Red Bavarian

Blog von Red Bavarian

15.04.2011 | 11:44

Die Linke und die Frauenquote

In der Freitags-Community gibt es derzeit wieder lange Diskussionsstränge über das Geschlechterthema, unter anderem auch über das Unterthema Frauenquote. Hiermit stelle ich dar, wie es bei Der Linken festgelegt ist und gehandhabt wird.

Die Regelung steht in der Bundessatzung Der Linken unter '§10 Geschlechterdemokratie'. Kurz gefasst: Ämter sind mit mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen. Ausnahmen können nur dort gemacht werden, wo der Gesamtanteil der Frauen in der Basis unter einem Viertel liegt. Eine entsprechende Quotierung gibt es bei Diskussionen mit Redelisten, wo abwechselnd eine Frau und ein Mann zu Wort kommt.

Ich bin bei den Gründungen zweier Landesarbeitsgemeinschaften dabeigewesen, aus denen ich zwei Beispiele zur Ämterquotierung ziehe. Da es personell kleine LAGs sind, wobei noch weniger Leute anwesend waren, liefen die Wahlen relativ einfach ab. Einer LAG steht ein Sprecherinnen- und Sprecherrat vor.

Im ersten Fall waren vier Ratsposten zu besetzen. Zur Verfügung stellten sich fünf Kanditatinnen und Kanditaten, drei Männer und zwei Frauen. Da wir nicht eine Person ausschließen wollten, haben wir die Anzahl der Posten auf fünf erhöht. Nun war das Problem, dass drei Männer laut der Quotenregelung einer zuviel gewesen wäre, also haben wir die Anzahl der Posten auf sechs erhöht, wobei der Posten mit einer Frau zu besetzen war. Das Problem dabei war, dass sich auf Anhieb keine dritte Kanditatin bereiterklärte. Diese wurde dann jedoch nominiert und hat sich schließlich einverstanden erklärt. Es gab wie üblich zwei Wahlgänge. Im ersten stehen nur die Kanditatinnen zur Wahl, um sicherzustellen, dass die Mindestquote eingehalten wird. Im zweiten stehen alle Kanditatinnen und Kanditaten zur Wahl. Gewählt wurden dann ohne Schwierigkeiten alle sechs Personen.

Im zweiten Fall lief es noch einfacher ab. Es waren vier Posten zu besetzen. Dazu fanden sich zwei Kanditatinnen und zwei Kanditaten, womit nur ein Wahlgang notwendig war. Eine Besonderheit war die geografische Quotierung, die zwei Leute aus Nordbayern und zwei aus Südbayern vorsah. Gewählt wurden dann ohne Schwierigkeiten alle vier Personen.

Ein Beispiel für die Redequotierung ist der vorjährige Programmkonvent, der in Bayern standfand, und an dem Mitglieder aus drei Bundesländern teilnahmen. Dort gab es auch eine Doppelquotierung: nach Geschlecht und nach Bundesland. Da sich anfangs deutlich weniger Frauen als Männer meldeten, wurden die Frauen dann extra dahingehend zu Redebeiträgen aufgerufen.

Der Frauenanteil in der Basis betrug 2009 bundesweit 37,1%. Interessant ist dabei die ungleiche Verteilung im Westen mit 24,9% und im Osten mit 44,2%. In unserem Kreisverband lag der Anteil 2010 bei 23,0%, bayernweit 2008 bei 23,50%.

Je niedriger der Frauenanteil in der Basis ist, umso mehr gilt aufgrund der Mindestquotierung von 50% reell der Grundsatz des Förderns und Forderns, wie auch die obigen Beispiele zeigen. Umso mehr, da die Aussetzung der Quotierung nach der 25%-Sonderregelung vielmehr eine Ausnahme ist. Dass heißt konkret, dass es die Frauen bei uns im Westen durchschnittlich doppelt so leicht mit Ämtern und Redebeiträgen haben, sie andererseits aber doppelt so stark gefordert werden.

Eine Männerquotierung gibt es nicht. Dass heißt, es können theoretisch 50% bis 100% Frauen gewählt werden. In der Praxis gleicht es sich allerdings dadurch aus, dass erstens der Frauenanteil in der Basis wie vorgenannt niedriger ist, und sich zweitens oft geeinigt wird, die Ämter halb mit Frauen, halb mit Männern zu besetzen. Eine solche Ausgleichs-Quotierung finde ich übrigens gerechter als eine 50%-Mindestquotierung.

 
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Kommentare
Magda schrieb am 15.04.2011 um 17:17
Es wird in den meisten Fällen so unaufgeregt gehandhabt werden, wie es hier geschildert wird. Eine Männerquote wird wohl auch deshalb nicht nötig sein, weil die Frauen selbst gar nicht wollten. Außerdem: Die Männer sorgen schon für sich, wenn sie sich übervorteilt fühlen.

Danke für die Infos.
Red Bavarian
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