Das Grundgesetz der Bundesrepublik stellt fest (Art. 20, Abs. 4), dass alle Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden haben, der es unternimmt, die Ordnung der Bundesrepublik als eines demokratischen und sozialen Bundesstaates zu beseitigen. Gegen alle genannten Prinzipien wird derzeit in aller Offenheit Klassenkampf und Feindschaft propagiert: gegen die Sozialstaatlichkeit mit unbegrenzten Privatisierungs- und Deregulierungsforderungen; gegen den Föderalismus zugunsten einer zentralisierten Kontroll- und Überwachungspolitik, die eine ganze Bevölkerung unter Verdacht stellt; gegen das Demokratieprinzip, durch die Verweigerung von Volksabstimmungen, öffentliche Schelte und Diffamierung von Wahlentscheidungen wie in Spanien und Frankreich.
Die Voraussetzungen für Maßnahmen des Widerstandes im Sinne von Art. 20, Abs. 4 sind also durchaus gegeben und damit die Bürger- und Bürgerinnenpflicht, sie wahrzunehmen. Wie am Wochenende geschehen.
Zum Beispiel dann, wenn der außenpolitische Sprecher der CDU den dritten Weltkrieg ausruft. Al Qaida und andere Terroristen werden es ihm zu danken wissen. Inzwischen ist die Frontenbildung so weit gediehen, dass die neuen Weltkrieger sich nicht mehr scheuen, die Verfassung als innenpolitischen Hauptgegner zu benennen. Denn sie schafft die Barrieren, die verhindern sollen, dass sich die Gesellschaft in einen Kampfplatz von Interessengegensätzen verwandelt, auf dem Entscheidungen nur noch mit nackter Gewalt erzwungen werden können. Die Verfassung formuliert einen Grundrechtekatalog, der unter der Leitnorm der Unantastbarkeit der Menschenwürde steht.
Inzwischen wissen wir, dass die faktische Außerkraftsetzung des Asylrechtes, die sich angeblich nur gegen illegale Einwanderer richten sollte, genau die von den damaligen Kritikern vorhergesagte Konsequenz hervorgerufen hat. Wer unerwünschte Ausländer aller Rechte beraubt, indem er sogenannte "internationale Räume" schafft, der wird früher oder später auch gegen die eigenen Bürger so vorgehen, dass sie sich der elementaren Rechte beraubt sehen. Für Sozialhilfeempfänger gilt kein Bankgeheimnis mehr, genau so wenig wie die Freiheit der Berufswahl oder die Unantastbarkeit ihrer Wohnung. Und haben die von CDU-Politikern erhobenen lauten Klagen gegen das die geheimen Abhörpraktiken beschränkende Verfassungsgerichtsurteil nicht gezeigt, in welch hohem Maße das Grundgesetz von diesen Klägern als Hemmschuh betrachtet wird?
Aber inzwischen hat die Feindschaft gegen das Grundgesetz noch viel zentralere Bereiche erfasst: Das Sozialstaatsgebot und den Föderalismus. Die Feindschaft geht so weit, dass ein führendes Polit-Magazin dem Grundgesetz unlängst den Scheiterhaufen androhte. Als einer, der Anfang der neunziger Jahre aktiv an der Verfassungsdiskussion beteiligt war, kann ich nur sagen: Wohin sind wir in nur einem Jahrzehnt geraten! Gegen den Verfassungsentwurf des "Kuratoriums für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder" wurden 1991 die lächerlichsten Vorwürfe erhoben. Er wolle "die Achse des Grundgesetzes nach links verschieben", bewährte Traditionen preisgeben! Und jetzt muss ich miterleben, dass mit dem Föderalismus eine der beiden in Artikel 79 Abs. 3 für unantastbar erklärten Normen, den der Verfassungsentwurf des Kuratoriums gerade verstärken wollte, zur Disposition gestellt wird: In welchem Ausmaß hat sich die damalige Polemik als pure Heuchelei entlarvt!
Aber dahin musste es kommen, wenn der Sozialauftrag des Staates als bloße Gratifikation florierender Konjunkturen statt als Eckpfeiler des demokratischen Gemeinwesens betrachtet wird. Denn freilich kann man ungeniert zur Klassenkampfsprache des 19. Jahrhunderts zurückkehren. Man kann von "Sozialklimbim" (Lambsdorff) reden, den Arbeitslosen die Schuld an der Arbeitslosigkeit zuschieben und sie darum zur Zwangsarbeit auf Niedrigstlohnniveau verpflichten oder die Armut als selbstverschuldetes Laster diffamieren, genau wie Unternehmer des 19. Jahrhunderts das soziale Elend des Proletariats auf dessen Trunksucht und Kinderreichtum zurückführen wollten.
Wer diese vorsozialstaatlichen Klischees angreift, muss sich von der Presse des antidemokratischen Unternehmertums vorwerfen lassen, er habe kein Verständnis für die notwendige Gewinnorientierung und Eigengesetzlichkeiten der Wirtschaft. Schon Adam Smith habe doch gelehrt, dass jeder Marktteilnehmer davon ausgeht, dass der Unternehmer nicht Wohltaten an seine Kunden zu verteilen, sondern seinen Gewinn im Auge haben müsse. Und dann werde die das Marktgeschehen steuernde "geheime Hand" dazu führen, dass möglichst viele an dem entstehenden Reichtum partizipieren.
Es sei dahingestellt, ob dieses Idealbild für das 18. Jahrhundert zutraf. Für das 21. Jahrhundert aber gilt, dass der Verbraucher auf dem globalen Markt nicht zuerst nach den Ansichten der Unternehmer, sondern nach der Qualität der angebotenen Waren fragt. Denn seit diese Waren sich nicht mehr nach tatsächlichen Bedürfnissen richten, sondern solche erst zu erzeugen versuchen, ist die Prüfung ihrer Qualität eine Priorität allen Verbraucherschutzes.
Und was die "heimliche Hand" anbelangt, so hat sie mittlerweile alle Heimlichkeit verloren. Der Verbraucher weiß genau, welche Hand ihm ins Portemonnaie langt, wenn Verkehrsunternehmen ihre Preise erhöhen, gleichzeitig ihren Service durch Stellenabbau verschlechtern, staatliche Beamte mit aufwändigen Beraterverträgen honorieren, die zuvor die Konkurrenz durch Verhinderung von Ausschreibungen ausgeschlossen haben. Und abermals sieht man in aller Öffentlichkeit und ohne jedes Adam-Smith´sche Geheimnis, welche Hand welcher anderen etwas zuschiebt.
Als erstes muss ein Ende der Anonymisierung von öffentlicher Verantwortung herbeigeführt werden. Natürlich sind Untreue, Vorteilsnahme und alle Arten von Korruption Straftatbestände, die verfolgt werden können und auch verfolgt werden. Aber die politische Willensbildung kann nicht von der politischen Rechtsprechung abhängen. Sie war - wie sich an einigen herausragenden Beispielen des vergangenen Jahrzehnts nur zu deutlich zeigt - in Fragen des offenen Verfassungsbruchs oder eines Regierungshandelns jenseits der Legalität selbst in krassen Fällen nicht in der Lage, den Schutz der Verfassung zu garantieren. Darum sollten alle involvierten Organisationen alle Fälle dokumentieren, in denen Vertreter von Parteien, der Regierung und Unternehmen in einer Weise handeln oder sich äußern, die dem Klassenkampf von oben dient sowie Arme und Benachteiligte diffamiert. Auch solche Äußerungen sind Verstöße gegen das Sozialstaatsprinzip und schließen die Vertreter solcher Meinungen von der Wählbarkeit aus.
Jeder Kompromiss aber ist undenkbar in Sachen Föderalismus. Wer dieses Fundament unserer Demokratie angreift, sollte wissen, dass er damit die laut Art. 20, Abs. 2 vom Volke ausgehende Staatsgewalt gegen sich herausfordert und damit einen Widerstand, der sogar einen Generalstreik notwendig machen kann, vor allem aber eine Klarstellung dessen, wer und was das Volk aller Bürger und Bürgerinnen ist.
In allen Aktionen solchen Widerstandes geht es um die Kultur der Demokratie. Denn eine Gesellschaft, die Armut, Obdachlosigkeit und am Ende Slums produziert, lebt in einem Zustand sozialer Barbarei, mag sie noch so viele Handys in ihren Taschen, Bildschirme auf ihren Arbeitstischen und handgefertigte Ledersessel in ihren Autos haben.
Was ist Ihre Meinung?
Kommentare einblendenDiskutieren Sie mit.