Steuergeschenke für Vermögende

Konjunkturpaket Die Bunderegierung hat so ganz nebenbei in dem Konjunkturpaket Steuergeschenke für Vermögende beschlossen.

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Hier ein kurzer Überblick:

Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Co.

  • Befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31.12.2020 wird der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % gesenkt. Der ermäßigte MWSt-Satz sinkt von 7 auf 5 Prozent.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge werden in der "Sozialgarantie 2021" auf 40 Prozent gedeckelt.
  • Die EEG-Umlage wird 2021 bei 6,5 ct /kwh liegen, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh.
  • Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats, um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für 2020 und 2021 auf maximal 5. Mio Euro bzw. 10 Mio. Euro bei Zusammenveranlagung erweitert. Der Rücktrag soll schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden.
  • Die degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) wird mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeitig geltenden AfA und maximal 25 % pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
  • Das Körperschaftssteuerrecht wird modernisiert.
  • Die Möglichkeiten für Mitarbeiter wird verbessert, sich an ihren Unternehmen zu beteiligen. Dies soll besonders Start-Ups nutzen.
  • Die Möglichkeit eines Neustarts nach einer Insolvenz soll erleichtert werden.

Ich greife mal den Verlustabzug heraus:

  • Der Verlustrücktrag wird von 1 Mio. auf 5 Mio. bei Einzelveranlagung bzw. von 2 Mio. € auf 10 Mio. € bei Zusammenveranlagung erhöht
  • Der Verlustrücktrag gilt auch für die Körperschaftsteuer bei Kapitalgesellschaften, allerdings ohne die Verdopplungsregelung.

Folgende Modellrechnung:

  • Zur Info: in Deutschland gibt es ca. 440.000 Personengesellschaften.
  • Annahme: Insgesamt 10.000 Personengesellschaften haben in 2020 einen Verlust von durchschnittlich 3 Mio. € gemacht. Gleichzeitig haben diese PersG in 2019 einen durchschnittlichen Gewinn von mindestens 3 Mio. € erzielt.
  • Nach der bisherigen Regelung könnten sie 1 Mio. € zurücktragen. Dies führt zu einer Reduktion der Steuerlast in Höhe von 474.475 € je Unternehmen, die sich in 2021 liquiditätsmäßig auswirkt. Hochgerechnet auf 10.000 Unternehmen ergibt dies eine Gesamtsumme von 4,75 Mrd. €, der gleichbedeutend mit einem Steuerausfall des Staates ist.
  • Wenn nun der Verlustrücktrag so wie vorgesehen verfünffacht wird, bedeutet dies, dass in dem Modellfall 2 Mio. € mehr für den Rücktrag genutzt werden können. Der Steuerausfall erhöht sich somit von 4,75 Mrd. € auf 14,25 Mrd. €, also um ca. 9,5 Mrd. €. Das ist ziemlich exakt die Summe, mit der der Staat der Lufthansa unter die Arme greift.
  • Ein satter Schluck aus der Pulle, Corona sei Dank.
  • Nun muss man dazu sagen, dass Verluste nicht nur zurückgetragen, sondern auch vorgetragen werden können, allerdings mit einer Begrenzungsregelung der Höhe nach. Insofern handelt es ich um eine Steuerverschiebung.

Ich werde den Eindruck nicht los, dass die Union über das Konjunkturpaket eine versteckte Unternehmenssteuerreform in Gang setzen will und die SPD entweder wissentlich mitspielt oder sich unwissentlich über den Tisch ziehen lässt. Jedenfalls wird der Schuldenstand in den nächsten 2 Jahren erheblich ansteigen. Und von Kevin Kühnert wird das Ganze auch noch bejubelt. Man sollte jedoch einen Studienabbrecher nicht über wirtschaftliche und steuerliche Sachverhalte urteilen lassen.

Ich kann es einfach nicht lassen für unsere Kulturschaffenden auch etwas zu tun. Die Prinzen mit „Millionaer“.

https://www.youtube.com/watch?v=ezQs0sB8Q0s

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