Im März 2018 richtete Thomas Müller eine Petition an Gesundheitsminister Spahn. Seine 2008 als Organspende erhaltene Niere arbeite derzeit nur noch zu 15 Prozent, er sei wohl bald wieder auf eine neue Transplantation angewiesen und habe Angst, zu lange auf ein neues Organ warten zu müssen. In Deutschland betrage die Wartezeit vor einer Nierentransplantation im Durchschnitt zwischen sieben und zehn Jahre, schrieb Müller und forderte Spahn auf, das Transplantationsgesetz zu überarbeiten: Wer nicht explizit widerspreche, solle automatisch als Spender gelten. Über 100.000 Menschen unterschrieben Müllers Petition.
Dramatischer noch ist das Schicksal von Patienten, die auf ein Spenderherz oder eine Lunge warten und für die keine lebenserhaltende alternative Therapie bereitsteht. Es sind oft anrührende Geschichten von Menschen, die abrufbereit auf gepackten Koffern sitzen, auf den ersehnten Anruf warten und den „Tod auf der Warteliste“, wie das genannt wird, fürchten. Wer möchte da der Unmensch sein, der sie zum Tode verurteilt, um abstrakter politischer oder ethischer Prinzipien willen?
Organzahlen sinken
Diese strukturelle Schieflage, gekennzeichnet vom moralischen Druck, der von den verzweifelt Wartenden ausgeht, und von den in der öffentlichen Aufmerksamkeit kaum berücksichtigten Belangen der hirntoten Patienten, begleitete schon die Debatte um das Transplantationsgesetz in den 1990ern. Schon damals gab es eine eklatante Diskrepanz zwischen Organnachfrage und verfügbaren Ressourcen. Doch obwohl Institutionen wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) seither Kampagnen forcierten, Promis in den Ring schickten oder Jugendliche zu „Organpaten“ machten, um die postmortale Organspende – also die Organentnahme nach Hirntod – im sozialen Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern, ist die Zahl der gewonnenen Organe stetig rückläufig.
Verändert hat sich indessen das Debattenklima, das geradezu einen Bekenntniszwang kultiviert. Wer sich heute kritisch zur Widerspruchsregelung äußert, sieht sich wie Altbischof Wolfgang Huber bei Anne Will genötigt, zu versichern, er trage selbst einen Spenderausweis mit sich. Die Soziologin und Organspendekritikerin Alexandra Manzei geriet sogar derart in Beweisnot, dass sie erklärte, im Bedarfsfall kein Organ beanspruchen zu wollen.
Dass er Organspende „zum Normalfall“ machen wolle, ist seit September das viel zitierte Credo des Gesundheitsministers. Vorangetrieben von niedrigen Spenderzahlen und vom Deutschen Ärztetag, der forderte, jeden Bürger und jede Bürgerin in die Pflicht zu nehmen, sich zur Organspende zu erklären, sah sich Jens Spahn unter Druck und münzte ihn um zur Profilierung. Er reagierte zum einen mit einem inzwischen im Kabinett verabschiedeten Gesetz, das Zusammenarbeit und Strukturen in den Kliniken verbessern soll, und zum anderen mit einem selbst seine Parteikollegen irritierenden Vorstoß, das Transplantationsgesetz auf den Kopf zu stellen. Statt wie bisher seine Zustimmung zu geben, soll jeder künftig automatisch zum Organspender erklärt werden, falls er dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Spahn begründet dies mit der grundsätzlichen Spendebereitschaft der Bevölkerung. Wer nicht spenden möchte, solle konsequent „Nein“ sagen, es handele sich dabei, wie häufig eingewandt, nicht um eine Nötigung, sondern um die „Pflicht zum aktiven Freiheitsgebrauch“, wie er in der FAZ schrieb.
Warum aber eine Widerspruchs-„Lösung“, wenn das vorgeschobene Klinik-Gesetz suggeriert, dass die Organspende bisher eigentlich an den Krankenhäusern gescheitert ist, wo potenzielle Spender nicht erkannt oder gemeldet werden, weil der organisatorische und finanzielle Aufwand zu groß ist? Oder weil die Ärzte an Organentnahmen kein großes Interesse haben, wenn Notfallstationen unterbesetzt sind, während eine einzige Hirntod-Diagnose auf den Intensivstationen mit hohem sachlichen und personellen Aufwand verbunden ist?
Denn eine „Lösung“, wie es ihr Name verspricht, ist die Widerspruchsregelung nicht. Selbst wenn jeder Bundesbürger zum Organspender erklärt würde, wäre der Mangel an infrage kommenden Organen nicht grundsätzlich zu beheben. Der klassische Motorradfahrer, auf dessen Unfall früher ein Wartender schlechten Gewissens hoffte, erscheint immer seltener auf den Spenderlisten der DSO. Nicht nur, weil es weniger Unfälle gibt, sondern weil die Intensivmedizin besser geworden ist und Patienten mit einem Hirntrauma überleben lässt. Deshalb werden inzwischen Organe von alten und sehr alten Spendern transplantiert, die naturgemäß nicht mehr so lange und gut funktionieren – was wiederum den Bedarf erhöht.
Eine „Lösung“ ist die Widerspruchsregelung aber auch für die Angehörigen nicht, die der Organspende schon heute mehrheitlich zustimmen. Denn Spahns „doppelte“ Widerspruchslösung beinhaltet, dass diese auch weiterhin gefragt werden – in einer Situation, in der der geliebte Mensch noch beatmet und rosig im Intensivbett liegt. Wer dies einmal erlebt hat, ahnt, warum in dem bereits beschlossenen Gesetz nun eine eigenständige Angehörigenbetreuung installiert wird.
Auf eine weitere „Leerstelle“ in der Debatte macht der Medizinethiker Stephan Sahm aufmerksam. Was passiert, wenn die Behandlungspflicht des Arztes aus ethischer Perspektive eigentlich endet, er die Maschinen abstellen müsste, der Patient bei weiterer Beatmung jedoch in den Zustand des Hirntods versetzt werden könnte, so er der Organspende nicht widersprochen hat? Wie viele Stunden, Tage oder Wochen muss er weiterleben, um einen anderen zu retten?
Spahn hat für seine Widerspruchsregelung, die parlamentarisch nicht dem Fraktionszwang unterliegen soll, wichtige Unterstützer: im Kabinett Angela Merkel und im Parlament Karl Lauterbach (SPD). Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, begrüßt Spahns Gesetz, in dessen Rahmen der nun mit viel Macht ausgestattete Transplantationsbeauftragte auf „Rasterfahndung“ nach Organspendern gehen darf. Die von Patienten- und Datenschützern geäußerten Datenschutzbedenken teilt sie offenbar nicht.
Im Parlament formiert sich mittlerweile aber auch eine weitere Gruppe aus Abgeordneten von Union, SPD, Grünen, FDP und Linken, die sich Spahns Plänen widersetzen und für eine Optionslösung plädieren. „Ich muss auch sagen können“, erklärt einer der Befürworter, Otto Fricke (FDP), „ich bin noch nicht so weit.“ Der Staat habe kein Recht, in dieser Frage, bei der es auch um die körperliche Unversehrtheit gehe, eine Richtung vorzugeben.
Es könnte also spannend werden, wenn Ende November im Parlament erneut über Organspende debattiert wird. Nicht zuletzt, weil für jeden Antrag Mehrheiten organisiert werden müssen. Die AfD könnte dabei am Ende eine entscheidende Rolle spielen, weil sie sich mehrheitlich gegen die Widerspruchsregelung zu positionieren scheint. Die Unruhe unter den übrigen Abgeordneten ist spürbar.
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