Erschreckende Erkenntnisse

Leseprobe "Wovon wir aber nach monatelangen Recherchen absolut überzeugt sind: Hier haben nicht nur die Organe des Rechtsstaats multipel versagt. Er ist auch das Opfer skrupelloser Machenschaften."
Erschreckende Erkenntnisse

EINLEITUNG

Die Affäre Mollath: Ein Blick in den Abgrund

Der Weg in eine abgeschottete, für den Normalbürger fremde und ferne Welt beginnt an der Sicherheitsschleuse. Geldbeutel, Handy und Schlüssel sind abzugeben. Danach geht es durch einen unterirdischen Gang, so niedrig, dass man sich beim Gehen unwillkürlich bückt. Durch eine zweite Schleuse steigt man eine Treppe hinauf und betritt schließlich den Besucherraum der Forensischen Psychiatrie im Bezirkskrankenhaus Bayreuth. Die Fenster sind nicht vergittert, aber aus ausbruchsicherem Spezialglas. Ringsum sind die Türen abgesperrt. Ein paar Tische; um jeden sind vier Stühle akkurat platziert. Ein paar Topfpflanzen kämpfen vergeblich gegen die Tristesse an, an der Wand hängen Bilder aus der Maltherapie. Er kommt. »Grüß Gott«, sagt er in weichem Fränkisch und reicht die Hand, »Gustl Mollath«. »Ist er denn nun verrückt?«, will die Kollegin eines Rundfunksenders wenige Tage später von uns wissen. »Ich meine«, präzisiert sie, »ist er zu Recht eingesperrt in der geschlossenen Psychiatrie oder nicht?«

Was soll man darauf antworten? Wie gefährlich ist Gustl Mollath? Oder sollte man besser fragen: Wem ist er gefährlich und warum? Unsere Antwort war und ist klar: Wir wissen nicht, ob Gustl Mollath an einer psychischen Erkrankung leidet. Wir sind Journalisten, keine Psychiater. Wir wissen nicht, ob er 2006 nervenkrank war, als man den vermeintlich gefährlichen Straftäter in die Forensische Psychiatrie einwies. Wir wissen nicht, ob er als Gesunder in den sieben Jahren in geschlossenen Anstalten überhaupt erst krank wurde. Oder ob er damals wie heute kerngesund war und ist. Wovon wir aber nach monatelangen Recherchen absolut überzeugt sind: In der Affäre Gustl Mollath haben nicht nur die Organe des Rechtsstaats multipel versagt. Er ist auch das Opfer skrupelloser Machenschaften.

Wir haben es im Fall Mollath mit einem für ihn verhängnisvollen Gerichtsurteil zu tun, das getränkt ist von hanebüchenen, sachlichen Fehlern. Es kam obendrein unter Umständen zustande, die fragwürdiger und gemeiner kaum sein konnten. Mollaths Rechte wurden mit Füßen getreten. Wir haben es überhaupt mit einer Justiz zu tun, die sich unfehlbar gebärdet und neue Fakten zugunsten des einmal abgeurteilten Mollath jahrelang nicht zur Kenntnis nehmen wollte. Die abblockte, statt aufzuklären. Die seine Schwarzgeldvorwürfe gegen Bankmitarbeiter nie überprüfte, stattdessen aber als Beleg für seinen Wahn auslegte. Eine Justiz, die stur und beleidigt darauf pochte, dass das, was rechtskräftig ist, auch richtig sein muss. Im Zweifel immer gegen den Angeklagten, schien die Devise zu sein.

Wir haben es mit psychiatrischen Gutachtern zu tun, die einen Menschen jahrelang immer wieder für verrückt und gemeingefährlich erklären, obwohl kaum einer dieser Sachverständigen ihn persönlich getroffen, geschweige denn untersucht hat. Die bloße Erzählung einer verärgerten Ehefrau und der verantwortungslose Wisch einer Nervenärztin reichten aus, um diesen fatalen Mechanismus in Gang zu setzen.

Die Mechanik im Fall Mollath. Wir haben es mit einer großen Bank zu tun, die moralisch versagt hat. Weil sie jahrelang wesentliche Informationen zurückhielt, die Mollaths Darstellungen über illegale Geldgeschäfte und damit seine Glaubwürdigkeit gestützt hätten. Die stattdessen tatenlos zusah, wie er in der geschlossenen Psychiatrie weggesperrt wurde: »Leben Sie. Wir kümmern uns um die Details.« Wir haben es mit einer Politik zu tun, namentlich einer bayerischen Justizministerin, deren rechtsstaatliches Verständnis dem simplen Grundsatz folgt, dass in Bayern nicht sein kann, was nicht sein darf. Die neue Fakten ignorierte. Und die erst auf massiven Druck von außen von ihrer sturen Haltung abwich, als es um ihren Ministerposten ging. Wir haben es mit dem Chef des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu tun, der in diesem Fall im Landtag nicht die Wahrheit sagte, später herumeierte und sich auf billige Weise herausredete. Wir haben es im Fall Mollath mit Intrigen zu tun, mit Lug und Trug, einer Ehefrau und anderen Menschen, denen es perfekt in den Kram passte, dass da ein Querkopf auf Jahre hinaus in der Anstalt verschwand, den man rechtlos, hilflos und mittellos machte. Kurzum: Gustl Mollath ist auf eine perfide Weise unter die Räder eines Apparates gekommen, der nicht mal wissen will, dass er überhaupt ein Apparat ist.

Ein Einzelfall? Zumindest einer, der in Abgründe blicken lässt, wie man sie in zweifelhaften Systemen vermutet, nicht aber in Deutschland. Und was das Schlimme, das Unbehagliche an dieser Affäre ist: Es drängt sich der Eindruck auf, es könnte jeden treffen, so wie den ehemaligen Oldtimerrestaurator aus Nürnberg. Er geriet in einen verhängnisvollen Sog, der irgendwann nicht mehr zu stoppen war. Der Mann konnte tun und lassen, was er wollte – es wurde immer alles gegen ihn ausgelegt. Wie konnte es so weit kommen? Alles nur Bequemlichkeit der Beteiligten? Lediglich eine Kette handwerklicher Fehler – oder steckt doch mehr dahinter? Handelt es sich beim Fall Mollath »nur« um ein multiples Organversagen des Rechtsstaates? Ist er das Opfer eines in Routine erstarrten Zusammenspiels von Richtern und Sachverständigen, wo einer sich auf den anderen stützt und kein Raum mehr ist für selbstkritisches Nachfragen?

Oder wusste der Mann schlichtweg zu viel? Kam er einigen einflussreichen Menschen bedrohlich in die Quere, und musste er deshalb ausgeschaltet und weggesperrt werden? Psychiater und Juristen haben sich immer wieder an der Frage nach Mollaths Schuld abgearbeitet – oder, besser gesagt: Sie haben so getan, als ob sie sich daran abarbeiteten. Denn wer die Akten im Fall des Gustl Mollath in chronologischer Reihenfolge liest, den beschleicht schnell das beängstigende Gefühl, einer Kette von Unterschleif zu folgen. Einer über weite Strecken sogar erschreckenden Abschreiberei von Richtern und Gutachtern, schlimmer als in der undiszipliniertesten Schulklasse, und dann zum Teil auch noch mit haarsträubenden sachlichen Fehlern. Es dominiert die Oberflächlichkeit. Gutachter, die einander anscheinend blindlings glauben und sich gegenseitig in ihrer Einschätzung bestätigen. Es gibt Urteile und andere zentrale Dokumente von enormer Tragweite, die gespickt sind mit Fehlern. Gustl Mollath landete überhaupt erst vor Gericht, weil er seine Frau übel verprügelt haben und auf gefährliche Weise Autoreifen von Menschen aufgestochen haben soll, die er für Widersacher hielt.

Ob das tatsächlich so war, dafür gibt es keinen Beweis, und es gibt auch kein Geständnis. Gesetzt den Fall, es war so – dann hätte ein als gesund eingestufter und bis dahin nicht vorbestrafter Angeklagter vermutlich eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erhalten. Tatsächlich landete Mollath als schuldunfähig, aber krank weggesperrt in der geschlossenen Psychiatrie. Auf unbestimmte Zeit. Dass sein Fall 2013 im Zuge eines Wiederaufnahmeverfahrens neu überprüft wird, ist nicht politischen Aktivitäten, nicht selbstkritischer Prüfung oder gar der Einsicht von Justiz und Gutachtern zu verdanken. Sondern ausschließlich der jahrelangen Hartnäckigkeit seiner Unterstützer und den Recherchen von Medien, die Stück für Stück die Abgründe dieses Falles aufdeckten und erdrückende Beweise vorlegten, die gegen die Rechtsstaatlichkeit dieses Verfahrens sprechen. Ende Februar 2013 reicht der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate im Namen seines Mandanten Gustl Mollath bei der Strafkammer am Landgericht Regensburg ein Wiederaufnahmegesuch ein. Strate gilt nicht nur als einer der profiliertesten deutschen Strafrechtler, sondern auch als Spezialist für Wiederaufnahmeverfahren.

Sein Urteil im Fall des Nürnbergers: Gustl Mollath ist das Opfer »vorsätzlicher Rechtsbeugung«. Über Jahre hinweg seien im Umgang mit ihm von Gerichten »elementare Gewährleistungen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens missachtet worden«. Und zwar im Fall des fatalerweise wichtigsten Richters in dieser Causa »sehenden Auges und mit Vorbedacht«. Das ist so ziemlich der schlimmste Vorwurf, den man einem Richter in einem Rechtsstaat machen kann. Wenige Wochen nach Strate beantragte auch die Staatsanwaltschaft Regensburg beim dortigen Landgericht, den Fall Mollath vor Gericht neu aufzurollen. Es ist sehr, sehr selten, dass eine Anklagebehörde ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren im Nachhinein korrigiert haben will, zugunsten des Verurteilten. Doch zu erdrückend waren die Hinweise und Belege dafür geworden, dass in der Affäre Mollath vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen war.

Rückblick: Die erwähnte Kollegin vom Rundfunk formuliert ihre Frage nach dem Geisteszustand und der Gefährlichkeit Gustl Mollaths Anfang Dezember 2012. Zu diesem Zeitpunkt tobt seit drei Wochen ein in seiner Heftigkeit so nie erwartetes, öffentliches Beben. Am 13. November 2012 hatten das ARD-Politmagazin Report Mainz, die Nürnberger Nachrichten und wir in der Süddeutschen Zeitung erstmals über die Details eines Revisionsberichtes der Hypovereinsbank (HVB) berichtet. Dieser Revisionsbericht machte aus der Verschwörungstheorie Mollath die Affäre Mollath. Denn er beweist im zentralen Punkt, dass Gustl Mollath keineswegs wirres Zeug redete. Dass er nicht von einem krankhaft-gefährlichen Wahn befallen war, als er Polizisten, Staatsanwälten, Gutachtern, Richtern und anderen Amtsträgern über Jahre hinweg immer wieder dieselbe Geschichte erzählte: wie seine Exfrau und andere Vermögensberater einer der größten Banken des Landes reichen und prominenten Kunden dabei halfen, ihr Geld mutmaßlich am deutschen Fiskus vorbei heimlich in die Schweiz zu schaffen. Mollath will angeblich selbst als Augenzeuge einige Male dabei gen wesen sein bei Geldübergaben in der Schweiz. In Dutzenden Briefen und Anzeigen beschrieb er angebliche Schwarzgeld- und andere mutmaßlich illegale Geldgeschäfte über die Drehscheibe Nürnberg mit dem eidgenössischen Steuerparadies. Nur: Es wollte keiner wissen. Geschweige denn ging jemand den Angaben auch nur ansatzweise nach. Staatsanwaltschaft, Gerichte und Politik ließen Gustl Mollath einfach ins Leere laufen. Es war wie bei den berühmten drei Affen: Nix hören, nix sehen, nix sagen.

Der Revisionsbericht ist so wichtig, weil er beweist, dass die HVB-Prüfer bereits Anfang 2003 festgestellt hatten, dass Mollath in zentralen Punkten die Wahrheit sagt. Drei Jahre bevor er vom Landgericht Nürnberg unter anderem wegen seiner angeblichen Schwarzgeldphantasien in die geschlossene Psychiatrie verfrachtet wurde. »Die Anschuldigungen des Herrn Mollath klingen in Teilbereichen zwar etwas diffus, unzweifelhaft besitzt er jedoch Insiderwissen«, notierten die HVB-Prüfer in ihrem Bericht als erstes und wichtigstes Ergebnis. »Alle nachprüfbaren Behauptungen haben sich als zutreffend herausgestellt.« Jahre später werden die Bank, die bayerische Justizministerin und die Justiz mit vielen rhetorischen Klimmzügen und großem Eifer versuchen, die Passage als angeblich missverständlich umzudeuten. Ohne Erfolg: Mollaths angeblicher Wahn war eben kein Wahn.

Immer wieder hatten Internet-Blogs und Medien über jenen Gustl Mollath berichtet, der angeblich wegen seiner Schwarzgeldenthüllungen seit Jahren unter Mördern, Vergewaltigern und anderen kranken Straftätern in der geschlossenen Psychiatrie sitzt. Diese Berichte blieben zwangsläufig im Ungefähren. Im Stadium der Behauptung. Sie versuchten, Indizienketten zu knüpfen, wenngleich der letzte Beweis fehlte. Am konkretesten war ein Beitrag von Report Mainz Ende 2011. Die Autoren Monika Anthes und Eric Beres, zwei der renommiertesten investigativen TV-Journalisten hierzulande, arbeiteten dabei viele Merkwürdigkeiten und Ungereimtheiten heraus und warfen die richtigen Fragen auf. Sie berichteten über angebliche Drohungen von Mollaths damaliger Ehefrau, ihn fertigzumachen und für verrückt erklären zu lassen. Sie präsentierten einen Schöffen, der sich heute dafür schämt, an jenem verhängnisvollen Landgerichtsurteil von 2006 als Laienrichter beteiligt gewesen zu sein, das Mollath die Freiheit kostete. Ein ehemaliger Steuerfahnder wunderte sich vor der Kamera, warum die Staatsanwaltschaft Nürnberg Mollaths Anzeigen illegaler Geldgeschäfte bei der HVB mit der Schweiz nicht nachgegangen war, sondern sie einfach vom Tisch gewischt hatte. Und auch Gustl Mollath selbst kam zu Wort: »Ich hatte nicht einmal Punkte in Flensburg. Und plötzlich ist man der Schwerkriminelle, Wahnsinnige. Von null auf hundert.«

Hinweise, Anzeichen, Indizien – der Beweis jedoch, das letzte, aber wichtigste Glied in der Kette fehlte. Was Wunder, hatte die HVB den brisanten Bericht 2003 doch in ihrer Registratur verschwinden lassen. Als die Öffentlichkeit nun im November 2012 erstmals vom Inhalt des HVB-Revisionsberichtes erfuhr, trat dies eine Welle der Empörung und Anteilnahme los. Binnen kurzer Zeit erreichten allein die Süddeutsche Zeitung und sueddeutsche.de Leserzuschriften in hoher vierstelliger Zahl, per Brief, E-Mail, Postings, über soziale Netzwerke. Menschen nahmen Anteil am Schicksal Mollaths. Mitgefühl, Fassungslosigkeit, nackte Wut und Empörung mischten sich.

Der Fall rührt die Menschen in einer Art und Weise, wie man es als Journalist nur sehr selten erlebt. Diese über Monate andauernde öffentliche Anteilnahme hat zweifellos mit den kafkaesken Zügen dieses Falles zu tun. Auf viele Menschen wirkt die Affäre Mollath zutiefst bedrohlich. Dahinter steckt die diffuse Angst, dass es jeden treffen kann. Dass man sich plötzlich in einem Horrorfilm wiederfindet, der im schlimmsten Fall kein Ende hat. Dass man selbst in die Mühlen von Justiz und Psychiatrie gerät, weil einem ab irgendeinem Zeitpunkt niemand mehr glaubt. Dass man vollkommen machtlos ist, zur Marionette anderer wird. Dass auf einmal alles, was man sagt oder tut, gegen einen ausgelegt wird. Ein fataler Kreislauf, der nicht mehr durchbrochen werden kann. Man ist chancenlos. Der Fall Gustl Mollath berührt die Urängste vieler Menschen. Jahrelang hat Gustl Mollath Briefe an Gott und die Welt geschrieben. Er hat Strafanzeige um Strafanzeige erstattet, bei der Bank und der Staatsanwaltschaft Nürnberg Aufklärung eingefordert. Er hat Kopien von Überweisungsaufträgen beigelegt, wo Geld ganz offenkundig von einem anonymen Schweizer Konto auf ein anderes verschoben wurde. Jeder, der sich auch nur einmal mit der Schwarzgeldmaterie und der Praxis der Steueroase Schweiz beschäftigt hat, hätte hellhörig werden müssen. Mollath hat auch präzise geschildert, wie die Schwarzgeldtransfers abgewickelt wurden. Er nannte Namen, vor allem den eines Schweizer Kontaktmannes der Nürnberger Banker.

Aber offenbar wollte niemand lesen und hören, was er zu sagen hatte. Je mehr Mollath auf Ignoranz und Ablehnung stieß, desto verschrobener, härter, bisweilen auch anklagender wurden seine Briefe. Manche Traktate gerieten ihm zu politisch-historisch-gesellschaftlichen Abhandlungen, eigenwilligen Interpretationen des Weltgeschehens und der Weltgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der eigenen Biographie. Aus den Konstruktionen zog er für sich Schlüsse bisweilen jenseits des politischen Mainstreams. Gustl Mollath hat es seinem Umfeld nicht immer leicht gemacht. Er war für manche wohl eine Nervensäge. Nur: Entbindet das einen Staatsanwalt oder Richter von der Verpflichtung, seinen Job ordentlich zu machen? Und ist man deshalb gleich verrückt, gemeingefährlich gar? Wie es dazu kam, dass sich Mollath im bundesrepublikanischen Rechtssystem verhedderte, ist nicht einfach zu recherchieren.

Der Fall ist vielschichtig und kompliziert. Mollaths Biographie ist voller Brüche. Ein Ferrari-Fan und Ökoaktivist – das ist nur ein Widerspruch. Um diese vielschichtige Persönlichkeit und ihre Geschichte zu verstehen, muss man auch in Privates eintauchen. Beispielsweise in den Rosenkrieg, in dem seine Ehe zu Ende ging und wo aus einer großen Liebe gnadenloser Hass wurde. Dabei ist es wie immer in solch privaten Angelegenheiten: Es gibt nicht nur eine Wahrheit. Nicht nur eine Sicht auf die Dinge und nicht nur einen der beiden Partner, der alle Schuld am Zerbrechen einer Ehe alleine trägt. Recherchen dieses Rosenkrieges führen schnell in die Tiefen einer Beziehung, die man als seriöser Journalist eigentlich nicht ergründen will. Nur: Der Fall Gustl Mollath ist nicht erklärbar ohne die Umstände, unter denen seine Ehe zerbrach. Die Ehefrau, die ein neues Leben mit einem neuen Partner beginnen will, behauptet, dass ihr Noch-Ehemann sie nicht nur verfolgt, sondern auch schwer misshandelt, getreten, geschlagen und gewürgt habe bis an den Rand der Bewusstlosigkeit. Sie wird zur Hauptbelastungszeugin gegen ihn vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft ist inzwischen überzeugt, dass die Frau unglaubwürdig war und ist und ihren Exmann mit hohem Eifer belastete. Es gibt einen Zeugen, den die Justiz und ihre Ministerin monatelang ignoriert haben, einen ehemaligen Freund des Ehepaares Mollath. Er versichert, Mollaths Frau habe ihm gegenüber angekündigt, Gustl fertigzumachen, ihn für verrückt erklären zu lassen, wenn er nicht bald Ruhe gäbe mit seinen Schwarzgeldvorwürfen gegen sie und die Hypovereinsbank. Sie habe gute Beziehungen. Die Wahrheitssuche ist nach so vielen Jahren schwierig, dabei hätte alles so einfach sein können. Die Hypovereinsbank hätte ihren Revisionsbericht vom 17. März 2003 der Staatsanwaltschaft übergeben können. Können, wohlgemerkt, nicht müssen. Der Paragraph 138 des Strafgesetzbuches schreibt eine gesetzliche Pflicht zur Strafanzeige nur für ganz wenige, schwere Delikte fest. Wer allerdings von möglichen Schwarzgeldgeschäften erfährt, von Steuerhinterziehung oder gar Steuerbetrug, von Verstößen gegen das Geldwäschegesetz oder verbotenem Insiderhandel mit Aktien, der ist nach deutschem Recht nicht zur Strafanzeige verpflichtet. Die Hypovereinsbank handelte also juristisch korrekt, als sie den Revisionsbericht nicht von sich aus der Staatsanwaltschaft übergab.

Aber was ist mit der Moral? Warum schwieg die Bank? Wollte sie sich aufsehenerregende Ermittlungen wegen der dunklen Geldgeschäfte ersparen – oder aber namhafte und einflussreiche Kunden schützen, womöglich solche mit politischem Hintergrund? Vermutlich beides. Gewiss, die Bank ist nicht schuld daran, dass Gustl Mollath wohl zu Unrecht seit sieben Jahren in der geschlossenen Psychiatrie sitzt. Sie hat aber auch nichts dazu beigetragen, die Vorgänge umfassend zu prüfen und aufzuklären. Sie hätte ihm helfen können und hat es nicht getan. Es ist schwer vorstellbar, dass psychiatrische Sachverständige in ihren Gutachten und Richter in ihren Urteilen über Jahre hinweg (zwar nicht ausschließlich, aber ganz wesentlich) Mollaths Schwarzgeldgerede für wahnhaft erklärt hätten, hätten sie den Inhalt des Revisionsberichtes gekannt. Gustl Mollath wäre vielleicht nie in der Psychiatrie gelandet oder wäre längst wieder entlassen worden. Das muss nicht so sein, hätte aber so sein können. Und hätte die HVB die brisanten Prüfergebnisse der Staatsanwaltschaft übermittelt, hätten Ermittler die Schweizer Angelegenheiten rechtsstaatlich sauber prüfen und aufklären können.

Hätte, wäre, wenn. So aber darf sich niemand wundern über die vielen Verschwörungsvorwürfe, die die Affäre Mollath begleiten. Nicht nur Gustl Mollath erhebt sie, sondern auch viele ernstzunehmende Menschen, die der Fall seit Bekanntwerden des Revisionsberichtes Mitte November 2012 umtreibt. Ohne die Medien hätte der Skandal kein öffentliches Aufsehen erregt, geschweige denn wäre es zu Wiederaufnahmeanträgen gekommen. Was wiederum die Frage aufwirft: Ist Mollath ein Einzelfall? Seriös wird niemand angeben können, wie viele psychisch möglicherweise kerngesunde Menschen als vermeintlich krank und gefährlich in deutschen Psychiatrien sitzen. Wir wollen uns an Vermutungen oder Spekulationen darüber nicht beteiligen. Tatsache ist, dass heutzutage in Deutschland doppelt so viele Menschen in Nervenkliniken und Entziehungsheimen eingesperrt sind wie vor zwanzig Jahren. Tatsache ist auch, dass in Bayern fast doppelt so viele Menschen zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesen werden wie im Bundesdurchschnitt. Es muss hinterfragt werden, nach welchen Regeln und Methoden Menschen dort landen, speziell in Bayern. Und wie dann mit ihnen umgegangen wird.

Am 14. Dezember 2012 veröffentlichte der langjährige Gerichtsreporter der Süddeutschen Zeitung, Hans Holzhaider, eine Reportage mit der Überschrift »Der nackte Wahnsinn«. Es ging um den Landwirt Franz Xaver Einhell. Zum Zeitpunkt des Artikels war er 65 Jahre alt und wurde seit 18 Jahren in der geschlossenen Psychiatrie verwahrt. Das ist länger, als jeder zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder ins Gefängnis muss. Einhell hat niemanden umgebracht oder vergewaltigt. Er wuchs auf einem niederbayerischen Einödhof auf, die Familie war streng katholisch. Franz Xaver Einhell tat sich schwer mit Frauen. Seine Ehe verlief unglücklich und aus seiner Sicht sexuell unerfüllt. Von 1975 an stand er mehrfach wegen exhibitionistischer Handlungen vor Gericht. Nachdem er 1994 einmal mehr vor Mädchen seine Hose öffnete, verurteilte das Gericht ihn zu achtzehn Monaten Freiheitsstrafe, für einen sexuellen Missbrauch, der inakzeptabel ist und zu Recht bestraft wird. Das Gericht wies Einhell in die geschlossene Psychiatrie ein, wo er fortan therapiert wurde. Dort lebt er, der zu achtzehn Monaten Freiheitsentzug Verurteilte, nunmehr seit achtzehn Jahren. Als Holzhaider den Fall beschrieb, setzten sich selbst psychiatrische Gutachter dafür ein, Einhell endlich wieder in ein normales Leben zurückzuführen.

Wie schnell selbst gesunde Menschen dauerhaft in der Psychiatrie landen können, bewies der amerikanische Psychologe David Rosenhan bereits in den 1960er und 1970er Jahren. Sein aufschlussreiches Experiment beschrieb Rosenhan im Fachblatt Science unter dem Titel »Vom Normalsein in verrückter Umgebung«. Rosenhan wusch sich einige Tage lang nicht, zog sich dreckige Kleidung an und marschierte in eine psychiatrische Klinik in Pennsylvania. Dort faselte er den Medizinern etwas von angeblichen Stimmen in seinem Kopf vor. Alles nur Show, fernab nervenärztlicher Lehrbücher und jeglicher Realität. Doch die Psychiater erklärten ihn für krank und nahmen ihn stationär auf. Sieben weiteren, kerngesunden Probanden, die Rosenhans Selbstversuch in verschiedenen Kliniken wiederholten, erging es genauso. »Die Ärzte hielten sie bis zu 52 Tage fest und verschrieben ihnen fast 1200 Tabletten«, beschreibt das Nachrichtenmagazin Der Spiegel. »Ihre Diagnosen entpuppten sich als reine Willkür. Gesunde waren von Irren nicht zu unterscheiden.«

Wie weit darf aber ein Rechtsstaat beim Freiheitsentzug gehen? Wie muss eine humane und gerechte Psychiatrie aussehen, die gefährliche Täter isoliert und der Allgemeinheit entzieht, aber verhindert, dass geheilte oder gar unschuldige Menschen ihr Leben lang weggesperrt bleiben? Die Politik wäre hier längst gefordert. Es geht um eine Reform von Paragraph 63 des Strafgesetzbuches, mit dem Richter Straftäter als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig statt ins Gefängnis in die Psychiatrie schicken können. Wobei dann, anders als bei einer Haftstrafe, kein Ende der Unterbringung in Sicht ist. Die jährlichen Prüfungen des Gerichtes folgten zumindest im Fall Mollath einer gewissen formalen Routine. Es bräuchte dringend neue Regeln, fordern Juristen schon länger. Neue Regeln, die die Gesetzgebung, die Politik also, schaffen müsste. Dem Kirchenvater Ambrosius von Mailand (339–397) wird dieses Zitat zugeschrieben: »Gerechtigkeit gibt jedem das Seine, maßt sich nicht Fremdes an und setzt den eigenen Vorteil zurück, wo es gilt, das Wohl des Ganzen zu wahren.« Der Spruch zierte zumindest eine Zeitlang die erste Seite im Internetauftritt des bayerischen Justizministeriums. Das Wohl des Ganzen – Justiz und Politik sollten es gleichermaßen im Blick haben. Doch wie man als Politikerin nicht reagieren sollte, noch dazu als zuständige Justizministerin, stellte ausgerechnet die bayerische CSU-Politikerin Beate Merk im Fall Mollath eindrucksvoll unter Beweis. Empört wies sie monatelang auch nur den geringsten Zweifel daran zurück, dass in dieser Causa irgendetwas schief oder fragwürdig gelaufen sein könnte. Der Mann sei rechtskräftig verurteilt und damit sei alles in Ordnung, lautete, auf den Punkt gebracht, die Argumentation der Ministerin. Basta. So einfach ist das also. Als der Wiederaufnahmeantrag der ihr indirekt unterstellten Regensburger Staatsanwaltschaft vorlag, war klar, dass es sehr wohl gute Gründe gibt, die Affäre Mollath neu zu beurteilen. Damit war die monatelange Verweigerungsargumentation der Ministerin und des Nürnberger Generalstaatsanwalts Hasso Nerlich endgültig ad absurdum geführt. Gewissermaßen von ihren eigenen Leuten. Merk zu kritisieren, weil sie in rechtsstaatliche Verfahren nicht eingreifen wollte und Mollath nicht gleichsam persönlich von heute auf morgen in die Freiheit entließ, ist allerdings gefährlicher Unsinn. Denn das wäre pure politische Willkür und hätte mit der Gewaltenteilung in einem Rechtsstaat nichts zu tun. Aber: Justizministerin Merk hat beim Krisenmanagement versagt. Sie hätte sich eines Vorworts besinnen müssen, das sie selbst für die Publikation Justiz in Bayern ihres eigenen Ministeriums geschrieben hat.

Zitat Merk: »Zu den Voraussetzungen einer lebendigen Demokratie gehört, dass die Tätigkeit der Justiz vom Rechtsbewusstsein der Bürger getragen wird.« Genau diese Akzeptanz des Rechtsstaates wird durch die Merkwürdigkeiten, Fehler und Widersprüche in der Affäre Mollath untergraben. Merk hätte gut daran getan, von sich aus die Umstände des Falles zu prüfen. Und nicht zu warten, bis Ministerpräsident Horst Seehofer sie quasi dazu anwies. Ein Gutachter schrieb einmal treffend über Gustl Mollath, er sei »am Rechtsstaat verzweifelt«. Man könnte auch sagen, dass sein Fall ein Lehrstück dafür ist, was in einem Rechtsstaat alles nicht geschehen darf. Ein exemplarischer Fall.

11.07.2013, 10:09

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