Auch den deutschen Bundestag hat sie letzte Woche erreicht, die Diskussion über das Klonen. Ein wenig spät, so mag es scheinen, denn spätestens seit Anfang 1997 ist das Thema auf der politischen Agenda. Damals wurde mit dem Schaf Dolly das erste geklonte Säugetier geboren, und damit rückte das Klonen von Menschen in die Nähe technologischer Machbarkeit. Die Bioethik-Konvention des Europarates bekam im selben Jahr einen Anhang, der die Erzeugung geklonter Menschen verbot. Im Juli 1998, als es weltweit bereits mehrere Dutzend mehr oder minder geglückter Klonversuche mit Säugetieren gegeben hatte, wurde auch im US-Senat erstmals ein Klonverbot debattiert. Es scheiterte an der Kontroverse über Erlaubnis oder Verbot des Klonens zu Forschungszwecken.
Die Forschung und ihre Verheißungen spielen auch in den aktuellen Auseinandersetzungen um eine Regelung des Klonens die entscheidende Rolle. Anlass für die Bundestagsdebatte waren die Verhandlungen in der UN-Vollversammlung zu einer internationalen Klon-Konvention. Dabei geht es allerdings nicht mehr um das Klonen an sich, sondern um "reproduktives" und um "therapeutisches" Klonen.
Diese Begriffe haben den Diskurs über das Klonen von Menschen neu strukturiert. Aufgetaucht sind sie im Zusammenhang mit der Euphorie um embryonale Stammzellen, die Ende 1998 begann. Damals war es erstmals gelungen, aus kultivierten menschlichen Embryonen Stammzell-Linien zu entwickeln. In den auf die Publikation der Forschungsergebnisse folgenden Monaten avancierte die embryonale Stammzelle im Zusammenspiel von Wissenschaftsgemeinde und Medien zum neuen Wundermittel. Keine Wissenschaftsredaktion, die ihrem Publikum nicht die "Alleskönner"-Zellen näher zu bringen suchte. Die Idee des "therapeutischen" Klonens - also der Herstellung von genetisch identischem Gewebeersatz mittels Zellkerntransfer - machte die Runde. Dabei entwickelte sich der Begriff zu einem Stichwort, das die Verheißungen einer zukünftigen, individualisierten Medizin anklingen lässt. Und so entstand in der Öffentlichkeit der Eindruck, Therapie und Heilung für bisher kaum behandelbare Krankheiten stünden unmittelbar bevor, wenn nur Stammzellforschung und Klontechnologie vorangetrieben würden. Auch wenn die derart geweckten Hoffnungen mit der Realität der Forschung wenig gemein haben - die begriffliche Neuordnung in ein gutes "therapeutisches" und ein schlechtes "reproduktives" Klonen strukturiert seitdem Politik und Gesetze.
So herrscht nicht nur in vielen Staaten, sondern auch auf internationaler Ebene Einigkeit darüber, dass die Produktion genetisch identischen Nachwuchses verboten werden soll. Extreme Unterschiede gibt es dagegen bei der Bewertung des "therapeutischen" Klonens. Während die USA, Spanien, Italien und Südafrika in den Verhandlungen um eine UNO-Konvention bereits deutlich gemacht haben, dass sie einen Vertrag, der lediglich das "reproduktive" Klonen verbietet, nicht unterstützen werden, geht die Bundesregierung unter Hinweis auf den kleinsten gemeinsamen Nenner in der Staatengemeinschaft den Weg des geringsten Widerstandes: Weil ein totales Klonverbot nicht durchsetzbar sei, wolle man als eine Art Zwischenschritt zunächst das weltweite Verbot des "reproduktiven" Klonens erreichen.
Die Bundesregierung würde sich mit diesem Vorgehen eine "Hintertür vermeintlicher Forschungsfreundlichkeit offenhalten", kritisierte der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe in der Bundestagsdebatte vergangene Woche. Statt dessen solle sie sich für ein totales Klonverbot einsetzen, denn die "Konvention wäre kein Zwischenschritt in die richtige Richtung, sondern vielmehr der Endpunkt der internationalen Anstrengungen zum weltweiten Verbot jeden Klonens." Dem hielt die grüne Abgeordnete Andrea Fischer entgegen, die Bundesrepublik müsse sich um internationale Verständigung bemühen. Auf einem totalen Klonverbot zu bestehen, hätte zur Folge, "dass wir am Ende keine Regelung haben."
Das Argument besticht, denn tatsächlich haben bisher nur wenige Staaten das Klonen gesetzlich geregelt. Fast überall stehen den Befürwortern eines totalen Verbots der Technik Anhänger des "therapeutischen" Klonens gegenüber. In der Folge dieser unterschiedlichen und im Grunde unversöhnlichen Positionen wird die Gesetzgebung immer wieder vertagt. So stimmte etwa das EU-Parlament im November 2001 mit einer überraschend großen Mehrheit gegen einen Antrag zum totalen Klonverbot, um die Möglichkeit der Forschungsförderung von "therapeutischen" Klonversuchen zu erhalten. Damit ist formal auch das "reproduktive" Klonen nicht verboten.
Auch in den USA wird seit einem Jahr über ein Klonverbot gestritten. Im Juli vergangenen Jahres hatte das Repräsentantenhaus mit einer deutlichen Mehrheit für einen Gesetzentwurf gestimmt, der das Klonen gänzlich verbietet. Auch dem Kongress lag ein Gesetzentwurf diesen Inhalts vor, der von Präsident George Bush befürwortet wurde. Aber intensive gemeinsame Lobbyarbeit von Organisationen der Biotech-Industrie, von Universitäten und Forschungsinstituten, von einer Reihe großer Patientenverbände und nicht zuletzt von Prominenten kippte die Stimmung im Senat. Vor drei Wochen wurde der Gesetzentwurf zurückgezogen. Eine Entscheidung, ob das Klonen in den USA ganz oder nur teilweise verboten wird, falle deshalb in diesem Jahr nicht mehr, so der demokratische Meinungsführer im Senat, Tom Daschle. Im Ergebnis bleibt auch hier das Klonen erlaubt, weil nicht geregelt.
Auch wenn es international nach einem Konsens auf kleinstem gemeinsamen Nenner aussieht, bleibt die Frage, ob ein Teilverbot des Klonens Bestand haben kann. Sie stellt sich konkret in Großbritannien, dem einzigen Land in Europa, in dem das "therapeutische" Klonen zur Stammzellgewinnung explizit erlaubt ist. Wie für jedes Forschungsprojekt an Embryonen muss dafür eine Lizenz bei der staatlichen Human Embryology and Fertility Authority (HEFA) beantragt werden, die nur unter bestimmten Bedingungen erteilt wird. Das "reproduktive" Klonen soll durch ein im letzten Jahr verabschiedetes Gesetz verhindert werden, das die Übertragung menschlicher Klone in die Gebärmutter einer Frau verbietet. Schon die Kontrolle darüber, ob im Labor hergestellte Klone in die Gebärmutter einer Frau eingepflanzt werden, dürfte sich schwierig gestalten. Was passiert, wenn ein solcher Klontransfer polizeibekannt wird, während die Frau noch schwanger ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Wir dürfen tatsächlich gespannt sein auf die erste Klonschwangerschaft in Großbritannien. Ob die ungesetzliche Verwendung des Klons dann wohl zu einer richterlichen Anordnung der Abtreibung führen wird?n
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