Erbarmungslose Härte
"Über 100.000 deutsche Soldaten desertierten im Zweiten Weltkrieg. Gegen Deserteure, derer sie habhaft wurde, ging die Wehrmachtsjustiz mit erbarmungsloser Härte vor: 22.750 so genannte Fahnenflüchtige wurden zum Tode verurteilt. Viele wurden noch in den letzten Kriegstagen umgebracht." Resistenza.de
Mit gleichem Maß?
"Der Streit rührt an das Grundverständnis der Bundesrepublik und ihrer Millionen Bürger, die den NS-Staat als halbwegs Erwachsene oder gar als Soldaten in Hitlers Armee erlebt haben. Sie alle wissen längst, daß Hitler-Deutschland ein Unrechtsstaat war und daß der Diktator und seine Generäle Europa und die Sowjetunion unprovoziert mit mörderischen Angriffskriegen überfallen haben. Deutsche Soldaten haben in diesen Kriegen gekämpft und gelitten; viele von ihnen sind gefallen, und niemand hat ein Recht, heute noch darüber zu befinden, ob die Toten und die Überlebenden aus irregeführter Überzeugung, aus tradiertem Pflichtbewußtsein oder unter bloßem Befehlszwang handelten. Muß nicht der gleiche Verzicht auf Rechten und Richten auch für diejenigen gelten, die sich – aus welchem Grunde immer – dem Gehorsam gegenüber einem verbrecherischen Gewaltregime entzogen haben?" Zeit Online
Späte Gerechtigkeit
"Mehr als 57 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden Wehrmachtsdeserteure und homosexuelle Opfer der NS-Justiz gesetzlich rehabilitiert. Nach einer kontroversen Debatte beschließt der Deutsche Bundestag am 17. Mai 2002 mit den Stimmen der rot-grünen Regierungskoalition und den Stimmen der PDS-Fraktion die pauschale Aufhebung aller nationalsozialistischen Unrechtsurteile gegen Deserteure und Homosexuelle." Bundestag.de
Fast vergessen
"In den letzten Kriegswochen verurteilten Standgerichte Tausende deutscher Soldaten und Zivilisten zum Tode – ein fast vergessenes Verbrechen, für dessen Aufklärung sich der Militärhistoriker Manfred Messerschmidt, 78, ein Forscherleben lang eingesetzt hat. Ein Interview von Joachim Käppner." Süddeutsche.de
Blutjustiz
"Die nationalsozialistischen Militärrichter waren gnadenloser als alle anderen NS-Juristen. Der Bundesgerichtshof hat 1995 die Militärjustiz als 'Blutjustiz' bezeichnet, deren Richter sich eigentlich hätten verantworten müssen. Doch nicht einer wurde bestraft." Deutschlandradio Kultur