Wofür musste die unrühmliche Silvesternacht in Köln bisher nicht alles herhalten! Die Asylgesetzgebung wird verschärft, „auffällige“ Flüchtlinge können – ratz-fatz – ausgewiesen werden. Und der Flüchtlingsdiskurs entgleiste danach völlig. Andererseits brachte die Empörung über die Ereignisse das Kabinett auch in anderer Richtung auf Trab. Dort lag seit vergangenem Jahr ein Entwurf des Bundesjustizministeriums zur Verschärfung des Sexualstrafrechts auf Eis – ohne Köln wäre er wohl in der Sommersonne auch dahingeschmolzen.
Bislang wurden Sexualstraftaten nur verfolgt, wenn der Täter direkte Gewalt anwendete und sich die Betroffenen nachweisbar körperlich gegen die Übergriffe wehrten. Das soll sich ändern: Auch Tätlichkeiten unter Ausnutzung bestimmter Umstände, die dazu führen, dass sich das Opfer nicht wehren kann oder überrascht wird wie in Köln, sollen nun unter Strafe gestellt werden. Ein einfaches Nein genügt aber noch immer nicht. Nach wie vor gilt, dass sich Opfer sexualisierter Gewalt verteidigen müssen. Und nach wie vor wird das Verhalten der Opfer geprüft.
Die Opfer meiden oft auch den Gang zur Polizei, aus Angst vor Bloßstellung oder weil sie befürchten, dass ihnen ohnehin nicht geglaubt wird. Jede siebte Frau in Deutschland hat seit ihrem 16. Lebensjahr sexualisierte Gewalt erfahren. Nur fünf Prozent aller strafrechtlich relevanten Formen sexualisierter Gewalt werden aber überhaupt angezeigt, bei acht Prozent der aktenkundigen Fälle kommt es zu einer Verurteilung – mit sinkender Tendenz. Und je näher ein Täter dem Opfer steht, desto seltener muss er mit Strafe rechnen.
Handlungsbedarf ist also schon lange angesagt. Doch vielen Kritikern geht der Entwurf aus dem Bundesjustizministerium nicht weit genug. Denn was ist mit denen, die sich wie in Köln in Gruppen nicht unmittelbar an den Übergriffen beteiligen, sie aber dulden? Was mit den alltäglichen Grapschern, die mal so ganz „zufällig“ an eine weibliche Brust fassen? Was ist mit jenen Opfern, die etwa aufgrund eines geistigen Handicaps keine deutlichen Verweigerungssignale geben können?
Der Betroffenenrat beim Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs hält das gesamte Sexualstrafrecht für reformbedürftig und hat einen eindrücklichen Forderungskatalog aufgestellt, der von den Strafhöhen bis zur Verfahrensführung reicht. Maas’ Entwurf behauptet, „dringende Gesetzeslücken“ zu schließen. Um potenzielle Opfer zu schützen, braucht es aber mehr als Flickwerk.

Kommentare 7
„Bislang wurden Sexualstraftaten nur verfolgt, wenn der Täter direkte Gewalt anwendete und sich die Betroffenen nachweisbar körperlich gegen die Übergriffe wehrten.“
Wie bitte? Der Erwerb und die Verbreitung von Kinderpornographie sind doch wohl verfolgbare Straftaten, obwohl dabei keine Gewalt ausgeübt wird. Auch um den sexuellen Kontakt Volljähriger zu Kindern ahnden, bedarf es zur Bestrafung nicht der Strapazierung, Überdehnung des Gewaltbegriffs, oder?
Muss die/der Betroffene sich nach bisheriger Rechtslage „körperlich wehren“?
Glaube ich nicht. Wenn die/der nicht Willige laut abwehrend schreit, und der Täter der/dem Unwilligen den Mund zu hält, dürfte der Tatbestand der Vergewaltigung mit dem Eindringen wohl erfüllt sein.
„Was ist mit jenen Opfern, die etwa aufgrund eines geistigen Handicaps keine deutlichen Verweigerungssignale geben können?“
Der Täter wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. (§179 StGB)
„Auch Tätlichkeiten unter Ausnutzung bestimmter Umstände, die dazu führen, dass sich das Opfer nicht wehren kann oder überrascht wird wie in Köln, sollen nun unter Strafe gestellt werden.“
Sind sie jetzt schon. Als „Tätliche Beleidigung“
„Ein einfaches Nein genügt aber noch immer nicht.“
Das ist auch gut so. Denn das Verhältnis zwischen Menschen folgt nicht der binären Logik. Ein „Nein“ bedeutet nicht immer eine ernsthafte Ablehnung auf Dauer. Umgekehrt ein „Ja“ nicht unbedingt ein Einverständnis. Nicht einmal die härteste Feministin nimmt den Satz „Nein heißt Nein“ praktisch ernst. Denn wir sollte sie mit ihrer Sicht der Dinge voran kommen, wenn sie auf die Bemerkung ihres Gegenübers, „ach ich halte vom Feminismus nichts. Lassen Sie mich damit in Ruh`!“ reagieren würde: „Hat also nein gesagt, da kann, sollte man nix mehr machen.“
„Und nach wie vor wird das Verhalten der Opfer geprüft.“ Körperliches Einwirken auf eine andere Person ist nicht per se Gewalt. Sonst müsste nicht nur jeder Kampfsportler, sondern jeder Mannschaftssportler mit dem Kadi rechnen.
„Handlungsbedarf ist also schon lange angesagt.“
Das ist die Frage, sehr die Frage. Sollte man das Sexualstrafrecht nicht lieber in Ruhe lassen? (Helmut Fischer, Bundesrichter) Wer glaubt, man könnte alle Unzuträglichkeiten des Lebens mit staatlicher Gewalt aus der Welt schaffen, ist nicht nur nicht von dieser Welt. Sondern er hängt einem höchst gefährlichen Irrglauben an, der bestenfalls bei Unglücklichen falsche Hoffnungen weckt.
Hier habe ich in der FC vom Richter Fischer erfahren.Beiträge(Zeit) gelesen usw..(verschiedene Quellen benutzt)U.a. meinte er in einem Interview,so habe ich es verstanden,wenn von 2Personen eine Person nein sagt,ist auch dafür ein Beweis zu erbringen,daß sie es gesagt hat.Sorry meine Kommentarfunktion lässt sich nicht mehr umstellen.
Abgesehen davon,daß ich den Justizminister für einen Wichtigtuer halte,bin ich nicht der Meinung,daß das Sexualstrafrecht verschärft werden sollte.Das ist doch für mich nur die reaktion der politik auf Köln-Beruhigungspille für's Volk.
Reaktion,Politik
Ich erwarte,wahrscheinlich umsonst,daß sich der Justizminister um die praktische Umsetzung der bestehenden Gesetze aktiv kümmert und es genug Personal in den Gerichten gibt und nicht wie im Bildungssektor,eine Initiative oder ein Erlass den nächsten jagt,sich aber nichts ändert.
Es ist an sich ganz einfach...
Kein Mensch steht einem anderen Menschen für was auch immer zur Verfügung.
Nicht im Guten = für sein Glück, ganz sicher nicht im Schlechten = zur Benutzung.
Das Gefälle zwischen ich kann (und darum tu ichs auch) und ich will nicht (und darum stellt sich gar nicht die Frage, ob...) ist zu begradigen, zu:
Frauen wie Männer haben die Würde jedes Einzelnen zu realisieren.
Das Gefälle ist nicht allein sexuell konnotiert, sondern va eines von Macht und Ohnmacht.
Klar, wenn denn notwendig, per Gesetz zu deklarieren ist:
die Würde des Menschen ist unantastbar.
Ach, gibt es schon...
Damit sind Frauen und Männer gleichwertig (und nicht nur gleichberechtigt), und va sind Frauen soviel wert wie Männer. Dass das heutzutage noch betont werden muss, ist eine himmelschreiende Schande.
Es gibt kein Freiwild. Vollkommen unabhängig von welcher Argumentation auch immer.
Wer die Grenzen eines anderen Menschen übertritt, kann nicht im Recht sein. Die Definition dieser Grenzen ist ein Klacks. Punkt.
Gesetze sollten aufzeigen, dass genau das selbstverständlich ist. Nicht sein sollte.
Wohin führt das?
Es braucht kein 'Nein' für selbstverständlich Unvereinbares mit der Würde eines Menschen.
Es braucht ein eindeutiges Ja gegen Machtmissbrauch.
In jeder Form.
Beleidigen Sie uns doch bitte nicht mit Argumenten. Hier geht es um Stimmungen.
Nein,war Frustabbau-schreiben hilft manchmal.