Calle und der Pakt mit dem Teufel (vierter Teil)

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Soweit in leider notwendiger Kürze die "Vorgeschichte". Die Stadtväter Plettenbergs, die den Ehrenring verteilen sollten, waren aber nur sekundär an Kontinuitäten und/oder Brüchen interessiert. Sie wollten in erster Linie wissen: hat er oder hat er nicht? Und wenn er hat, warum?

Dass Schmitt seine politische Farbe von tiefschwarz über bräunlich-rot-weiß-schwarz aus dem Stand in tiefbraun wechselt, ist auch damals schon verifizierbar.

Am 30. Januar liegt er zwar fiebrig im Bett, aber schon zwei Tage bezeichnet er sich in einem Rundfunkinterview als ein Organ dieses substanzhaften Rechtes des konkreten Volkes. So sehen sich übrigens andere wichtige Protagonisten des "Preußenschlages", wie der ehemalige Innenminister Bracht oder der Gerichtspräsident Bumke, ebenfalls. Von Denkern wie Heidegger ganz zu schweigen. Organmetaphern wirken halt immer in der der neueren deutschen Geschichte. Damals schwankt Schmitt seinem Biographen Mehring zufolge in der Beurteilung Hitlers: Man weiß nicht, ist er eine Taube ode reine Schlange. Mit dem Ermächtigungsgesetz vom 23. März hat er mehr Entscheidungsklarheit. Es ist für Schmitt der Ausdruck des Sieges der Nationalen Revolution ... Mit dem Staat wird auch das Staatsrecht und die Staatsrechtslehrer gereinigt und erneuert werden müssen. Man erkennt, dass Schmitt beginnt, sich im NS-System zu positionieren. Die Drohung der "Reinigung" und "Erneuerung" wird er in Theorie und Praxis umsetzen. Er wird quasi der juristische "Gleichschaltungs"-Beauftragte des Regimes.

Die Netzwerke funktionieren unter den Bedingungen der NS-Diktatur noch besser. In der "Hauptstadt der Bewegung" trifft Schmitt den älteren Nazifreund Hauptmann Roth - und seinen neuen Protektor, einen gewissen Hans Frank, Assistent des väterlichen Schmittförderers von Calker. Laut Mehring entscheidet sich Schmitt, fortan "mit den Wölfen zu heulen" - auch dies ein gängiges Bild mit Exkulpationspotential. Und wenn nun Schmitt selbst ein Wolf wäre? Jedenfalls ist er nicht mehr von einem solchen unterscheidbar. Jedenfalls formuliert er mit von Popitz zusammen das der Ländergleichschaltung dienende Reichsstatthaltergesetz". Am 27. April wird er mit Wirkung vom 1. Mai Mitglied der NSDAP.

Dass er "ins Reich der niederen Dämonen" (Niekisch) eintrat (nächstes Bild, dem Teufelspakt verwandt), ist schon peinlich für die Schmittianer (wenn auch für einige sicherlich prickelnd). Der faktenehrliche Biograph Mehring ersinnt deswegen nicht weniger als 42 Motive, die bei der Schmittschen "Dezision" eine Rolle gespielt haben könnten, vom "sozialgeschichtlichen Argument: Die Zeit und politische Form des Bürgertums ist vorbei!" bis zum "eschatologischen Argument: Wir müssen die religiöse Entscheidungsschlacht führen!" Vielleicht aber unterscheidet sich Schmitt gar nicht so stark von zahllosen anderen Deutschen und ist nicht mehr und nicht weniger als ein zwar hoch gebildeter und wissenschaftlich renommierter, aber trotzdem ordinärer Nationalsozialist. Er selbst schreibt zumindest: Wer nicht dazugehört, ist blind und beziehungslos, er mag sich noch so kritisch und scharfsinnig gebären wie er will. NS-Treue aus Ich-Schwäche? Nicolaus Sombart suggeriert dies. Allerdings gilt dies für Millionen anderer Nazis ebenfalls.

Die Antrittsvorlesung des "Kronjuristen" in Köln ist selbstredend überfüllt. Schmitt redet über "Reich - Staat - Bund" und postuliert auftragsgemäß: Ich glaube nicht, dass das heutige Deutsche Reich ein Bundesstaat ist". Er wirkt universitätspolitisch à la Heidegger: Eine Solidaritätserklärung zugunsten des "beurlaubten" alten Antipoden Kelsen unterschreibt er nicht. Die Bücherverbrennung kommentiert er in seinem Tagebuch lapidar: Verbrennung der Schandbücher. Wir erinnern uns, wie er im ersten Weltkrieg Bücher las, die er dann verbieten ließ. Er erweitert hektisch sein symbolisches NS-Kapital durch zahlreiche Artikel in den Parteizeitungen und -zeitschriften: Zum deutschen Volk haben sie niemals gehört. Aber auch nicht zum deutschen Geist ... Aus Deutschland sind sie ausgespien für alle Zeiten. Er meint die expatriierten Intellektuellen und stellt nebenbei die Dichotomie Droste-Hülshoff vs. Heine und Hölderlin vs. Julius Stahl auf. Doch auch hier ist Schmitt NS-Mainstream.

Schmitt wird Staatsrat und einer der Hauptredner des Deutschen Juristentages. Den "Willen des Führers" erklärt er dort kurzerhand zum "Nomos" und vergisst natürlich nicht - Relation oblige - Hans Frank, "den Führer unserer deutschen Rechtsfront." Und er wird "Reichsgruppenleiter der Fachgruppe Hochschullehrer". Er ist so zu sagen rechtspolitischer Platzhirsch.

Sein Diskurs ist der repräsentative Diskurs der NS-Juristen. Im Ermächtigungsgesetz ist der "Volkswille beschlossen worden". Die Abstimmung war also ein "Plebiszit" - "rechtswissenschaftlich betrachtet". In Wahrheit ist dieses "Ermächtigungsgesetz" ein vorläufiges Verfassungsgesetz des neuen Deutschland. Die deutsche Revolution war legal. Der Kommunismus ist ein gefährlicher Todfeind des deutschen Staates. Deutsches Volk und Führer haben Artgleichheit ... als unumgänglichste Voraussetzung und Grundlage. Das Ganze garniert Schmitt mit Elogen bestimmter Führer (hinreißende Ansprachen des Führers der Deutschen Rechtsfront, Dr. Hans Frank ... Wenn Rudolf Heß, der Stellvertreter unseres Führers auf dem Parteitag in Nürnberg 1933 gesagt hat, ... so trifft das zu...). Selbst die NS-Sprech-typischen Superlative finden sich (zit. nach Staat, Bewegung, Volk, 1933). Heult er nur mit den Wölfen? Wer heult mit ihm?

Dieses neue Ordnungsdenken wird bei Schmitt sehr konkret: Anhand des Reichstagsbrandsprozesses deduziert er die "Notwendigkeit", den alten Rechtsgrundsatz "nullum crimen sine poena" aufzugeben. Dass das Rückwirkungsverbot aufgehoben werden könne, unterscheide einen "gerechten" von einem "formalen Rechtsstaat". Überhaupt "legitimiert" Schmitt jeden gewichtigen juristischen und politischen Schritt der NS-Führung, und sei es die Ausschaltung der "revolutionären" und der "nationalkonservativen" Opposition im so genannten "Röhmputsch" (30. Juni 1934), dem auch sein ehemaliger politischer Mentor von Schleicher zum Opfer fällt. Schmitt argumentiert as usually: Der Führer schützt das Recht. Und dieses Rechtstamme aus dem Lebensrecht des Volkes.

Schmitt bejaht aus vollem juristischen Herzen (?) die Nürnberger Rassengesetze (Oktober 1935): Der Rechtsbegriff "Mensch" (!) verdeckt und verfälscht die Verschiedenheiten von Volksgenosse, Reichsbürger, Ausländer, Jude usw. Die "Rassegesetzgebung" und das "Ehegesundheitsgesetz" sind für ihn Kern des "völkischen Rechts". Als Wisssenschaftler will er natürlich wissen, worüber er spricht und schreibt und liest in dieser Zeit judaistische und antisemitische Literatur - auch hier den führenden Antisemiten ähnlich. Doch mit dem praktizierten Antisemitismus begibt er sich in vermintes Gelände.






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