen das System reizen sollte, „übers Kinderkriegen Geld zu verdienen“, wie der FDP-Abgeordnete Martin Lindner verlauten ließ, dem soll deutlich gesagt werden, dass man auf diesen Nachwuchs keinen Wert legt.
Die neue Zynikerkaste, eingespielt auf der Klaviatur versagter Anerkennung, ging sogar schon weiter: Vor knapp zwei Jahren phantasierte der smarte RCDS-Vorsitzende Gottfried Ludewig bereits von einer Art Klassenwahlrecht für Erwerbslose und Rentner, deren Stimme dann nur noch die Hälfte wiegen soll.
Wie viel „Teilhabe“ wem am Ende zusteht – ob dazu die Wohnung gehört oder nur der geheizte U-Bahn-Schacht, das Schulbuch oder die Klassenfahrt, die Billigkarte am Kino-Tag oder auch die Konzertpremiere – haben die Richter nicht definiert, sondern an die Politik delegiert. „Das Bedürfnis“, zitiert die amerikanische Philosophin Nancy Fraser ihren französischen Kollegen Michel Foucault, „ist ein sorgfältig gepflegtes und ausgenutztes politisches Instrument.“ Sie schlägt deshalb vor, nicht nur die Bedürfnisse, sondern auch die Bedürfnisinterpretation in den Mittelpunkt der öffentlichen Debatte zu stellen.
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