Artikel 18: So die Grundrechte zu beschränken, ist eigentlich verfassungswidrig

Rechtsstaat Sollten Grundrechte mit Hilfe von Artikel 18 des Grundgesetzes beschränkt werden, um rechte Hetze zu stoppen? Dieser Vorschlag ist stets Vorbote repressiver Maßnahmen
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 26/2019
Der Anrufung von Artikel 18 ist stets ein Alarmzeichen. Er kann zum Auftakt werden für eine Politik, die den „starken Staat“ gegen die Bürgerrechte und die aufbegehrende Zivilgesellschaft in Stellung bringt
Der Anrufung von Artikel 18 ist stets ein Alarmzeichen. Er kann zum Auftakt werden für eine Politik, die den „starken Staat“ gegen die Bürgerrechte und die aufbegehrende Zivilgesellschaft in Stellung bringt

Foto: Sascha Schuermann/Getty Images

Die Kanzlerin schwieg, also musste mal wieder jemand von gestern „klare Kante“ zeigen. Ex-CDU-Generalsekretär Peter Tauber nahm die gehässigen Reaktionen auf die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zum Anlass, „rechten Hetzern“ den Entzug der Grundrechte anzudrohen. Denn in Artikel 18 des Grundgesetzes heißt es: „Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht au