Im Untergrund des Staates
Nicht nur Neonazis operieren außerhalb der Legalität – auch staatliche Behörden tun das. Ein Vorwort
Andreas Förster
Im September 1995 gab die linksanarchistische Gruppe »Das KOMITEE« ihre Selbstauflösung bekannt. Ein Jahr zuvor hatte sie einen Brandanschlag auf ein Kreiswehrersatzamt verübt und danach vergeblich versucht, das Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau in die Luft zu jagen. Nach ihrer Selbstauflösung tauchten die drei »KOMITEE«-Mitglieder unter, sie konnten nie gefasst werden. Ihre Straftaten, bei denen niemand verletzt wurde, sind längst verjährt.
Dennoch wurde im Oktober 2016 eine Berlinerin von der Bundesanwaltschaft für eine Zeugenaussage nach Karlsruhe zitiert, unter Androhung von Beugehaft. Sie hatte einen der Untergetauchten 1995 kennengelernt und ihm damals kurzzeitig eine EC-Karte überlassen. Über diesen, mehr als zwei Jahrzehnte zurückliegenden Vorgang sollte sie jetzt Auskunft geben.
Die Verve, mit der deutsche Ermittlungsbehörden und insbesondere die Bundesanwaltschaft linksterroristischen Strukturen nachjagen, auch wenn deren Straftaten lange zurückliegen oder vielleicht sogar schon verjährt sind, verblüfft immer wieder. Vor allem auch deshalb, weil sich eine solche Hartnäckigkeit und Verbissenheit gegen Täter aus dem entgegengesetzten politischen Spektrum eher nicht feststellen lässt.
Natürlich wird ermittelt und angeklagt, wenn es zu schweren Straftaten von Neonazis kommt; und auch die Bundesan- waltschaft ist inzwischen eher bereit, Verfahren gegen rechte Gruppen an sich zu ziehen. So geschehen etwa im Fall der 2016 ausgehobenen sächsischen Terrorzelle »Gruppe Freital«, der Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte vorgeworfen werden.
Dennoch fällt auf, dass die Strafverfolgungsbehörden im rechtsextremistischen Deliktbereich oftmals eher dazu neigen, auf halbem Weg stehen zu bleiben, um einen schnellen Ermittlungsabschluss zu erreichen. Eine Aufklärung länderübergreifender Strukturen und konzeptioneller Strategien im militanten Rechtsextremismus überlässt man bis heute noch lieber dem Verfassungsschutz – obwohl der Geheimdienst auf diesem Terrain seit Jahrzehnten spektakulär versagt hat.
In keinem Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte bündelt sich dieses Versagen so sehr wie im Fall der rechten Terrorgruppe »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU). Mindestens 13 Jahre lang konnte die Bande unerkannt raubend und mordend durch die Bundesrepublik ziehen. Dabei war das in Zwickau untergetauchte NSU-Kerntrio aus Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt über all die Jahre hinweg von fast vier Dutzend V-Leuten des Verfassungsschutzes umringt. Der Geheimdienst will aber angeblich nichts mitbekommen haben von der Terrororganisation. Nichts gehört, nichts gesehen, nichts gewusst – so lautet das Mantra des Verfassungsschutzes, seit am 4. November 2011 in einem ausgebrannten Wohnmobil in Eisenach die durch Kopfschüsse getöteten Mundlos und Böhnhardt aufgefunden und wenig später die Tatwaffe der Ceska-Mordserie und die NSU-Bekennervideos im Brandschutt der Zwickauer Wohnung des NSU-Trios sichergestellt wurden. Ob das stimmt, lässt sich kaum mehr nachprüfen: Schon kurz nach der Selbstenttarnung der Terrorgruppe begann der Verfassungsschutz damit, gezielt V-Mann-Akten aus dem Umfeld des NSU zu vernichten. Einer der dafür verantwortlichen Referatsleiter aus dem Bundesamt (BfV ) räumte später ganz offen seine Vertuschungsabsicht ein: Es habe eine Rolle gespielt, »dass nach vernichteten Akten in der Zukunft nicht mehr gefragt werden kann«. Schließlich sei doch »völlig klar (gewesen), dass sich die Öffentlichkeit sehr für die Quellenlage des BfV in Thüringen interessieren« werde.
Der BfV-Referatsleiter lag mit seiner Ahnung richtig. Mehr als ein Dutzend Untersuchungsausschüsse in Bundestag und Landesparlamenten versuchen seit 2012 herauszufinden, ob der Verfassungsschutz nicht vielleicht doch Hinweise auf den NSU und seine Taten übersehen hat oder sogar übersehen wollte. Ein vergebliches Unterfangen, denn der Geheimdienst setzt bislang erfolgreich alles daran, seine eigene Rolle im NSU-Komplex zu verschleiern. Und das nicht nur Parlamentariern und Medien gegenüber; auch die Ermittlungsbehörden – Bundesanwaltschaft und Bundeskriminalamt – werden nur eingeschränkt mit Informationen versorgt. Anfang August 2016 etwa gab das BfV in einem Schreiben an den NSU-Ausschuss des Bundestages sogar selbst zu, den Ermittlern »lediglich markierte Bestandteile« von Akten vorzulegen. Wenige Wochen zuvor hatte ein Vertreter der Bundesanwaltschaft noch im Ausschuss erklärt, seine Behörde gehe davon aus, stets vollständige Akteneinsicht beim BfV erhalten zu haben.
Außerhalb des Rechtsstaates
Der Berliner Politikwissenschaftler Hajo Funke kommt in diesem Zusammenhang zu dem Schluss, dass sich Inlandsgeheimdienste eine eigene, rechtsstaatsfreie Sphäre geschaffen haben. Über Jahre und Jahrzehnte habe man mit Täuschung und Vertuschung, aber auch mit dem Handeln an selbstgesetzten Regeln vorbei – etwa durch die Verhinderung einer juristischen Verfolgung straffällig gewordener V-Leute – ein eigenes, vordemokratisch-autoritäres Klima geschaffen. Wegen einer fehlenden effizienten Kontrolle von Nachrichtendiensten durch die Exekutive, durch parlamentarische Kontrollstrukturen und Untersuchungsausschüsse sei laut Funke eine Krise der staatlichen Kernfunktionen eingetreten.
Der Staatsrechtler Ulrich Preuss bezeichnet eine solche permanente Unkontrollierbarkeit als permanenten Ausnahmezustand – aber es sei im Grunde mehr: Die permanente Unkontrollierbarkeit stehe außerhalb der Normalität beziehungsweise der Normalitätsvorstellung des Rechtsstaats. Es wäre eine Institution außerhalb des Rechts, eine extralegale Institution. Obwohl formell in der Legalitätsstruktur des Rechtsstaats quasi-legalisiert, ist sie de facto nicht in die Struktur des Rechtsstaats eingefügt. Unter dem Mantel eines rechtsstaatlichen Regelsystems ist sie weiterhin eine Institution außerhalb der Legalität – im Grunde eine extralegale Institution.
Sorgen darum, dass seine Blockade- und Vertuschungshaltung gegenüber den Ermittlern Konsequenzen tragen könnte, musste sich der Verfassungsschutz nie machen. Denn die strafrechtliche Aufklärung der NSU-Taten und -Täter hatte von Beginn an unter einer zu großen Zaghaftigkeit und Selbstbeschränkung der Ermittler gelitten. Frühzeitig legte sich die Bundesanwaltschaft auf die These einer abgeschottet agierenden dreiköpfigen Terrorzelle fest, von der weder Freund noch Feind wussten. Auch wenn die Bundeskanzlerin auf der Trauerfeier für die NSU-Opfer im Februar 2012 noch versprochen hatte, nach allen Helfershelfern und Hintermännern der Taten zu suchen, geschah genau dies nicht in der notwendigen Weise.
Die Bundesanwaltschaft vermied es auffällig, den vielen Spuren und Hinweisen, die tiefer in das undurchsichtige Geflecht aus Neonazis, Verfassungsschutzspitzeln und Geheimdiensten führen, konsequent nachzugehen.
Vertreter der Bundesanwaltschaft, dazu befragt, winden sich um eine klare Erläuterung dieser Vermeidungsstrategie herum. So wie Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten etwa, einer der Ankläger im Münchner NSU-Prozess, der am 9. Juni 2016 vor dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages als Zeuge geladen war. Die Abgeordneten fragten ihn, warum seine Behörde so wenig unternimmt, um das Netzwerk rings um das NSU-Trio aufzuklären. Netzwerk sei keine strafrechtliche Kategorie, antwortete der Bundesanwalt darauf. Man müsse Unterstützungsleistungen von dritter Seite nachweisen. »Ich brauche halbwegs valide Anfasser, aber da sehe ich keine konkreten Anhaltspunkte für eine Unterstützung etwa durch regionale Kräfte«, sagte Weingarten.
»Zufälle ohne Relevanz«
Im Fall der linken Terrorzelle »Das KOMITEE« – um noch einmal auf diesen Fall zurückzukommen – reichte der Bundesanwaltschaft eine vor 21 Jahren kurzzeitig ausgeliehene EC-Card als »valider Anfasser«, um heute noch eine Frau als mögliche Terrorhelferin vorzuladen. Beim NSU dagegen sind die mehr als 40 nichtidentifizierten DNA-Spuren, die sich an Tatwaffen und anderen Beweismitteln finden, offenbar keine »validen Anfasser«, um auf mögliche Mittäter und Mitwisser zu schließen. Ebensowenig der Umstand, dass bei einigen der NSU-Taten auf Zeugenaussagen beruhende Phantomzeichnungen mutmaßlicher Täter vorliegen, die keine Ähnlichkeit mit den beiden Jenaer Nazis aufweisen.
Und noch mehr Fragen sind nach wie vor ungeklärt: Warum wird der Polizistenmord von Heilbronn nur Mundlos und Böhnhardt zugeschrieben, wenn doch so viele Zeugenaussagen auch aus Sicht der Ermittler auf einen größeren Täterkreis hindeuten? Und war es wirklich nur Zufall, dass ein Verfassungsschützer – wie in Kassel geschehen – zur Tatzeit am Ort eines Mordes ist, von dem er noch dazu nichts mitbekommen haben will? Wie kann es außerdem sein, dass V-Leute mit finanzieller und logistischer Unterstützung staatlicher Behörden den Aufbau extremistischer Strukturen in der rechten Szene fördern und damit die Basis bereiten für die Entstehung terroristischer Gruppen? Das NSU-Verfahren habe »eine Vielzahl von merkwürdigen Zufällen zutage gefördert«, sagte dazu Weingartens Kollegin und Mitanklägerin im Münchner Prozess, Anette Greger, vor dem Berliner NSU-Untersuchungsausschuss. Allerdings seien diese Zufälle für ihre Behörde »ohne Relevanz«, da sie ja nicht das Ermittlungsergebnis in Frage stellen würden, wonach ausschließlich Mundlos und Böhnhardt die Morde und Bombenanschläge begangen hätten.
Der Fall NSU offenbart einmal mehr die Nachteile, die sich daraus ergeben, dass die oberste Anklagebehörde der Republik kein politisch unabhängiges Strafverfolgungsorgan ist. Der Generalbundesanwalt ist ein politischer Beamter, der jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Bundesjustizminister abgesetzt werden kann. Sein Entscheidungsspielraum ist somit erheblich eingeschränkt, insbesondere bei politisch heiklen Verfahren. Im NSU-Komplex etwa hat dieser Umstand verhindert, dass sich die Behörde deutlich mehr Zeit für umfassendere Ermittlungen nehmen und einen stärkeren Druck auf den Verfassungsschutz ausüben konnte.
Das Gerichtsverfahren konnte dieses Manko nicht ausgleichen. Obwohl man dem Vorsitzenden Richter im NSU-Prozess, Manfred Götzl, bescheinigen muss, zumindest zeitweise auch gegen den erbitterten Widerstand der Bundesanwaltschaft eine ganze Reihe von Beweisanträgen der Nebenklage zugelassen zu haben. Möglicherweise ahnte auch Götzl, dass die Geschichte um den NSU viel komplexer, weitreichender und verstörender sein könnte, als es ihm und der Öffentlichkeit die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklageschrift weismachen will. Mit seiner anfänglichen Bereitschaft zu einer umfassenderen Aufklärung aber ist das Gericht letztlich gescheitert – am Widerstand und der Blockadehaltung von Ermittlern und Behörden. Im Frühjahr 2016 gab Richter Götzl seine Bemühungen faktisch auf und erklärte im Prozess, der Senat sei nicht zu »ausufernder Aufklärung« verpflichtet und müsse nicht jedes »Randgeschehen« untersuchen. Der überraschende Sinneswandel des Gerichts war nichts weniger als eine Kapitulation des Rechtsstaats – vor einer staatlichen Mauer des Schweigens und Vertuschens.
Dennoch bietet der NSU-Skandal Gesellschaft und Politik die Chance, die angemessenen Lehren aus Rassismus und organisiertem Verbrechen zu ziehen und den Druck auf die Sicherheitsbehörden zu erhöhen, endlich die nötigen Konsequenzen für eine Selbst-Reinigung zu ziehen. Gelingen kann dies aber nur, wenn eine kritische Öffentlichkeit weiter offensiv darauf dringt, das Versprechen der Bundeskanzlerin vom 23. Februar 2012 an die NSU-Opfer und deren Hinterbliebene zu erfüllen – die Morde und Anschläge des NSU aufzuklären, die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken sowie alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen.
Dieses Buch setzt ein Zeichen dagegen, dass Aufklärung der Staatsraison geopfert wird und die Bürger in Unwissenheit, damit in Unmündigkeit belassen werden sollen – und dafür, dass die Gesellschaft mit den Opfern, die in ihr leben, das Recht bekommen muss, Wahrheiten zu erfahren. Neben Journalisten, Wissenschaftlern und Juristen werden insbesondere auch die Stimmen derjenigen zu vernehmen sein, denen die Kanzlerin einmal rückhaltlose Aufklärung versprochen hatte: die Angehörigen der NSU-Mordopfer.