Noch ganz klein und schon so teuer

Geschäftsfelder Lebensanfang und -ende des Menschen bergen für die Medizin die größten Profitpotenziale. In der ­Debatte um die künstliche Befruchtung wird das verschleiert

Zwei höchstrichterliche Urteile haben vor wenigen Wochen in Erinnerung gerufen, dass das Werden und Vergehen des Menschen keineswegs nur ein natürlicher selbstlaufender Prozess ist. Im einen Fall hat der Bundesgerichtshof deutlich gemacht, dass auch bei nicht einwilligungsfähigen Patienten deren mutmaßlicher Wille entscheidend ist und Ärzte gehalten sein können, die Behandlung aktiv einzustellen; im anderen Fall haben die Richter befunden, dass es bislang keine rechtliche Grundlage gibt, die Auswahl von Embryonen bei der künstlichen Befruchtung zu verbieten.

Unsere Vorstellungen von Geburt und Tod und die Verfügung darüber sind nicht substanziell in der Natur verankert, sondern auch ein Produkt der modernen Medizin. „Die Biologie liefert keine hinreichenden Kriterien für Moral“, sagte der Genetiker und späteres Mitglied des Ethikrats Jens Reich vor gut zehn Jahren auf dem legendär gewordenen Fortpflanzungsmedizinkongress der damals amtierenden grünen Gesundheitsministerin Andrea Fischer.

Stunde der Grenzwächter

Diese hatte die Frage gestellt, ob das Embryonenschutzgesetz von 1990 noch eine ausreichende Grundlage biete, die Reproduktionsmedizin zu kontrollieren oder die faktische Entwicklung die damaligen Annahmen des Gesetzgebers bereits überholt habe. Ihre Nachfolgerin Ulla Schmidt (SPD) hat sich in dieser Sache nie sonderlich engagiert. Doch mit dem BGH-Urteil zur Präimplantationsdiagnostik (Gen-Check für künstlich befruchtete Embryos) ist die Fortpflanzungsmedizin wieder in den Fokus der Politik gerückt, nicht nur die Opposition, auch die Ärzte wünschen sich verlässliche Regelungen.

Beginn und Ende des Lebens markieren die sensiblen Grenzen des menschlichen Seins. Sie werden um so verletzlicher, je mehr sie sich durch technische Interventionen verschieben lassen – sei es durch die Zeugung außerhalb des weiblichen Körpers und die Aufspaltung der biologischen Elternschaft etwa bei Keimzellspenden, sei es durch intensivmedizinische, lebensverlängernde Maßnahmen. Wie an jeder territorialen Grenze stehen auch hier die Wächter: Experten mit Definitionshoheit, Kommissionen, der Gesetzgeber, der das Recht an die neuen Möglichkeiten „anpasst“.

Vor 200 Jahren hätte es außerhalb jeder Fantasie gelegen, dass sich eine schwangere Frau ihren Fötus im Mutterleib anschaut; undenkbar, ein Kind anders „zu machen“ als auf natürlichem Wege; kein Mensch hätte sich Gedanken darüber gemacht, ob das, was da heranwächst, eine „Person“ oder nur ein „Zellhaufen“ ist. Noch in der Zeit der Babyboomer-Generation mussten Eltern darauf hoffen, dass ihr Kind gesund auf die Welt kommt: kaum vorgeburtliche Diagnostik, keine therapeutische Intervention am Fötus, kein vorsorglicher Schwangerschaftsabbruch, wenn das „Produkt“ nicht wie gewünscht ausfallen sollte, keine Instanz, die für den „Schaden“ die Haftung übernehmen könnte. Ein behindertes Kind wurde, je nach mentaler Einbettung, als Gottesurteil oder Fügung der Natur, als Schicksal hingenommen.

Wunschprodukt Kind

Doch 40 Jahre später kann man das Schicksal manipulieren. Das Fatum ist dem Faktum gewichen. Nicht unbedingt einem realen, sondern nur einem statistisch wahrscheinlichen, einem „möglicherweise behindert“, mit dem werdende Eltern alleine bleiben und entscheiden müssen, ob sie dieses Kind haben wollen. Auch Kinderlosigkeit ist kein gottgegebenes Schicksal mehr: Hatte die Pille, die gerade ihr 50-jähriges Jubiläum feierte, die Familienplanung ermöglicht und die Zweikind-Familie zum Normalmodell gemacht, war es 30 Jahre später die erste künstliche Befruchtung im Reagenzglas, die zum erwünschten „Produkt“ Kind verhelfen konnte.

Und wie schon die Pille immer mit weiblicher Autonomie in Verbindung gebracht wurde, sind es auch jetzt wieder Begriffe wie Selbstbestimmung oder Patientenautonomie, die das technisch Machbare und gesellschaftlich Erwünschte ansprechend verkleiden und anschlussfähig machen. Die Diskussion um die Präimplantationsdiagnostik wird nicht im luftleeren Raum geführt, sondern gleichzeitig damit, dass es ohnehin zu wenig Kinder, künftige Fachkräfte und Beitragszahler gibt. Weshalb also sollte man es gut ausgebildeten Paaren, die unfruchtbar sind oder einfach nur zu lange gewartet haben, nicht ermöglichen, sich den Kinderwunsch zu erfüllen? Und wer wollte es ihnen (oder der Gesellschaft) dann zumuten, dass dabei ein kostenintensives (krankes oder behindertes) Kind herauskommt?

In Deutschland bemühen sich rund 120 „Kinderwunschzentren“ darum, kinderlosen Paaren zu einem Kind zu verhelfen. Jährlich werden 50.000 bis 70.000 Versuche unternommen. Die Gesamtzahl deutscher Paare, die über die verschiedenen Methoden künstlicher Befruchtung zu Nachwuchs kommen wollen, liegt noch höher. Denn viele unterziehen sich dieser Prozedur im Ausland, weil es billiger ist und Verfahren wie Eizellenspende, Leihmutterschaft oder „Egg-Sharing“, angeboten werden, die hierzulande verboten sind.

Eine Leihmutter aus dem Katalog kostet in Los Angeles 64.000 Dollar, kombiniert mit einer Eizellenspende 80.000. Der in den USA erlaubte Geschlechtstest mittels Präimplantationsdiagnostik wird für 20.000 Dollar angeboten. Dagegen nimmt sich ein In-Vitro-Befruchtungszyklus mit rund 4.000 Euro noch günstig aus. Wird nur ein Embryo in den Mutterleib übertragen – was in Deutschland bislang verboten ist – muss man 6.000 Euro veranschlagen. Für höchstens drei Zyklen übernehmen die Kassen die Hälfte der Kosten, allerdings nur für verheiratete Frauen unter 40 und Männer unter 50 Jahren. Unverheiratete Paare, Lesben und Schwule müssen ins Ausland, um sich so ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Dabei sind die Belastungen einer künstlichen Befruchtung hoch, die Erfolgsquote mit 15 bis 20 Prozent gering.

Angebot fördert Nachfrage

Der Umsatz der Hersteller von Hormonpräparaten beträgt rund 1,2 Milliarden Dollar jährlich. Serono, mit rund 533 Millionen Dollar Marktführer im Fruchtbarkeitsgeschäft, ist mittlerweile eine Tochter der alteingesessenen Merck AG in Darmstadt und in die Schlagzeilen geraten, weil ihm vorgeworfen wurde, gegen die europäische Biopatentrichtlinie verstoßen zu haben. Merck fährt mit dem Hormonpräparat fast ein Zehntel seines Umsatzes ein, für die gentechnologisch hergestellte Injektion „Gonal f“ müssen Patientinnen zwischen 1.200 und 1.600 Euro bezahlen.

Wie schon bei der Einführung der „normalen“ vorgeburtlichen Diagnostik im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien gibt es also starke wirtschaftliche Interessen an der Befriedigung des Kinderwunsches und allen damit verbundenen Diagnostiken und Verfahren. Die steigende Nachfrage der Betroffenen begünstigt jedoch eine Rhetorik, die die ökonomischen Interessen verschleiert und mit Aussagen über legitime Rechte von Bürgerinnen überwölbt. Da hilft es, sich zu erinnern: Auch die Pränataldiagnostik war am Anfang nur für wenige Krankheiten zugelassen, bis sie sich zu einer Screening-Methode entwickelte. Einmal in der Welt und erlaubt, wurde sie auch nachgefragt.

Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Geschrieben von

Ulrike Baureithel

Redakteurin (FM)

Ulrike Baureithel studierte nach ihrer Berufsausbildung Literaturwissenschaft, Geschichte und Soziologie und arbeitete während des Studiums bereits journalistisch. 1990 kam sie nach Berlin zur Volkszeitung, war im November 1990 Mitbegründerin des Freitag und langjährige Redakteurin in verschiedenen Ressorts. Seit 2009 schreibt sie dort als thematische Allrounderin, zuletzt vor allem zuständig für das Pandemiegeschehen. Sie ist außerdem Buchautorin, Lektorin und seit 1997 Lehrbeauftragte am Institut für deutsche Literatur der Humboldt Universität zu Berlin.

Ulrike Baureithel

Verändern Sie mit guten Argumenten die Welt. Testen Sie den Freitag in Ihrem bevorzugten Format — kostenlos.

Print

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt kostenlos testen

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt kostenlos testen

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden