Es war an Klarheit nicht zu überbieten: Die in der Öffentlichkeit kursierende Rede von „Privilegien“ oder „Sonderrechten“ für Geimpfte sei „unpräzise“, „verwirrend“ und „wenig hilfreich“, erklärte die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alina Buyx, auf einer Pressekonferenz am Donnerstagmorgen. Dass der Rat bemüht war, das aufgeregt diskutierte Thema herunterzudimmen, deutete schon der Titel seiner Stellungnahme „Besondere Regeln für Geimpfte?“ an. Unterscheiden müsse man zunächst, so Buyx in ihrer Einlassung, zwischen den staatlich verordneten Freiheitsbeschränkungen und den Rechten von Privatanbietern, die – wenn es zu einem allmählichen Wiederhochfahren des öffentlichen Lebens komme – möglicherweise von ihrer Vertragsfreiheit Gebrauch machen könnten.
Allerdings erst dann. Vorerst nämlich erlaubten die Unsicherheit in Bezug auf die Ansteckungsgefahr für Andere und die Knappheit des Impfstoffs, auch daran ließen die Rät*innen keinen Zweifel, keine Ausnahmen für geimpfte Menschen. Entsprechende Forderungen, so die Sprecherin der Arbeitsgruppe, Sigrid Graumann, seien „wenig hilfreich“, weil sich die Geimpften nicht nur in trügerischer Sicherheit wähnten, sondern auch diejenigen benachteiligt würden, denen bislang gar kein Impfangebot gemacht werden könne. Eine Sonderregelung allerdings wünschen sich die Ethikexpert*innen in Bezug auf Heime, Hospize und Einrichtungen der Behindertenhilfe. Deren Bewohner*innen würden mit den staatlichen Maßnahmen besonders stark benachteiligt, so der stellvertretende Ethikratsvorsitzende Volker Lipp, sie verlangen ihnen Unzumutbares ab. Eine Impfpflicht für das in diesen Einrichtungen tätige Personal allerdings empfiehlt das Gremium nicht.
Maskenpflicht im Sommer sei zumutbar
Ein weiteres deutliches Signal ging an die Politik. Jede Freiheitsbeschränkung sei begründungspflichtig und nicht einzig ableitbar aus dem Infektions- und Sterbegeschehen. Wenn sich eine Entlastung des Gesundheitssystems abzeichne, wie im Zuge der Durchimpfung absehbar, müssten einschränkende Maßnahmen gelockert und eine Perspektive für ein „normales Leben“ gegeben werden. Das wäre dann auch der Zeitpunkt, an dem Kino-, Club- und Restaurantbetreiber oder etwa Sportanbieter über vertragliche Infektionsschutzmaßnahmen – etwa einen Impfnachweis – nachdenken können. Umgekehrt hält es der Rat für zumutbar, die Bevölkerung auch über die Sommermonate hinweg etwa zum Tragen von Masken zu verpflichten.
Die ad-hoc-Stellungnahme, auch das machten die Expert*innen deutlich, steht unter dem Vorbehalt des heutigen Wissenstands über Ansteckungsgefahren durch Geimpfte. Die von AstraZeneca kürzlich veröffentlichten Daten über das weiterhin bestehende Infektionsrisiko, so Buyx, seien vorerst nicht geeignet, Entwarnung zu geben. Sollte sich herausstellen, dass Geimpfte nur noch geringfügig ansteckend sind, muss die Situation neu bewertet werden.
Der Rat bezieht sich in der Stellungnahme nur auf Deutschland. Dass Maßnahmen, die außerhalb des Landes getroffen werden – etwa Impfnachweise von Fluggesellschaften –, beispielsweise die Reisefreiheit einschränken und darüber implizit die Impfpflicht beförderen, ist ihm bewusst, er hat dafür aber auch keine Lösung. Man wollte ethische Grundlinien aufzeigen, ließ Buyx verlauten, und sich nicht in Szenarien verlieren. Diese Grundlinien lassen keinen Zweifel daran, dass eine Zweiklassengesellschaft von Geimpften und Nichtgeimpften nicht wünschenswert ist. Bundesaußenminister Heiko Maas und andere, die sich entsprechend positioniert haben, sollten das zur Kenntnis nehmen. Und dann sind da noch die Gerichte, die sich ganz sicher mit dieser Materie werden befassen müssen.
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.