Umfassender Ansatz

Leseprobe "Versammelt sind in diesem Band Experten aus verschiedensten Ländern und Disziplinen, die sich aus unterschiedlicher Perspektive den größten Genozid-Verbrechen des 20. Jahrhunderts zuwenden."
Foto: Dimitar Dilkoff/AFP/Getty Images
Foto: Dimitar Dilkoff/AFP/Getty Images

Einleitung

Von Olaf Glöckner und Roy Knocke

Am 24. August 1941 sprach Winston Churchill in der BBC zur britischen Bevölkerung. Anlass war nicht nur der seit zwei Monaten stattfindende Feldzug der deutschen Armee gegen die Sowjetunion, sondern auch Informationen über die Tätigkeiten deutscher Einsatzgruppen in der Ukraine und Russland und die damit verbundenen Massentötungen. Diese Taten des Nazi-Regimes, die dem britischen Geheimdienst nach und nach im Detail bekannt wurden, bezeichnete Churchill angesichts der Ausmaße und Gräuel in seiner Rede als „crime without a name“. Drei Jahre später gab der Jurist Raphael Lemkin in seinem Buch Axis Rule in Occupied Europe. Laws Of Occupation, Analysis Of Government, Proposals For Redress diesen Verbrechen einen Namen: „genocide“.

Genozid ist damit ein noch recht junger Terminus und hat seit seiner ersten Verwendung eine beispiellose Karriere gemacht. In hochpolitisierten Erinnerungsdiskursen um Viktimisierungen, in medienaffinen Aufmerksamkeitskämpfen und als Vorbild für vermeintlich neue Formen politischer Gewalt: Wo von Genozid gesprochen wird, muss nicht mehr differenziert argumentiert werden, denn die Emphase des Begriffs soll für sich sprechen. Zum wissenschaftlichen Diskurs hat in den letzten drei Jahrzehnten das Feld der „Genocide Studies“ mit seinen zahlreichen Publikationen beigetragen. Darin wird einerseits bis heute diskutiert, was eigentlich unter Genozid verstanden werden kann, häufig verbunden mit der Suche nach einer noch präziseren Definition des Phänomens. Andererseits haben die „Genocide Studies“ Überlegungen zu einer vergleichenden Perspektive von politischer Massengewalt in die wissenschaftliche Debatte eingebracht.

Raphael Lemkins Überlegungen zu Genozid in Axis Rule haben ihre Spuren in der UN-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes, die am 9. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen beschlossen wurde, hinterlassen. Seit der Formierung der „Genocide Studies“ in den 1980er Jahren wird an Hand von Fallbeispielen darüber diskutiert, ob der restriktive Gruppenbegriff in der UN-Konvention, die nur „national, ethnical, racial or religious groups“ vorsieht, noch adäquat sei und wer eigentlich die Akteure bei der Ausführung eines Genozids sind. Letzteres ist in der frühen Phase der „Genocide Studies“ eindeutig beantwortet worden. So definiert die Politikwissenschaftlerin Barbara Harff Genozid „as a particular form of state terror [...] mass murder, pre-meditated by some power-wielding group linked with state power.“ In einem der ersten umfassenden Sammelbände zum Thema kritisieren der Historiker Frank Chalk und der Soziologe Kurt Jonassohn den Ausschluss von politischen und sozialen (Opfer-)Gruppen in der Konvention. Genozid wird von ihnen als „form of one-sided mass killing in which a state or other authority intends to destroy a group, as that group and membership in it are defined by the perpetrator“ konzeptualisiert. Auffällig an diesen beiden Definitionen ist der Fokus auf physische Dimensionen („mass murder“ oder „mass killing“) und dem Staat als ausführendem Akteur. Die Soziologin Helen Fein betont dagegen auch die sozialen Mechanismen von Gruppenzerstörungen und die Möglichkeit nicht-staatlicher Akteure, wie anderer Gruppen oder Kollektive, als Täter:

„Genocide is sustained purposeful action by a perpetrator to physically destroy a collectivity directly or indirectly, through interdiction of the biological and social reproduction of group members, sustained regardless of the surrender or lack of threat offered by the victim. [...] The perpetrator may represent the state of the victim, another state, or another collectivity.“

Mittlerweile existieren über zwanzig Definitionen von Genozid, die sich manchmal nur in Nuancen voneinander unterscheiden. Nicht zuletzt führte die Asymmetrie zwischen der Jagd nach Definitionen und deren mangelndem Analysepotential in einzelnen Fallstudien zu anderen Konzepten, um vernichtende Massengewalt zu verstehen. So schlägt der Historiker Christian Gerlach das Konzept der „extrem gewalttätigen Gesellschaften“ vor. Staatliche Organe sind Teil extremer Gewalt, aber besonders die Massenbeteiligung sozialer Gruppen aus einer Vielzahl von Gründen ist ein Schlüsselelement, um „die sozialen Wurzeln der Menschenvernichtung zu ergründen.“ Verbindet man diese Einsicht von Genozid als soziale Praxis mit einer Reflexion über die Randgebiete multiethnischer Imperien als kritische Regionen für die Entstehung von genozidaler Gewalt, so offenbart diese nicht nur eine hochdynamische Entwicklung. Sie führt auch zu einem Narrativ des 20. Jahrhunderts, in dem diese spezifische Form von Gewalt nicht aberrant, sondern integraler Bestandteil ist. Demnach orientieren sich diese neueren Forschungsansätze weniger an einer starren Definition von Genozid, sondern befragen bestimmte geografische Zonen in der Entwicklung von Nationalstaaten auf den Zusammenhang von sozialer Ordnung und Gewalt. Dieser Ausgangspunkt birgt auch das Potential, Genozidforschung aus dem erinnerungspolitischen Korsett von Aufmerksamkeits- oder Einzigartigkeitskämpfen zu lösen.

In der deutschen akademischen Forschung ist das Feld der „Genocide Studies“ aus einem systematischen Blickwinkel bisher nahezu unberücksichtigt geblieben. Die geschichtsphilosophische These von der Einzigartigkeit der Schoah hat zu einer gewissen diskursiven Sedierung und Skepsis gegenüber komparativen Aspekten geführt. Man könnte meinen, das sei angesichts des Anspruches der „Genocide Studies“ auch zu begrüßen, denn bei genauem Blick auf die Arbeiten in diesem Feld fällt eher eine Vielzahl von Einzelstudien auf, die oft nur durch „methodische Pirouetten“ vergleichbar werden. Wie schwierig ein Vergleich tatsächlich sein kann, zeigt sich beispielsweise an der Studie des Historikers Eric Weitz zur Sowjetunion unter Lenin und Stalin, dem Nationalsozialistischen Regime in Deutschland, der Herrschaft der Khmer Rouge in Kambodscha und dem früheren Jugoslawien. Die eingeführten Kategorien des Vergleichs – utopische Visionen der Zukunft, Rassentheorien und extremer Nationalismus – sind nur durch eine starke Dekontextualisierung den einzelnen Fallbeispielen zuzuordnen. So lässt sich kritisch fragen, inwiefern rassentheoretische Modelle auf die Massenverbrechen in der Sowjetunion wirklich anwendbar sind und ob die bosnischen Serben beispielsweise die einzige Gruppe waren, die vor und während des Bosnienkrieges utopische Visionen eines ethnisch „gesäuberten“ und homogenen Nationalstaates hegten. Eine substantielle komparative Sichtweise, die die Geschichte exzessiver Gewalt systematisch und differenziert erfassen will, scheint sich nur auf einer quellengesättigten Grundlage und im Bewusstsein der Trennung von Ereignis- und Erinnerungsgeschichte bewegen zu können. Ebenso wichtig ist eine transdisziplinäre Perspektive, die sich kritisch der Faktorisierung genozidaler Gewaltphänomene widmet, um dynamische Handlungslogiken in genozidalen Gesellschaften auf verschiedenen Ebenen nachzuspüren. So konstatiert der Historiker A. Dirk Moses, dass im Feld der „Genocide Studies“ ein systematisches Nachdenken über Parameter der Untersuchung von Genoziden fehlt. Bisher stellen die meisten Arbeiten einfach verschiedene Beispiele episodisch nebeneinander, um daraus allgemeine Regeln über die Funktion von genozidaler Gewalt abzuleiten. Dabei blieben aber oft die Verbindungen zwischen den Einzelfällen unklar. Ob daraus eine Form von „Critical Genocide Studies“, welche jenseits von endogenen zeitgeschichtlichen und ideologiegeschichtlichen Analysen operieren soll, entstehen kann, bleibt abzuwarten.

Mit diesem Band wollen die Herausgeber einen transdisziplinären Überblick über Genozide im 20. Jahrhundert und die darüber entbrannten Debatten geben, ohne sich auf ein angebotenes Deutungsmodell des Phänomens festzulegen. Versammelt sind Experten aus verschiedensten Ländern und Disziplinen, die sich aus unterschiedlicher Perspektive einerseits den größten Genozid-Verbrechen des 20. Jahrhunderts (u.a. die Schoah und die Völkermorde in Armenien, Ruanda, dem ehemaligen Jugoslawien, Kambodscha und in den Subsahara-Staaten) im Hinblick auf Genese, Verlauf, Täter- und Opfergruppen zuwenden, zum anderen aber auch Gemeinsamkeiten und Unterschiede beschreiben, kollektive Dynamiken und Radikalisierungen untersuchen, Täterprofile in Augenschein nehmen und nicht zuletzt internationale Reaktionen auf juristischer Ebene nachverfolgen. Zudem wird die Frage aufgeworfen, welche literarischen, künstlerisch-darstellerischen wie auch intellektuellen Möglichkeiten vorhanden sind oder sich entwickeln, um der Erinnerung an das „unvorstellbare Grauen“ und an die vielen Millionen Genozid-Opfer am Ende doch eine erkennbare Gestalt zu geben.

Das erste thematische Kapitel Aghet und Schoah widmet sich der Historiografie des Völkermordes an den Armeniern während des Ersten Weltkrieges und der Vernichtung der europäischen Juden im Zweiten Weltkrieg. Christin Pschichholz beschreibt, wie lange und nachhaltig politische Determinanten, allgemeine Ignoranz, emotionale Blockaden und strategisches Kalkül eine länderübergreifende Aufarbeitung des Völkermordes an den Armeniern erschwert haben. Dan Stone steuert einen profunden Einblick in die schon Mitte des 20. Jahrhunderts einsetzende Historiografie des Holocaust bei, welche immer wieder durch neue Debatten und Kontroversen beflügelt wurde. Christoph Beeh zieht einen Doppelvergleich von Anerkennung und Leugnung von Aghet und Schoah mit besonderem Blick auf die Erwartungshaltung einer transnationalen europäischen Erinnerungspolitik.

Im folgenden Kapitel Genozidale Logiken und Massengewalt werden Fälle von kollektiver politischer Gewalt erörtert, die im Diskurs nicht immer als genozidale Gewalt behandelt werden, und somit oft Ausgangspunkt systematischer Diskussionen um den Begriff Genozid sind. So beschreibt Daniel Bultmann die Strukturen kollektiver Gewalt unter der Diktatur der Roten Khmer und zeichnet nach, wie der ideologisch intendierte Massenmord an rund zwei Millionen Kambodschanern mit technokratischer Konsequenz und zugleich hochgradiger Irrationalität von statten ging. Scott Straus dokumentiert statistisch Fälle und analysiert strukturell die Muster der Massentötungen von Zivilisten der Subsahara-Region – u.a. in Ruanda, Burundi, der Demokratischen Republik Kongo, im Sudan und Süd-Sudan. Martina Bitunjac beschreibt die Ursprünge, Rahmenbedingungen und die kalte Rationalität, mit der die bosnisch-serbische Armee unter General Ratko Mladić im Juli 1995, während des Krieges in Bosnien-Herzegowina, mordete, um dem Ziel eines ethnisch-homogenen serbischen Großstaates näherzukommen.

Das Kapitel Perspektiven in der Täterforschung widmet sich in verschiedenen Ansätzen der Frage nach der sozialen Organisation genozidaler Gewalt. Aus kriminologischer Perspektive argumentiert Frank Neubacher, dass die alleinige Suche nach individuellen Täter-Abnormitäten bzw. -pathologien bei der Erklärung eines genozidalen Gesamtgeschehens nur wenig Erfolg habe. Gesellschaftliche Makroebene („System“), Meso- bzw. Zwischenebene („Gruppe“) und Mikroebene („Individuum“) müssten im Verbund untersucht werden, um das Handeln der Täter besser nachvollziehen zu können. Stefan Kühl nimmt eine dezidierte Kritik der bisherigen Täterforschung am Beispiel des Holocaust vor. Eine systemtheoretische Annäherung zeigt, dass nicht nur Akteure in auf Massentötungen spezialisierten Organisationen häufig ganz normale Menschen sind, sondern dass auch solche Organisationen, über die Massentötungen geplant und durchgeführt werden, Merkmale ganz normaler Organisationen aufweisen. Schließlich sieht Mihran Dabag im Aspekt der sozialen und gesellschaftlichen Rahmungen und der Schnittflächen, die zur Verschiebung des Handelns von Akteuren führen können, ein besonderes Analysepotential. Vorgeprägte Handlungsimpulse der Täter können in einer spezifischen Situation mit dem Versprechen von ideologischer Kohärenz ausgelöst werden und somit zum Genozid führen.

Wie sich die Erfahrung genozidaler Gewalt in Form der Erinnerung und Bewältigung auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen ausprägt, ist Thema des Kapitels Aufarbeitung, Erinnerungspolitik und Prävention. Hans-Christian Jasch gibt einen Überblick über die Auswirkungen der Nürnberger Prozesse auf die spätere Rechtsprechung bundesdeutscher Gerichte in Verfahren gegen Holocausttäter und beschreibt anhand konkreter Gerichtsprozesse gegen Einzeltäter und Tätergruppen, wie die (bundes-)deutsche Justiz schwer belastete NS-Täter häufig als „Tat-Gehilfen“ durchgehen ließ. Gerd Hankel zeigt am Beispiel Ruanda auf, dass der Völkermord nach 1994 de facto aus dem öffentlichen Diskurs, nicht aber aus dem individuellen Bewusstsein der Menschen verschwunden ist. Eine aktive Erinnerungskultur wird tabuisiert und politisch ein konsensuales Schweigen durchgesetzt. Yair Auron beschreibt, wie stark die kollektive Identität der israelischen Gesellschaft vom Umgang mit dem Holocaust, seiner Aufarbeitung und der Gewährleistung eines „Nie wieder!“ geformt wird und wie andere Genozide des 20. Jahrhunderts, speziell auch der Völkermord an den Armenien, nur marginal oder überhaupt nicht im öffentlichen Diskurs erscheinen. Shashi Tharoor nimmt die globalen Reaktionen auf die Massenverbrechen des 20. Jahrhunderts in seinen Fokus und bietet eine Genealogie des juristischen und präventiven Umgangs mit Genozid in der internationalen Gemeinschaft.

Das Schlusskapitel Kulturelle und philosophische Repräsentationen genozidaler Gewalt widmet sich literaturwissenschaftlichen, ästhetischen und philosophischen Diskursen über kollektive politische Gewalt. Medardus Brehl zeigt anhand von Beispielen aus der Theaterwelt, Reiseberichten, Tagebuchaufzeichnungen und theologischen Streitschriften Narrative der Vernichtung um 1900 auf. Nicht nur die Unterwerfung vermeintlich „minderwertiger“ Völker, sondern auch ihre Auslöschung konnten somit in der Öffentlichkeit als legitim oder gar moralisch dargestellt werden. Irene Heidelberger-Leonard analysiert das schriftstellerische Werk des ungarischen Holocaust-Überlebenden Imre Kertész und beschreibt, wie Literatur nach (und zu) Auschwitz nicht nur möglich ist, sondern auch zum einzigen „Zufluchtsort des Individuums“ werden kann, um aus einer verwalteten Welt auszusteigen. Roy Knocke wendet sich dem Phänomen des Genozids als „philosophischem Problem“ zu, da die Erkenntnisse der historischen Forschung zu einzelnen Genoziden und deren komparativer Reichweite bisher nicht ausreichend philosophisch gewürdigt worden seien. Er plädiert für eine Verknüpfung von Geschichts- und Sozialphilosophie, um Lemkins „polykausalen“ Anspruch an das Phänomen Genozid philosophisch betrachten zu können. Schließlich fragt Ellen Rinner, was die „Kunst des Mahnmals“ heute – in Anbetracht der unvorstellbaren Massenverbrechen des 20. Jahrhunderts – zwischen Geschichtspolitik, Darstellungstabu und Gedächtnisstiftung vermitteln kann. An verschiedenen Beispielen zeigt sie, dass auch das Nachleben von Mahnmalen – egal ob zerstört, vergessen oder überlagert – Formen der Erinnerung inspirieren kann.

Mit diesem Band ist der Anfang für die Reihe Gewaltpolitik und Menschenrechte gemacht, die sich über das Thema Genozide hinaus auch mit anderen Formen der kollektiven Gewalt und spezifischen Tätergruppen, mit ungelösten ethnischen, politischen und religiösen Konflikten, mit der Verfolgung heutiger Minderheiten, letztendlich aber auch mit zivilgesellschaftlichen Gegenkräften, markanten Solidarisierungsbewegungen und Erinnerungsdiskursen in postgenozidalen Gesellschaften beschäftigen wird.

Spezieller Dank gilt dem Verlag Duncker & Humblot, dem Lepsiushaus Potsdam, dem Moses Mendelssohn Zentrum Potsdam und der Moses Mendelssohn Stiftung Erlangen, die das Zustandekommen dieses ersten Reihen-Bandes ermöglicht haben.

Potsdam, August 2017
Die Herausgeber

09.02.2018, 14:37

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