Der Streit um die europäische Urheberrechts-Reform ist ein Musterbeispiel der Irreführung. Das zeigt schon die seltsame Frontstellung der Akteure: Auf der einen Seite der Barrikade Netznutzer und netzpolitische Aktivisten, die gemeinsam mit den IT-Unternehmerverbänden Bitkom und Eco gegen die Reform zu Felde ziehen, auf der anderen Seite die Urhebergewerkschaften, die zusammen mit der Verlagslobby und den Verbänden der Kreativwirtschaft für die Reform fechten. Diese absurde Frontstellung zeigt, dass Urheber und Netznutzer auch nach zehn Jahren Debatte ums Urheberrecht unfähig sind, ihre gemeinsamen Interessen zu entdecken und solidarisch zu vertreten.
Es geht in diesem Konflikt nicht um die Installation einer „Zensurmaschine“, die das Internet kaputt macht, es geht um die Installation einer Geldmaschine. Die sich bedroht fühlende Kultur- und Kreativwirtschaft – zusammengesetzt aus zahllosen Musiklabels, Filmfirmen, Buch- und Presseverlagen – will die internet-getriebenen Plattform-Monopolisten zwingen, Lizenzen für sämtliche Werke zu erwerben, an denen sie die exklusiven Nutzungsrechte besitzen. Denn allzu viele Internet-User stellen Filmausschnitte, Musikvideos und Artikel ohne jede Erlaubnis auf Facebook, Twitter oder Youtube und teilen sie dort mit den übrigen Nutzern. Dieses sympathische Verhalten, das freigiebige Weiterempfehlen von Inhalten, pulverisiert das Geschäftsmodell jener Branchen, die den Urhebern die Nutzungsrechte abkaufen, um damit Geld zu verdienen. Die Inhaber der Nutzungsrechte behaupten nämlich, sie würden durch das unerlaubte kostenlose Öffentlichmachen auf den Internetplattformen hohe Einnahmenverluste erleiden. Deshalb müssten die Plattformen dafür sorgen, dass die Rechte derer, die viel Geld in die Produktion von Texten, Fotos, Filmen und Musik investiert haben, nicht länger verletzt werden. Am besten geschehe dies dadurch, dass die großen Plattformbetreiber Lizenzen erwerben: entweder in Form individuell ausgehandelter Verträge mit den Produzenten oder durch pauschale Vergütungen, die mit Verwertungsgesellschaften wie der Gema zu vereinbaren wären. Die Videoplattform Youtube, ein Tochterunternehmen von Google, hat schon 2016 eine solche Lizenz erworben. Über den Kaufpreis schweigen sich die Beteiligten aus. Gescheitert ist dagegen, zumindest bislang, die Lizenzierung von Presseausschnitten, die Medienhäuser wie Springer gebetsmühlenartig von Google verlangen.
Weigern sich die Plattformen, Lizenzverträge abzuschließen, müssen sie in Zukunft für unberechtigt hochgeladene Videos, Songs oder Presseschnipsel haften und Schadenersatz leisten. Insofern ist die EU-Richtlinie – analog zum deutschen Netzwerkdurchsetzungsgesetz – eine Art Urheberrechtsdurchsetzungsgesetz.
Vermeiden können die Plattformen den Lizenzkauf nur, wenn sie technische Filter einsetzen, die sämtliche Inhalte, die urheberrechtlich geschütztes Material enthalten, noch vor der Veröffentlichung blockieren. Diese „Uploadfilter“ sind heftig umstritten, aber keineswegs neu. Seit Jahren werden sie gegen Kinderpornographie und zur Terrorismusbekämpfung eingesetzt.
400 Stunden pro Minute
Zur Erkennung von Urheberrechtsverletzungen nutzt Youtube die Software-Programme „Content-ID“ und „Content Verification Program“ (CVP). Content-ID vergleicht die in einer Datenbank der Rechteinhaber gespeicherten digitalen Fingerabdrücke (Hash-Werte) mit dem hochgeladenen Material und löst bei signifikanten Übereinstimmungen eine Sperrung aus. Dass dabei Fehler unterlaufen, ist sehr wahrscheinlich, denn auf Youtube werden pro Minute 400 Stunden Videomaterial hochgeladen, insbesondere Satire und Zitate können von den Programmen schlecht erkannt werden. Dass die Plattformbetreiber aus Angst vor Schadenersatzklagen übervorsichtig agieren und Inhalte vorschnell blockieren, ist aber nicht zu erwarten. Allein der Anschein von Zensur würde ihr Image schwer beschädigen.
Nicht die Blockade von Inhalten, sondern die Pflicht zur Lizenzierung ist also der Kern der EU-Reform. Man will Handlungen nicht verhindern, sondern zu Geld machen. Schon der Name des Gesetzes huldigt dem „digitalen Binnenmarkt“. Durchgedrückt haben die Reform die Konservativen und die Wirtschaftsliberalen: die EU-Kommissare Günther Oettinger, Andrus Ansip und Marija Gabriel sowie der CDU-Abgeordnete Axel Voss als Berichterstatter im Rechtsausschuss des EU-Parlaments. Sinn und Zweck der Reform ist der Schutz der „Rechteinhaber“ – und das sind in der Regel nicht die Urheber, sondern die Inhaber der Nutzungsrechte, die so genannten Verwerter. Sie wollen bei Google, Facebook, Youtube und Twitter abkassieren. Darum geht es in den Artikeln 11 und 13 der EU-Richtlinie. Vom erhofften Geldsegen dürften die Urheber jedoch nur wenig abbekommen. Dafür sorgen die in der Debatte kaum beachteten Artikel 12 und 14. Zunächst zu Artikel 12: Dieser erlaubt – entgegen der Rechtsprechung von Bundesgerichtshof (BGH) und Europäischem Gerichtshof (EuGH) – eine pauschale Verlegerbeteiligung an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften, was einer kalten Enteignung der Urheber gleichkommt. Denn EuGH und BGH haben 2015 und 2016 gleichlautend entschieden, dass diese Ausschüttungen ausschließlich den Urhebern zustehen. Die Verlegerbeteiligung ist den Unternehmern deshalb so wichtig, weil der Erwerb von Lizenzen durch die Internetplattformen zusätzliches Geld in die Kassen der Verwertungsgesellschaften spülen wird.
Reine Augenwischerei ist dagegen Artikel 14. Dort wird zwar betont, dass die Urheber für alle Nutzungen ihrer Werke „angemessen“ vergütet werden sollen, doch die Schwächen dieses Gummibegriffs haben bereits auf nationaler Ebene zur schleichenden Verarmung vieler Künstler geführt. Fast 60 Prozent der in der Kreativwirtschaft beschäftigten Solo-Selbstständigen erzielen mittlerweile Jahresumsätze, die unter 17.500 Euro liegen.
So bleibt die Frage, warum die Urheberverbände und die Netzpolitiker in der Debatte um die EU-Reform ausschließlich auf jene Artikel 11 und 13 starren, die sich mit den Interessenkonflikten zweier rivalisierender Unternehmergruppen befassen, während alle Paragraphen, in denen die Interessen der Kreativen, eigentlichen Urheber und der Netznutzer verhandelt werden, unbeachtet bleiben. Die jetzige Reform nützt den Wenigen, nicht den Vielen.
Laut Bundeswirtschaftsminister erzielte die deutsche Kultur- und Kreativwirtschaft 2017 eine Bruttowertschöpfung von 102,4 Milliarden Euro. Sie übertrifft damit die Wertschöpfung der chemischen Industrie und der Finanzbranche und liegt gleichauf mit dem Maschinenbau. Doch die Teilmärkte Presse, Film und Buch stagnieren. Deren Innovationskraft ist gering, die Zahl der Firmengründungen geht zurück. Als Ursachen benennt die Branche gern Google und Facebook.
Das ist nicht so falsch, wie es sich anhört. Anfang März präsentierte der Reichweiten-Forschungsverbund der TV-Wirtschaft, die AGF Videoforschung, gemeinsam mit Google die neuesten Zahlen zur Bewegtbildnutzung in Deutschland. Danach betrug die durchschnittliche Sehdauer der Erwachsenen 232 Minuten pro Tag für TV-Bilder und 33 Minuten für Youtube-Videos. Das bedeutet, dass 2018 bereits 14 Prozent des gesamten Bewegtbildkonsums in Deutschland auf Youtube entfallen. Rechnet man die 14- bis 18-Jährigen hinzu, befindet sich die Video-Plattform inzwischen auf Augenhöhe mit dem Medienkonzern ProSiebenSat.1 und der Senderfamilie des ZDF.
Für die Werbebranche sind solche Zahlen Gold wert. Doch bei den Unternehmen der Kreativwirtschaft lösen sie Alarmstimmung aus – und den Wunsch, die immer stärker ins Netz abfließenden Geldströme wieder umzulenken. Eine Lizenzabgabe der großen Internet-Plattformen käme da gerade recht. Und die EU pariert. Es geht schließlich um die Konservierung nicht mehr wettbewerbsfähiger Branchen. Ein Jammer, dass Urheber und Netzaktivisten ausschließlich über Uploadfilter diskutieren.
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