Anzapfen, verwanzen, ausspähen

BKA-Gesetz Das Bundeskriminalamt soll eine Superbehörde werden, die bis weit in die Intimsphäre der Bürger vordringen kann

Haben wir bald ein deutsches FBI? Ein Stück weit ist der Weg dafür bereitet, denn der Bundestag hat vergangene­ Woche das "Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt", kurz "BKA-Gesetz", beschlossen. Es sieht vor, das Bundeskriminalamt zu einer zentralen Bundespolizeibehörde mit weitreichenden Befugnissen umzubauen, ein Plan, der das deutsche Sicherheitssystem komplett umkrempelt. Das BKA soll demnach künftig auch präventiv, also zur Verhinderung von Straftaten, tätig werden. Neben Online-Durchsuchungen privater Computer sind weitere äußerst bedenkliche Maßnahmen vorgesehen. Zum Beispiel kann das BKA demnächst Telefone anzapfen, Daten speichern sowie Wohnungen "verwanzen", mit Kameras ausspähen und zu diesem Zweck auch Wohnungen von Verdächtigen und deren Kontaktpersonen heimlich betreten und ausspionieren.

Ein Zeugnisverweigerungsrecht für die Berufsgeheimnisträger Journalisten, Ärzte oder Rechtsanwälte ist im Rahmen erweiterter Prüfungsbefugnisse des BKA praktisch abgeschafft. Erst kürzlich stellte das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit der Durchsuchung von Redaktionsräumen der Zeitschrift Cicero fest. Wenn jetzt der Informantenschutz unterhöhlt wird, stellt das einen Grundsatz der Pressefreiheit in Frage.

Damit wird das Bundeskriminalamt, das einst neben den Länderpolizeibehörden mehr als Datensammelstelle, technisches Labor und internationales Verbindungsbüro gegründet wurde, eine Art Bundespolizei mit nachrichtendienstlichen Befugnissen durchaus ähnlich dem FBI in den USA. Ein besonders kritischer Punkt ist dabei die Aufhebung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten - ein Gebot, das nach den bitteren Erfahrungen aus der Nazizeit eingeführt wurde. Aus den gleichen Gründen hat man in Deutschland die Polizei nicht zentral organisiert, sondern in die Verantwortung der Länder gegeben. Allerdings sollen die weitreichenden in die Intimsphäre eingreifenden Maßnahmen nur erlaubt sein, wenn Leib, Leben oder Freiheit einer Person in Gefahr ist, wenn die Grundlagen des Staates bedroht sind oder Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist. Grundsätzlich soll dazu eine richterliche Anordnung erforderlich sein. Aber bei "Gefahr im Verzug", was in der Praxis schnell mal der Fall ist, darf auf Anordnung des Präsidenten des BKA oder seines Stellvertreters auch sofort gehandelt werden - die richterliche Genehmigung ist nachzuholen.

Das Bundesverfassungsgericht hat für die Wohnraumüberwachung, Online-Durchsuchung und die Datenspeicherung Grenzen gesetzt, um den "Kernbereich privater Lebensgestaltung" zu schützen. So müssen Ermittler die Überwachung unterbrechen, wenn Privates mitgeteilt wird, es dürfen keine Erkenntnisse aus zufällig mitgehörten Privatgesprächen verwendet werden und Daten dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen gespeichert werden. Ob jedoch diese Beschränkungen in der Praxis und bei womöglich akuter Terrorismusgefahr Beachtung finden, ist zumindest fraglich.

Dass Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensführung vom Datenschutzbeauftragten des BKA und zwei weiteren BKA-Mitarbeitern auf ihre Verwertbarkeit zu überprüfen sind, wird von offizieller Seite als Garantie für eine rechtsstaatliche Vorgehensweise angesehen. Aber es ist natürlich ein Witz, wenn Angehörige des BKA die Rechtmäßigkeit der nachrichtendienstlichen Tätigkeit ihrer eigenen Behörde überwachen sollen.

In einer öffentlichen Anhörung vor dem Innenausschuss wiesen bereits im September mehrere Sachverständige auf erhebliche Mängel im Gesetz hin. Sie monierten Grundrechtsverletzungen und befürchteten Kompetenzkollisionen zwischen Bund und Ländern, zumal der Begriff des "Terrorismus" äußerst vage ist und nach den Polizeigesetzen der Länder zur Verbrechensbekämpfung ebenfalls weitreichende Abhör- und Ausspähmaßnahmen erlaubt sind. Selbst Abgeordnete der SPD hatten die Gesetzesvorlage vorab heftig kritisiert. Peter Struck hat Bundesinnenminister Schäuble vorgeworfen, sein Vorhaben zur Ausforschung "informationstechnischer Systeme" mit politischen "Tricksereien" durchsetzen zu wollen. Aus der Opposition machte die FDP verfassungsrechtliche Bedenken geltend, Wolfgang Neskovic von der Linken warnte vor einer "Spitzelzentrale". Von der Kritik unbeeindruckt sprach hingegen Wolfgang Bosbach (CDU) von einem "guten" Gesetz, das durch kleinere Änderungen "noch besser"­ geworden sei und Dieter Wiefelspütz (SPD), warb, das BKA-Gesetz spiegele, wie Deutschland mit dem Terrorismus umgehen wolle: "Rechtsstaatlich, mit Augenmaß und Verstand".

Warum haben aber viele Menschen mehr Angst vor den Auswirkungen des BKA-Gesetzes als vor dem Terrorismus, den es bekämpfen soll? Das Misstrauen ist nicht unbegründet. Sind nicht immer wieder Fälle von behördlichem und privatem Missbrauch angeblich höchst geheimer Daten und von Überwachungsbefugnissen bekannt geworden? Die Handelskette Lidl und die Deutsche Telekom sind nur zwei Beispiele dafür. Insofern trifft der Einwand nicht: Wer nichts zu verbergen habe, brauche nichts befürchten.

Fehlverhalten, besonders von geheimdienstlichen Organisationen, Überreaktionen und missbräuchliche Verwendung von Daten lassen sich erfahrungsgemäß nicht ausschließen. Es gibt genug Beispiele von zweifelhaften oder illegalen Geheimdienst-Operationen in der Bundesrepublik. Auch kann niemand garantieren, dass sich nicht Sozialämter, Jugendämter, Krankenkassen und andere die gesammelten Daten im Wege von Vernetzungen, Amtshilfe und Datenklau zu Nutze machen. Demonstrationen, wie sie anlässlich des G-8-Gipfels in Heiligendamm stattfanden, könnten so bereits im Vorfeld ausgekundschaftet und gestoppt werden. Werden mutmaßliche Rädelsführer dann vorsorglich in Gewahrsam genommen? Dies ließe sich vermutlich auch mit Terrorismus-Verdacht begründen oder sogar damit, die Grundlagen des Staates seien bedroht.

Durch Abhörmaßnahmen, Ortung von Mobiltelefonen, Datenspeicherung, Kameraüberwachung auf Straßen und Autobahnen sowie eine flächendeckende Fingerabdruck-Kartei ist der Zugriff auf viele Bürger zu jeder Zeit an jedem Ort möglich. Es fehlte nur noch, dass der Personalausweis, den jeder bei sich zu tragen hat, mit einem elektronischen Ortungschip versehen würde. Wenn dann noch der Einsatz der Bundeswehr im Innern ermöglicht wird, stünde absoluter Sicherheit aus der Perspektive unserer Sicherheitspolitiker nichts mehr im Wege.

Woher könnte das Vertrauen in eine geheimdienstliche Arbeit des Bundeskriminalamtes kommen? Warum sollte diese Behörde moralischer handeln, als wir es von Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft kennen? Ohne mit der Wimper zu zucken nehmen Politiker und Manager für Nebentätigkeiten, in Form von Bonuszahlungen oder Abfindungen, auf Kosten der Allgemeinheit Millionenbeträge entgegen. Anzunehmen, dass in der geheimdienstlichen Tätigkeit mehr rechtsstaatliche oder gar moralische Verhaltensweisen gelten, dürfte eine Illusion sein. Die Erfahrung lehrt, dass sich solche omnipotenten Apparate leicht verselbstständigen können, unkontrollierbar werden und dass dann eine Rückkehr zur Normalität unwahrscheinlich ist.

Am 28. November wird der Bundesrat über das BKA-Gesetz zu entscheiden haben. Nach dem augenblicklichen Stimmenverhältnis könnte es zu einer Ablehnung kommen, was zu wünschen wäre. Denn die Länderregierungen, an denen FDP, Grüne oder Linkspartei beteiligt sind, haben Widerstand angekündigt, aber auch die SPD-Verbände von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die von großen Koalitionen regiert werden. Wenn das Gesetz den Bundesrat nicht passiert, kommt es in den Vermittlungsausschuss und wird nochmal "nachgebessert". Für den Fall der Zustimmung haben Abgeordnete der Oppositionsparteien bereits Verfassungsbeschwerde angekündigt.

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