Im Zweifel für den Genabdruck

PRÄVENTIVE DNA-DATEN-ERFASSUNG Nicht nur beim Vormarsch des Fabriksystems spielten Gefängnisse eine besondere Rolle; auch die neue Gentech-Welt bedient sich der Gefangenen als »Versuchsmasse« - wie zum Beispiel in der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel
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Danny S. ist lebenslänglich verurteilt. Er sitzt seit sieben Jahren in der Berliner Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel ein, als er auf dem Anstaltsgelände von sechs Beamten des LKA abgefangen wird. Er müsse zur Blutentnahme zwecks molekulargenetischer Analyse, wird ihm gesagt. Danny S. weigert sich. Die LKA-Beamten berufen sich auf eine richterliche Anordnung, die Danny S. nicht kennt und erst auf Intervention von Beamten der JVA kurz zu sehen bekommt. Der Beschluss besteht aus drei Zeilen - die begangene Tat gehöre zum Straftatenkatalog im DNA-Identitätsfeststellungsgesetz, deshalb sei eine Körperzellentnahme in seinem Fall angezeigt. »Ich habe auf mein Recht auf rechtliches Gehör hingewiesen. Das hat die aber überhaupt nicht interessiert«,