ARD, ZDF & Co Seit Jahrzehnten soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk reformiert werden. Bisherige Änderungen sind immer an einzelnen Bundesländern gescheitert. Jetzt gibt es einen neuen Vorschlag und alle sollen im Internet mitdiskutieren
Brauchen die Sender künftig mehr Geld für Sportrechte, Shows oder Krimis, könnten sie ihre Spartenkanäle opfern
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Rundfunkpolitik ist eine zähe Angelegenheit. Meistens interessieren sich nur Fachpolitiker für sie, und Fachpolitiker sind oft Juristen. Die neigen zur Spitzfindigkeit, und so dauert es manchmal Jahrzehnte, bis sie ein Schrittchen vorankommen. Verzögert wird die Rundfunkpolitik aber vor allem dadurch, dass jede klitzekleine Änderung erst wirksam werden kann, wenn die Landtage aller 16 Bundesländer zustimmen. Schert ein Bundesland aus, bleibt alles, wie es ist.
In den vergangenen 20 Jahren kam der komplizierte Aushandlungsprozess fast zum Erliegen, weil die Rundfunkpolitiker ihr Steckenpferd am liebsten von hinten aufzäumten: Sie wollten erst den Finanzbedarf der Anstalten klären und hinterher deren Aufgaben definieren. Das konnte nur schiefgehen. Denn alle
terher deren Aufgaben definieren. Das konnte nur schiefgehen. Denn alle redeten ständig über Geld, während sie in Wahrheit an den Programmen zweifelten. Einigen waren sie zu links, anderen zu oberflächlich, wieder andere sorgten sich um die bedrängte private Konkurrenz, und vielen war die „inflationäre“ Vermehrung der Sender ein Dorn im Auge. Über 20 öffentlich-rechtliche TV-Programme und mehr als 70 Hörfunksender – wo sollte das hinführen? Gegründet wurde der öffentlich-rechtliche Rundfunk (ÖRR) doch vor allem, um die notwendige „Grundversorgung“ der Bevölkerung mit Informationen, Bildung und Kultur zu gewährleisten. Eine uferlose Überdehnung seines Auftrags war nicht vorgesehen.Carsten Linnemann als ShowmasterWeil sich viele Politiker aber nicht trauten, über eine grundlegende Reform des Auftrags und der Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu reden, nörgelten sie lieber an der „Zwangsgebühr“ herum. Jedes Mal, wenn die „Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten“ (KEF) eine Anhebung der Rundfunkgebühr um einige Cent empfahl, zeigten sich einige Ministerpräsidenten demonstrativ geschockt und begannen, eine Reform „des ganzen Systems“ einzufordern. Unter Reform verstanden sie vor allem: den Anstalten den Geldhahn zuzudrehen. Unterstützt wurden sie von den privaten Sendern, Pressehäusern wie Axel Springer und den Verlegerverbänden.Der entscheidende Aufschlag in Sachen „Reform“ kam von den Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (Bayern), Georg Milbradt (Sachsen) und Peer Steinbrück (Nordrhein-Westfalen). Im November 2003 forderten sie: Schluss mit exzessiven Programmausweitungen, Kürzung der Planstellen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio um pauschal fünf Prozent, Zusammenlegung von 3Sat und Arte, Reduzierung der Hörfunkprogramme, Einsparungen bei den Rundfunkorchestern, Abspecken des Kinderkanals usw.Mit ihren drastischen Forderungen betrieben die drei Ministerpräsidenten natürlich auch Standortpolitik, denn weder Bertelsmann in Gütersloh noch ProSiebenSat.1 in Unterföhring wollten, dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender weiter breitmachten. Weil aber ARD und ZDF lautstark gegen den „massiven Eingriff in die Rundfunkverfassung“ protestierten, lief der Vorstoß der Ministerpräsidenten erst mal ins Leere.Federführend in der Rundfunkpolitik sind die Staatskanzleien in Rheinland-Pfalz und Sachsen. Sie koordinieren die Interessen der 16 Länder und sollen den Reformprozess anführen. Doch Staatskanzleien sind bürokratische Apparate, die mehr bremsen als treiben. Aus der 2010 gegründeten „Arbeitsgruppe Beitragsstabilität“ entwickelte sich nur sehr zögerlich der Versuch einer „Neujustierung des gesetzlichen Programmauftrags unter dem Gesichtspunkt der Beitragsstabilität“. Da die Arbeitsgruppe konkrete Vorschläge schuldig blieb, setzten die Bundesländer 2016 eine neue Arbeitsgruppe ein, die nun den Titel „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ trug. Ihr im Herbst 2017 vorgelegter Bericht war erneut so vage gehalten, dass die Ministerpräsidenten die Frist bis April 2018 verlängerten. Als wieder kein Ergebnis vorlag, preschten drei Bundesländer vor (diesmal Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein) und verlangten eine Ausrichtung der Rundfunkgebühr an der Inflationsrate, eine stärkere Fokussierung des Programmauftrags und die Reduzierung der Sendervielfalt, konkret: weniger Sport und Unterhaltung sowie die Einstellung einzelner Vollprogramme, zum Beispiel von Tagesschau24, One, ZDFneo, ZDFinfo, Phoenix oder Kika.Auch dieser Vorstoß blieb im Medienmorast stecken. Bis die Rundfunkkommission die geniale, aber eigentlich nur logische Idee hatte, den Reformprozess umzukehren: erst die Aufgaben zu definieren und anschließend zu ermitteln, wie viel Geld für die Erfüllung der Aufgaben nötig ist. Gesagt, getan. Nach 20-jährigem Dahinplätschern wurde im vergangenen Jahr endlich eine Reform in zwei Stufen beschlossen: Bis Sommer 2022 sollen die Aufgaben neu gefasst, bis Ende 2024 die Finanzierungsfragen geklärt werden.Die Lobby der Privaten hat ein klares ZielSeit dem 19. November nun können alle Bürger an der Neudefinition des Rundfunks im digitalen Zeitalter teilhaben: Seit diesem Tag steht der Entwurf zur Änderung des Rundfunkauftrags auf der Webseite der Rundfunkkommission. Und jeder darf mitdiskutieren.Welche Neuerungen sind geplant? Am wichtigsten ist wohl jene Strukturveränderung, die den ÖRR ins digitale Zeitalter „beamen“ soll. Lediglich fünf Sender, ARD, ZDF, die Dritten Programme, 3Sat und Arte sollen als linear ausgestrahlte Vollprogramme erhalten bleiben, die übrigen Spartensender können – ohne dass dafür umständlich ein Staatsvertrag erforderlich wäre – in abrufbare digitale Plattform-Angebote überführt, durch neue digitale Angebote ersetzt oder komplett eingestellt werden. Das heißt, der Spardruck wird sich in die Sender verlagern und dort für Unmut sorgen. Braucht die ARD mehr Geld für Sportrechte, Shows oder Krimis, kann sie dafür Phoenix oder den Kinderkanal opfern.Was die inhaltlichen Anforderungen betrifft, ändert sich wenig. Erneut hebt der Entwurf hervor, dass der ÖRR „für alle“ da sein müsse, nicht nur für das Bildungsbürgertum oder Zuschauer über 60. Ausdrücklich erwähnt wird die Selbstverpflichtung, „die Möglichkeiten zu nutzen, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus der Beitragsfinanzierung erwachsen“. Hinter dieser verschämten Formulierung versteckt sich die unmissverständliche Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts, ein „Gegengewicht“ zu den kommerziellen Sendern und zur privaten Presse zu bilden, um die Meinungsvielfalt zu gewährleisten. Unterhaltungsformate sollen nur dann eine Berechtigung haben, wenn sie „einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen“, also Bildung, Kultur oder Information transportieren. Neben diese klassischen Schwerpunkte tritt als vierte Aufgabe die „Beratung“, was auch immer darunter verstanden werden mag, von Verbrauchertipps bis zu Ingo Zamperonis Ratschlag am Ende der Tagesthemen, doch bitte weiter „zuversichtlich“ zu bleiben.Würde die angepeilte Strukturreform tatsächlich 2025 durch eine Finanzreform ergänzt, welche die Rundfunkgebühr an die Inflationsrate koppelt, ergäbe sich – trotz allen Süßholzraspelns über Zukunftsfähigkeit und Modernisierung – eine Vollbremsung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Denn jede Weiterentwicklung müsste künftig durch interne Einsparungen gegenfinanziert werden, ein Rückbau wäre unvermeidlich. Und genau das ist das Ziel derer, die das öffentlich-rechtliche System seit jeher „verschlanken“ wollen. Während der Digitalverband Bitkom nur die neun Landesrundfunkanstalten auf sieben reduzieren und die vielen Tochtergesellschaften der Sender „privatisieren“ möchte, verlangt die CDU/CSU-Mittelstandsunion – ähnlich wie die AfD – eine Fusion von ARD und ZDF, eine Reduzierung der linearen TV-Vollprogramme und den Verzicht auf Sport- und Unterhaltungsformate zugunsten privater Sender. Es ist wohl kein Zufall, dass der langjährige Vorsitzende der CDU-Mittelstandsunion, Carsten Linnemann, in wohlmeinenden Presseorganen seit einiger Zeit stark nach oben gelobt wird.Bis Ende kommenden Jahres müssen die 16 Landtage dem umformulierten Rundfunkauftrag zugestimmt haben, dann kann er in den Medienstaatsvertrag übernommen werden. Es ist aber keineswegs sicher, ob nicht – wie zuletzt Sachsen-Anhalt – wieder ein Land aus der gemeinsamen Rundfunkpolitik ausbricht. Die Union, die 20 Jahre lang mit der SPD eine Art Rundfunk-GroKo bildete, ist jetzt im Bund Opposition. Sie wird deshalb in „ihren“ Landesregierungen stärker auf eine Begrenzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringen und sich notfalls querlegen. Dann müsste die Rundfunkpolitik ihren zähen Reformprozess wieder von vorn beginnen.