Furchtbare Kontinuität

1933 Vor 80 Jahren erließ die NS-Regierung das Gesetz zur Zwangssterilisation, das in der Bundesrepublik erst 1974 aufgehoben wurde. Eine Entschädigung der Opfer gab es nicht
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 28/2013
Roma-Frauen wurden nach 1933 häufig zwangssterilisiert
Roma-Frauen wurden nach 1933 häufig zwangssterilisiert

Bild: Ullstein / Leone

Bis in die achtziger Jahre hinein galt in der Bundesrepublik die Verfügung zur Zwangssterilisation nicht als „typisch nationalsozialistisches Gesetz“. Seine Opfer – über 400.000 gegen ihren Willen nicht zuletzt aus rassistischen Motiven zwangssterilisierte Personen – sind nie für ihre Leiden entschädigt worden. Ein weiteres Beispiel für unbewältigte Vergangenheit des nationalsozialistischen Unrechtsstaates im bundesrepublikanischen Rechtsstaat.

Die in der Zeit des Dritten Reiches zwangssterilisierten Personen hätten keinen Anspruch auf eine Behandlung nach dem Bundesentschädigungsgesetz, erklärte die Regierung von Kanzler Konrad Adenauer am 7. Februar 1957. Die damit verweigerte Wiedergutmachung für die Opfer wurde vo