Wer darf rein und wer bleibt draussen?

Immigrations-Reader - Zur Vorbereitung des Gesprächsvortrags „Immigration und Selektion II – Wer darf rein und wer bleibt draußen?“

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Autonomes Seminar an der Humboldt-Universität zu Berlin – seit 1998 - Das Autonome Seminar wird ehrenamtlich organisiert und ist offen und entgeltfrei für alle - Verantwortlich und Infos: Wolfgang Ratzel, Tel. 030-42857090

eMail: autonomes.seminar@t-online.de - http://autonomes-seminar-humboldt.webs.com/

Berlin, den 17. Dezember 2013

(IM)MIGRATIONSREADER 2

(1) Einladung zu Kirsten Reuthers Osteopathischem Yoga ....

am Do, 19.12., um 17:00 bis 18:15 Uhr im Raum 293 – Bitte eine Matte oder Unterlage und evt. auch Blocks mitbringen – letzteres ist nicht unbedingt erforderlich – ehrenamtlich und offen für alle!

.................................................................................

(2) Gesprächsvortrag in der Reihe „Spurensuche nach einer Lebens- und Politikform jenseits des Wertdenkens“

„Immigration und Selektion II – Wer darf rein und wer bleibt draußen?“

Donnerstag, 19. Dezember 2013 - 18:30 - 20:30 Uhr

Seminargebäude der Humboldt-Uni, Invalidenstrasse 110, Raum 293 (beim U6-Bf Naturkundemuseum)

Die Genfer Flüchtlingskonvention selektiert ImmigrantInnen nach den Fluchtgründen. Wer wegen seiner „Rasse”, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung verfolgt wird, darf rein. Wer wegen Armut oder den Folgen der Klimaerwärmung seine Heimat verlassen muss, bleibt draußen vor der Tür. Der Völkermordforscher Gunnar Heinsohn schlägt statt dessen den Bedarf der Aufnahmeländer als Selektionsprinzip vor:

„Wer aus Afrika kommende Menschen nicht reinläßt, obwohl im Land Nachwuchs fehlt, muss das überzeugend begründen oder die Grenzen öffnen. Wer nicht begründet, ist ein Heuchler und wer dann obendrein nicht hereinläßt, ist ein Verbrecher.“

Unsere Leitfragen lauten:

(1) Welche Kriterien sollen vorerst die Durchlässigkeit der Europäischen Außengrenzen bestimmen? Wie lassen sich die Bevölkerungen in Europa dazu bewegen, diese Durchlässigkeit zu akzeptieren?"

(2) Gibt es eine Immigrationspolitik, die ALLE lebensbedrohlichen Fluchtgründe anerkennt und die ImmigrantInnen NICHT nach Brauchbarkeit bzw. (Mehr-)Wert für das aufnehmende Land selektiert?

...................................................................................................

Ziele der Immigrations-Veranstaltung:

(1) Wir wollen versuchen, einen Gegenentwurf zur geltenden Immigrationspolitik zu denken.

(2) Wir suchen Spuren von Gegenentwürfen, die wir unterstützen könnten.

Problem:

Die Immigration bezeichnet nur einen kleinen Teil der Migrationsbewegungen. Der Begriff Immigration selbst gehört zum Problem, weil er die Wanderungsbewegungen immer schon aus der Perspektive der Eingeborenen wahrnimmt. Die ImmigrantInnen sind dann die Fremden, die über die Grenze „zu uns“ „hereinströmen“ wollen. Gleichsam automatisch stellt sich dann die Frage, ob „wir“ „sie“ hereinlassen wollen, und wenn ja, wen und wen nicht.

Wer so fragt, kommt ebenso automatisch zur Frage, wer wie lange bei „uns“ bleiben darf, und wer „ausgeschafft“ werden soll und muss.

Doug Saunders bezeichnet die Migration und Klimaerwärmung als die zwei größten Probleme des 21. Jahrhunderts:

„Diese Bewegung [der Migration] erfasst eine bisher noch nie dagewesene Zahl von Menschen – zwei oder drei Milliarden, vielleicht ein Drittel der Weltbevölkerung – und wird nahezu alle Menschen auf spürbare Weise betreffen. Es wird die letzte menschliche Bewegung in diesem Umfang und dieser Größenordnung sein. Die Veränderungen, die sie für das Familienleben mit sich bringen wird, von großen, von der Landwirtschaft lebenden Familienverbänden zu kleinen städtischen Kernfamilien, wird dem anhaltenden Bevölkerungswachstum, einem wichtigen Thema in der Menschheitsgeschichte, ein Ende bereiten.“ (Doug Saunders: Arrival City. München 2011, S.7)

Unterscheidungen:

(1) Wir sollten zwischen der Migration innerhalb den Grenzen eines Staates (Binnenwanderung) und der grenzüberschreitenden Migration unterscheiden und die grenzüberschreitende Migration als einen kleinen Teil des großen Ganzen sehen.

(2) Aber nicht nur der Mensch wandert – auch Tiere und Pflanzen wandern, teilweise im Gefolge des Menschen, teilweise aber auch „autonom“. Die Folgen dieser nichtmenschlichen Wanderungsbewegungen (vor allem der Pflanzen) sind enorm und können ganze Landschaften verändern. Die menschliche Migration muss deshalb in Zusammenhang mit der Migration aller Lebewesen diskutiert werden.

Herangehensweise:

- Zuallererst muss die Frage beantwortet werden, ob wir Spurensuchende uns überhaupt an diesem Streit beteiligen können oder sollen oder müssen.

- Wenn ja, müssen wir unsere Gesichtspunkte benennen, um einen eigenen Standpunkt zu gewinnen.

Wir könnten die Frage der Migration und Immigration konkret machen,

- indem wir uns an der Eidgenössische Volksinitiative der Schweizer Organisation Ecopop (Association Ecologie et Population - Vereinigung Umwelt und Bevölkerung) abarbeiten - http://www.ecopop.ch/joomla/index.php/de/

- indem wir uns zu den Besetzungsaktionen des Berliner Flüchtlingsprotests Stellung nehmen.

http://www.aktion-freiheitstattangst.org/en/articles/3295-20121208-fluechtlingsprotest-geht-mit-besetzung-weiter.htm

......................................

Erscheinungsformen von Migration und Immigration

Bürgerkriegs(im)migration am Beispiel Syrien

Zum Ausmaß: Jeder vierte, der heute im Libanon lebt, stammt aus dem Nachbarland Syrien. Die Zweimillionengrenze wird voraussichtlich im Januar 2014 überschritten.

Mehr: Tracy McVeigh: Ander Grenze. In: der Freitag Br. 47, 21.11.2013 -

http://www.freitag.de/autoren/the-guardian/an-der-grenze

Unicef berichtete im August 2013: Rund 2,6 Millionen Syrer flohen aus ihrem Land und mehr als vier Millionen sind innerhalb Syriens auf der Flucht.

................................................................................................

Klimawandel – Klima(im)migration

Klimawandel ist kein Asylgrund - Von Heidi Gmür, Sydney - In: NZZ-International 28.11.2013

http://www.nzz.ch/aktuell/international/auslandnachrichten/klimawandel-ist-kein-asylgrund-1.18193108

Die Folgen des Klimawandels sind im Südpazifik bereits zu spüren. Ein neuseeländisches Gericht sieht darin aber keinen Asylgrund. Die Nansen-Initiative sucht längerfristige Lösungen.

Ein Klimaflüchtling ist kein Flüchtling im Sinne der Genfer Konventionen. Aus diesem Grund hat ein neuseeländisches Gericht den negativen Asylentscheid im Falle eines 37-jährigen Mannes aus Kiribati am Dienstag wie erwartet bestätigt. Dieser hatte geltend gemacht, dass sein Leben und das seiner drei Kinder bei einer Rückkehr in seine Heimat bedroht wäre durch die Folgen des Klimawandels. Der Fall hat weltweit für Schlagzeilen gesorgt.

Es handelt sich nicht um das erste derartige Asylgesuch. Wie der Richter festhielt, waren zuvor bereits Gesuche von Bürgern des pazifischen Inselstaats Tuvalu abgelehnt worden. Tuvalu und Kiribati gehören zusammen mit anderen südpazifischen Nationen zu den vom Klimawandel am unmittelbarsten betroffenen Staaten. Erhöht sich der Meeresspiegel um 80 Zentimeter, würden zwei Drittel von Kiribati versinken; schon heute kämpft das Land gegen die Erosion der Küste, häufigere Überschwemmungen, die Kontaminierung des Trinkwassers und den Verlust von ohnehin knappem Kulturland. Unlängst hat Kiribati in Fidschi Land gekauft, um notfalls die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können.

Gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention muss ein Staat einer Person den Flüchtlingsstatus gewähren, wenn diese in ihrer Heimat «aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung» verfolgt wird. Diese Voraussetzungen sah das neuseeländische Gericht im vorliegenden Fall nicht erfüllt; es erachtet die Rückkehr der Familie nach Kiribati ausserdem als zumutbar.

Experten hatten dieses Verdikt erwartet. «Das Element der Verfolgung fehlt bei Menschen, die im Zusammenhang mit Naturkatastrophen und klimabedingten Umweltveränderungen ihr Land verlassen müssen», sagt auch der Schweizer Menschenrechtsexperte Walter Kälin. Selbst wenn deren Situation sehr schwierig sei, würden sie daher vom geltenden Völkerrecht nicht geschützt. Diese Lücke ist der Ausgangspunkt der Nansen-Initiative, die von der Schweiz und Norwegen präsidiert wird. Laut Kälin, dem Delegierten der Präsidentschaft, zeigen die Entscheide der neuseeländischen Gerichte, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Dabei zielt die Initiative nicht darauf ab, den Flüchtlingsbegriff der Genfer Konventionen auszudehnen. Wünschenswert und mittelfristig auch realistisch wären laut Kälin hingegen Massnahmen wie Einwanderungsquoten oder Aufenthaltsbewilligungen für Menschen aus gefährdeten Inselstaaten. Es brauche ein schrittweises Vorgehen, das den Menschen und ihren Heimatländern ermögliche, sich an die negativen Umweltveränderungen anzupassen. Das sei besser, als zu warten, bis die Situation auf den betroffenen Inseln zu einer Katastrophe führe und Menschen zwinge, in ihrer Not illegalen Zugang zu anderen Ländern zu suchen.

...............................................................................................

Armutsmigration und Personenfreizügigkeit innerhalb der EU (plus Schweiz)

„Der Begriff Personenfreizügigkeit (abgekürzt PFZ) bedeutet „freier Personenverkehr“ und bezeichnet in erster Linie die Freiheit, in einem anderen Land als dem Heimatland wohnen und arbeiten zu dürfen. Zentral ist zum einen der Abbau von Personenkontrollen und zum andern die Arbeitnehmer-Freizügigkeit, das Niederlassungsrecht, das Aufenthaltsrecht, die Anerkennung von Ausbildungsbescheinigungen sowie die Freizügigkeit betreffend Sozialversicherungen. Hinzu kommt der Abbau steuerlicher Schranken.“ (Wikipedia)

Kühle Reaktion aus Brüssel auf Camerons Vorstoss - Von: Niklaus Nuspliger, Brüssel – In: NZZ vom 30.11.2013-12-13

http://www.nzz.ch/aktuell/international/auslandnachrichten/kuehle-reaktion-aus-bruessel-auf-camerons-vorstoss-1.18194444

Die Personenfreizügigkeit ist für die EU-Kommission ein nicht verhandelbarer Grundpfeiler des Binnenmarkts. Mit seiner Kritik am «Sozialtourismus» ist der britische Premier Cameron in Europa aber nicht alleine.

Ganz überrascht war in Brüssel kaum jemand, als der britische Premierminister David Cameron am Mittwoch seine Pläne zur Einschränkung der Personenfreizügigkeit für EU-Bürger verkündete. Dass Kritik an der Einwanderung im Speziellen und an der EU im Allgemeinen in Grossbritannien politisch en vogue ist, weiss man in der EU-Zentrale, zumal die Klagen aus London über sogenannten «Sozialtourismus» von EU-Einwanderern nicht neu sind.

Nun kündigte Cameron einen mittelfristigen Vorstoss auf europäischer Ebene für eine generelle Beschränkung der Personenfreizügigkeit an. Kurzfristig nannte Cameron aber auch Schritte, die der Einwanderung in den britischen Sozialstaat einen Riegel schieben sollen. Im Blick hat der britische Regierungschef dabei in erster Linie Einwanderer aus Rumänien und Bulgarien, die 2014 die volle Freizügigkeit erlangen. Offiziell kommentieren wollen die zuständigen Stellen in der EU-Kommission diese Pläne nicht. Man warte ab, bis konkrete Gesetzesvorschläge auf dem Tisch liegen, hiess es auf Anfrage. Sollte die Kommission zum Schluss kommen, dass die Schritte Grossbritanniens EU-Recht verletzten, dürfte sie beim Europäischen Gerichtshof ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, was aber Jahre in Anspruch nehmen kann.

London ist nicht allein

Die EU-Staaten haben aber bei der Umsetzung der Richtlinie zur Personenfreizügigkeit Spielraum. Cameron ist daher der Ansicht, dass seine Massnahmen mit dem EU-Recht vereinbar sind, zumal sie rechtlich nicht Rumänen und Bulgaren diskriminieren, sondern auf alle EU-Bürger anwendbar sein sollen. Konkret fordert Cameron Einschränkungen bei der Auszahlung von Wohngeld für neue Zuwanderer oder den Stopp von Sozialleistungen nach sechs Monaten, sofern keine realistische Aussicht auf Erwerbstätigkeit besteht.

London ist mit seinen Klagen über die Einwanderung von EU-Bürgern in den Sozialstaat nicht allein. Im Sommer schickten die Innenminister Grossbritanniens, Deutschlands, der Niederlande und Österreichs der EU-Kommission einen Brief, in dem sie unter anderem die Möglichkeit zur Ausweisung und zur Verhängung von Einreiseverboten für Einwanderer verlangten, welche die Freizügigkeit missbrauchten.

Anfang Woche präsentierte die EU-Kommission als Reaktion auf den Vorstoss einen Bericht, in dem sie den Mitgliedstaaten etwa Hilfe beim Kampf gegen Scheinehen oder bei der Feststellung von Anspruchsberechtigten für Sozialleistungen in Aussicht stellte. Zudem rief die Kommission in Erinnerung, dass nur von der Personenfreizügigkeit profitieren darf, wer im Zielland einer Arbeit nachgeht. Kein EU-Staat sei verpflichtet, Neuzuzügern in den ersten drei Monaten Sozialleistungen auszuzahlen. Auch bis zu fünf Jahre nach der Einwanderung könnten die Mitgliedstaaten gemäss EU-Recht einem Sozialhilfebezüger das Aufenthaltsrecht entziehen, wenn sie zum Schluss kommen, dass dieser eine unzumutbare Last für das Sozialsystem darstellt.

Die EU sieht in den Klagen über den «Sozialtourismus» vor allem ein nationales Umsetzungsproblem. Zu Camerons Vorschlägen meinte die EU-Justizkommissarin Viviane Redding kühl, Grossbritannien solle sein eigenes Haus in Ordnung bringen. Zudem heisst es in Brüssel, London habe auf Nachfrage nie Zahlen zum Umfang des angeblichen «Sozialtourismus» liefern können. Grundsätzlich hält die Kommission fest, dass die 14 Millionen Europäer, die in einem anderen EU-Staat leben, häufiger arbeiten und weit seltener Sozialleistungen beziehen als Einheimische.

Pfeiler des Binnenmarkts

Mit seinem Vorstoss dürfte sich Cameron in Osteuropa keine Freunde gemacht haben, doch darf er auf die Unterstützung aus Paris und Berlin hoffen, wenn es um die Bekämpfung des «Sozialtourismus» geht. Ob er aber auch für den mittelfristigen Plan einer grundsätzlichen Änderung des freien Personenverkehrs Sukkurs erhält, muss sich noch weisen. Für die EU-Kommission ist derweil klar, dass die Personenfreizügigkeit mit dem freien Verkehr von Kapital, Waren und Dienstleistungen einen Grundpfeiler des Binnenmarkts darstellt und nicht verhandelbar ist. Justizkommissarin Redding meinte, Grossbritannien könne seine Unternehmen nicht von den Rahmenbedingungen in Rumänien oder Bulgarien profitieren lassen und sich im gleichen Atemzug über die Zuwanderung aus diesen Ländern beklagen – zumal sich London stets an vorderster Front für die Osterweiterung der EU eingesetzt habe.

Weiterer Text:

http://www.nzz.ch/aktuell/international/auslandnachrichten/cameron-will-eu-personenfreizuegigkeit-einschraenken-1.18193614

..................................................................................................

Armutsimmigration nach Europa

„<Made in Italy> - Chinesen arbeiten auch nachts - In der Textilmetropole Prato stehen Luxus und Ausbeutung in hartem Kontrast

Von Nikos Tzermias, Prato - In: NZZ-International vom 6.12.2013, S.6

Durch den Fabrikbrand in Prato mit sieben Toten gerät Italiens Modeindustrie in ein schiefes Licht. Die chinesischen Arbeiter werden ausgebeutet, zugleich sind sie eine Belastung für das Sozialsystem. Es gibt Anzeichen von zunehmendem Rassismus.

In manchen chinesischen Manufakturen wird nicht nur gearbeitet, sondern auch gewohnt.

Im Zentrum von Prato, der mit 188 000 Einwohnern zweitgrössten Stadt der Toskana, ist von der Rezession, die Italien seit mehreren Jahren peinigt, erstaunlich wenig zu spüren. Die 20 Kilometer nordwestlich von Florenz gelegene Stadt hat einen ausserordentlich gepflegten Stadtkern. Viele mittelalterliche Monumente weisen auf eine glanzvolle Vergangenheit hin, so etwa der prunkvolle Dom oder Statuen und Reliefs von Donatello. Daneben bietet die Stadt viele schicke Boutiquen und trendige Lokale, die auf einen gehobenen Lifestyle hinweisen.

Zweischneidige Prosperität

Dabei lebt Prato trotz seinen historischen Sehenswürdigkeiten nicht so sehr vom Tourismus, sondern weiterhin vorab von der Textil- und Bekleidungsindustrie und damit verbundenen Dienstleistungen. Ausserhalb der Fussgängerzone kurven erstaunlich viele Luxusautos herum. Wie uns ein Manager der lokalen Private-Banking-Filiale von Credit Suisse erzählt, ist Prato tatsächlich eine der wenigen italienischen Städte, in denen in den letzten Jahren kein Autohaus für Prestigemarken schliessen musste. Auch seien die kommerziellen Immobilienpreise bemerkenswert stabil geblieben.

Der Präsident des Industriellenverbands von Prato, Andrea Cavicchi, weist darauf hin, dass die lokale Wirtschaftsleistung auch während der letzten Jahre im Kontrast zu den Verhältnissen im übrigen Italien kaum geschrumpft sei. Entsprechend liegt die Arbeitslosigkeit mit rund 7 Prozent markant unter dem Landesdurchschnitt von gut 11 Prozent.

Doch wie ist das möglich in einer Stadt, die in den letzten 20 Jahren rund 4000 und damit die Hälfte seiner Textilunternehmen, die 20 000 Mitarbeiter beschäftigt hatten, verloren hat? Die Antwort findet sich entlang der Via Pistoiese, wo sich die grösste Chinatown Italiens gebildet hat, oder im «Macrolotto», einem Sektor des grossflächigen Industriedistrikts von Prato, wo ein Grossteil der rund 3600 chinesischen Kleiderhersteller in und um Prato angesiedelt sind. Laut offiziellen Schätzungen erzielen diese Firmen einen Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro, davon gut die Hälfte im Export.

Hochbetrieb im Dunkeln

Auch noch am späten Abend, oder erst recht am späten Abend, herrscht im «Macrolotto» Hochbetrieb. Aus grossen, oft etwas baufällig wirkenden Lagerhallen, deren Fenster zugeklebt sind, um möglichst kein Licht nach aussen dringen zu lassen, werden von Chinesen Berge von Kleidungsstücken eiligst auf Lastwagen geladen und abtransportiert. In den Gebäuden des «Macrolotto» werden die Kleider aber nicht nur gelagert, sondern auch gefertigt – und zwar vielfach, wenn nicht zumeist, unter erbärmlichen Bedingungen, wie uns Luigi Franceschini, ein ehemaliger Stoffhändler aus Prato, erklärt.

Die chinesischen Arbeiter würden genauso wie die Stoffe häufig illegal und mithilfe der italienischen Mafia ins Land geschmuggelt. Dann müssten sie wie Sklaven zu einem Hungerlohn von 1 Euro pro Stunde für ihre chinesischen Patrons schuften, sagt Franceschini, der vor rund zehn Jahren eine sino-italienische Vereinigung gegründet hat – mit dem bisher unerreichten Ziel, mit den Chinesen den Dialog für ein zivilisiertes Zusammenleben zu suchen.

«Chinesische Mafia»

Franceschini übertrieb nicht. Wenige Tage nach dem Gespräch, am Sonntagmorgen, ereignete sich im «Macrolotto» in einer der Fabrikhallen, die wir von aussen besichtigt hatten, ein Brand, bei dem sieben Chinesen, fünf Männer und zwei Frauen, umkamen. Das Unglück wies besonders drastisch auf die Missstände in den Sweatshops hin. Den Arbeitern wurde zum Verhängnis, dass sie im Industriegebäude illegalerweise sowohl gearbeitet als auch mit ihren Familien in primitiven, barackenähnlichen Verschlägen gehaust hatten. Wegen der herumliegenden Kunststoffe breitete sich das Feuer rasch aus, und die vergitterten Fenster des Industriegebäudes verhinderten die Flucht.

Für den Bürgermeister der Stadt, Roberto Cenni, war die Tragödie seit langem vorprogrammiert. Schon beim Gespräch mit der NZZ kurz vor dem Brandfall beklagte er sich bitter über die Chinesen, die sich an keine Regeln hielten, keine Steuern zahlten, das meiste Geld nicht in Prato ausgäben, sondern nach Hause überwiesen, zugleich aber ihre Kinder in die lokalen Schulen schickten und die Spitäler überfüllten, wo mittlerweile die Hälfte der Neugeborenen Chinesen seien. Prato sei von der chinesischen Invasion heillos überfordert. Innert weniger als zwei Dezennien sei die Zahl der Einwanderer aus dem Reich der Mitte von wenigen tausend auf 30 000 bis 50 000 emporgeschnellt.

Man habe es mit einer richtigen chinesischen Mafia zu tun, die auch im Drogenhandel und der Prostitution tätig sei, argwöhnt Cenni, der 2009 an der Spitze einer Mitte-Rechts-Koalition gewählt wurde und versprochen hatte, gegen die illegalen Praktiken der Chinesen weit entschiedener als die bisherigen linken Stadtregierungen vorzugehen. Dass sich seither die Situation aber kaum verbessert hat, lastet der Sindaco vorab der mangelnden Unterstützung durch die Regierung in Rom an.

Der Kommunalverwaltung fehlten nicht nur die Polizeikräfte, sondern oft auch die Rechtsmittel, um des Problems Herr zu werden. Das gelte umso mehr, als die Kontrolle der Chinesen nicht nur wegen sprachlicher Hürden, sondern auch deshalb schwerfalle, weil sie im Abstand von ein oder zwei Jahren immer wieder neue Firmen gründeten und die alten Gesellschaften stilllegten, um sich vor allem auch dem Zugriff des Fiskus zu entziehen. Nach Angaben der Handelskammer von Prato erreicht der jährliche «Turnover» bei den chinesischen Unternehmen fast 50 Prozent der registrierten Firmen.

Viel Wut hat sich umgekehrt aber auch in der chinesischen Gemeinschaft aufgestaut, wo den Italienern geradezu Rassismus vorgeworfen wird. Darüber beklagt sich etwa Huang Pin Liang, ein Unternehmer, der, wie er stolz erwähnt, unter anderem die Schweizer Ladenkette Zebra Fashion beliefert (Kasten). Dem 47-jährigen Chinesen geht es sichtlich gut, und er verbirgt seine Schwäche für italienische Luxusmode und deutsche Kraftfahrzeuge nicht – ganz im Gegenteil.

Huang beteuert, dass er völlig legal operiere, die Polizei aber nur die Chinesen kontrolliere und belästige, die auch in den hiesigen Medien ständig als notorische Rechtsbrecher dargestellt würden. Dabei hätten die Unternehmen seiner Landsleute den italienischen Textilfirmen gar kein Wasser abgegraben, da sie sich im Gegensatz zu den einheimischen Unternehmen auf die Herstellung von «Pronto moda» konzentrierten, das heisst von günstigen, doch dem neusten Modetrend entsprechenden Kleidern. Huang vertritt gar die Ansicht, dass Prato ohne die Chinesen wirtschaftlich schon längst zusammengebrochen wäre. Die Chinesen hätten vor allem auch jene Handarbeiten übernommen, für die sich die Italiener schon längst für zu gut hielten.

Falsche Feindbilder

Eine xenophobe Haltung vieler Italiener beklagt auch Luna Chen, eine junge Frau, die in Prato aufgewachsen ist, in Florenz Jus studiert hat und nun als Anwältin in einem italienischen Advokaturbüro ihren Landsleuten Rechtsbeistand leistet. Lunas Vater betreibt in Prato eine Schule für Chinesisch und Italienisch. Die mit einem Italiener verheiratete Mutter des dreijährigen Alessandro bestreitet, dass die Chinesen verschlossen seien und nur unter sich bleiben wollten. Gerade die Chinesen zweiter Generation, von denen es immer mehr gebe, fühlten sich sehr italienisch, und diese Botschaft versuche nun auch

Hoffnung auf Kooperation

Laut Cavicchi, der selber ein Textilunternehmen führt, hat sich die Situation nun aber doch stabilisiert. Viele der verbliebenen 2800 Textilfirmen, die knapp 20 000 Mitarbeiter zählten und einen Jahresumsatz von gut 3 Milliarden Euro erwirtschafteten, hätten ihre Kapital- und Wettbewerbskraft erheblich verbessern können. Sie seien auf hochwertige und innovative Stoffe spezialisiert, die auch in Asien stark nachgefragt würden.

Sowohl Cavicchi als auch Fabbrizzi prangern zwar das Problem der Illegalität an, doch bekunden sie zugleich die Hoffnung, dass die chinesischen Firmen im Zuge verschärfter Kontrollen und auch dank ihrem wirtschaftlichen Erfolg mit der Zeit aus der Schattenwirtschaft hinauswachsen werden. Fabbrizzi räumt auch ein, dass viele Chinesen nicht nur in Gebäuden arbeiteten und wohnten, die weiterhin Italienern gehörten, sondern selbst führende italienische und europäische Kleiderfirmen belieferten, die sich weiterhin weigerten, ihre Bezugsquellen offenzulegen.

Der Gewerkschafter erwähnt zudem, dass die ersten chinesischen Einwanderer von italienischen Betrieben eingestellt wurden, die ihrerseits oft nur halbwegs legal operierten, wogegen die Behörden jedoch wenig unternommen hätten. Auch bei vielen der früheren Mikrounternehmen in Prato sei es zum Beispiel gang und gäbe gewesen, im selben Gebäude zu arbeiten und zu wohnen. Dass es so viele Chinesen nach Prato gezogen habe, sei mithin alles andere als zufällig gewesen.

Der Industriellenchef Cavicchi hofft, dass die einheimischen und chinesischen Unternehmen in Prato künftig zusammenarbeiten und ihre jeweiligen Stärken kombinieren. Bisherige Versuche seien zwar zumeist gescheitert, doch zuversichtlich stimme, dass immerhin schon zwei chinesische Unternehmen Mitglieder des Industriellenverbands geworden seien. Eine dieser Firmen ist die Giupel S.p.A, die 2000 von Xu Qiu Lin gegründet wurde, einem Chinesen, der 1990 nach Prato kam.

Ein chinesischer Marco Polo

Am Hauptsitz von Giupel, die einen Umsatz von über 15 Millionen Euro erzielt und unter anderem Max Mara beliefert, werden wir von Marco Xu, dem 22-jährigen Sohn des Patrons, empfangen. Marco bildete sich in Florenz zum Geometer aus und studiert nun auch noch Bauingenieurwesen.

Giupel produziere zwar nun grösstenteils in China, doch das Gehirn der Firma befinde sich weiterhin in Prato, wo sich 15 Italiener und 10 Chinesen um das Design und andere zentrale Aufgaben kümmerten, erklärt Xu Junior. Sein Vater befinde sich zurzeit auf einer Geschäftsreise in China, um sich dort um seine Produktionsstätten zu kümmern und um sein Lieblingsprojekt «I principi d’Italia». Dabei handle es sich um ein Messegelände bei Chuzhou in der ostchinesischen Provinz Anhui, wo kleinen und mittelgrossen Firmen die Möglichkeit geboten werde, eine grosse Auswahl von Produkten «Made in Italy», von Lebensmitteln bis hin zu Kleidern, anzubieten.

..................................................................................................

Wertorientierte (Im)migration und Selektion

Situation der Boomregion Silicon Valley / San Francisco (USA): „Vor allem an Ingenieuren und Softwarefachleuten fehlt es an allen Ecken und Enden. Der Mangel an qualifizierten Mitarbeitern, so ist unisono von Kapitalgebern und Jungunternehmern zu vernehmen, ist zurzeit die größte Wachstumsbremse. Scharf kritisiert werden die Immigrationsgesetze, die eine Zuwanderung von hochqualifizierten Mitarbeitern aus dem Ausland nicht in ausreichendem Maß zulassen. Wie wichtig für das Silicon Valley die Zuwanderung ist, wird in den Statistiken über die Unternehmensgründer sichtbar: Die Hälfte sind Sprösslinge von Immigranten.“ (Christiane H. Henkel: „Von Träumern und Talenten im Tal der Technologie“ in: NZZ-International 14.12.2013, S.15)

..................................................................................................

Immigration und Furcht um nationale Identität

Spiegel-Gespräch – „Ausbruch von Feindseligkeit“ Frankreich zweifelt an sich selbst. Der Philosoph Alain Finkielkraut beklagt die Identitätskrise einer Nation, die sich vor der Überfremdung durch muslimische Einwanderer fürchtet und um den Erhalt ihrer Zivilisation bangt. – In: Der Spiegel 49, S.100 - 102

https://magazin.spiegel.de/digital/index_SP.html#SP/2013/49/122760757

..................................................................................................

Literaturempfehlung

Die Zeitschrift „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (ApuZ) hat ihre November-Nummer dem Thema „Grenzenloses Europa – Europas Grenzen – Migration, Flucht, Asyl“ gewidmet.

Kostenlos! – Bestellung: https://www.bpb.de/shop/warenkorb/?addpub=172384

...................................................................................................

WAS TUN? Die Antwortung der deutschen Realpolitik

Deutschlands Zukunft gestalten - Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD - 18. Legislaturperiode

https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf

Integration und Zuwanderung gestalten (Seite 105-110)

Deutschland ist ein weltoffenes Land. Wir begreifen Zuwanderung als Chance, ohne die damit verbundenen Herausforderungen zu übersehen. In den letzten Jahren haben wir bei der Teilhabe von Zuwanderern und dem Zusammenhalt unserer Gesellschaft wesentliche Fortschritte erzielt. Migranten leisten einen bedeutenden Beitrag zum Wohlstand und zur kulturellen Vielfalt unseres Landes. Leitlinie der Integrationspolitik bleibt Fördern und Fordern. Wir erwarten, dass Angebote zur Integration angenommen werden. Jedoch ist Integration ein Prozess, der allen etwas abverlangt. Sie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für alle gilt selbstverständlich die Werteordnung des Grundgesetzes.

Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern entfällt in Zukunft der Optionszwang und die Mehrstaatigkeit wird akzeptiert. Im übrigen bleibt es beim geltenden Staatsangehörigkeitsrecht.

Grundlage der Integrationspolitik ist der gemeinsam erarbeitete Nationale Aktionsplan Integration. Integrationspolitik ist auch Bildungspolitik. Dies muss in den dafür zur Verfügung stehenden Finanzmitteln zum Ausdruck kommen.

Willkommens- und Anerkennungskultur stärken

Wir werden die Willkommens- und Anerkennungskultur in unserem Land stärken. Dies fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt und steigert zugleich die Attraktivität unseres Landes für ausländische Fachkräfte, die wir brauchen.

Für die Verbesserung der Willkommenskultur haben Ausländerbehörden eine Schlüsselfunktion inne. Viele Ausländerbehörden haben daher begonnen, den Dienstleistungscharakter für Migranten mehr in den Vordergrund zu stellen. Wir begrüßen diese Entwicklung, wollen sie mit den Ländern zusammen weiter stärken und werden Kommunen durch ein Beratungspaket und Schulungsangebote gezielt darin unterstützen.

Jeder Neuzuwanderer soll die Gelegenheit zu einem Erstberatungsgespräch über Angebote zur Integration bekommen. Integrations- und Beratungsangebote sollen besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. Dies gilt auch für die Jugendmigrationsdienste (JMD) und die Migrationsberatung für Erwachsene Zuwanderer (MBE), die wir enger miteinander verzahnen wollen. Die Verbindlichkeit der Beratung wird durch Integrationsvereinbarungen gewährleistet.

Die Initiative „Ressourcen stärken“ für Mütter mit Migrationshintergrund setzen wir fort.

Zur Willkommens- und Anerkennungskultur gehört die interkulturelle Öffnung von Staat und Gesellschaft. Wir setzen uns dafür in allen Lebensbereichen ein, insbesondere im Bereich des ehrenamtlichen Engagements (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienste) und der Kultur, im Sport und im Gesundheits- und Pflegebereich.

Wir begreifen Vielfalt als Chance und werden deshalb die Charta der Vielfalt sowie den „Diversity“-Gedanken in der Wirtschaft und gemeinsam mit der Wirtschaft weiter stär-ken. Wir wenden uns gegen jede Form der Diskriminierung.

In den Bundesbehörden wollen wir den mit dem Nationalen Aktionsplan Integration ein-geschlagenen Weg fortsetzen und den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöhen. Wir werden einen Schwerpunkt bei der Gewinnung von jungen Migranten für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst setzen. Ab dem Jahr 2014 werden wir in Bundesministerien und Geschäftsbereichsbehörden auf freiwilliger Grundlage den Anteil von Migrantinnen und Migranten anhand einheitlicher Standards erheben.

Die Aufarbeitung der rechtsterroristischen Verbrechen des sogenannten NSU hat ge-zeigt, dass bei der Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes, insbesondere in den Sicherheitsbehörden, die interkulturelle Kompetenz gestärkt werden muss. Wir werden Diskriminierungsfreiheit als Ziel von Aus- und Fortbildung im Zuständigkeitsbereich des Bundes stärker verankern und die Umsetzung in der Praxis kontinuierlich überprüfen.

Migrantenorganisationen haben eine wichtige Brückenfunktion. Als Partner der Integrationsförderung werden wir bundesweit tätige sachverständige Organisationen weiter stärken, auch durch Multiplikatorenschulungen und finanzielle Unterstützung beim Aufbau von Strukturen.

Wir erkennen an, dass es in den Medien Verbesserungen insbesondere mit Blick auf die Präsenz von Menschen mit Migrationshintergrund gibt. Das Gespräch mit den Medien über ihre interkulturelle Öffnung muss jedoch weiter verstärkt werden. Wir setzen uns z. B. durch Mentorenprogramme dafür ein, dass mehr junge Migranten ihren Weg in Medienberufe finden.

Wir wollen Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund besser erreichen. Hierzu werden wir ein Bundesprogramm „Eltern stärken“ auflegen, durch das Eltern mit Migrationshintergrund direkt in die Arbeit von Kitas und Schulen einbezogen werden sollen.

Der Erwerb der deutschen Sprache ist eine zentrale Voraussetzung für eine gelingende Integration. Wir werden die Angebote zum Erlernen der deutschen Sprache ausbauen. Wir werden das frühe Erlernen der deutschen Sprache gezielt weiter fördern und unterstützen die Maßnahmen zur Auswertung der Sprachstandsdiagnostik und -fördermaßnahmen sowie gemeinsame Standards mit dem Ziel, allen Kindern eine individuelle Förderung zu ermöglichen.

Wir setzen uns für einen Ausbau und die Öffnung der berufsbezogenen Sprachkurse für neue Zielgruppen ein. Die Integrationskurse haben sich bewährt. Wir wollen sie qualitativ weiter verbessern (Differenzierung nach Zielgruppen, Kursgrößen und angemessene Honorierung der Lehrkräfte). Wir werden die Teilnahme von Unionsbürgern weiterhin sicherstellen. Die Wirtschaft soll dabei mit einbezogen und muss ihrer Verantwortung gerecht werden.

Wir werden dazu beitragen, das Miteinander von Migranten und Einheimischen weiter zu verbessern. Dabei wollen wir die Möglichkeiten von Mentoringprogrammen besser nutzen (Bildungs- und Familienpatenschaften). Wir werden die interkulturelle Öffnung der Freiwilligendienste vorantreiben.

Vorintegration von Neuzuwanderern stärken

In der Integrationspolitik dürfen die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden. Zuwanderung und Integration müssen von Anfang an Hand in Hand gehen. Bei Neuzuwanderern wollen wir deshalb Vorintegrationsmaßnahmen schon im Herkunftsland, aber auch Beratungsangebote nach der Einreise verstärken.

Dazu gehören neue Informationsangebote, insbesondere zum Spracherwerb, zur Anerkennung von Berufsabschlüssen, über unser Bildungs- und Gesundheitssystem sowie über Möglichkeiten des Aufenthalts zum Zweck der Arbeitsaufnahme und des Studiums. Bestehende Angebote müssen verbessert und miteinander vernetzt werden. Wir wollen einen schnelleren Zugang zu Integrationsmaßnahmen, z. B. in den Integrationskurs, erreichen.

Armutswanderung innerhalb der EU – Akzeptanz der Freizügigkeit erhalten

Wir wollen die Akzeptanz für die Freizügigkeit in der EU erhalten. Wir werden deshalb der ungerechtfertigten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch EU-Bürger entgegenwirken.

Zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsstaaten werden wir uns dafür einsetzen, dass EU-Finanzmittel von den Herkunftsländern abgerufen und zielgerichtet eingesetzt werden. Dafür werden wir Verwaltungsunterstützung anbieten. Wir werden uns in der EU dafür einsetzen, dass die Herkunftsländer im Rahmen der europarechtlichen Regelungen jedem Staatsangehörigen die europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) diskriminierungsfrei ausstellen. Wir wollen im nationalen Recht und im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben durch Änderungen erreichen, dass Anreize für Migration in die sozialen Sicherungssysteme verringert werden. Dafür sind ein konsequenter Verwaltungsvollzug, die Bekämpfung von Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit, eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Zoll und Behörden vor Ort, ein besserer behördlicher Datenaustausch, die Ermöglichung von befristeten Wiedereinreisesperren sowie aufsuchende Beratung notwendig. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sollen Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsausschlüsse in der Grundsicherung für Arbeitsuchende präzisiert werden.

Die Armutswanderung führt in einzelnen großstädtisch geprägten Kommunen zu erheblichen sozialen Problemlagen bei der Integration, Existenzsicherung, Unterbringung und Gesundheitsversorgung. Wir erkennen die Belastung der Kommunen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben an. Besonders von Armutsmigration betroffene Kommunen sollen zeitnah die Möglichkeit erhalten, bestehende bzw. weiterzuentwickelnde Förderprogramme des Bundes (z.B. Soziale Stadt) stärker als bisher zu nutzen.

Flüchtlingsschutz und humanitäre Fragen

Um lange in Deutschland lebenden geduldeten Menschen, die sich in die hiesigen Lebensverhältnisse nachhaltig integriert haben, eine Perspektive zu eröffnen, wollen wir eine neue alters- und stichtagsunabhängige Regelung in das Aufenthaltsgesetz einfügen. Grundlage soll BR Drs. 505/12 (B) vom 22. März 2013 sein. Grundsätzlich setzt die Erteilung einer entsprechenden Aufenthaltserlaubnis die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts voraus. Zudem werden die Anforderungen an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Jugendliche und Heranwachsende (§ 25a AufenthG) vereinfacht, um der besonderen Integrationsfähigkeit dieser speziellen Gruppe Rechnung zu tragen.

Vor dem Hintergrund der erheblich gestiegenen Zugangszahlen im Asylbereich setzen wir uns – auch im Interesse der Schutzsuchenden – mit besonderem Vorrang für die Verkürzung der Bearbeitungsdauer bei den Asylverfahren ein. Die Verfahrensdauer bis zum Erstentscheid soll drei Monate nicht übersteigen. Im Interesse eines wirkungsvollen Asylrechts muss auch schnell Klarheit bestehen, wer keinen Anspruch auf Schutz geltend machen kann.

Wir werden das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge personell ausreichend ausstatten, damit angesichts steigender Asylbewerberzahlen zügige und rechtsstaatliche Asylverfahren gewährleistet sind. Zusammenhalt der Gesellschaft 109

Wir wollen die Westbalkanstaaten Bosnien und Herzegowina, EjR Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten im Sinne von § 29a Asylverfahrensgesetz einstufen, um aussichtslose Asylanträge von Angehörigen dieser Staaten schneller bearbeiten und ihren Aufenthalt in Deutschland schneller beenden zu können. Wir wollen uns zugleich gegenüber den Regierungen dieser Staaten und der EU-Kommission dafür einsetzen, rasche und nachhaltige Schritte zur Verbesserung der Lebenssituation vor Ort zu ergreifen.

Die Länder an den Außengrenzen der EU sind mit einer großen Zahl von Flüchtlin-gen konfrontiert. Bei der EU-Flüchtlingspolitik fordern wir mehr Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten.

Zugleich treten wir bei FRONTEX-koordinierten Maßnahmen der Grenzsicherung sowie bei der Kooperation mit Drittstaaten für die konsequente Einhaltung menschenrechtlicher und humanitärer Standards ein. Der Grundsatz der Nichtzurückweisung und die Pflicht zur Seenotrettung müssen umfassend geachtet werden.

Das sogenannte „Resettlement“-Verfahren, bei dem besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Ausland aufgenommen werden, soll in Zusammenarbeit mit dem Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) fortgesetzt, verstetigt und spätestens 2015 quantitativ in Abstimmung mit der Innenministerkonferenz (IMK) deutlich ausge-baut werden. Wir werden den Familiennachzug bei Resettlement-Flüchtlingen erleichtern.

Zur konsequenten Rückführung nicht schutzbedürftiger Menschen werden wir eine abgestimmte Strategie begründen. Angesichts der weltweit zunehmenden Mobilität und Migration sollten Migrationsfragen mit dem Ziel einer besseren Steuerung der Zuwanderung und zur Bekämpfung der Ursachen von unfreiwilliger Migration und Flucht stärker und konkreter in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Drittstaaten verankert werden. Hierdurch soll ein besseres Ineinandergreifen von Migrations-, Außen- und Entwicklungspolitik geschaffen werden, die den Bereich Rückkehrförderung und Identitätsklärung einschließt. Die Bereitschaft von Herkunfts- und Transitstaaten bei der Bekämpfung der illegalen Migration, der Steuerung legaler Migration und dem Flüchtlings-schutz besser zu kooperieren soll geweckt oder gestärkt werden. Hierzu bedarf es der Erarbeitung einer „Strategie für Migration und Entwicklung“.

Es bedarf einer Weiterentwicklung des Ausweisungsrechts im Hinblick auf Täter schwerwiegender Straftaten und gewaltbereite Extremisten sowie der Vorschriften zur Durchsetzung von Aufenthaltsbeendigungen mit Blick auf Praktikabilität und Einhaltung europarechtlicher Vorgaben an.

Die räumliche Beschränkung (sogenannte Residenzpflicht), für Asylbewerber und Geduldete wird auf das jeweilige Land ausgeweitet. Hiervon unbenommen bleiben Vereinbarungen zwischen den Ländern zugunsten genereller landesübergreifender Bewegungsfreiheit. Vorübergehendes Verlassen des Landes ist bis zu einer Woche auf der Grundlage einer einseitigen Mitteilung unter Angabe des Zielorts möglich. Eine räumliche Beschränkung des Aufenthalts kann bei Straftätern und Personen, bei denen Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannt geworden sind oder bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen konkret bevorstehen, angeordnet werden. Bei Studium, Berufsausübung und -ausbildung besteht in der Regel ein Anspruch auf Befreiung von der räumlichen Beschränkung und Wohnsitzauflage.

Die UN-Kinderrechtskonvention ist Grundlage für den Umgang mit Minderjährigen, die als Flüchtlinge unbegleitet nach Deutschland kommen. Wir werden die Handlungsfähigkeit im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht auf 18 Jahre anheben und dadurch den Vorrang des Jugendhilferechts für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge festschreiben.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt wird für Asylbewerber und Geduldete nach drei Monaten erlaubt. Asylbewerbern und Geduldeten werden wir in Zusammenarbeit mit den Ländern den frühen Spracherwerb ermöglichen.

Wir werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz zügig umsetzen.

.....................................................................

Pro Asyl-Presseerklärung, 27.11.2013: Schwarz-roter Koalitionsvertrag

http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/koalitionsvertrag_steht/

CDU/CSU und SPD planen Ausbau der europäischen Abschreckungspolitik - Bleiberechtsregelung ist wichtiger Fortschritt – PRO ASYL fordert Realisierung in den ersten 100 Tagen

Als insgesamt enttäuschend bewertet PRO ASYL in einer ersten Reaktion den Koalitionsvertrag. „Die Hardliner der Union haben sich bei der europäischen Flüchtlingspolitik durchgesetzt“, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. „Die SPD ist auf den Kurs der Abschottung eingeschwenkt.“ Der Ausbau der Abwehrmaßnahmen an und vor Europas Grenzen geht einher mit einigen Lockerungen im Inland. Die verabredete Bleiberechtsregelung erachtet PRO ASYL als wichtige Verbesserung, die in den ersten 100 Tagen umgesetzt werden muss. Die Grundpfeiler der Abschreckungspolitik wie Unterbringung in Lagern, das Sachleistungsprinzip oder das diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz werden nicht angetastet. Die vorgesehenen Sprachkurse für Asylsuchende und Geduldete sind zu begrüßen, sie können ein Integrationskonzept für Flüchtlinge nicht ersetzen.

Vorverlagerung der Flüchtlingsabwehr – keine Initiative für eine solidarische Flüchtlingsaufnahme in Europa:

Die heute vorgestellten Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zeigen, dass die geplante Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD an der Abschreckungspolitik gegenüber Flüchtlingen festhalten will. Statt humanitäre Antworten auf das Massensterben im Mittelmeer zu formulieren, soll die Abschottung Europas weiter ausgebaut werden. Noch vorletztes Wochenende hat die SPD auf ihrem Parteitag beschlossen: „Nicht erst die dramatischen Schiffsunglücke vor Lampedusa haben uns eindringlich vor Augen geführt, dass es einen grundsätzlichen Kurswechsel in der europäischen Flüchtlingspolitik geben muss.“ Der Koalitionsvertrag setzt stattdessen auf Abschottung mithilfe von Drittstaaten – etwa in Nordafrika: „Die Bereitschaft von Herkunfts- und Transitstaaten bei der Bekämpfung der illegalen Migration, der Steuerung legaler Migration und dem Flüchtlingsschutz besser zu kooperieren soll geweckt oder gestärkt werden.“ Mit anderen Worten: Man hält daran fest, z.B. nordafrikanische Staaten als Türsteher Europas zu missbrauchen, indem diesen Wirtschafts- oder Entwicklungshilfe im Gegenzug zur Abwehr von Flüchtlingen gewährt werden.

PRO ASYL kritisiert, dass die notwendigen humanitären Antworten auf die Krise der europäischen Flüchtlingspolitik fehlen. Bezogen auf die EU-Staaten an den Außengrenzen fordert der Koalitionsvertrag zwar „mehr Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten“ – was dies konkret heißen soll, bleibt jedoch völlig offen. Eine Änderung der Dublin-Verordnung ist nicht vorgesehen. Dies ist angesichts des Ausmaßes der humanitären Krise der europäischen Flüchtlingspolitik völlig unzureichend.

Fortschritte beim Thema Bleiberecht:

Als positiv ist die geplante Bleiberechtsregelung zu bewerten. Der Koalitionsvertrag sieht eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung vor, die für langjährig Geduldete den Sprung in eine Aufenthaltserlaubnis ermöglichen soll. Die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts soll ausreichen. PRO ASYL fordert, die vorgesehene Bleiberechtsregelung in den ersten 100 Tagen der Amtszeit der neuen Regierung umzusetzen. Nach dem langjährigen Stillstand in Sachen Bleiberecht wäre dies ein wichtiges Signal: Noch immer leben in Deutschland fast 86.000 Menschen mit einer Duldung, rund 36.000 bereits länger als sechs Jahre.

Koalition will Roma-Flüchtlingen den Zugang zum Asylverfahren verbauen:

Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Herkunftsstaaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu „sicheren Herkunftsstaaten“ zu erklären. Dies steht in eklatantem Widerspruch zur Realität. In den drei Herkunftsstaaten werden Angehörige der Roma und anderer Minderheiten massiv rassistisch diskriminiert. Die Diskriminierung ist in vielen Fällen so umfassend, dass den Betroffenen der Zugang zu Arbeit, zu medizinischer Versorgung, zu regulären Wohnungen und oft gar zu sauberem Trinkwasser verwehrt bleibt. Dessen ungeachtet werden bereits heute Roma-Flüchtlinge Schnellverfahren unterworfen, bei denen keine erstzunehmende Prüfung der Fluchtgründe stattfindet, da von vornherein vorausgesetzt wird, die Asylgesuche seien unbegründet. Während in Staaten wie Belgien oder der Schweiz Asylverfahren von Roma im ersten Halbjahr 2013 Schutzquoten über zehn Prozent ergeben und damit der realen Situation in den Herkunftsstaaten zumindest zum Teil Rechnung tragen, sollen sie nach dem Willen der Koalition als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt werden.

Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Ausland:

Das sogenannte Resettlement-Verfahren, mit dem schutzbedürftige Flüchtlinge aus den Erst-Zufluchtsländern aufgenommen werden, soll „deutlich ausgebaut“ sowie der Familiennachzug bezogen auf diese Gruppe erleichtert werden. Allerdings bleibt die Zahl der Aufnahmeplätze offen. PRO ASYL begrüßt die Ausweitung dieses in Kooperation mit UNHCR durchgeführte Aufnahmeprogramms. PRO ASYL fordert, dass die bisherige Zahl von 300 Flüchtlingen pro Jahr um ein Vielfaches gesteigert wird.

Ein Ausbau des Aufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge ist ebensowenig vorgesehen wie eine Erleichterung der Einreise von Syrern, deren Verwandte in Deutschland leben.

Lockerung der Residenzpflicht statt Abschaffung dieser Schikane:

Noch immer soll das Instrument der Residenzpflicht – eine EU-weit einmalige Schikane – nicht abgeschafft werden. Stattdessen soll die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden und Geduldeten jeweils auf das jeweiligen Bundeslandes begrenzt werden. Eine restriktivere Handhabung, wie in Bayern und Sachsen noch praktiziert, wird damit nicht mehr zulässig sein, was zumindest regional eine Verbesserung bedeutet. Bundesweit relevant ist, dass sich Asylsuchende künftig nun eine Woche lang jenseits der Grenzen ihres Bundeslandes bewegen dürfen, und dies nicht mehr eigens beantragen, sondern den Behörden nur noch mitteilen müssen. Ebenso ist zu begrüßen, dass ein Umzug aus dem zugewiesenen Bezirk künftig möglich sein soll, wenn woanders ein Studium, die Berufsausübung oder Berufsausbildung erfolgt.

Verkürzung des Arbeitsverbots – Diskriminierungen beim Arbeitsmarktzugang bleiben:

Dass Asylsuchende künftig nach drei Monaten statt bisher neun Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten sollen ist zwar positiv, allerdings will die Koalition an der sich daran anschließenden Phase des „nachrangigen Arbeitsmarktzugangs“ festhalten. Der „nachrangige Zugang“ zum Arbeitsmarkt gilt bis zum Ablauf des vierten Jahrs nach Einreise und bedeutet in der Praxis, dass auch bei Vorliegen eines Jobangebotes geprüft werden muss, ob nicht ein vorrangig zu berücksichtigender Arbeitssuchender zur Verfügung steht. Vorrang haben z.B. Deutsche und EU-Bürger. Nur wenn das nicht der Fall ist, können die Betroffenen die Stelle antreten. In strukturschwachen Regionen führt dies zu einem De-facto-Arbeitsverbot. In anderen Regionen schreckt die bürokratische Hürde Arbeitgeber davon ab, die Betroffenen einzustellen. PRO ASYL fordert ein Integrationskonzept für Asylsuchende von Anfang an. Dazu gehören Integrationskurse, die Unterbringung in Wohnungen, die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes und einen uneingeschränkten Zugang zu Arbeitsmarkt und Bildung.

Beschleunigung der Asylverfahren zu Lasten der Qualität?

Hinsichtlich der geplanten Verkürzung von Asylverfahren auf drei Monate weist PRO ASYL darauf hin, dass eine Beschleunigung der derzeit durchschnittlich ca. neun Monate langen Verfahren nicht zu Lasten der Qualität gehen darf. Ein schnelles Verfahren muss ein faires Verfahren sein mit sorgfältiger Aufklärung der Fluchtgründe.

Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention:

In Sachen Kinderrechte sollen Flüchtlingskinder künftig nicht mehr bereits ab 16 Jahren als verfahrensmündig gelten – ein längst überfälliger Schritt, um den Schutzgedanken gegenüber Minderjährigen in den Vordergrund zu rücken.

..............................................................................................

WAS TUN? - Schweiz: Ecopop-Initiative:

Eidgenössische Volksinitiative «Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen»

Das hohe Bevölkerungswachstum in der Schweiz und in anderen Ländern belastet die Umwelt, vermindert die Lebensqualität und widerspricht dem Ziel einer nachhaltigen Welt gemäss Artikel 73 der Bundesverfassung. Weil die ökologischen Kapazitäten und die Ressourcen der Erde unabhängig von Staatsgrenzen beschränkt sind, und angesichts der zunehmenden internationalen Migrationsströme soll diese eidgenössische Volksinitiative den Bevölkerungsdruck sowohl national als auch international reduzieren helfen.

Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136, 139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem

Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68ff, folgendes Begehren (im Bundesblatt veröffentlicht am 3. Mai 2011)

I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 73a (neu) Bevölkerungszahl

1 Der Bund strebt auf dem Gebiet der Schweiz eine Einwohnerzahl auf einem Niveau an, auf dem die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft sichergestellt sind. Er unterstützt dieses Ziel auch in anderen Ländern, namentlich im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit.

2 Die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz darf infolge Zuwanderung im dreijährigen Durchschnitt nicht um mehr als 0,2 Prozent pro Jahr wachsen.

3 Der Bund investiert mindestens 10 Prozent seiner in die internationale Entwicklungszusammenarbeit fliessenden Mittel in Massnahmen zur Förderung der freiwilligen Familienplanung.

4 Er darf keine völkerrechtlichen Verträge abschliessen, die gegen die Bestimmungen dieses Artikels verstossen oder Massnahmen verhindern oder erschweren, die zur Erreichung der Ziele dieses Artikels geeignet sind.

II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert: Art. 197 Ziff. 9 (neu)

9. Übergangsbestimmung zu Artikel 73a (Bevölkerungszahl)

1 Nach Annahme von Artikel 73a durch Volk und Stände müssen völkerrechtliche Verträge, die den Zielen dieses Artikels widersprechen, schnellstmöglich angepasst werden, spätestens aber innert vier Jahren. Nötigenfalls sind die betreffenden Verträge zu kündigen.

2 Nach Annahme von Artikel 73a durch Volk und Stände darf die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz infolge Zuwanderung im ersten Kalenderjahr nicht um mehr als 0,6 Prozent, und im zweiten Kalenderjahr nicht um mehr als 0,4 Prozent zunehmen. Ab diesem Zeitpunkt, und bis die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 73a in Kraft gesetzt wird, darf die ständige Wohnbevölkerung nicht um mehr als 0,2 Prozent pro Jahr zunehmen. Eine höhere Zunahme in den Jahren bis zur Inkraftsetzung der Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 73a muss innerhalb von fünf Jahren nach Inkraftsetzung dieser Ausführungsgesetzgebung ausgeglichen werden.

......................................................................

Hierzu die Stellungnahme des Schweizer Naturschutzverbands „Pro Natura“ - Von Markkus Hofmann, Basel – In: NZZ vom 12.12.2013

http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/pro-natura-kaempft-gegen-wachstumszwang-1.18202022

„[…] Nicht aus partei-, aber aus sachpolitischen Gründen könnte es intern dennoch bald zu schwierigen Diskussionen kommen. Die Ecopop-Initiative, die aus ökologischen Gründen eine Beschränkung der Zuwanderung in die Schweiz verlangt, stösst in der Basis auf Sympathie. Pro Natura hatte es abgelehnt, sich an der Unterschriftensammlung zu beteiligen. Der Entscheidprozess zur Parolenfassung ist aber noch nicht abgeschlossen. Leugger wird für ein Nein zur Initiative eintreten. «Initiativen, die die Zuwanderung einschränken, setzen den Hebel am falschen Ort an», sagt er: «Entscheidend für den Zuwachs des Ressourcenverbrauchs ist nicht die Zuwanderung, sondern unser Lebenswandel. Diesen müssen wir so ändern, dass jeder Einzelne von uns weniger Ressourcen braucht.»

Die Frage nach dem Wachstum soll neben den bisherigen Kernthemen Natur- und Landschaftsschutz ein zentrales Anliegen von Pro Natura werden. Im Frühling verabschiedete der Umweltverband ein Papier zum «Nachhaltigen Wirtschaften in der Schweiz». Darin wird das Ziel formuliert, Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vom «Zwang zum immerwährenden Wirtschaftswachstum» zu befreien.

Doch wie soll dieser Wandel konkret umgesetzt werden? «Es wäre vermessen zu denken, dass Pro Natura die Gesellschaft dazu bewegen könnte, sich vom Wachstumsmodell zu verabschieden», sagt Leugger: «Doch der Wandel beginnt in den Köpfen. Daher wollen wir unseren Mitgliedern und der Öffentlichkeit aufzeigen, dass unsere gegenwärtige Lebensweise mehr Probleme schafft, als sie löst. Es genügt nicht, auf ein qualitatives Wachstum zu setzen. Damit macht man sich etwas vor, denn auch qualitatives Wachstum ist immer mit höherem Ressourcenverbrauch verbunden. Es mag unpopulär tönen, aber es braucht Verzicht. Wir möchten auf eine Wirtschaft hinarbeiten, die am Gedanken der Suffizienz, also der Genügsamkeit, ausgerichtet ist.»

Auf diese Weise kommt Pro Natura den Befürwortern der Ecopop-Initiative in den eigenen Reihen letztlich entgegen. Denn ein Land, das wirtschaftlich nicht mehr wächst, verliert an Anziehungskraft – so das Argument von Pro Natura. In deren Wirtschafts-Papier heisst es: «Durch ihr Engagement für einen Paradigmenwechsel weg vom Wachstumszwang (. . .) hilft Pro Natura mit, die Attraktivität der Schweiz als Einwanderungsland zu senken.»“

..................................................................................................

Verherrlichung der Ausländer als Kehrseite der Ausländerphobie: „Ausländer, lasst uns mit den Deutschen nicht allein.“

http://www.linke-t-shirts.de/auslaender-lasst-uns-mit-den-deutschen-nicht-allein_galerie103415.htm

.................................................................................................

ciao, Wolfgang Ratzel

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Wolfgang Ratzel

Aus einem drängenden Endbewusstsein entsteht der übermäßige Gedanke an einen anderen Anfang.

Avatar

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden