Empfehlung der Woche

Abschied

Abschied

Sebastian Haffner

Hardcover, gebunden

192 Seite

24 €

Zur Empfehlung
Das Fest geht weiter!

Das Fest geht weiter!

Robert Guédiguian

Drama

Frankreich, Italien 2023

106 Minuten

Ab 12. Juni 2025 im Kino!

Zur Empfehlung
Meine Zeit. Thomas Mann und die Demokratie

Meine Zeit. Thomas Mann und die Demokratie

150 Jahre Thomas Mann

Eine Ausstellung des Buddenbrookhauses

im St. Annen-Museum | St. Annen-Str. 15, 23552 Lübeck

Vom 6. Juni 2025 bis 18. Januar 2026

Zur Empfehlung

Kultur : Der gejagte Jäger

Nach Gutten- und Vroniplag jetzt Siegfried Kauders Website: Warum Netzaktivisten dem Vorsitzenden des Bundestags-Rechtsausschusses Urheberrechtsverletzungen nachweisen

Zum Kommentar-Bereich

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Share Icon
Jetzt kostenlos testen

Jens Scholz schlug dieser Tage via Twitter vor, eine neue Bedeutung des Verbs „kaudern“ in den Duden aufzunehmen: „Das Urheberrecht anderer per einfacher Stellungnahme auf sich übertragen“.

Der Hintergrund? Noch vor Kurzem hatte der CDU-Politiker Siegfried Kauder gefordert, Urheberrechtsverletzungen im Netz im Wiederholungsfall mit drei Wochen Internetentzug zu bestrafen. Dann entdeckte der Blogger Alexander Double, dass der Jurist Kauder es selbst nicht so genau nimmt mit dem Copyright. Für seinen Online-Auftritt als Bundestagsabgeordneter hatte er Fotos von einer Plattform übernommen, zum Teil ohne die Erlaubnis des Fotografen.

Die neue Bedeutung des Wortes „kaudern“ beruht nun auf Kauders peinlichem Krisenmanagement. Gegenüber Heise Online behauptete er als Reaktion, „dass die Urheberrechte an den beiden Fotos inzwischen mir zustehen“. Nur können Urheberrechte derzeit nicht übertragen werden, der Fotograf kann allenfalls Nutzungsrechte einräumen ­– was der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, der sich berufen fühlt, sich zum Urheberrecht zu äußern, wissen müsste.

In der Folge stürzten sich klassische Medien wie Netz-Autoren auf den Fall, sie machen Jagd wie einst auf die falschen Doktoren. Und fördern auch hier weiteres zutage: Es geht um mehr als zwei Bilder, einige sind noch immer auf der Website, andere noch auf dem Server zu finden, wenn auch versteckt. Wer aber die genaue Adresse kennt, kann die Bilder anschauen. Also: Kauder verletzt weiterhin das Urheberrecht.

Weshalb machen sich Menschen aber die Mühe, Kauders Verstoß so detailliert nachzuweisen? Bei den Plagiats­affären dürften die meisten Fahnder selbst Akademiker gewesen sein, die es unverschämt fanden, einen Doktortitel zu erschleichen. Hinter Kauder aber sind nicht Fotografen her, sondern Menschen, die gar nicht jede Urheberrechtsverletzung im Internet so schlimm finden. Sie treibt etwas anderes: Der Fall ist für sie der beste Beweis, dass das geltende Urheberrecht mit dem Internetalltag unvereinbar ist. "Unser Urheberrecht ist so kompliziert, dass selbst die für die Gesetzgebung zuständigen Juristen damit nicht klar kommen", schreibt netzpolitik.org: Man solle das Recht vereinfachen statt die Sünder härter zu bestrafen.

Kauder will die Kritik nicht verstehen: Der Internetzugang solle nach seiner Vorstellung schließlich erst gesperrt werden, nachdem der Nutzer gewarnt wurde. Er habe die zwei Fotos entfernt. "Also: Das Warnmodell funk­tioniert."

Themen

sticky banner image

Lesen, was wirklich zählt

4 Wochen für nur € 4