Die Grafschaft Tirol war im Verständnis ihrer katholischen Obrigkeit bereits im 17. Jahrhundert ein religiös „befriedetes“ Land. Dieses von Staat und Kirche geförderte Selbstverständnis und Selbstbewusstsein, in Tirol würden ausschließlich Katholik*innen leben, wandelte sich, sobald es in Zweifel gestellt und herausgefordert wurde, zu dem gefährlichen ideologischen Konstrukt „Staats- und Glaubenseinheit“, das unbedingt durchgesetzt werden sollte.
Dabei war der Stein des Anstoßes, über den man in Tirol ungern stolpern wollte, das von Kaiser Joseph II. 1781 erlassene Toleranzpatent. Es galt für die Angehörigen des Augsburger (Luther) und des Helvetischen (Calvin) Bekenntnisses sowie für orthodoxe Christ*innen. Diesen wurde zugestanden, ihren Glauben offen zu leben, es wurden ihnen dieselben bürgerlichen Rechte eingeräumt wie den Katholik*innen, sie wurden entkriminalisiert. Gemessen an der bisherigen Praxis war das ein großer Schritt in Richtung Gewissensfreiheit und freier -Religionsausübung. Die Reaktionen auf die Toleranzgesetzgebung des Kaisers, die auch Juden und Jüdinnen einbezog, waren zwiespältig. Während der damalige Salzburger Erzbischof, dessen Diözese sich auf das östliche Zillertal erstreckte, sie begrüßte, wurde sie von seinem Brixner Amtskollegen, der für das westliche Zillertal zuständig war, vehement kritisiert. Die politischen Vertreter in Tirol wiederum opponierten geschlossen gegen das Toleranzpatent, sie hielten es für das Land, dessen Verfassung auf der katholischen Religion basiere und in dem ohnedies keine Protestant*innen lebten, für „sehr bedenklich, beschwerlich und nachteilig“. Angesichts dieser feindlichen Stimmung erstaunt es nicht, dass sich Protestant*innen kaum getrauten, offen zu ihrer Konfession zu stehen.
Nach dem Ende der napoleonischen Besatzung, wollten die Protestant*innen des Zillertals in den späten 1820er-Jahren der Geheimhaltung ihres Glaubens ein Ende setzen. Im Namen von ungefähr 240 Personen wandten sich im Juni 1832 Bartlmä Fleim, Bauer und Familienvater, Johann Fleidl, unverheirateter Gutsbesitzersohn, und Christian Brugger mit einem Bittgesuch an Kaiser Franz I. Sie beriefen sich darin indirekt auf das Toleranzpatent von 1781 und baten darum, ihren Glauben im Familienkreis praktizieren zu dürfen und keinen Restriktionen mehr ausgesetzt zu sein. Sie wollten weder andere bekehren, noch einen Pastor bestellen oder eine Kirche bauen. Dennoch kam sofort der Verdacht auf, sie wollten eine eigene protestantische Gemeinde gründen, was sowohl die Bischöfe aus Salzburg und Brixen als auch die politischen Vertreter verhindern wollten. So entwickelte der Ausschuss der Tiroler Landesstände jene hinterhältige Argumentation, die den Zillertaler Protestant*innen zum Verhängnis wurde: Diese seien keineswegs Angehörige des Augsburger Bekenntnisses, sondern lediglich zum Protestantismus neigende Personen, sogenannte „Inklinanten“ – im Grunde protestantische Sektierer, die nicht unter den Schutz des Toleranzpatents fielen.
Die Stimmung im Land war aufgeheizt und alles andere als empfänglich für das freiheitliche Anliegen der Protestant*-innen. Angesichts massiver Frontstellung und Mobilisierung beugte sich Wien den Forderungen der Tiroler Obrigkeit und sanktionierte damit einen Rechtsbruch. 1834 verfügte ein kaiserliches Dekret, dass all jene, die sich nicht zum katholischen Glauben bekennen wollten, das Zillertal zu verlassen hatten. 1837 wurde das Dekret vollzogen. Aufnahme fanden die Zillertaler Emigrant*innen im preußischen Niederschlesien, größtenteils in Erdmannsdorf. Der Ort heißt heute Myslakowice und liegt in Polen.