Glamour für die Rente

Medienprozess Die ARD-Sendung über den Finanzmakler Maschmeyer hat juristische Folgen – vielleicht sind sie politisch nützlich

Keinen niedergedrückten Eindruck macht der Fernsehjournalist Christoph Lütgert. „Eine Frage der Ehre“ nennt er es, dass er und der NDR sich gegen die mannigfaltigen Vorwürfe und Drohungen wehren, die ihnen zwei der prominentesten Anwälte der Republik ins Haus schicken: Matthias Prinz und Gerhard Strate. Deren Mandant ist Carsten Maschmeyer.

Der sieht seine Ehre ebenfalls gefährdet, aber auf andere Art. Mitte Januar lief in der ARD Lütgerts Film Der Drücker-König und die Politik. Er handelt von Maschmeyer, seinem windigen Finanzunternehmen AWD und Maschmeyers Freundschaft zu Politikern, die das deutsche Rentensystem im Sinne der Finanzbranche teil-privatisiert haben, vorneweg Ex-Kanzler Gerhard Schröder. „Schurke oder Edelmann“, fragt Lütgert in der Reportage, die Antwort fällt eindeutig aus: Maschmeyer mag heute samt Gattin Veronica Ferres in Fernseh-Galas für „Ein Herz für Kinder“ spenden – sein Reichtum gründet darauf, dass kleinen Leuten miese Geld(vernichtungs)anlagen aufgeschwatzt wurden.

Die schönste, weil geradezu schmerzhaft peinliche Szene am Ende des halbstündigen Films zeigt, wie Lütgert und sein Kamerateam Maschmeyer am Rande eines Finanzkongresses auf den Leib rücken. Die Kamera hält unerbittlich auf Maschmeyers gesenkten Kopf, während ein Assistent versucht, Lütgert abzuwimmeln. Ausgerechnet diese Szene konnten Maschmeyers Anwälte nun mit einem vorläufigen gerichtlichen Bann belegen. Anwalt Strate beklagt in seinem Schreiben das „offenkundig sinnlose Heranpirschen von NDR-Kamerateams an Herrn Maschmeyer und seine Mitarbeiter“ und kündigt sinngemäß an, das halbe Strafgesetzbuch darauf anwenden zu wollen.

Doch löst dies bei Lütgert wie in der NDR-Rechtsabteilung keine Schweißbildung aus. Man fühlt sich auf der sicheren Seite und ist zuversichtlich, die im übrigen auch bei Youtube vielfach verewigte Stelle mit Maschmeyers gesenktem Haupt am Stehtisch wieder zurückholen zu können, um sie gegebenenfalls erneut zu verwenden.

Eine Rundfunkanstalt mit ausgeruhten Justiziaren und sicheren Einkünften kann so reagieren, wenn der Herrscher eines Multi-Millionen-Imperiums eine Prozesswelle auslöst. Jedes kleinere Medium wird nun jedoch lieber deren Verlauf abwarten, bevor es sich in Maschmeyer-Recherchen stürzt.

Lobbyismus ist mehr als das

Nun hat Herr Maschmeyer die Kapitaldeckung ohnehin nicht im Alleingang ins deutsche Rentensystem eingeführt. „So schwierig das für Journalisten und die Öffentlichkeit ist: Lobbyismus ist ein komplexes Geflecht, dessen Wirkung sich an einzelnen Personen bestenfalls illustrieren lässt“, erklärt etwa die Bremer Ökonomin Diana Wehlau, die über „Lobbyismus und Rentenreform“ publiziert hat. „Die Einführung der Riester-Rente ist nicht auf eine einzelne Person herunterzubrechen, so schillernd diese auch sein mag.“ Zu Recht verweist Wehlau darauf, wie lang der politische Vorlauf der Riester-Rente war, wieviel Arbeit die Privatassekuranz schon vor 1998 geleistet hatte, um SPD wie Grüne vom Nutzen und Frommen der Kapitaldeckung zu überzeugen. Die Beratung sei in der Rentenpolitik in Deutschland besonders einseitig, bedauert Wehlau.

Maschmeyers juristischer Eifer hat nun immerhin schon den Effekt, dass diese Erkenntnis zur Grundierung der Folgeberichterstattung wird. Die bislang nicht weit verbreiteten Zweifel am demokratischen Zustandekommen der Rentenreform finden so einen neuen Rahmen. Maschmeyer-Glamour für die Rentenpolitik, quasi.

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Geschrieben von

Ulrike Winkelmann

Ressortleiterin Politik

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