Alltag

Öffentlicher Raum | 23.03.2009 14:20 | Steffen Kraft

Bloß gut gemeint

Zwei sind einer zu viel: In der Londoner Innenstadt dürfen Polizisten nun Jugendliche auf Verdacht auseinandertreiben. Über die grotesken Folgen unscharfer Gesetze

Selbst wenn die Flüge etwas teurer sind: Vielleicht sollten Teenager-Pärchen in Zukunft statt nach London lieber nach Paris zum Romantik-Wochenende fliegen. Zumindest, wenn sie jünger als 16 Jahre alt sind. In der Londoner Innenstadt jedenfalls könnte es passieren, dass sie ein Polizist zurück ins Hostel schickt.

Den Grund dafür hat die Metropolitan Police seit einiger Zeit an Laternenpfählen in der Londoner Innenstadt plakatiert: Es ist eine Verfügung der Stadtverwaltung, die Polizisten erlaubt, nach 21 Uhr Gruppen von Jugendlichen aufzulösen. Nötig ist dafür nichts weiter, als dass ein Polizist mindestens zwei Menschen im Alter von weniger als 16 Jahren auf der Straße zusammen sieht - und den Eindruck hat, dass sie Probleme machen könnten.

Das öffnet der Willkür die Tür, ist aber legal. Die Anordnung stützt sich auf die Anti-Social Behaviour Order (ASBO), ein Gesetz, dass in Großbritannien 1998 eingeführt und 2003  verschärft wurde. Es soll Menschen davor schützen, angepöbelt, schikaniert und bedroht zu werden. Hehre Ziele. Allerdings ist die ASBO auch ein sprechendes Beispiel dafür, welche grotesken Folgen gut gemeinte Gesetze im Alltag haben können, wenn sie - bewusst oder unbewusst - unscharf formuliert werden.

So hat die Journalistin Sandra Schulz schon Anfang 2007 in der Zeitschrift Mare die Geschichte einer selbstmordgefährdeten Britin erzählt, der ihre Heimatstadt den Zugang zum Strand verbot - weil sie versucht hatte, sich im Meer zu ertränken. Grundlage für das Verbot war auch hier die ASBO, genauso wie im Fall eines zwei Jahre alten autistischen Jungen, der Erwachsene beschimpft haben soll.

In Deutschland wird über krasse Auswüchse unterbestimmter Gesetzestexte zumindest seltener berichtet. Allerdings treffen auch hier Gesetze bisweilen andere Menschen als der Gesetzgeber offziell angibt. Mehr als einmal haben so genannte Anti-Hooligan-Gesetze beispielsweise nicht aggressive Sportsfreunde am Reisen gehindert, sondern G8-, Globalisierungs- oder Atomaktivisten.

Und inzwischen haben auch einige deutsche Städte in ihren Fußgängerzonen Alkoholverbote verhängt – zum Beispiel das als notorisch liberal geltende Freiburg im Breisgau. Die Begründung ist hier die gleiche wie in London: Schlägereien vermeiden. Was sonst noch alles so vermieden wird – Obdachlose, knutschende Teenager, öffentliches Leben –, darüber schweigen die Verantwortlichen lieber. Man könnte ja sonst auf dumme Gedanken kommen.

Herzlichen Dank an Jan Pfaff für wertvolle Hinweise.
 
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