Klassischer Vorgang

Leseprobe "Auch die Suche nach den historischen Wurzeln bestätigt den Zusammenhang zwischen geopolitischem Konflikt, hinter dem wirtschaftliche Interessen stehen, und der Herstellung eines Feindbildes."
Klassischer Vorgang

Foto: Alexander Aksakov/Getty Images

Vorwort

Pünktlich zum Gedenkjahr an den Ausbruch des Ersten Weltkrieges schwoll im Westen die lange vorhandene russophobe Grundstimmung zu manifestem Russenhass an. Ende 2013 eskalierte die Ukrainekrise, kurz darauf war zwischen Washington, Brüssel und Berlin die Feindortung erfolgt. Die transatlantische Gemeinschaft nahm Moskau ins Visier, erließ Einreiseverbote gegen Diplomaten, verhängte Sanktionen, sperrte Konten, schloss Russland aus Gremien aus, boykottierte politische, kulturelle und sportliche Großereignisse und mobbte sogenannte »Russlandversteher« in den eigenen Reihen. Stellvertreterkriege in der Ukraine und in Syrien verfestigten das gegenseitige Misstrauen. Ein altes Feindbild war neu erstanden.

Feindbilder – das wissen wir bereits aus der Friedensforschung der späten 1960er Jahre– begleiten militärische Aggressionen oder gehen diesen voraus bzw. bereiten das Publikum an der Heimatfront auf entsprechende Maßnahmen vor. Sie sind Instrumente einer »psychischen Herrschaftssicherung zur Herstellung einer Massenloyalität«,wie es der Soziologe Hans Nicklas auf den Punkt bringt.

»Auf der Basis von Feindbildern«, so der Friedensforscher Dieter Senghaas, »läßt sich jegliche Verteidigungsmaßnahme potentiell rechtfertigen«. Ihre Propagierung bestimmt »das Spektrum möglicher Konflikterwartungen.« Was Senghaas im Kontext der NATO-Aufrüstungspolitik in Zeiten des Kalten Krieges analysiert, kann mühelos auf andersgeartete geopolitische Konfliktfelder übertragen werden. Die EU-Osterweiterung von NATO und Europäischer Union seit den 1990er Jahren stellt dafür ein beredtes Zeugnis aus. Solange diese in ihren Anfängen nicht auf Widerstand in Moskau stieß und in der Person des damaligen Präsidenten Boris Jelzin sogar einen indirekten Unterstützer fand, war vom »bösen Russen« im Westen nichts zu hören. Erst als sich das Land unter Wladimir Putin nach dem Jahr 2000 zu konsolidieren begann, schlug die westliche Freude über das Ende der kommunistischen Epoche in Skepsis um, der die Feindbildkonstruktion folgte.

Auch die Suche nach den historischen Wurzeln des scheinbar ewigen negativen Russlandbildes bestätigt den Zusammenhang zwischen geopolitischem Konflikt, hinter dem in aller Regel wirtschaftliche Interessen stehen, und der Herstellung eines Feindbildes. Das westliche Klischee vom »barbarischen, asiatischen Russen« taucht zum ersten Mal Ende des 15. Jahrhunderts beim Krakauer Philosophen Jan z Głogowa (Johannes von Glogau) auf, just in jenen Jahren, als der Deutsche Orden gegen den erstarkenden Moskauer Zaren Iwan III. Krieg führt.

Über 500 Jahre lang wechseln einander seither positive und negative Zuordnungen zu Russland und den Russen ab, wobei die negativen im Zeitenlauf deutlich überwiegen. Diese Tatsache hat mich auch dazu gebracht, das Buch »Feindbild Russland« zu nennen, wohl wissend, dass es Epochen gegeben hat, in denen dieses Bild nicht oder nur für einen Teil der Gesellschaften in Westeuropa Gültigkeit in Anspruch nehmen kann.

Zur Zeit der Drucklegung dieses Buches Anfang 2016 beherrscht die Lage im Nahen Osten die außenpolitische Diskussion. Ob das militärische Eingreifen Moskaus in den Konflikt seit Ende September 2015 die Kräfteverhältnisse wesentlich verschiebt, ist nicht absehbar, noch weniger eine ernst gemeinte Allianz für eine friedliche Lösung. Anstatt des Abbaus bestehender Feindbilder steht deren Multiplizierung an. Maßgebliche Stimmen wie jene von Papst Franziskus warnen bereits vor einem sich schleichend breitmachenden dritten Weltkrieg. Für das Verhältnis des Westens zu Russland stehen die Zeichen weiter auf Konfrontation.

Um ein Buch wie das vorliegende zu schreiben, bedarf es neben dem Studium möglichst mannigfaltiger Lektüre und dem Sammeln von Informationen aller Art vor allem auch ständiger Diskussionen mit Kennerinnen und Kennern historischer und aktueller Zusammenhänge. Stellvertretend für eine Vielzahl von KollegInnen und FreundInnen, die meine Arbeit auf solch diskursive Weise begleitet und damit erst möglich gemacht haben, möchte ich an dieser Stelle meiner Lebensgefährtin Andrea Komlosy danken. Ihre wirtschafts- und sozialhistorische Expertise ebenso wie die Aufmerksamkeit, mit der sie aktuelle Ereignisse verfolgt, sind in den Text eingegangen.

Hannes Hofbauer
Wien, im Februar 2016

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Aus dem Kapitel „Sanktionsregime gegen Moskau“

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Von Personensanktionen zum Wirtschaftskrieg

Am 28. April 2014 wurde aus dem Sanktionsregime ein Wirtschaftskrieg. Erstmals seit der Aufhebung antikommunistischer Embargo-Bestimmungen, die vom COCOM seit 1948 bis in die 1990er Jahre kontrolliert wurden, sah sich Moskau wieder mit direkten wirtschaftlichen Strafmaßnahmen belegt. Diesmal war es Washington, das zum Vormarsch blies. 17 russischen Unternehmen wurde jede Geschäftstätigkeit in den USA verboten, zeitgleich belegte man den Chef des wichtigsten dieser Betriebe, Igor Setschin, CEO des Energieriesen Rosneft, mit einem umfassenden Einreiseverbot.EU-Europa, Kanada, Australien und Norwegen zogen nach.

Brüssel verabschiedete mit der Verordnung Nr. 833/2014525 am 31. Juli 2014 ein selektives Wirtschaftsembargo gegen die Russländische Föderation. Es enthält Handelsverbote mit russischen Unternehmen und Einschränkungen im Finanzsektor und im Zahlungsverkehr. Am 22. Juni 2015 wurden die Maßnahmen bis 31. Jänner 2016 verlängert, anschließen daran nochmals um ein halbes Jahr.

Die Sanktionen betreffen hauptsächlich drei Sektoren: Militärgüter, die Ölindustrie und den Bankenbereich. Handelsverbände und Wirtschaftskammern in den einzelnen Staaten der Europäischen Union (sowie in allen anderen Embargo-führenden Ländern) sind seither damit beschäftigt, ihren Mitgliedsunternehmen eine Übersicht über die Strafmaßnahmen bereitzustellen, um sie vor Gesetzesbrüchen zu bewahren. Im österreichischen Fall liest sich das dann beispielsweise unter der Überschrift »Embargo Öl-Ausrüstung« folgendermaßen: »Anhang II der VO 833/2014 listet bestimmte Ausrüstungsgegenstände für den Öl- und Gassektor. Es gilt ein direktes und indirektes Verbot des Exports, des Verkaufs, der Lieferung dieser Güter nach Russland oder zur Verwendung in Russland, wenn begründete Annahme besteht, dass die Güter in der Exploration, Förderung von Tiefsee-Öl, arktischem Öl, Schieferöl verwendet werden. (...) Für den Einsatz in anderen Sektoren gilt für im Anhang II gelisteten Ausrüstungsgegenstände eine vorherige Genehmigungspflicht, wobei auf Antrag auch das Instrument einer Globalgenehmigung grundsätzlich zur Verfügung steht.«Artikel 3a der Brüsseler Verordnung nennt neben Industrieerzeugnissen auch noch Dienstleistungen, die im Öl- und Gassektor verboten sind, und zwar penibel aufgezählt: »Bohrungen, Bohrlochprüfungen, Bohrlochmessungen und Komplettierungsdienste, Lieferung spezialisierter schwimmender Plattformen ...«.

Der allgemeine Sinn solcher auf den ersten Blick verwirrender Gesetzestexte ist rasch durchschaut: Es geht um die Schwächung der russischen Wirtschaft in wichtigen Sektoren. Neben dem Öl- und Gasbereich ist insbesondere die Rüstungsindustrie betroffen. Diese stand allerdings als einzige Branche schon immer unter besonderer Beobachtung der Gegenseite. Russische Waffen sind am Weltmarkt stark nachgefragt, weshalb hier, anders als in der Ölbranche, auch die Exporte aus Russland verboten werden, um einen lästigen Konkurrenten loszuwerden.

Am 2. September 2015 erweiterten die USA ihre Wirtschaftssanktionen ein weiteres Mal. Diesmal traf es insbesondere Hightech- und Fluggerätehersteller. Die russische Firma Katod z. B. war in den vergangenen Jahren mit ihren Nachtsichtgeräten auf dem US-Markt auffallend erfolgreich gewesen. »Bevor wir in den USA punkten konnten«, meinte ihr Vorstandsvorsitzender Wladimir Loktionow, »hatte die USA ein Monopol auf diese Produkte.« Das Aufscheinen von Katod auf der Sanktionsliste kommentiert Loktionow trocken: »Die haben Sanktionen gegen uns verhängt, weil sie die russische Konkurrenz fürchten.«

Etwas anders liegt der Fall bei der Firma Rosoboroneksport. Sie vertreibt weltweit den Militärhubschrauber M-17. Dass der Name des Unternehmens erst relativ spät, Anfang September 2015, auf die Sanktionsliste kam, obwohl das Produkt – anders als bei Nachtsichtgeräten – eindeutig militärischen Charakter aufweist, erklärt der Rüstungsexperte Juri Barmin in einem Interview mit der Moscow Times: Rosoboroneksport exportierte in den vergangenen Monaten M-17-Hubschrauber nach Afghanistan. Erst nachdem die vom Pentagon bestellten 30 Stück an die afghanische Armee geliefert waren, wurden die Sanktionen gegen Rosoboronexport erlassen, so Barmin.Die Ausrüstung ihrer afghanischen Verbündeten war den USA also in diesem Fall wichtiger als hehre Embargogründe zur Sanktionierung der russischen Ukraine-Politik.

In umgekehrte Richtung platzte ein Megadeal im Angesicht des Embargos, ohne dass er unmittelbar davon betroffen gewesen wäre. Die Rede ist von zwei Hubschrauberträgern, die die russische Marine beim französischen Hersteller Direction des Constructions Navales (DCNS), einem Staatsunternehmen, in Saint-Nazaire in Auftrag gegeben hatte. Kurz vor der Auslieferung des ersten Schiffes der Mistral-Klasse – dem Träger »Wladiwostok« – eröffnete der Westen den Wirtschaftskrieg mit Russland. Wochenlang stritten französische Regierung und Opposition, Befürworter und Gegner des Embargos, wie man sich angesichts der EU-weit beschlossenen Sanktionen verhalten sollte. Formal hätte vieles dafür gesprochen, das Geschäft mit Moskau durchzuführen und korrekt abzuschließen, befanden sich doch in allen nationalen Verordnungen Klauseln, die alte Aufträge vom Sanktionsregime ausnahmen oder dafür eine spezielle nationale Genehmigung erforderlich machten. Der französische Präsident jedoch gab klein bei. Er war – im Gegensatz zum oben beschriebenen Beispiel Rosoboroneksport – atlantischer als Washington. Frankreich stornierte die Lieferung der Hubschrauberträger und damit einen bereits fertig gebauten Auftrag in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die Strafzahlung nahm man in Kauf. Innenpolitisch überließ Paris das Feld der Opposition; diese punktete von rechts in Person der Front-National-Chefin Marine Le Pen: »Die Entscheidung (zur Stornierung des Auftrages, d. A.) ist schwerwiegend, erstens weil sie gegen die Interessen unseres Landes getroffen wurde, und zweitens, weil sie zeigt, wie gehorsam wir der amerikanischen Diplomatie gegenüber sind«,meinte sie und sprach damit den Franzosen aus der Seele. Auch die französischen Gewerkschaften empörten sich; Arbeitervertreter Jean-Marc Perez von der Schiffswerft in Saint-Nazaire nannte die Entscheidung in Paris skandalös und schockierend.

Unterhalb der Bedeutung von Großprojekten, die durch das Embargo torpediert werden, treffen die Sanktionen im Militärbereich auch kleinere und mittlere Unternehmen im Westen, die keine klassischen Rüstungsproduzenten sind. Verantwortlich dafür ist ein wichtiges Beiwort zum Militärgüterembargo, und zwar der Begriff »dual use«. Dieser beschreibt bzw. soll die Zweischneidigkeit beschreiben, dass Produkte sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke einsetzbar sind. Dies liegt zwar seit der Erfindung der Klinge in der Natur der Dinge, muss aber unter Embargobedingungen erläutert werden. Um (vermeintlich) sicher zu gehen, dass die Klinge nur zum Zwiebelschneiden und nicht zum Zustechen verwendet wird, heißt es dann in der Anleitung für Unternehmer: »Mit dem Inkrafttreten des Militärgüterembargos ist auch die sog. catch-all-Klausel der Dual Use-Exportkontrolle wirksam, wonach die Ausfuhr aller Waren, auch nicht gelisteter, melde- und genehmigungspflichtig ist, wenn der Ausführer Kenntnis hat, dass die Waren in Russland eine militärische Endverwertung erfahren.«Als kleine Hilfestellung veröffentlicht dann die Wirtschaftskammer noch eine Liste mit »gemischten« russischen Abnehmern, soll heißen, Unternehmen, die sowohl eine militärische wie eine zivile Sparte bedienen. Der Zeigefinger mahnt: Lieber nichts nach Russland liefern, es könnte ja verboten sein. Ob sich Unternehmen in der Krise daran halten, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

Als dritter Bereich, den USA und EU mit Wirtschaftsembargo belegten, ist der Banken- und Finanzsektor zu nennen. Hier trafen die Maßnahmen unmittelbar am härtesten. Russische Banken verloren von einem Tag auf den anderen Zugang zu den westlichen Kapitalmärkten. Auch vom Wertpapiermarkt und anderen finanziellen Dienstleistungen schloss man russische Unternehmen aus. Betroffen sind unter anderen die fünf größten Geldinstitute des Landes: Sberbank, VTB- Bank, Gazprombank, Vnesheconombank und Rosselchosbank. Im Jahr 2013 hatten russische Banken 11 Mrd. Euro an Kapital auf den Anleihemärkten im Westen aufgenommen, 70 % davon entfielen auf die nun sanktionierten Institute.Dieses Volumen musste nun ersetzt werden. Das konnte man einerseits auf dem Binnenmarkt versuchen, andererseits trieb es die russische Wirtschaft in die Arme Chinas, wo Kapital zu entsprechenden Konditionen zu haben war.

Das Bankenembargo zielt auf Geldinstitute, deren staatlicher Eigentümeranteil 50 % übersteigt. Damit versuchen die Sanktionen explizit staatliche Unternehmen bzw. solche mit wesentlichem Staatsanteil zu schwächen, unabhängig davon, wie die einzelnen Konzerne mit ihrer konkreten Geschäftspolitik in der Frage des eigentlichen Embargogrundes – dem Umgang Russlands mit der Ukraine und der Krim – positioniert sind. Im Vordergrund steht die Schädigung russischer, insbesondere vom Staat kontrollierter Wirtschaftsstrukturen. Dies ist im Fall der Sberbank auch eine Frage des Kampfs um Weltmarktanteile. Mit einem Kapital von 14,1 Mrd. US-Dollar (2013) liegt diese immerhin an 63. Stelle in der Weltrangliste der Geldinstitute. Vor allem in Europa gilt sie nach den Übernahmen der türkischen Deniz-Bank und der Volksbank-International im Jahr 2012 als Global Player; dies mag auch erklären, warum die Sberbank auf der EU- Embargoliste der Banken an erster Stelle steht, während sie auf die US-Liste erst später kam.

Abschließend sei noch der Fall der russischen Billig-Fluglinie Dobrolet erzählt. Sie fiel den Sanktionen schon nach wenigen Monaten zum Opfer und erklärte bereits am 4. August 2014 ihre Zahlungsunfähigkeit. Dobrolet bediente großteils von Moskau aus Flugstrecken nach Jekaterinburg, Perm, Ufa, Kasan, Samara, Wolgograd, Surgut und in andere russische Städte, und begann im Mai 2014, Simferopol auf der Krim anzufliegen. Daraufhin erließen Washington und Brüssel ein Wirtschaftsembargo gegen die Airline, weil sie Handelsbeziehungen mit der nun russländischen Krim als etwas Verbotenes betrachten. Das Embargo zwang westeuropäische und US-Unternehmen, Leasingverträge mit Dobrolet zu kündigen, Sicherheitschecks für Boeing-737-Maschinen zu verweigern und eine Reihe anderer Dienstleistungen zu blockieren. Die Konzernmutter von Dobrolet, Aeroflot, verlor dadurch einen dreistelligen Euro-Millionenbetrag.Ironischer Weise sponsert Aeroflot ausgerechnet ab der Saison, in der seine Tochter Dobrolet von dem Westembargo ruiniert wurde, das Flaggschiff des britischen Fußballs, Manchester United.

Ein bisher noch nicht genannter Aspekt der Wirtschaftssanktionen darf nicht außer Acht gelassen werden. Konträr zum gängigen liberalen Credo, demzufolge der Staat dazu da sei, die Rahmenbedingungen für möglichst staatsfreies Wirtschaften zu garantieren, melden sich staatliche Organe mit Sanktionslisten und Embargoerlässen interventionistisch zu Wort. Plötzlich hat geopolitische Rationalität Vorrang vor wirtschaftsliberaler Vernunft. Dahinter steckt allerdings auch ein ökonomisches Kalkül, wenn man sich in Erinnerung ruft, dass vor allem die wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen von Washington ausgegangen sind. Der damit vom Zaun gebrochene Wirtschaftskrieg trifft indes – neben Russland, das als Ziel offen genannt wird – auch die Europäische Union und insbesondere Deutschland. Deutsche Unternehmen haben auf dem russischen Markt heftig investiert, während aus den USA vergleichsweise wenige Top-Firmen dort aktiv sind. Brüssel und Berlin nehmen also die Rolle des gezwungenen Trittbrettfahrers auf einer US-Lokomotive ein, die nicht viel zu verlieren hat, wenn sie gegen Russland dampft.

Diese ungleiche Partnerschaft zwischen Washington und Brüssel/Berlin spiegelt sich auch in der unterschiedlichen Handhabung von Personensanktionen und Wirtschaftsembargo. Die schwarze Liste der EU, welcher Russe hier nichts verloren hat und wessen Konto gesperrt wird, ist dreimal so lang wie jene der USA. In diesem Bereich eingefrorener Guthaben und Vermögenswerte ist nicht viel zu holen, wie wir weiter unten sehen werden. Demgegenüber preschen die USA bei Import- und Exportverboten vor, während insbesondere Berlin in dieser Frage auf der Bremse steht. Abgesehen von dieser grundsätzlichen Differenz ist es dennoch für geübte Wirtschaftsliberale ein Schock, wie Geopolitik ohne Vorwarnung Geschäfte boykottiert. Dieser Schock stand vielen (beispielsweise) deutschen Managern und Unternehmern ins Gesicht geschrieben, als sie sich plötzlich mit einem politischen Primat konfrontiert sahen. Manche ließen sich von symbolischen prorussischen Gesten nicht abhalten, wie der Vorstandvorsitzende von Siemens, Joe Kaeser, als er am 26. März 2014 nach Moskau reiste, um dort seinem Geschäftsvermittler Wladimir Putin und dem Chef der russischen Eisenbahn, Wladimir Jakunin, der schon damals auf der US-Sanktionsliste stand, die Hand zu schütteln. Zurück in der Heimat musste Kaeser einbekennen, dass es stärkere Interessen als diejenigen von Siemens in Russland gab. Im ZDF-Interviewmit Claus Kleber wurde er vom Sprachrohr des Staatsfernsehens vorgeführt und mit Fragen eingedeckt, die ihn als unpatriotischen, antieuropäisch eingestellten Profitmacher brandmarkten. »Ihnen kann ja wohl nicht entgangen sein«, fauchte der Interviewer, »dass Sie mit ihrem heutigen Besuch konterkarieren, was die gesamte westliche Politik versucht aufzubauen, nämlich eine Kulisse, die Russland sagt, es gibt ein internationales Verhalten, das nicht toleriert wird, für das ein Preis bezahlt werden muss.« Der Siemenschef verfiel im Laufe des Gesprächs zusehends, nahm die Miene eines reuigen Sünders an und bekannte zweimal ausdrücklich, dass er das Primat der Politik respektieren wolle. Auch Daimler-Chef Dieter Zetsche stand im Angesicht des ausgerufenen Wirtschaftskrieges Gewehr bei Fuß und bekannte: »Es gilt ganz klar das Primat der Politik. Die Wirtschaft hat sich auf die Bedingungen einzustellen, die die Politik setzt – unabhängig von den direkten Konsequenzen.«

Vier Monate, nachdem die USA, gefolgt von der EU, die Russländische Föderation mit Wirtschaftssanktionen belegt hatten, antwortete Moskau seinerseits mit Einfuhrverboten. Anfang August 2014 veröffentlichte der Kreml eine Liste von Lebensmitteln und Agrarprodukten, die nicht mehr importiert werden dürfen, wenn sie aus einem der Länder stammen, die den Wirtschaftskrieg gegen Russland eröffnet haben. Fleisch, Milch und Milchprodukte, Fisch, Obst und Gemüse aus Nordamerika und Westeuropa (mit Ausnahme der Schweiz) sind vom russischen Markt ausgeschlossen. Schon zuvor, Mitte Juni 2014, hatte Putin ein Gesetz durch die Duma gebracht, das es Staatsangestellten verbietet, Bankkonten im Ausland zu unterhalten; damit will er die Personensanktionen der EU und der USA unterlaufen.

[...]

14.04.2016, 14:11

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