Jürgen Roth (* 1945 in Frankfurt am Main) ist ein deutscher Publizist. Nach der mittleren Reife machte er eine Lehre als Speditionskaufmann. 1968 stieg er aus und verbrachte ein Jahr in der Türkei. Seit 1971 veröffentlicht er Bücher und Fernsehdokumentationen über die organisierte Kriminalität mit Schwerpunkt Osteuropa, Deutschland und den internationalen Terrorismus. Er ist zudem aktiv in der Organisation Business Crime Control. Roth ist der Meinung, die Organisierte Kriminalität sei mit dem Wirtschaftssystem tief verflochten. Die organisierte Kriminalität sei in Europa, so Roth, ein Bestandteil des Wirtschaftslebens. Professor Thomas Feltes Kriminologe an der Ruhr-Universität Bochum, schrieb über seine Publikationen: "Ohne seine Bücher würde dem gemeinen Leser etwas fehlen, und sicherlich auch manchen Ermittlern, die nach dem Erscheinen gierig danach suchen werden, wer wie dort zitiert, genannt oder sonst wie indirekt erwähnt wird."
Roth gilt als „streitbarer“ und „wegen seiner Polemik auch umstrittener Journalist“, so die Berliner Zeitung am 9. Juli 2009. Die Rheinische Post sieht Roth als einen der „besten Kennern der Materie.“ Roth gerät wegen seiner Publikationen auch immer wieder in die Kritik und ihm wird vorgeworfen, dass sich von ihm verbreitete Tatsachen als unhaltbar erwiesen oder er sie nicht genügend nachweisen könne. Roth verlor in diesem Zusammenhang mehrere Gerichtsverfahren.
Sein 1999 veröffentlichtes Buch Die graue Eminenz wurde vom Verlag, abgesehen von 300 bereits versandten Besprechungsexemplaren, nicht vertrieben, nachdem das Landgericht Hamburg Roth zur Zahlung von 20.000 DM Schadenersatz verurteilt hatte. Roth zitierte angeblich aus Polizeiunterlagen, die nicht verifiziert werden konnten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Roth somit grob fahrlässig und „rufbeeinträchtigend“ gehandelt habe. Wegen einer Fernsehreportage war Roth zuvor schon 1999, gemeinsam mit einem Mitautor, zur Zahlung von 80.000 DM Schadenersatz verurteilt worden.
Gerhard Schröder ging rechtlich gegen das Buch Der Deutschland-Clan: Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz, in dem unter anderem auch der ehemalige Bundeskanzler thematisiert wird, vor. Er erreichte vor Gericht, dass eine Passage, in der Roth ohne Beweise eine Reise von Schröder in die Vereinigten Arabischen Emirate in Verbindung mit seiner Gazprom-Tätigkeit sah, umgeschrieben werden musste. Jedoch versuchten die Anwälte von Gerhard Schröder auch den Verkauf der neuen, unbeanstandeten Ausgabe durch Abmahnung der Buchhändler zu unterbinden.
Nach einer Einstweiligen Verfügung, die der Anwalt eines Leipziger Gastronoms beim Landgericht Leipzig erwirkt hatte, musste das Buch Mafialand Deutschland aus dem Buchhandel genommen werden und durfte danach nur noch mit geschwärzten Passagen vertrieben werden.
Zur Berichterstattung der Medien über die Dioxinvergiftung des ehemaligen ukrainischen Staatspräsidenten Wiktor Juschtschenko, die dieser während des Wahlkampfs als Spitzenkandidat der Opposition nach einem Essen mit Geheimdienstleuten der amtierenden ukrainischen Regierung erlitt, behauptet Roth auf einer eigenen Webseite vom Dezember 2007, diese sei eine alle westlichen Journalisten umfassende Desinformationskampagne.
Im Februar 2010 begann der ehemalige bulgarische Innenminister Rumen Petkow einen Rechtsstreit gegen Jürgen Roth, in welchem er Roth Verleumdung vorwarf. Roth hatte Petkow mit der Mafia und dem illegalen Drogenhandel in Verbindung gebracht. Am 14. Oktober 2010 wurde Roth vom Bezirksgericht Sofia freigesprochen, der Vorwurf der Verleumdung wurde zurückgewiesen.
Ab Sommer 2007 berichtete Roth über die Sachsensumpf-Affäre (Verdachts der Mitgliedschaft in mafiösen Strukturen bei hohen Politikern, Juristen, Polizisten und Journalisten). Für seine Berichterstattung wurde Roth von dem Journalisten Reiner Burger in einer Artikelserie der FAZ heftig kritisiert. Burger wies Roth u.a. nach, es unterlassen zu haben, mit betroffenen Personen direkt zu sprechen. In diesem Zusammenhang musste Roth Aussagen auf seiner Homepage über einen Unternehmer zurücknehmen. Das Amtsgericht Dresden verurteilte ihn im Frühjahr 2008 zu einer Geldstrafe wegen übler Nachrede. Der Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages kam 2009 zu keinem einheitlichen Ergebnis über den Sachsensumpf. CDU und FDP sehen ihn als widerlegt an, Grüne und Linke konnten keine Beweise weder für noch gegen den Sachsensumpfvorwurf finden. Die Akteneinsicht wurde dem Untersuchungsausschuss von der Landesregierung weitgehend verweigert. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nicht weiter bzgl. der Sachsensumpf-Affäre, da sie diese für widerlegt betrachtet. Im Juni 2010 konstituierte sich im sächsischen Landtag ein Untersuchungsausschuss, welcher es sich zum Ziel gesetzt hat, die sächsische politische Landschaft auf Korruption und mafiöse Verstrickungen zu untersuchen.
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