Wenn es die Freiheit der Wahl gibt, die Freiheit der Liebe, dann endlich kann die Institution der Ehe ihre Unanständigkeit verlieren!" Doch, weit gefehlt: "Der Ruf nach der Homoehe ist keine emanzipatorische, sondern eine assimilatorische Forderung", die daran hindert, die "lesbische Lebensweise als Widerstandsform gegen das Patriarchat" zu kultivieren.
Es ist schon erstaunlich, welchen rhetorischen Furor eine scheinbar abgetakelte Veranstaltung wie die Ehe Anfang der neunziger Jahre noch zu entfachen imstande war. Im spürbaren Abwind der Frauenbewegung schienen sich nur noch die Lesben und Schwulen der "patriarchalen Gesellschaftsordnung" entgegenzustemmen, indem sie - wie in diesem Fall die Publizistin Viola Roggenkamp und die ehemalige Bundestagsabgeordnete Jutta Oesterle-Schwe
erle-Schwerin - die Haltung zur Homo-Ehe zum Lackmus-Test schwul-lesbischer Gesinnung erklärten.Vereinzelt konservative Schützenhilfe, etwa seitens der damaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth, fand die Forderung schon damals - und erstaunlicherweise irritierte das niemanden. Ganz ungeachtet ideologischer Bedenken wurden 1992 in Berlin und anderswo die ersten spektakulären schwul-lesbischen Hochzeiten gefeiert. Dabei galt zu diesem Zeitpunkt noch der seit 1871 gültige und erst 1994 aus dem Strafgesetzbuch gestrichene sogenannte "Homo-Paragraph" 175; nur konsequent also, dass Innensenator Heckelmann damals die Berliner Standesbeamten anwies, die Aufgebote der homosexuellen Paare nicht entgegenzunehmen.Mittlerweile ist nicht nur die Bewegung in die Jahre gekommen, sondern auch ihre schwulen und lesbischen Träger. Von den politischen Vorbehalten gegen die Ehe ist kaum mehr die Rede, um so mehr jedoch von ihren juristischen und finanziellen Vorteilen. Wer sich etabliert hat, will nicht hinter den steuerbegünstigten Besitzständen der Hetero-"Dinkies" herhinken. Jenes Paar dagegen, das sich für ein Leben mit Kindern entscheidet, möchte bei einer Adoption nicht benachteiligt werden. Manchen plagen die ersten Blessuren und Zipperlein, die das Leben austeilt, da will der Liebste oder die Liebste wissen, wie es um einen steht.Und wenn denn der schlimmste Fall einmal eintreten sollte, wünscht sich man oder frau, dass der gleichgeschlechtliche Lebenspartner in der Wohnung bleiben und das Erbe nutznießen kann, ohne dass ihn ein unwirscher Vermieter vertreibt oder Vater Staat auf der Matte steht und wie von einem Fremden Tribut fordert. Stellt der eine Partner indessen dem anderen den Stuhl vor die Tür, obwohl man jahrelang für ihn gesorgt und deshalb auf die Karriere verzichtet hat, möge der Trennungswillige doch bitte für die Vermögensschäden aufkommen und Unterhalt zahlen - nicht nur für eine gewisse Zeit, sondern so lange wie notwendig. Ganz normal eben, wie in einer "Heten"-Ehe.Das sind legitime Forderungen. Einsichtig für jeden, der das abstrakte Menschenrecht auf Freiheit der sexuellen Wahl anerkennt - und die schlichte Lebenswirklichkeit. Dieser hat sich, wenn auch sehr vorsichtig, sogar die christlich-soziale Union geöffnet, als sie im Dezember vergangenen Jahres ihr familienpolitisches Manifest "Lust auf Familie, Lust auf Verantwortung" vorstellte. Zwar ist ihr die Ehe nach wie vor heilig und eine völlige rechtliche Gleichstellung mit anderen Lebenpartnerschaften undenkbar, doch die Partei will "prüfen, welche rechtlichen Hindernisse, die dem gemeinsamen Leben und der gegenseitigen Fürsorge im Wege stehen, beseitigt werden können." Das ist in der Tat "revolutionärer" als die schwul-lesbische Sehnsucht nach dem Ehehafen.Mit "Verantwortung" und "Pflichten" geizt auch der kürzlich bekannt gewordene Rohentwurf des "Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Sexualität" aus dem Bundesjustizministerium - das sogenannte "Lebenspartnerschaftsgesetz" - nicht. Gerne hätte die Justizministerin den Entwurf unter Verschluss gehalten, um sich mit den Amtskollegen abzustimmen und den Bundesrat zu umgehen; via Internet gelangte das geplante Gesetz jedoch an die Öffentlichkeit und wird seither breit diskutiert.Nach dem Willen von Herta Däubler-Gmelin kann die "Lebenspartnerschaft" nun vor dem Standesamt bekundet werden und das gleichgeschlechtliche Paar darf einen gemeinsamen Namen führen. Die Partner sollen künftig auskunftsberechtigt und unterhaltspflichtig sein, nach der Trennung und Scheidung allerdings nur für zwei Jahre.Tatsächlich offenbart der Entwurf nur wenig "Konkurrenz zur Ehe", wie der grüne Rechtspolitiker Volker Beck eilfertig gegenüber den Anwürfen des bayrischen Innenminister Weiß versichert. Das lukrative Ehegattensplitting ist so wenig vorgesehen wie die eheüblichen Regelungen beim Erbrecht. Der Pflichtteil beträgt magere 25 Prozent des Erbes, und nach wie vor pfründet der Fiskus bei den homosexuellen Hinterbliebenen wie bei jedem nicht-verwandten Erben.Auch im Mietrecht wird ein homosexueller hinterbliebener Partner einem Hetero-Ehemann oder einer -Ehefrau nicht gleichgestellt, die "berechtigten Belange des Vermieters" haben nämlich Vorzug. Und sollte einer der Lebenspartner gar das Pech haben, nicht innerhalb der Grenzen der EU geboren zu sein oder dort Aufenthaltsrecht zu genießen, wird das zuständige Innenministerium angerufen. Mit dem Bundesfinanzminister, den das BVG-Urteil zum Familienlastenausgleich noch heftig rudern lässt, will sich das Haus Däubler-Gmelin so wenig anlegen wie mit den Ministerien Otto Schilys, Andrea Fischers oder Walter Riesters: Zuständigkeit siehe Ministerien andern Ortes, so der lapidare Verweis im Entwurf.Es soll heiraten können, wer heiraten möchte, hatte Viola Roggenkamp einst gefordert und damit die süße Vorstellung verbunden, dass schwule und lesbische Paare das Patriarchat aus den Angeln zu heben vermöchten. Wie die Dinge heute liegen, erfüllt sich ihr Wunsch in kaum vorhersehbarer Weise: Die Homo-Ehe könnte beispielsweise Hans Eichel auf den Gedanken bringen, das teure Ehegattensplitting ganz abzuschaffen. Auch damit verlöre die Ehe etwas von ihrer "Unanständigkeit".