Warum Solidarität keine Privatsache ist

Bürgerversicherung Die Zusammenführung der Krankenkassen steht unter dem Rubrum "Bürgerversicherung", weshalb zu fragen ist, welche Regelung die Bedürfnisse der Bürger erfüllt

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Wie würde es Pflegeausbildungspuppe "Frau Schmidt" wohl ergehen, wenn sie privatversichert wäre?
Wie würde es Pflegeausbildungspuppe "Frau Schmidt" wohl ergehen, wenn sie privatversichert wäre?

Foto: Adam Berry/Getty Images

In Deutschland gibt es mehr als 100 gesetzliche Krankenkassen, und es gibt neben den gesetzlichen noch 24 als Aktiengesellschaften sowie 19 als Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit organisierte private Kassen. Die Gesetzlichen und die Privaten müssen die gleichen Auflagen erfüllen. Es gibt nur ein grundlegendes Recht, das für alle Kassen und alle gewerblich Beschäftigten gilt. Von Zeit zu Zeit wird öffentlich vernehmbar die Frage gestellt, ob der herrschende Zustand eigentlich den Vorstellungen von einer allgemeinen Gesundheitsversorgung entspricht. Dann wird die Forderung nach einer "Einheitsversicherung" erhoben, so auch während der Koalitionsvereinbarungen. Die Zusammenführung der Krankenkassen soll unter dem Rubrum "Bürgerversicherung" vollzogen werden, weshalb zu fragen ist, welche Regelung erfüllt denn die Bedürfnisse der Bürger?

"Alle Mitglieder der menschlichen Gesellschaft bedürfen des gegenseitigen Beistandes, und andererseits ist auch jedes von ihnen den Beleidigungen des anderen ausgesetzt. Wo jener notwendige Beistand aus wechselseitiger Liebe, aus Dankbarkeit, aus Freundschaft und Achtung von einem Mitglied dem anderen gewährt wird, da blüht die Gesellschaft, und da ist sie glücklich."
Adam Smith, aus "Theorie der ethischen Gefühle", 1759

"Wenn man aber irgendeinen Fortschritt, der seiner Natur nach nicht unbeschränkt ist, betrachtet, fühlt man sich nicht davon befriedigt, dass man nur die Gesetze der Bewegung aufzeichnet; man muss sich auch die weitere Frage stellen, wozu führt dies alles, welchem Endpunkt strebt die Gesellschaft mit ihren Fortschritten im gewerblichen Leben zu? Was müssen wir erwarten, wenn einmal der Fortschritt aufhört – in welcher Lage wird sich dann die Menschheit befinden? "
John Stuart Mill, aus "Grundzüge der politischen Ökonomie", 1869

"Darum sage ich euch: Sorget euch nicht um euer Leben und darum, was ihr essen und trinken werdet, auch nicht um euren Leib und was ihr werdet. Ist nicht das Leben mehr als die Speise und der Leib mehr als die Kleidung?"
Die Bibel, Neues Testament, Matthäus 6, 25, ca. 80 u.Z.

Da irrt die Bibel: Ohne Speise gibt es kein Leben und ohne Kleidung keinen Leib (jedenfalls in den kühleren Gegenden). Und in der Enge einer menschlichen Gesellschaft von heute gibt es kein erträgliches Dasein ohne die Bereitstellung einer Gesundheitsfürsorge und ohne Einrichtungen und Mittel zur Krankheitsbekämpfung. Wir leben nicht mehr (falls wir es je getan haben) ausschließlich von dem, was uns die Natur bietet, sondern von dem, was wir produzieren; und wir können nur ausreichend produzieren, solange wir die körperliche und seelische Gesundheit der Produzierenden erhalten, beziehungsweise notfalls wiederherstellen. Die in den vergangenen hundert Jahren rasant gestiegene Bevölkerungsdichte auf unserem Globus (um mehr als das Dreifache) hat ein so hohes Maß erreicht, dass die Existenz der Menschheit nur zu gewährleisten ist, wenn eine feingliedrige Arbeitsteilung Höchstleistungen auf Spezialgebieten erlaubt. Das heißt, "alle Mitglieder der menschlichen Gesellschaft bedürfen des gegenseitigen Beistandes" – heute noch dringender, als es Adam Smith bereits vor über 250 Jahren gefordert hatte. Denn niemand mehr kann "Selbstversorger" sein, alle sind darauf angewiesen, dass wichtige Lebensgrundlagen, von anderen erarbeitet, zur Verfügung stehen. Dies gilt in sehr starkem Maße auch für die medizinische Versorgung, da der Leib nicht nur Nahrung und Kleider benötigt, um den Ansprüchen des modernen Lebens zu genügen. Das sollte uns zu folgender Einsicht bringen: Ein "Gesundheitswesen" zu organisieren, ist eine öffentliche Aufgabe, deren Erfüllung von der Allgemeinheit finanziert werden soll. Es handelt sich im übertragenen Sinne um eine Einrichtung der Infrastruktur, woran allen Mitgliedern eines Staatswesens Teilhabe gewährt sein muss.

Es handelt sich im übertragenen Sinne um eine Einrichtung der Infrastruktur

Zu den Gepflogenheiten einer demokratisch organisierten Gesellschaft gehört es, dass öffentliche Angelegenheiten für alle gleichermaßen verbindlich per Gesetz geregelt werden, entsprechend der Beschlüsse gesetzgebender Vertretungen. Und diese Maßgabe wurde im Zusammenhang mit dem "Gesundheitswesen" befolgt. In Deutschland wie in vielen anderen Staaten auch gibt es Gesetze, die die Allgemeinheit verpflichten, ihre Gesundheit der Obhut einer staatlich kontrollierten Institution zu überantworten und dafür zu bezahlen, bei uns regelt dies das Sozialgesetzbuch Nr. 5, SGB V. Im ersten Paragraphen heißt es: "Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern." Den meisten Beschäftigten wird der Krankenkassenbeitrag zusammen mit Lohnsteuern und Rentenbeitrag unmittelbar vom Lohn abgezogen, und zwar, noch bevor sie selbst über ihr Geld verfügen können. Doch was für die Mehrheit der Bevölkerung gilt – für die vielen Arbeiter und Angestellten, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind –, bleibt einem Teil erspart. Neben denen, die sich, salopp formuliert, die Beiträge nicht leisten können, sind dies Bürger mit höherem Einkommen, die sich privat zu besseren Konditionen versichern dürfen. Und daran, dass Wohlhabendere sich mit höherem Beitrag eine bevorzugte medizinische Behandlung gönnen dürfen, wird zuweilen Anstoß genommen, was allerdings bisher wenig Wirkung zeigte. Denn unter den "Trendsettern" der Gesellschaft ist der Anteil der Privatversicherten überproportional hoch, was zur Folge hat, dass Vorstöße mit dem Ziel, die gesetzlichen und die privaten Krankenversicherungen zu reformieren, meist schon im "Medienwald" unvermittelten und lautstarken Widerspruch auslösen.

Bei uns regelt dies das Sozialgesetzbuch Nr. 5

Zu den Privilegierten, die sich eine private Versicherung leisten können, gehören übrigens die Beamten, die in unserem Staatswesen eine höchst einflussreiche "Pressure-Group" bilden. Sie erhalten sogenannte Beihilfen, mit denen vom Dienstherrn anteilig Krankheitskosten übernommen werden und die für sie zu günstigeren Tarifen in der privaten Versicherung führen; und sie sind daher an einer allgemeinen, also alle Bürger umfassenden gesetzlichen Pflichtversicherung wenig interessiert, ja sie versuchen sogar, eine solche Einrichtung zu torpedieren. Nachdem kürzlich von "Spitzenpolitikern" der SPD die Einführung einer "Bürgerversicherung" als Bedingung für die Wiedereinsetzung der Großen Koalition ins Gespräch gebracht wurde, reagierte der Chef des Beamtenbundes, Ulrich Silberbach, wie ein angeschossener Eber. Er wolle, schnaubte er, "jedem Versuch, Rente, Beihilfe, PKV [Private Kranken-Versicherung] und gesetzliche Krankenversicherung in einen Topf zu werfen", entschieden entgegentreten; und diesem Statement fügte er eine abenteuerliche Begründung bei: Herr Silberbach sieht andernfalls "die Funktionsfähigkeit unseres Staatswesens" gefährdet, dessen "Rückgrat nun einmal die Beamten mit ihrem besonderen und entsprechend alimentierten Pflicht- und Treueverhältnis sind". Die SPD wolle dies, schob er nach, "auf dem Altar einer vermeintlichen sozialen Gerechtigkeit opfern", und es drohten "Versorgungsengpässe und lange Wartelisten". Eigentlich müsste man diesem Herrn sofort eine psychiatrische Behandlung verordnen, maßt er sich doch an, die Sonderrechte von Leuten, die im Vergleich zum Heer der Arbeiter und Angestellten üppig versorgt sind, mit erpresserisch wirkender Drohung zu verteidigen, indem er behauptet, der Staat werde nicht länger funktionieren, sollten die Beamten auf Zusatzleistungen verzichten müssen. Leistungen im Übrigen, die die Arbeiter und Angestellten mit ihren Steuern bezahlen.

Sie versuchen sogar, eine solche Einrichtung zu torpedieren

Die Sache ist jedoch zu ernst, als dass sie einer Debatte auf solch niedrigem Niveau überlassen werden darf. Es geht nämlich nicht um die Frage, ob die Mitglieder einer Berufsgruppe diese oder jene Zuwendungen erhalten oder darauf verzichten müssten, wenn zu entscheiden ist, ob eine für alle geltende gesetzliche Pflicht zur Beteiligung an einer Krankenversicherung eingeführt werden sollte. Vielmehr steht zur Diskussion, ob es sich eine Gesellschaft leisten kann, dass etwa zehn Prozent der Bevölkerung – das ist der Anteil der privat Versicherten – aufgrund höherer Einkommen eine bessere Versorgung erhalten. Denn zum Verständnis einer demokratischen Ordnung gehört der Grundsatz, dass bürgerliche Pflichten und staatliche Leistungen "ohne Ansehen der Person" zu verteilen sind. Die Forderung im Sozialgesetzbuch an die Solidargemeinschaft bezieht sich lediglich auf "die Versicherten", all jene, die Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, woraus zu folgern ist, dass "Nichtmitglieder" auch nichts zur Solidargemeinschaft beizutragen haben. So ist das wohl auch gemeint. Hier setzt die Kritik derjenigen ein, die für das "Gesundheitswesen" eine Solidargemeinschaft aller Bürger fordern ("Bürgerversicherung"). Erkennen wir an, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, dass die Bereitstellung der Mittel zum Erhalt der Gesundheit der Bevölkerung einer Infrastrukturmaßnahme entspricht, die allen Bürgern zu dienen hat, dann sollten auch alle Bürger im Rahmen ihrer Möglichkeiten an deren Finanzierung beteiligt sein. Jedenfalls dürfte klar sein, dass nicht etwa die Funktionsfähigkeit des Staates in Gefahr gerät, sollte es eine Einheitskrankenkasse geben, vielmehr wird dadurch die Solidargemeinschaft gestärkt.

Eine verbreitet anzutreffende Kritik an der "Bürgerversicherung" ist die, dass doch, wer es sich leisten kann und will, gegen Zahlung deutlich höherer Prämien eine gegenüber der Standardversorgung "bessere" Krankheitsbehandlung "kaufen" dürfen sollte. Das klingt überzeugend, ist es jedoch nicht. Drei triftige Gründe sprechen gegen diese Ansicht:

Erstens ist es gerade der Sinn einer Solidargemeinschaft, dass jedes Mitglied der Gemeinschaft – und dazu gehören im Hinblick auf das "Gesundheitswesen" alle Bürger unseres Staates – gemäß seinen Kräften einen Beitrag leistet und Anspruch auf allen gleichermaßen gewährte Leistungen hat; so, wie ja auch die Höhe von Einkommensteuer nicht pro Kopf festgelegt wird, sondern unterschiedlich je nach der Finanzkraft der Einkommensbezieher, während staatliche Leistungen unabhängig von der Höhe der von den einzelnen Bürgern gezahlten Abgaben erbracht werden. Wer also meint, die Bezieher höherer Einkünfte dürften sich von der Solidargemeinschaft fernhalten, der sollte deutlich erklären, dass er das Prinzip des gemeinschaftlichen Schulterns von gesellschaftlich wichtigen Aufgaben ablehnt und damit einen Grundpfeiler der Demokratie einreißt. Der sogenannte Vater der Marktwirtschaft, Adam Smith, drückte das ein wenig theatralisch aber zutreffend so aus: "Wo jener notwendige Beistand aus wechselseitiger Liebe, aus Dankbarkeit, aus Freundschaft und Achtung von einem Mitglied dem anderen gewährt wird, da blüht die Gesellschaft, und da ist sie glücklich".

Zweitens ist dem Hinweis, derjenige, der sich privat versichert, leiste schließlich dennoch seinen Solidarbeitrag, weil er ja zum Funktionieren der allgemeinen Krankenversorgung auf dem Umweg über seine Privatversicherung beiträgt, folgendes zu entgegnen: Die "bessere" Leistung eines Arztes, der sich einem Privatpatienten deutlich aufmerksamer widmet, geht zu Lasten des Kassenpatienten. Jeder Besucher einer beliebigen Praxis wird erleben, dass die Zeit, die ein gesetzlich Versicherter im Wartezimmer verbringt, länger und die Zeit seiner Behandlung kürzer ausfällt als beim privat Versicherten – ein Zustand, der zwar von der "Ärzteschaft" vehement bestritten wird, tatsächlich aber fast überall zu erleben ist (die Zahl der löblichen Ausnahmen ist vernachlässigbar klein). Und man darf das den Ärzten noch nicht einmal verübeln, da sie ja von Privatpatienten für die gleiche Behandlung ein deutlich höheres Entgelt erhalten. Weil aber die meisten Ärzte hauptsächlich Kassenpatienten behandeln müssen (90 % sind gesetzlich versichert), lebt der Arzt hauptsächlich von den "Gesetzlichen", die er aber mit geringerer "Intensität" behandelt. Das Prinzip der getrennten Behandlung wäre nur vertretbar, wenn ein niedergelassener Arzt sich entscheiden müsste, ob er ausschließlich entweder Kassen- oder Privatpatienten behandelt.

Und drittens nutzen alle Patienten die stationären Behandlungen in Krankenhäusern, die von den gesetzlichen Kassen finanziert und unterhalten werden. Das dichte und gute Versorgungsnetz von Einrichtungen mit modernster technischer Ausrüstung wird aber aus dem Beitragsaufkommen der Kassenpatienten finanziert. Die gigantischen Summen, die erforderlich sind, um eine mit neuester Gerätschaft bestückte Klinik zu finanzieren, werden von den gesetzlich Versicherten aufgebracht. Hinzu kommt, dass die medizinische Forschung maßgeblich von den Kassen und vom Steuerzahler bezahlt wird (Der Unsinn, dass ehemals staatliche Kliniken in "private Hand" überführt wurden, soll hier nicht erörtert werden; aber auch die Leistungen dieser Krankenhausgesellschaften werden von den gesetzlichen Kassen und den Steuerzahlern vergütet und nur in ganz geringem Maße von privat Versicherten). – Eine Privatversicherung, das muss bei jeder Betrachtung des Systems berücksichtigt werden, setzt zu ihrem Funktionieren voraus, dass die erforderliche Infrastruktur bereits vorhanden ist!

Die Priviligierten haben einen starken "Partner", die Versicherungsbranche nämlich

Da stichhaltige Argumente für die Existenzberechtigung von Privatversicherungen – in Konkurrenz zu den gesetzlichen Krankenkassen – nicht zu entdecken sind, muss man annehmen, es geht den Kritikern der "Bürgerversicherung" schließlich auch nur um den Genuss von Privilegien. Doch auch wenn die relativ kleine Gruppe der Privatversicherten (10 %) öffentlich mehr Gehör findet, als es ihre Anzahl eigentlich erwarten lässt, so wäre sie beim Durchsetzen ihrer Sonderrechte wahrscheinlich weniger erfolgreich, hätte sie nicht einen starken "Partner", die Versicherungsbranche nämlich. Praktisch alle Versicherungskonzerne, die auf dem deutschen Markt tätig sind, unterhalten Tochterunternehmen, die das Geschäft der privaten Krankenversicherung betreiben. Und daran würden sie sich nicht beteiligen, wären keine "ordentlichen" Renditen zu erwirtschaften! Folglich leisten die Konzernführungen entsprechend intensive Lobbyarbeit und schreiben an den einschlägigen Gesetzestexten mit, sodass es nicht verwundern darf, wenn trotz guter Gründe keine ernstzunehmenden Versuche unternommen werden, das Krankenkassenwesen zu reformieren. Auch der neuerliche Vorstoß der SPD wirkt nicht sonderlich glaubwürdig, da er erkennbar ausschließlich dem krampfhaften Bemühen entspringt, bei den Gesprächen zur Sondierung einer wiederbelebten Großen Koalition Profil zu zeigen. Die SPD hatte als Koalitionspartner acht Jahre Zeit, diesem Thema nicht nur Aufmerksamkeit zu widmen, sondern vielleicht sogar für eine praktische Umsetzung wenigstens einiger Teile des Projektes zu sorgen. Wir werden also auch in der nächsten Legislaturperiode keine durchgreifenden Veränderungen des "Gesundheitswesens" erwarten dürfen. Und wer möchte schon die Funktionsfähigkeit unseres Staates gefährden, weil die Beamtenschaft auf Beihilfen verzichten soll.

Die SPD hatte als Koalitionspartner acht Jahre Zeit

Allerdings: Eine allgemeine Versicherungspflicht und eine Reform der privaten Krankenversicherungen allein genügen nicht, um die Missstände im "Gesundheitswesen" zu beheben. Auch das System der gesetzlichen Kassen bedarf einiger wichtiger Korrekturen. Ganz vorn an steht die Notwendigkeit, die vielen (100!) Kassen zu einer zu verschmelzen; denn es gibt keinen Grund dafür, hundert Vorstände und Verwaltungen zu unterhalten, die alle den gleichen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen haben. Der zur Begründung gern erwähnte Hinweis, durch die Vielzahl der Kassen entstehe ein Konkurrenzdruck, der schließlich kostensenkende Wirkung erziele, ist schlechterdings Unsinn. Bei der Erfüllung eines Auftrages, der allen Bürgern gleiche Leistungen zu bieten fordert und der obendrein dem Solidarprinzip unterliegt, kann Konkurrenz nicht wirken. Konkurrenz setzt nämlich voraus, dass unterschiedliche Leistungen angeboten werden, was das SGB V gerade nicht zulässt. Die Kassen bieten im Übrigen nichts weiter als die Verteilung der Gelder, die bei den Bürgern gemäß gesetzlicher Auflagen eingefordert werden. Leistung erbringt das medizinische Personal, das seinerseits aber gar keinen Unterschied in seiner Arbeit machen darf! Die Argumente für die Existenz "konkurrierender" Kassen sind ähnlich dürftig wie die des Beamtenbundes hinsichtlich der Privatversicherung, werden aber häufig kritiklos verbreitet und übernommen.

Leistung erbringt das medizinische Personal

Doch der wahrscheinlich wichtigste Bereich des "Gesundheitswesens", den es zu reformieren gilt, ist die Stellung der niedergelassenen Ärzte. Die befinden sich nämlich in einer schizophrenen Lage: Ihr Auftrag ist es, Kranke möglichst schnell, nachhaltig und kostengünstig zu heilen; ihr Einkommen steigt aber mit der Zahl der Kranken sowie der Dauer und Schwere der Krankheiten. Das heißt, Ärzte können eigentlich gar nicht gemäß ihrem gesetzlich festgelegten Auftrag handeln, wollen sie als Unternehmer, die sie sind, ihr "Geschäft" gewinnmaximierend betreiben. Dieses Dilemma lässt sich nur auflösen, wenn Ärzte in den Praxen eben nicht Unternehmer sind, wenn sie stattdessen Angestellte der Krankenkasse werden und von dort selbstverständlich ein ordentliches Gehalt beziehen. Das heißt, die niedergelassenen Ärzte sollen nicht weniger verdienen als derzeit (vielleicht sogar mehr), sondern sie sollen dafür bezahlt werden, dass sie wie jeder Angestellte für die Bereitstellung ihrer Arbeitskraft entlohnt werden. Es erübrigt sich fast, darauf zu verweisen, dass Ärzte in dem Moment, wo sie beim Behandeln nicht an die bestmögliche Abrechnung mit der Krankenkasse denken müssen, ausschließlich das Wohl des Patienten beachten, und zwar unabhängig von dessen sozialem Status. Häufig wird als Gegenargument hierzu erklärt, der Arzt könne nicht selbständig und verantwortlich therapieren, wenn er Angestellter sei. Außerdem sinke sein Interesse an besonderem Einsatz, was schließlich die gesamte medizinische Versorgung beeinträchtige. Dem widerspricht die Lebenserfahrung, die übrigens gerade im Medizinbetrieb das Gegenteil belegt: In den Krankenhäusern arbeiten Ärzte, Hilfs- und Pflegepersonal als Angestellte und leisten sehr oft "Übermenschliches"! – Wir stehen also abermals vor dem Problem, dass Privilegien verteidigt werden, ohne dass dafür eine Begründung geboten, geschweige denn deren Notwendigkeit nachgewiesen wird.

Dem widerspricht die Lebenserfahrung

Sind die aktuell herrschenden Bedingungen schon Anlass genug, grundlegende Änderungen beim "Gesundheitswesen" anzustreben, so treibt der Blick auf die zukünftig zu erwartenden Verhältnisse noch zur Eile an; denn der sogenannte technische Fortschritt und die damit verbundenen Umbrüche werden auch das gesamte Medizinsystem in erheblichem Maße umkrempeln. Das wird sich in zwei unterschiedlichen Bereichen aber mit der gleichen Wirkung abspielen: Zunächst einmal ist zu erwarten, dass die Entwicklung teurer Apparate und Medikamente sowie deren Einsatz (Wer will es verantworten, technisch mögliche "Errungenschaften" nicht anzuwenden, wenn Fortschritte bei der Heilung in Aussicht stehen?) einen Kostenschub verursachen, der es erfordert, eine strenge Kontrolle der Anwendungen einzuführen, und zwar unabhängig von der Organisation der Kassen, privat oder gesetzlich. Die Regelung der Finanzströme, sowohl aufseiten der "Anbieter" als auch aufseiten der Beitragszahler verlangt eine zentrale Steuerung, die nicht an regionalen oder organisatorischen Grenzen haltmachen darf. Dies schließt ein, dass Arztpraxen nicht nach den Vorstellungen der dort niedergelassenen Ärzte ausgerüstet sein können, sondern dass sie einem "Verteilungsplan" unterworfen sein werden, der jegliche unternehmerische Freiheit der Ärzte hinfällig macht. – Zweitens wird das "digitale Zeitalter" seine Spuren selbstverständlich auch im Medizinbetrieb hinterlassen. Via Internet werden sehr bald in deutlich stärkerem Maße als bisher schon "Anleitungen" erscheinen, die den Kranken die Möglichkeit bieten, selbst zu diagnostizieren, woran sie leiden, und es werden "Links" zur Verfügung gestellt, die Behandlungsvorschläge unterbreiten und Hinweise geben, wo entsprechende Behandlungen angeboten werden. Damit dieses Feld nicht den Scharlatanen überlassen bleibt, ist es zwingend notwendig, dass sich das gesetzliche Kassensystem an dieser Entwicklung beteiligt. Die Folge wird sein, dass alle Ärzte an einen zentralen Rechner "angeschlossen" sein müssen und ihren Einsatz auch nach den Erfordernissen der dort "arbeitenden" Algorithmen zu richten haben. Da die Erfahrung der letzten fünfzig Jahre lehrt, wie rasant die Entwicklung im Sektor elektronischer Rechenmaschinen (Computer) voraneilt, dürfen wir nicht abwarten, bis das klassische Medizinsystem kollabiert und uns erst danach um eine Anpassung bemühen. Es hat leider den Anschein, wir sind heute bereits hoffnungslos hintenan, während wir noch die Privilegien der Beihilfeempfänger sichern wollen!

Damit dies nicht den Scharlatanen überlassen bleibt, ist es zwingend notwendig, dass sich das gesetzliche Kassensystem an der Entwicklung beteiligt

"Wenn man aber irgendeinen Fortschritt, der seiner Natur nach nicht unbeschränkt ist, betrachtet, fühlt man sich nicht davon befriedigt, dass man nur die Gesetze der Bewegung aufzeichnet; man muss sich auch die weitere Frage stellen, wozu führt dies alles, welchem Endpunkt strebt die Gesellschaft mit ihren Fortschritten im gewerblichen Leben zu?" – Damit hat John Stuart Mill, einer der wohl hellsichtigsten Denker des 19. Jahrhunderts, auf eine häufig anzutreffende Schwäche menschlichen Handelns hingewiesen. Wir starren nämlich allzu oft mit einem Tunnelblick auf das, was sich gerade abspielt, und drücken uns vor der Notwendigkeit, nach den möglichen Folgen der Entwicklung Ausschau zu halten. Das gilt insbesondere heutzutage, wo der "technische Fortschritt" ein Tempo aufgenommen hat, dem die große Mehrheit der Bevölkerung, so ist zu befürchten, kaum oder sogar überhaupt nicht zu folgen in der Lage ist. Umso wichtiger wird das Analysieren und Abwägen wenigstens der denkbaren Folgen. Dafür müssen wir die Bereitschaft aufbringen, von den wahrscheinlichen Folgen in der Zukunft auf das Gegenwärtige "zurückzukoppeln", um erforderliche Maßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. Im "Gesundheitswesen" lässt sich das folgendermaßen darstellen: Wir wissen heute, dass uns der "technische Fortschritt" Anpassungen aufzwingt, die dem "Gesundheitswesen" abverlangen, sich neu zu organisieren; aber wir wissen nicht, wie diese Veränderungen im Einzelnen aussehen werden. Doch einige Trends sind so klar zu erkennen, dass wir uns bereits jetzt darauf einstellen können, ja müssen. Dazu ein Beispiel: Wichtige Teile der medizinischen Betreuung werden demnächst von Algorithmen der Computer übernommen, die mit sogenannter Künstlicher Intelligenz (KI) bestückt sind und die mit dem Erteilen von Handlungsvorschriften maßgebliche Steuerungsfunktionen erfüllen. Solche "Steuerungsapparate", die ihre Vorgehensweise nach logischen Regeln ausrichten, verlangen zu ihrer Funktionsfähigkeit, dass sie allgemein, "flächendeckend" genutzt werden. Das Feld, in dem sie zum Einsatz kommen, muss also so strukturiert sein, dass der automatische Ablauf gewährleistet bleibt. Es sollte deshalb möglichst bereits jetzt dafür gesorgt werden, dass die neuen Techniken dann, wenn sie einsatzbereit sind, auch genutzt werden können, ohne dass sie der Gemeinschaft der Versicherten schaden; und es muss, noch dringlicher, dafür gesorgt werden, dass sie von der Öffentlichkeit wirksam zu kontrollieren sind. –Zwei wichtige Voraussetzungen dafür, die wir bereits heute erfüllen können, sind die Einheitskasse, "Bürgerversicherung" genannt, sowie der Umbau der Strukturen für niedergelassene Ärzte. Was fehlt und deshalb schleunigst eingerichtet werden muss, ist die wirksame Kontrolle durch die Öffentlichkeit.

Aber wir wissen nicht, wie diese Veränderungen im Einzelnen aussehen werden

Die hier erwähnten Forderungen für einen Umbau des "Gesundheitswesens" sind eigentlich ziemlich naheliegend und im Wesentlichen eher technischer Natur; sie sollten schon allein zur besseren praktischen Umsetzung der Idee einer allgemeinen Gesundheitsversorgung erfüllt werden. Doch die Art, wie wir mit "unserer Gesundheit" umgehen, ist darüber hinaus unter einem viel wichtigeren Aspekt unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens von Bedeutung. Eine der großen Herausforderungen für den Erhalt einer funktionsfähigen demokratischen Ordnung ist die Überwindung der Kluft zwischen Menschen, die im Überfluss leben, und denen, die um ihre Existenzgrundlagen kämpfen müssen, wobei erschwerend hinzukommt, dass sich diese Kluft ständig vertieft. Aber entgegen einer häufig geäußerten Behauptung fordern die, die wenig oder sogar zu wenig Anteil am Wohlstand haben, nicht etwa, die "Reichen" müssten enteignet werden, oder es bedürfe einer Einebnung der Vergütungen in der Gesellschaft; sondern sie fordern – und das zurecht – eine auskömmliche Grundversorgung. Dieser Forderung liegt die richtige Erkenntnis zugrunde, dass derjenige, der mehr verdient, keinen höheren Rang einnimmt, dass er als Person nicht mehr wert ist. Denn die unterschiedliche Vergütung für Arbeit fällt nicht etwa wegen "besserer" Leistung, gar besseren Charakters für einige höher aus, sondern der Unterschied entsteht durch den Umstand, dass bestimmte Arbeitsleistungen – vorwiegend wegen teurerer Ausbildung und beruflicher Förderung Weniger – von einer geringeren Anzahl Menschen angeboten werden. Deshalb können, dem Gesetz des Marktes folgend, Wenige einen höheren Preis erzielen (Die Diskussion darüber, ob ausufernde Spitzengehälter vor allem im Managementbereich großer Konzerne gerechtfertigt sind oder nicht, hat für die prinzipielle Betrachtung des Vergütungssystems keine Bedeutung). Erkennen wir jedoch an, dass Menschenwürde und Menschenrechte nicht "verhandelbar" sind, müssen wir daraus die Idee der Solidargemeinschaft ableiten. Und am Beispiel des "Gesundheitswesens" lässt sich dies sehr gut nachweisen, da es für jedermann einzusehen sein wird, dass die Gesundheit ein Gut ist, für dessen Erhalt die Gemeinschaft aller Bürger solidarisch einzutreten hat und wofür nicht entsprechend der Einkommensverhältnisse mal ein höherer und mal ein geringerer Wert angesetzt werden darf. – Die Frage der Neugestaltung des Medizinbetriebes ist eine so wichtige Aufgabe, dass deren Erledigung dem innergesellschaftlichen Frieden dient, beziehungsweise diesen gefährdet, wenn nichts unternommen wird.

Menschenwürde und Menschenrechte sind nicht "verhandelbar"

Unter dem Einfluss des "neoliberalen Kapitalismus", der Vorstellung nämlich, dass der Markt auch alle öffentlichen Belange optimal richte und dass Gelderwerb der Maßstab allen Wirkens sei, wird der innergesellschaftliche Frieden ganz sicher erheblich gefährdet. In den USA beispielsweise haben die Folgen dieses Systems in der Gesellschaft bereits Gräben aufgerissen, die kaum noch überbrückbar scheinen und die zu der fast schizophrenen Situation geführt haben, dass ein faschistoider Immobilienspekulant im Gewande des "Rächers der Entehrten" zum Präsidenten gewählt wurde, obwohl er nur schamlos für Vorteile seiner Clique sorgt und damit diejenigen verhöhnt, die ihm zu Amt und Würden verhalfen. Zumindest noch jubeln ihm leider die Geprügelten weiter zu und unterstützen ihn diejenigen, die hoffen Nutznießer bleiben zu können; und der Moment, wo sich unter den "Trumpianern" vielleicht doch Widerstand bilden könnte, liegt in weiter Ferne, sollte er überhaupt zu erwarten sein. Denn Trump und seine Clique können sich nur an der Macht halten, wenn sie rechtzeitig diktatorische Strukturen schaffen, um damit jeden wirksamen Widerstand im Keim zu ersticken. Und daran arbeiten die "Eliten" der Republikaner bereits kräftig: Sie besetzen alle maßgeblichen Posten in Verwaltung und Justiz mit Gefolgsleuten und drücken Gesetze durch, die die Festungen der Wohlhabenden ausbauen (Die gerade eingeführte "Steuerreform" ist ein Beispiel dafür). Möglich wurde der "Trumpismus" aber nur, weil die amerikanische Gesellschaft, und zwar schleichend seit Generationen, immer mehr "entsolidarisiert" wurde. Dazu beigetragen hat eine Haltung, die zunächst den Anschein erweckt, sie fördere die Bildung einer Solidargemeinschaft. Gemeint ist die private Hilfsbereitschaft, die in den USA stark ausgeprägt ist und in vielen sozialen Bereichen die Aufgabe staatlicher Unterstützung übernommen hat. Doch eine Solidargemeinschaft schafft Ansprüche, die jedermann "einklagen" kann, und darf nicht nur Almosen als barmherzige Geste gewähren, abhängig vom guten Willen der Wohlhabenden. In Amerika wurden die staatlichen sozialen Leistungen gekürzt (viele hier übliche erst gar nicht eingeführt) und der freiwilligen privaten Großzügigkeit überlassen mit der Folge, dass eine Mehrheit der Bürger tatsächlich davon überzeugt scheint, auch die Gemeinschaft sei eine Privatangelegenheit. Wir müssen heute aber erkennen, dass dies eine fatale Fehleinschätzung ist, die wir nicht übernehmen dürfen, wollen wir bei uns Zustände wie in den USA verhindern.

Dies ist eine fatale Fehleinschätzung, die wir nicht übernehmen dürfen

Bisher besteht in Europa erkennbar ein Konsens darüber, dass Gemeinschaftsaufgaben zu ihrer Erfüllung staatlicher Institutionen bedürfen. Allerdings hat auch hier die Betonung des individuellen Vorteils zu einer beginnenden "Entsolidarisierung" geführt, was sich im Verlauf der Diskussion um die Krankenversicherung deutlich zeigt. Wenn einzelne Gruppen wie Beamte und Ärzte ihre Pfründe angegriffen sehen und sie zu verteidigen ansetzen, bevor überhaupt eine Diskussion zur Frage der Einheitskasse begonnen hat, dann ist das ein Beleg für eine fortschreitende Egozentrik, die zu ähnlichen Auswüchsen führen kann wie in den USA. Die schlimmste Folge dieses Prozesses ist aber die Bürde, die den nachkommenden Generationen auferlegt wird und die von denen dann möglicherweise nicht mehr zu tragen ist. Denn sobald die Vereinzelung der Menschen eine "kritische Grenze" erreicht hat, sind "Reparaturen" am System nur schwer, wenn überhaupt vorzunehmen. Die Grenze lässt sich nicht exakt bestimmen – in den USA ist sie möglicherweise bereits überschritten –; umso wichtiger ist es, den Weg hin zu einer Solidargemeinschaft frühzeitig einzuschlagen. Wir finden diesen Weg aber nur, wenn die Bereitschaft aufgebracht wird, über Zusammenhänge nachzudenken wie den zwischen dem Wunsch nach individueller Lebensgestaltung und der Lösung gemeinschaftlicher Aufgaben, die für das Individuelle erst die Voraussetzung schaffen. Die Forderung, unsere öffentlichen Angelegenheiten in Solidargemeinschaft zu regeln, ist nicht nur eine Notwendigkeit, um unser Dasein zu managen, sondern ihre Erfüllung dient auch dem Wohlbefinden aller. – "Wo jener notwendige Beistand aus wechselseitiger Liebe, aus Dankbarkeit, aus Freundschaft und Achtung von einem Mitglied dem anderen gewährt wird, da blüht die Gesellschaft, und da ist sie glücklich." Vielleicht bietet sich die alljährlich wieder zur Selbstkritik und guten Vorsätzen aufmunternde Neujahrsstimmung dazu an, über die Dinge nachzudenken, die "wirklich" wichtig sind.

Beitrag veröffentlicht im Blog Zeitbremse am 5. Januar 2018 (zeitbremse.wordpress.com)

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

zeitbremse

Mein zentrales Thema: die direkte Demokratie, dazu: "Die Pyramide auf den Kopf stellen", Norderstedt 2008.

zeitbremse

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden