Es war überraschend deutlich: Mit einer Niederlage für Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) endete am vergangenen Donnerstag der Vorstoß, alle Bürger zu Organspendern zu machen, es sei denn, sie widersprächen. Mit ihrem Entwurf konnten Spahn und Karl Lauterbach (SPD) nur 292 von 674 Abgeordneten überzeugen, der zweite überfraktionelle Antrag einer erweiterten Zustimmungsregelung, von Grünen-Parteichefin Annalena Baerbock eingebracht, erhielt 432 Stimmen. Dennoch äußerte sich der Minister am Ende zufrieden, denn es sei gelungen, „dass in jeder Familie, in der Nachbarschaft, auf Arbeit, wo Bürger aufeinandertreffen, über diese Frage gesprochen worden ist“.
Da hat er nicht unrecht, denn mit Unterstützung des nun umzusetzenden Gesetzes werden wir nunmehr ständig an das Thema erinnert, bei Behördengängen etwa oder seitens der Krankenkassen, wo jeder Bundesbürger regelmäßig aufgefordert werden wird, sich in ein neu anzulegendes Organspenderegister eintragen zu lassen. In den Kliniken werden Transplantationsbeauftragte mit weitreichenden Befugnissen akribischer nach potenziellen Organspendern fahnden – soweit es das kaputtgesparte Gesundheitssystem zulässt, denn dort ist man wenig erpicht auf den Aufwand, den eine Transplantation mit sich bringt.
Die Zeit war noch nicht reif in Deutschland für die auf Nützlichkeitsethik gründende Widerspruchsregelung. Vom Tisch ist sie nicht, schon hat die Patientenbeauftragte Claudia Schmidtke (CDU) Wiedervorlage in der kommenden Wahlperiode angekündigt, falls sich am Aufkommen der Organspenden nichts signifikant ändert.
Und Jens Spahn? Wird dem machthungrigen Politiker diese Ohrfeige der Parlamentarier schaden? Voraussichtlich nicht in dem Maße, wie die Entscheidung vermuten lässt. Doch ihm droht ein anderes bioethisches Glatteis. Unter Beschuss steht der Gesundheitsminister schon seit Längerem wegen seiner Anweisung an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Anträge auf Sterbehilfe nicht einzeln zu prüfen, sondern pauschal abzulehnen, was sich aufgrund eines Urteils von 2017 verbietet. Im Februar steht ein Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe an – und damit die nächste Debatte, in der es um Leben und Tod geht.
Kommentare 4
Vielleicht ist bis zur nächsten Gesetzesvorlage eine ganzheitliche umfassendere Aufklärung in dem Medien erforderlich, die die ethisch humanistischen Bedeutungen aus allen vorhanden Kulturen und Weltanschauungen, auch vor dem historischen Hintergrund der menschlichen Entwicklung auf dem Blauen Planeten Erde aller Religionen in zeitgemäßen Reportagen und Dokumentationen herausarbeitet um langfristig eine eigene menschliche Vorstellung oder ein allumfassendes Verständnis der Vergänglichkeit zu erlangen. Ein Jahrtausende altes Thema der Philosophien was eigentlich altersgerecht in jede Schule gehört.
Besonders wichtig erscheint mir dabei die grundsätzliche Diskussion ohne wenn und aber in einem öffentlichen freien Debattenraum über die unapetitlichen Organspende Skandale in der Vergangenheit, die mit einer gesetzlichen Garantie der Organspende versehen werden sollte, damit die Bundesregierung uneingeschränkt die strafrechtliche und zivilrechtliche Verantwortung übernimmt um derartige haarsträubende Verhalten ohne Ansehen der Person oder der Klinik zu anden.
So traumatisch und leidvoll der entstande Schaden für die betroffenen Patienten und ihre Familien auch ist, um wieviel größer erst, ist der Verlust der Vertrauenswürdigkeit in die Integrietät der Bundesregierung. Eine echte Schande für die Würde des Menschen ist das.
Viele EU-Staaten machen es schon anders: 20 von 28 Länder handhaben die Organspende mit der Widerspruchsregelung – und das wirkt sich auch auf die Spenderzahl aus. Alles andere wird nicht funktionieren.
Die Abstimmung war zwar eine Niederlage für Spahn, aber das steckt er weg.
Er ist leider fast der einzige Minister der so Sachen anpackt, sie Masernimpfung.
Seinem Machthunger hat Das nicht geschadet. Eine bzw. mehrere Entscheidungen zu erzwingen, hat dem Spendenbegehren geschadet. In Anbetracht der Neiddebatten in diesem Land, lautete z.B. eine Meinung sinngemäß im DLF ,,...Spende ich meine Niere nach meinem Tod, kann Diese Keiner bekommen, Der nicht vorher auch schon spenden wollte...''. Falls der italienische Film realistisch gedreht wurde- Titel ,, Die Lebenden reparieren'' bedarf es noch weiterer organisatorischer Gegebenheiten und Personal- geschultes versteht sich. Das hat Spahn gar nicht auf dem Sender, weil er keine Realitäten kennen will. Um in dieser Thematik zu bleiben- Herr Spahn ist für mich ein Minister, Der nach Gutdünken in medizinischen Gegebenheiten entscheidet- siehe konzentrierte Ablehnungen aller Gesuche auf selbstbestimmtes Sterben. Wo war da eine Einzelfallentscheidung? Und Spahn ist auch nicht gewillt mit Gegnern und Befürwortern in Sachfragen zusammenzuarbeiten. Erfolge sind wichtig- Reputation.
Ich kenne kein Interview, in welchem er sensibel und spiegelnd medizinische Probleme besprochen hat.