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Die weltweite Zusammenarbeit der Geheimdienste nach 9/11 ist zunehmend intensiver geworden. Das hat allerdings El Kaida und andere Terrorgruppen nicht daran gehindert, weitere Anschläge in europäischen Haupststädten erfolgreich durchzuführen, denken wir an die Bomben in den Madrider Vorortzügen und die Anschlagsserie im Herzen der britischen Hauptstadt vor einigen Jahren.
Nun haben die Terroristen eine neue Sicherheitslücke entdeckt. Selten hat ein verantwortlicher Minister dies so offen zugegeben wie der Bundesinnenminister, der deswegen sogar eine seit längerem geplante Nahostreise verschob, um sich in den nächsten Tagen persönlich auf einem deutschen Frachtflughafen von der Abwicklung des internationen Frachtverkehrs via Flugzeug unterrichten zu lassen. Er schätzt die Lage als sehr ernst ein, obwohl seitens seines Ministeriums wieder betont wird, dass Deutschland nur das Transitland des Bombenpaketes war und nicht das gezielte Anschlagsland. Die beiden Pakete mit Druckern, in deren Kartuschen die selbstgebastelten Bomben mit dem hochexplosiven Sprengstoff versteckt waren, wurden in Jemen abgeschickt, eines davon auf dem Köln- Bonner Flughafen umgeladen. Beide waren an jüdische Einrichtungen in Chicago andressiert.
Was aber hat dies nun mit uns Freitag Bloggern zu tun? In Sanaa, der jemenitischen Hauptstadt, wurde im Zuge der Ermittlungen eine Studentin festgenommen, deren Telefonnummer auf einem der Pakete stand. Das Kalkül von el Kaida war passend, der Jemen gilt bereits seit längerer Zeit als Rückzugsort von El Kaida, eine junge Studentin passt in das Bild auch der jemenitischen Sicherheitsdienste.
Inzwischen kam im Zuge der Ermittlungen und nach längeren Verhören heraus, dass die Identität der Studentin von den Terroristen für deren mörderische Absichten missbraucht wurde. Sie wurde wieder freigelassen und ihrem Vater übergeben, wie ntv.de gestern Abend berichtete. Und da sind wir, unter anderem, bei deutschen Bloggern, welche ja oft eine eigene Homepage unterhalten. Wer im Netz unterwegs ist, hinterläßt Spuren, die für andere lesbar und auch nutzbar sind. Die Rechtsprechung, ob private Homepages ein Impressum haben müssen, ist in Deutschland immer noch schwammig formuliert. Was bedeutet ein geschäftsmässiges Angebot nach § 6 TDG, siehe auch hier
www.realname-diskussion.info/webimp.htm
Nach Einschätzung hiesiger Sicherheitsbehörden gibt es in Deutschland einige hundert gewaltbereite Anhänger von El Kaida, darunter auch deutsche Konvertiten. Auch wenn der Weg über den internationalen Luftfrachtverkehr jetzt zumindest deutlich erschwert sein wird, andere Wege stehen den Terroristen immer noch offen. Selbst das Bunderverkehrsministerium geht davon aus, dass es keine 100-prozentige Sicherheit geben kann, auch wenn die ÙSA, Frankreich, Grossbrittanien und auch Deutschland inzwischen jeglichen Luftfrachtverkehr aus dem Jemen gestoppt haben. Dass der Hinweis auf die beiden Pakete vom saudischen Geheimdienst kam und diese nicht bei Kontrollen entdeckt wurden, belegt diese Einschätzung nur.
Den Gedanken der missbrauchten Identität, zufällig aus dem WWW entnommen, konsequent weitergedacht, bedeutet dies aber, dass jeder unbescholtene Bürger in das Visier der Sicherheitsbehörden geraten kann, wenn seine Identität von Terroristen, oder auch Kriminellen, ohne dessen Wissen für deren Ziele verwendet wird. Dies wäre aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ja auch nur konsequent und ein Aufschrei darüber völlig unangebracht.
Wäre es daher nicht an der Zeit, dass der Gesetzgeber ganz konkret definiert, wer ein Impressum braucht, ob private Homepages von Autoren und Bloggern, die ja ebenfalls eine Dienstleistung anbieten, wie beispielsweise Lesungen , auch wenn sie dies als Hobby betreiben, impressumspflichtig sind? Der Hinweis darauf, dass eine Gewinnerzielungsabsicht nicht zwingend gegeben sein muss, ist irritierend und verwirrend.
Hoffen wir alle mal, dass dieser Fall nie eintritt, dass wir weiter zwar über El Kaida, internationalen Terrorismus und dessen Möglichkeiten durch die Globalisierung bloggen, aber nie direkt damit konfrontiert werden.
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Man sollte sich vielleicht, sozusagen umgekehrt, § 55 Absatz I des Rundfunkstaatsvertrag in der derzeit gültigen Fassung anschauen. Dort heißt es:
(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. Namen und Anschrift sowie 2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten. Ich bin der Meinung, man sollte sich nicht wuschig machen lassen, jetzt noch weniger als zuvor. Denn Infos können einem auch aus dem Geldbeutel geklaut werden, nicht nur übers Netz. |
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@ed2murrow, stimmt, wuschig machen lassen nicht, nur ist die geltende Rechtslage für Nicht-Juristen in der Tat verwirrend, wer wie ich, Lesungen mit selbstverfassten Gedichten und Texten anbietet, braucht der nun ein Impressum oder nicht?
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Der Jurist in mir sagt, dass die Vorschriften im Spannungsfeld zwischen TMG und RStV auslegungsfähig sind. Will sagen: Es gibt gute Argumente sowohl für wie auch gegen eine Impressumspflicht. Als politisch denkender Mensch gehe ich davon aus, dass die fehlende Eindeutigkeit gewollt ist, um die Entwicklung anzuschauen. Als Blogger bin ich bei meinem Ausrufer jederzeit per Mail erreichbar, nur nicht unter meinem richtigen Namen. Insgesamt trage ich damit der Situation Rechnung. Sollte ganz evident jede Äußerung im Netz, die nicht rein privat ist (also etwa mit einem Codezugang gesichert), irgendwann ein "ViSdP" (das alte Verwantwortlich im Sinne des Pressegesetzes) tragen müssen, dann halte ich das Netz für besiegt.
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wie merde, das tust du noch nicht?
ich dachte das sei jetzt pflicht? |
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@ ed2murrow, es kommt ja bei Autoren noch etwas anderes hinzu, sie wollen ja, dass sie Autorenlesungen bekommen, weil sie, ob nun mit Gewinnerzielungsabsicht oder rein als Hobby, ihr Publikum suchen, es heißt ja nicht umsonst:
Applaus ist der Literaten Brot schon von daher ist ein Impressum wegen der Erreichbarkeit notwendig bei Bloggern sieht m.E. die Sache noch etwas anders aus |
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@ rolf netzermann
"rein als Hobby, ihr Publikum suchen": Wo wäre da der Unterschied zu Bloggern? Aber Sie haben schon recht, Impressum kann natürlich auch eine Werbefunktion haben, wenn man es darauf anlegt, Beispiel Wolfgang Blau und gleichwohl Pseudonym. Merdeister hat es auf den Punkt gebracht: Es gibt nicht überall auf der Straße oder sonstigen öffentlichen Räumen eine Ausweispflicht. |
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@leeelah
auf meine Stirn ist ein Barcode tätowiert, den man bei Schwarzlicht erkennen kann. Ab 2013 braucht das jeder, der an einer Demonstration teilnehmen will. Ab 2017 (Merkels 4. Amtszeit) kommt ein Mikrochip hinzu, eingepflanzt ins Rückenmark (Lendenwirbelsäule) so dass die Beine von der Polizei bei Bedarf ferngesteuert werden können. Aber keine Sorge, das wird alles ganz transparent ablaufen und unter einem Richtervorbehalt stehen..oder sowas in der Art. |
Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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