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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jetzt eine weitere Entscheidung zu den Ermittlungen gegen angebliche Mitglieder der 'militanten gruppe' (mg) bekannt gemacht. Bei den drei Berlinern, die als erste beschuldigt wurden (siehe gestern), führten nicht nur die Ermittlungen seit 2001 zu nichts und wurden dann 2008 eingestellt. Jetzt wurde höchstrichterlich festgestellt, dass die gesamte Überwachung illegal war.
Aus der Pressemitteilung des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV):
Nach Ansicht der Richter bestand bereits bei Eröffnung des Verfahrens kein ausreichender „einfacher Tatverdacht“. Das Verfahren gründete auf Verdächtigungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), welches nach drei Jahren eigener Überwachungstätigkeit allerdings nur „allgemeine Erkenntnisse über politische Orientierungen“ der Beschuldigten erlangt hatte, wie der BGH jetzt feststellen musste.
Außerdem stellte der Bundesgerichtshof fest, dass der Generalbundesanwalt in seinen Anträgen an den Ermittlungsrichter entlastende Informationen zurückgehalten hatte.
Der BGH-Beschluss vom 11. März, zum Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von Ermittlungsmaßnahmen.
Ich würde mich freuen, wenn sich möglichst viele auch diesen Fall erinnern, wenn die Medien mal wieder spektakuläre 'harte Schläge' gegen die linksterroristische /-extremistische etc. Szene präsentieren. In diesem Fall hat es fast zehn Jahre gedauert und viel harte (un- und unterbezahlte) Arbeit gekostet, um zu diesem Ergebnis zu kommen. In aller Regel fallen die Berichte darüber, dass die Terroristen eher auf der Behördenseite zu finden sind, nämlich unauffälliger aus.
Die taz beschäftigt sich in der Samstagsausgabe mit dem Beschluss: Überwachung war rechtswidrig. Linke illegal ausgeforscht.
Jahrelang hat das Bundeskriminalamt (BKA) drei Berliner aus der linksradikalen Szene illegal überwacht. Die Beamten hörten Telefone und Handys ab, überwachten Kontodaten, filmten Hauseingänge, forschten E-Mails aus und brachten GPS-Peilsender an Autos an. Sie dachten, sie hätten ganz dicke Fische an der Angel: ..
Das Fazit des Bundesgerichtshofs fällt vernichtend aus. "Zu keinem Zeitpunkt" habe ein ausreichender Tatverdacht bestanden. Anders ausgedrückt: Die Terroristenjäger aus Wiesbaden und Karlsruhe sind weit übers Ziel hinausgeschossen.
Interessant finde ich das Detail, dass der BGH u.a. einigermaßen angefasst moniert, dass dem Ermittlungsrichter zwar der Verdacht vorgelegt wurde, die drei könnten Verfasser von mg-Texten sein, nicht aber das eigens erstellte linguistische Gutachten, dass das nicht bestätigt. Das gleiche gibt es nämlich im weiterhin laufenden Ermittlungsverfahren gegen Andrej.
Auch der heute erschienene ak (analyse & kritik. zeitung für linke debatte und praxis) berichtet, allerdings nur in der Printausgabe:
Da es nichts mehr kostete, ging der BGH mit BKA und VS hart ins Gericht: Auch "bei Berücksichtigung des den anordnenden Stellen zustehenden Beurteilungsspielraums" hätten die Überwachungsmaßnahmen "nicht gestattet werden dürfen". Trotz "operativer Maßnahmen" gegen die Libertad!-Aktivisten habe der VS nichts geliefert, "was wesentlich über allgemeine Erkenntnisse über deren politische Orientierung hinausgeht". "Konkrete Anhaltspunkte" für seine "Erkenntnisse", die drei seien Mitglieder der mg, habe er nicht liefern können, ebenso wenig plausible Erklärungen für diese Einschätzung.
In Richtung BKA heißt es, es deute viel darauf hin, "dass Grund für die strafrechtliche Verfolgung ... nicht die Verdichtung eines ... bestehenden Verdachts gewesen sein könnte, konkrete Straftaten begangen zu haben, sondern die Annahme von Polizei- und/oder Verfassungsschutzbehörden, die Gefahrenlage habe sich erhöht". Dabei sei, schrieb der BGH dem BKA ins Stammbuch, "die präventive Gefahrenabwehr" nicht seine Aufgabe und dürfe schon gar nicht durch Ermittlungen auf Grundlage der Strafprozessordnung durchgeführt werden.
Die Frankfurter Rundschau, die einen der Beschuldigten ausführlich vorstellt, denkt positiv:
Die Rundum-Bespitzelung hatte für U., F. und H. aber auch ihr Gutes: Für etliche mg-Brandanschläge in den Jahren 2001 bis 2007 scheiden sie als Täter zweifelsfrei aus. Ihre Überwacher waren in all diesen Fällen Zeugen dafür, dass sie zur Tatzeit woanders waren. So schnell aber gaben die Ermittler nicht klein bei.
(Der gleiche Artikel erschien in der Berliner Zeitung)
Der Berg kreißte und gebar eine weitere Maus.
Update - weitere Berichte:
Taz-Kommentar von Christian Rath: Ein Rechtsstaat ganz am Ende
Libertad!: Bundesgerichtshof: BKA-Überwachung von Libertad!-Aktivisten war illegal
Tagesspiegel: Drei Berliner jahrelang illegal überwacht
tagesschau.de: BGH rügt Deutschlands Terrorfahnder
Original, auch zum Flattr'n, bei annalist.
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Lese es, und denke nach, ob ich mich jetzt freuen oder laut fluchen soll. Fast zehn Jahre wird so etwas in diesem deutschen Staat munter betrieben, bis erst das höchste Gericht darauf kommt, dass das wohl rechtswidrig war. Das ist kein Zeichen für Bananenrepublik, sondern eher für Polizeistaat.
Und hurtig hat man mit der Mär von der angeblichen Splitterbombe sich das nächste Alibi beschafft, um wieder "Linke" oder sonstige missliebige beobachten, ausspionieren und verfolgen zu dürfen. Wie viele Menschen die wohl so im Visier haben, unsere "Staatsschützer"? Und: wer schützt die Menschen vor diesem "Schutz"? |
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"Everybody's worried about stopping terrorism. Well, there's a really easy way: stop participating in it." (Noam Chomsky)
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Der erwähnte Text in der FR berichtet ausführlich über die "Rundumbespitzelung". Da wird etwa der Passat des Oberservierten und Abgehörten über Nacht abgeschleppt und durch ein täuschend ähnliches Gefährt ersetzt, damit ersterer in aller Ruhe verwanzt werden kann. Oder: der Sohn des staatsicherheitlichen Opfers gerät ins "Visier", weil er in einem Unireferat ein Zitat von Marx verwendete. Usw. Usw. Der Stoff, aus dem Politthriller gemacht werden. Für die Opfer allerdings bittere Realität
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Politthriller:
Der kalte Krieg ist vorbei und die Jungs von den Geheimdiensten haben sich neue Aufgabenfelder erschlossen. |
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Es ging immer um die Daseinsberechtigung des BKA und deren Haushalts und Personal Standes.Keine Arbeit kein Budget kennt man doch aus den USA da wird eine Tatsache erschaffen die nicht existiert und ermittelt
und ermittelt bis man was anderes Findet was man nie vermutet hätte auch Beamte des BKA haben existens Ängste. Mit den Brennenden Autos habe ich da meine eigene Meinung denke in Berlin ist es nicht anders wie in Strassburg Frankreich Unabhängig voneinander haben da viele Jugendliche den gleichen Frust. wenn viele das gleiche Tun die sich nie Sahen oder kennen und ein Hobby betreiben das da heisst zünd an. Ist es genau so als würde man sagen alleUBahn Spräher stellen eine Kriminelle Vereinigung dar die das System der Nahversorgung Ubahn Strassenbahn und Busse in Frage stellen. |
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Es ist eine generelle Gefahr von geheimdienstlichen, polizeilichen und militärischen Staatsorganen, dass sie ein Eigenleben entwickeln. Das sehe ich auch in der BRD als Demokratie-Defizit. Hinzu kommen die Demokratie-Defizite der Zucht-und-Ordnungs-Politik insbesondere der Konservativen, die Kaputt-Ökonomisierung des Staates insbesondere durch die Liberalen, sowie die Prekarisierung der Arbeits- und Lebensbedingungen und die Remilitarisierung der Außenpolitik quer über Liberale, Konservate, Sozialdemokraten und Grüne.
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schrieb am
16.10.2011 um 09:45
… zeigt aber auch dass eine parlamentarische Kontrolle nicht möglich ist! ( Wenn das Haus unbegrenzte Hintertüten hat )
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Mit der Merkel werden Menschenrechtsverletzungen schwerster Art unverändert fortgesetzt:
Im Jahr 2005 stellte die Merkel das Programm für die Legislaturperiode unter das Motto "Mehr Freiheit wagen". Tatsächlich aber hat die Merkel in den letzten 4 Jahren u.a. dafür gesorgt, dass - die Bürgerrechtsverletzungen schwerster Art unverändert fortgesetzt wurden, - die dafür verantwortlichen Rechtsbrecher systematisch der Strafverfolgung entzogen wurden, - mittels Vorratsdatenspeicherung sämtliche Verbindungsdaten von Internet- und Handy-Verbindungen über einen Zeitraum von 6 Monaten gespeichert werden, - das BKA eigenmächtig - ohne Beaufsichtigung durch einen Staatsanwalt -präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht durchführen darf, - die Befugnisse des BKA zu Lauschangriffen auf Wohnungen nochmals deutlich ausgeweitet wurden, - das BKA auch die Befugnis für Video-Überwachungen von Wohnungen erhalten hat, - die Durchsuchung und Überwachung von Computern im Wege der sogenannten Online-Durchsuchung zulässig ist. Die Merkel hat die Bürgerrechte vollständig ausgehöhlt und die letzten Restbestände der Verfassung faktisch außer Kraft gesetzt. Die Merkel hat den Begriff "Freiheit" damit vollständig entkernt. Deutschland ist schon längst ein asozialer Unrechtsstaat. Und das muss man direkt ansprechen. |
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Verfolgerwahn
Von Christian Bommarius Was ist ein Unverdächtiger? Ein Unverdächtiger ist ein Verdächtiger, der sich dem Verdacht mit List und Tücke erfolgreich entzieht. Was sind staatliche Überwachungsmaßnahmen? Von den Sicherheitsbehörden veranlasste und von einem Richter genehmigte Ermittlungsmethoden, die sich umso intensiver gegen Unverdächtige richten, je weniger sich ihnen gegenüber - infolge ihrer List und Tücke - ein Verdacht begründen lässt. Und was ist der grundrechtlich verbürgte Schutz der Privatsphäre? Er ist das Papier nicht wert, auf dem er steht, wenn das die Perspektive ist, mit der die Sicherheitsbehörden in Deutschland ihre Arbeit verrichten. Jahrelang haben die Bundesanwaltschaft, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz drei Männer lückenlos ausgespäht, haben Telefonate abgehört, E-Mails gelesen, ein Auto verwanzt, haben die Privatsphäre von drei Menschen vernichtet, weil sie glaubten, diese seien Gründer einer kriminellen Vereinigung, der "militanten gruppe". Belastendes haben sie nie gefunden, aber sie glaubten, das sei nur eine Frage der Zeit; Entlastendes haben sie unterschlagen, weil sie glaubten, das störe den Gang der Ermittlungen, beeinträchtige also ihren Glauben an das Entstehen des Verdachts. Natürlich, Glaube kann Berge versetzen; hier hat es nur dazu gereicht, die Vorschriften der Strafprozessordnung beiseitezuschieben. Das rechtsstaatliche Versagen der Sicherheitsbehörden ist zwar nicht die Regel, aber auch keine rare Entgleisung, die das Funktionieren des Ganzen eher bestätigt als in Frage stellt. Der BGH-Ermittlungsrichter hat die Überwachungsmaßnahmen über die Jahre hinweg rund 40 Mal ohne zu zögern bestätigt, obwohl - wie jetzt der 3. Strafsenat des BGH befand - "zu keinem Zeitpunkt" ein ausreichender Tatverdacht bestand. Derjenige, der die Sicherheitsbehörden von ihrem Verfolgerwahn hätte kurieren müssen - der Ermittlungsrichter des BGH - , war selbst von ihm befallen. www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/meinung/2769385_Leitartikel-Verfolgerwahn.html |
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Sofortige Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Natürlich werden die Ermittlungsbehörden in all den Jahren schon kapiert haben, dass in Wahrheit gar kein Verdacht bestand - nie bestand. Sehr bedenklich, denn es muss einem den Gedanken nahelegen, dass der Verfassungschutz massiv zu politischen Zwecken missbracht wird. Das erfordert mehr als ein vorübergehendes Stirnrunzeln. Da ist ein Untersuchungsausschuss fällig und eine strengere Überwachung von Behörden, die sich vom Rechtsstaat verabschiedet haben. Aber leider ist der Verfall des Rechtsstaates und des Sozialstaates bei der neudeutschen Dekadenz schon an der Tagesordnung. Wer soziale Ziele in der Öffentlichkeit nennt, gilt nicht mehr als Freund des Sozialstaatsprinzips. Er gilt als Feind der Verfassung. Deutschland ist schon längst ein asozialer Unrechtsstaat. |
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Zu diesen Vorgängen erklärt der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV):
Es ist nicht hinnehmbar, dass allein aufgrund von Vermutungen und politischer Orientierung Personen über einen Zeitraum von mehr als sieben Jahren rechtswidrig überwacht werden können. Mit dem Beschluss erweist sich die richterliche Vorabkontrolle von Telefonüberwachungen und Observationen, die rechtswidrige Überwachungsmaßnahmen eigentlich verhindern sollte, wieder einmal als weitgehend wirkungslos. Aus Sicht des RAV ist es nicht ausreichend, die Staatsanwaltschaften zu verpflichten, auch entlastende Umstände in ihren Anträgen vollständig wiederzugeben. Gerade bei länger andauernden heimlichen Ermittlungsmaßnahmen muss der Ermittlungsrichter eine eigenständige Prüfung anhand des gesamten Akteninhalts vornehmen. Eine nur nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit, wie sie der Bundesgerichtshof jetzt ausgesprochen hat, ersetzt auch nicht den Schutz der Betroffenen vor tiefen Grundrechtseingriffen. Dass die Richter am Bundesgerichtshof derart deutliche Worte finden ist richtig und überfällig. Es lässt aber befürchten, dass auch in anderen Verfahren ähnlichen Hintergrundes das Funktionieren der rechtsstaatlichen Institutionen zweifelhaft ist und insbesondere von Seiten der Generalbundesanwaltschaft massiv gegen Grundrechtsgarantien verstoßen wird. Für die Betroffenen bedeutet die Telefonüberwachungen und Observationen massive Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte über viele Jahre hinweg. www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/ueberwachung-rechtswidrig-generalbundesanwalt-beruecksichtigte-entlastendes-material-nicht-140/ |
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jps-mm
Heute kein Empörungsfrei? jeder der klar und ein wachen Verstand hat weiss und wusste das. Das es ist wie es ist.Oder brauchst du eine Brille wie wärs mit Rosa. aber spass beiseite Die sind so sie brauchen eine daseinsberechtigung und die Angst vor Links bei den Senkungsorgien die sie vor haben ist doch mehr als Berechtigt immer mehr Menschen Arbeiten Vollzeit und können nicht von den Hohnlöhnen leben. Wenn die masse überwiegt die da nichts mehr zuverlieren hat geht es Physikalisch gesehen sehr schnell in massenhaften übersprungshandlungen wo viele das gleiche tun ohne sich je gesehen zuhaben oder zu kennen. Gewalt >Chaos Anarchie sind keine Lösung aber ein Neuanfang gedeiht auf Asche |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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