Weder bitten, noch betteln

Fünf Forderungen der Friedensbewegung Gegen eine »Talebanisierung« der Welt

Unlängst konnte man in unserer Presse die Äußerungen zweier Kinder aus Bagdad zum damals noch bevorstehenden Bombardement ihrer Stadt lesen. Das eine Kind, ein kleiner Junge, hatte gesagt: »Ja! Erst wird es ganz kalt werden und dann ganz heiß und dann werden wir ganz doll brennen.« Und ein kleines fünfjähriges Mädchen fügte hinzu: »Ich werde die Bettdecke über meinen Kopf ziehen, damit es nicht gar so schlimm wird.« - Die Sprache derer, die der bombardierende Staatsterrorismus als »Kollateralschäden« behandelt. Aber gerade, weil diese Kinder wegen ihrer Wehrlosigkeit für politisch bedeutungslos gehalten werden, muss die Friedensbewegung für sie und alle anderen Wehrlosen die Stimme erheben und den sprach- und handlungsunfähig gewordenen Politikern zurufen: Wir sind das Volk! Wir wollen nicht, dass unsere Länder, Städte und Straßen zu Schlachtfeldern und Bombodromen von Terror und Gegenterror, von Fememorden und Racheaktionen, werden.

Darum ist die Friedensbewegung eine politische Bewegung, die es sich verbittet, von solchen, die vergessen haben, dass Demokratie Volkssouveränität heißt, als »die Straße« diffamiert und als emotionalisierte Masse verächtlich gemacht zu werden. Sie ist eine Bewegung, die weiß, was sie will. Wenn sie sich nicht schämt, als Sprecher des kleinen Mädchens aufzutreten, das nur seine Bettdecke als Schutz gegen die politische Barbarei hat, so ist sie - genau wie im Herbst ´89 - entschlossen, dem Regime der wirklichkeitsblinden Machtbesessenheit ein definitives Ende zu setzen. Denn der Inszenierung eines dritten Weltkrieges müssen die Voraussetzungen für eine Weltfriedensordnung entgegengestellt werden, wie sie schon bei Gründung der UNO nach dem Zweiten Weltkrieg angestrebt war.

Die Friedensbewegung wendet sich daher nicht mit Bitten oder Beschwichtigungen an alle, die für die derzeitige Handlungsunfähigkeit der UNO verantwortlich sind, sondern trifft eine Klarstellung, aus der sich fünf Forderungen ergeben.

Das UN-Hauptquartier verlegen

Die Arbeitsfähigkeit der UNO und ihres Weltsicherheitsrates sollte so schnell wie möglich wieder hergestellt und eine Sondersitzung der Vollversammlung einberufen werden, um darüber zu befinden, welche Maßnahmen gegen diejenigen zu ergreifen sind, die den Weltsicherheitsrat durch Desinformation, Erpressung und Manipulation von Unterlagen sabotieren.

Es muss die Frage behandeln werden, ob Sicherheit und Unabhängigkeit der Weltorganisation an ihrem derzeitigen Sitz in New York noch gegeben sind oder eine Verlegung des UN-Sitzes nach Wien oder Helsinki oder an einen anderen geeigneten Ort in einem nichtamerikanischen oder nichteuropäischen Kontinent erwogen werden sollte.

Anklage vor dem Strafgerichtshof

Den bisher schwerwiegendsten Bruch der UN-Charta, der ausgerechnet durch ein Gründungsmitglied der Vereinten Nationen mit der Aggression gegen den Irak geschehen ist, darf man nicht ungeahndet auf sich beruhen lassen. Das ist schon deswegen unerlässlich, weil die Verantwortung für die von der Aggression angerichteten Schäden nicht auf Dritte oder gar die Völkergemeinschaft im Ganzen abgewälzt werden darf. Darum haben die im Weltsicherheitsrat vertretenen Mächte die Pflicht, gegen die USA und die Bush-Regierung ein Verfahren laut Art. 36 Abs. 2 des Statuts des Internationalen Gerichtshofes zu eröffnen.

Gegen Präsident Bush persönlich und seinen Mitarbeiterstab ist vor diesem Tribunal ebenfalls Anklage zu erheben, und zwar wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 Ziffer d (Aggression) und Art. 8 Abs. 2 (Tötungsvergehen) des Statuts. Die Anklageerhebung muss bereits jetzt stattfinden, auch wenn sie erst nach Ende der Regierungsimmunität von Bush und seinem Stab wirksam werden kann.

Die EU-Mitglieder Großbritannien und Spanien sind daran zu erinnern, dass Art. 7 EU-Vertrag Sanktionen gegen Mitgliedsländer vorsieht, die schwerwiegende Verstöße gegen Menschenrechte entweder selbst begehen oder an ihnen mitwirken. Das Gleiche gilt für den EU-Kandidaten Polen, der seine Position gegenüber der Union durch seine Beteiligung am Aggressionsakt der USA schwer belastet hat.

Die Bundesregierung sollte an das Aggressionsverbot des Art. 26 GG erinnert werden, das auch dann gilt, wenn Rechte aus dem NATO-Vertrag wie Überflugrechte, Beteiligung an Aufklärungsflügen oder logistischer Beistand im Geltungsbereich des NATO-Vertrages zur Debatte stehen. Sie alle sind verfassungswidrig in dem Moment, in dem sie als Mitwirkung an einem Aggressionsakt in Anspruch genommen werden.

Globales Verbot von ABC-Waffen

Nachdem die Politik gescheitert ist, die Weiterverbreitung von Kernwaffen auf vertraglicher Basis zu verhindern und inzwischen auch Länder außerhalb des Kreises der Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates über Kernwaffenarsenale verfügen (Israel, Pakistan, Indien, Nordkorea), gibt es keine Alternative mehr zum globalen Verbot der Herstellung und Lagerung von ABC-Waffen und zu ihrer schrittweisen vollständigen Zerstörung unter UN-Aufsicht. Das sollte Rechtskraft erlangen und in das Statut des Weltstrafgerichtshofes aufgenommen werden.

Kyoto und Rio sind überholt

Das mit der Irak-Aggression begonnene Unternehmen einer neuen Machtverteilung in der Golfregion ist der Start eines unabsehbaren Verteilungskampfes um die Rohstoffreserven der Welt. Darum sind die Umweltbehörden der UNO ebenso wie die der EU aufgerufen, eine Gesetzgebungsinitiative zu ergreifen, die durch eine Internationalisierung der globalen Rohstoffreserven sicherstellt, dass diese nicht durch Privatisierung der profitorientierten Ausbeutung und Zerstörung verfallen und so die Lebensgrundlage kommender Generationen vernichtet werden. Da die Protokolle von Rio oder Kyoto sich als weitgehend unwirksam erwiesen haben, ist ein Wechsel der Rechtsgrundlagen unerlässlich.

Weltkrieg oder Weltfriedensordnung

Die UNESCO sollte Maßnahmen ergreifen, um das Weltkulturerbe im Irak zu sichern. Die dort vorhandenen Denkmäler, die von den Anfängen der Menschheitskultur zeugen, brauchen einen besonderen Schutz der Völkergemeinschaft, damit sie nicht Anschlägen wie denen auf die Buddha-Statuen des Bamiantales in Afghanistan zum Opfer fallen.

Es sei nochmals unterstrichen: Die Friedensbewegung ist eine politische Bewegung - eine Opposition gegen die Talebanisierung der Welt. Die Völker stehen vor der Alternative: Soll das 21. Jahrhundert das Jahrhundert des dritten, des finalen Weltkrieges oder das Jahrhundert der endgültigen Durchsetzung einer Weltfriedensordnung werden, wie sie die Gründung der UNO ins Werk gesetzt hat?

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