Die Datenkrake

Einblicke Egal ob die neuen Polizeigesetze, Staatstrojaner oder erweiterte Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst. Viele Bürger sehen ihre Freiheit immer mehr eingeschränkt. Ein Überblick der Debatten
Proteste in Düsseldorf gegen das neue Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen
Proteste in Düsseldorf gegen das neue Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen

Foto: Juergen Schwarz/Getty Images

„Der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Ulf Buermeyer, wirft dem Bundestag schlampige Arbeit vor. Das Gesetz, das der Polizei erlaubt, mit Spionagesoftware auf Handys zuzugreifen, sei verfassungswidrig, sage Buermeyer im SWR Tagesgespräch; es mache den betroffenen Bürger zum gläsernen Menschen. Der sogenannte Staatstrojaner könne alles erschnüffeln, was sich in einem Handy abspiele, er sei in der Lage, sämtliche Kontakte, Kalender und Fotos abzuziehen, auch über einen längeren Zeitraum. Die Spionage des Staates erstrecke sich bis in den intimstem Bereich. Der Eingriff sei deshalb wesentlich gravierender als eine Hausdurchsuchung, so Buermeyer. Der Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte bemängelt auch, dass der Staatstrojaner die IT-Sicherheit aller gefährde, denn der Staat nutze Sicherheitslücken, die von Cyberkriminellen oder fremden Geheimdiensten ausgenutzt werden könnten, und er habe ein Interesse daran, dass diese Sicherheitslücken bestehen bleiben. „Das halten wir für extrem gefährlich“, sagte Buermeyer wörtlich.“ SWR 2

Der schnüffelnde Staat

„Die deutsche Polizei braucht keine ausufernden Befugnisse in Form des neuen Polizeiaufgabengesetzes, sondern bundesweite Standards und mehr Personal. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird eingeschränkt, die automatische digitale Gesichtserkennung auf öffentlichen Plätzen zugelassen, Telefone und Computer dürfen auch ohne konkreten Verdacht überwacht werden. Und, am bedrohlichsten: Gegen Gefährder kann ein Richter ohne Anklage für bis zu drei Monate Polizeigewahrsam anordnen und diesen dann immer wieder verlängern, ohne Straftat, ohne Prozess. Ohne Pflichtverteidiger. Wer Gefährder ist, entscheidet die Polizei. Das ist: Vorbeugehaft.“ Die Zeit

Willkür der Polizei

„Seit einem Jahr darf die Bayerische Polizei Menschen ohne Anklage bis zu drei Monate inhaftieren. Und sie tut es auch, wie aktuelle Zahlen zeigen. Wie weit diese präventive Inhaftnahme in Bayern bis jetzt angewendet wird, geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Fraktionschefin von Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Schulze, hervor. Zuerst berichtete dieSüddeutsche Zeitungdarüber. Seit Einführung der Neuregelung des Präventivgewahrsams zum 1. August 2017, also vor gut einem Jahr, saßen elf Menschen länger als zwei Wochen in einer Zelle. Der Zeitraum reichte von 15 Tagen bis zu zwei Monaten, so der Bericht.“ taz

Illegales wird legalisiert

„Das BND-Gesetz von 2017 erlaubt dem deutschen Geheimdienst,ausländische Journalisten zu bespitzeln. Die NGO Reporter ohne Grenzen hat deswegen gemeinsam mit fünf weiteren OrganisationenVerfassungsbeschwerde eingelegt. Der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen Christian Mihrschrieb in der taz, das Gesetz folge einer autoritären Logik: „Es dreiteilt das Menschenrecht auf Pressefreiheit abhängig von der Nationalität. Deutsche sollen angeblich nicht überwacht werden, EU-Bürger nur mit Einschränkungen, und der Rest der Welt ist vogelfrei. Sonderrechte für Journalisten? Gibt es gar nicht.“ Deutschlandfunk Kultur

29.03.2019, 13:38

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