ÜBER DIE RECHTE DER ERDE

Neujahrsgruss - Über die Rechte der Erde und Umwelt und das Recht auf Glück in den Verfassungen von Ecuador und Bhutan

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Autonomes Seminar an der Humboldt-Universität zu Berlin – seit 1998 - Das Autonome Seminar wird ehrenamtlich organisiert und ist offen für alle.

Verantwortlich und Infos: Wolfgang Ratzel, Tel. 030-42857090 - eMail: autonomes.seminar@t-online.de - http://autonomes-seminar-humboldt.webs.com/ - Berlin-Pankow, den 31.12.2012

Liebe Mitlesende und Interessierte,

der letzte Tag des Jahres 2012 geht zu Ende und mit ihm das ereignisreichste Jahr in der 14jährigen Geschichte des Autonomen Seminars.

Von unterschiedlichsten Motiven gesteuert haben wir uns in 41 Einzelveranstaltungen den fundamentalen Fragen der Philosophie - der Subjektkritik, der Frage nach dem Sein und der Frage nach dem Nichts - als den Letzbegründungen unseres Daseins in der Welt und der Politik zugewandt, und das soll im Neuen Jahr 2013 so bleiben.

Das Autonome Seminar macht jetzt eine Winterpause. Das Neue Jahr beginnt mit dem Lektürekurs "Die Frage nach dem Nichts" am Do, den 24. Januar 2013, 18-20:00 Uhr.

Anbei noch zwei Hoffnungshorizonte, die hoffentlich nicht nur auf dem Papier der Verfassungen von Ecuador und Bhutan stehen.

Vielleicht sollten wir uns im Neuen Jahr mit der Umsetzung dieser Verfassungsnormen des Buen Vivir, des Umweltschutzes und des Bruttonationalglücks näher befassen – gerade auch unter dem Gesichtspunkt, inwieweit diese Verfassungsnormen in der EU angestrebt und umgesetzt werden sollten.

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(1) Rechte der Erde in der Verfassung der Republik Ecuador vom 28.9.2008

Artikel 71: Die Natur oder Mutter Erde, auf der Leben existiert und reproduziert wird, hat das Recht auf Existenz, Dauer, Erhaltung und die Regeneration ihrer Lebenszyklen, Strukturen, Funktionen und Entwicklungsprozesse. […] Jede Person, Gemeinschaft und Nation ist berechtigt, die Anerkennung der Rechte der Natur gegenüber öffentlichen Institutionen zu vertreten und zu verfechten.

Artikel 72: Die Natur hat das Recht auf Wiederherstellung. […]

Artikel 73: Der Staat wird Maßnahmen der Vorsorge und der Beschränkung für alle Tätigkeiten anwenden, die zum Aussterben von Arten, der Zerstörung von Ökosystemen oder der ständigen Veränderung der natürlichen Kreisläufen führen können.

Die ecuadorianische Verfassung wurde -anders als bei uns- am 28. September 2008 in einer Volksabstimmung von etwa 63 % der WählerInnen angenommen und trat am 20. Oktober 2008 in Kraft.

Hierzu: Eduardo Gudynas: „Politische Ökologie: Natur in den Verfassungen von Bolivien und Ecuador.“ - http://www.gudynas.com/publicaciones/GudynasPolitischeEcuadorBolivie09.pdf

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(2) Verfassung des unabhängigen Königreichs Bhutan vom 18. Juli 2008 (Bhutan hat die Staatsform einer demokratisch-konstitutionellen Monarchie)

Verfassung - Artikel 5 - Umwelt

1. Jeder Bürger ist ein Treuhänder der natürlichen Ressourcen des Königreichs und der Umwelt zum Wohle der heutigen und künftigen Generationen. Es ist die grundlegende Pflicht eines jeden Bürgers, einen Beitrag zum Schutz der natürlichen Umwelt und zur Erhaltung der reichen biologischen Vielfalt von Bhutan zu leisten und alle Formen der ökologischen Zerstörung, einschließlich Lärm, visuelle und physische Verschmutzung, durch die Einführung und Unterstützung umweltfreundlicher Praktiken und Regeln zu verhindern.

2. Die Königliche Regierung wird:

(a) Schutz, Erhalt und Verbesserung der unberührten Umwelt zum Schutz der Artenvielfalt des Landes sicherstellen,

(b) Umweltverschmutzung und ökologische Zerstörung verhindern,

(c) die ökologisch ausgewogene, nachhaltige Entwicklung des Landes, bei gleichzeitiger Förderung berechtigter wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sicherstellen

(d) und eine sichere und gesunde Umwelt gewährleisten.

3. Die Regierung soll sicherstellen, dass im Interesse der Erhaltung der natürlichen Ressourcen des Landes und um die Zerstörung des Ökosystems zu verhindern, ein Minimum von sechzig Prozent der gesamten Landesfläche Bhutans als Wald erhalten bleiben, für alle Zeit.

Artikel 9 - Grundsätze der staatlichen Politik

2. Der Staat wird sich bemühen, die Bedingungen zu fördern, damit das Streben nach Bruttonationalglück sich erfüllt.

7. Der Staat setzt sich nach besten Kräften ein, Maßnahmen zur Minimierung der Ungleichheit des Einkommens, der Konzentration von Reichtum und zur Förderung der gerechten Verteilung von öffentlichen Einrichtungen in verschiedenen Teilen des Königreichs zu entwickeln und einzuführen.

20. Der Staat wird sich bemühen, die Voraussetzungen zu schaffen, damit sich die wahre und nachhaltige Entwicklung einer guten und mitfühlenden Gesellschaft, verwurzelt im buddhistischen Ethos und in universellen menschlichen Werten verwirklichen.

In: http://www.sein.de/archiv/2008/juni-2008/die-verfassung-bhutans--auszuege.html

„Bhutan misst das Bruttosozialglück - Interview mit Bhutans Premierminister Jigmi Y. Thinley“ - Fundstelle: http://www.suedasien.info/interviews/2891

Tobias Pfaff: „Das Bruttonationalglück aus ordnungspolitischer Sicht – eine Analyse des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems von Bhutan“

http://www.ratswd.de/download/RatSWD_WP_2011/RatSWD_WP_182.pdf

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ciao, Wolfgang Ratzel

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Wolfgang Ratzel

Aus einem drängenden Endbewusstsein entsteht der übermäßige Gedanke an einen anderen Anfang.

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