Das Monster und seine Beschreibung

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Über die Steuerungsfähigkeit von Berichterstattung und die Vorfragen zum Prozess Breivik

Mit der Berichterstattung zum norwegischen Prozess nach dem Massaker vom Juli 2011, der zweifellos nach dortigen strafprozessualen Regeln korrekt (in diesem Fall anzunehmen: peinlich genau) abläuft, habe ich bereits jetzt ein, zwei Probleme.

Das hängt nicht unmittelbar damit zusammen, dass hierzulande zur Frage der Schuldfähigkeit eines mutmaßlichen Täters ggfs. auch im Vorfeld, im Ermittlungsverfahren und nicht erst in der Hauptverhandlung Beweise erhoben werden. Sondern weil die Feststellung der Schuldfähigkeit nach deutschem Strafrecht erst am Ende der Urteilsfindung steht. Und damit regelmäßig die gerichtliche wie öffentliche Erörterung der Frage gegen Ende des Verfahrens.

Was einer inneren Logik folgt: Erst wenn die objektiven Fakten (soweit überhaupt objektivierbar) zur Tat und ihre Umstände feststehen, kann darüber befunden werden, ob sich der Vorsatz des Angeklagten darauf bezieht, ob er also die ermittelte Tat (so) gewollt hat. Und schließlich, ob er zum Zeitpunkt der Tat in der Lage war, “das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“, ob er also schuld(un)fähig war.

Bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt nach der Tat war in norwegischen Medien (soweit ich sie auf Englisch lesen konnte) der Umstand diskutiert worden, dass die zeitige Strafe, die für Mord dort max. 25 Jahre beträgt, ohnehin zu kurz sei. Und dass es doch vorzuziehen sei -wenn sich parlamentarisch eine lebenslange zeitige Strafe nicht durchsetzen lasse- Breivik sei nicht schuldfähig, um ihn so über eine Unterbringung länger bis lebenslang mithilfe der Psychiatrie aus dem Verkehr ziehen zu können.

Ob und inwieweit die frühe Betonung der Psyche des mutmaßlichen Täters in Norwegen den dortigen Verfahrensregeln entspricht oder die jetzige norwegische Berichterstattung, 9 Monate nach der Tat, unter einem Interpretationsschlüssel leidet, vermag ich nicht zu beurteilen. Ich kann kein Norwegisch.

Im Zweifel (und daher zugunsten der dortigen Lebenswirklichkeit) kann ich nur annehmen, dass die deutsche Berichterstattung vom Prozess nicht in der Lage oder vielleicht auch nicht willens sein könnte, diese Fragen zu erörtern. Wenn Breivik am ersten Verhandlungstag angesichts des eigenen Videos weint, dagegen beim Verlesen der Namen der von ihm Ermordeten teilnahmslos bleibt, so sagt dies viel über seine derzeitige Verfassung aus. Besagt das aber etwas zu seinem Geisteszustand zum Zeitpunkt der Tat(en)? Darauf aber käme es an, und die Zuschauer etwa von Phoenix sollten das auch ebenda gesagt bekommen.

Unzurechnungsfähigkeit als Verhandlungsmasse

Ich glaube nicht, betonen zu müssen, dass ein vom Ergebnis her gewünschter / gewollter Ablauf von Strafverfahren rechtsstaatlichen Prinzipien widerspricht. Vielmehr bin ich der Ansicht, dass die frühe Hervorhebung der psychischen Qualität eines Angeklagten geeignet ist, seine objektiven Fehlleistungen nur zu einer Simulation, einer Projektion seiner Krankheit verkommen zu lassen: Die „Werte“, die er sich in Jahren angeeignet hat, deren Herkunft, das Milieu, in dem er sich bewegt hat.

Mit anderen Worten: Das ganz reale Netzwerk, die Beitragenden zur Erfahrungswelt des mutmaßlichen Mörders können sich leichter von eigener Beteiligung freisprechen, je kranker er dargestellt wird, je stärker man sich von ihm als unnormal distanzieren kann.

Das betrifft vorliegend nicht nur die politisch einschlägigen Kreise und den Mischmasch an Ideologien und Ausbrüchen, aus denen der Täter sich wiederum etwas tödlich Krudes zusammengestellt hat. Oder das abstrakte Medium Internet, aus dem sich bedient wurde. Es betrifft vielmehr auch die Frage, warum die Tat in einer als besonders menschenfreundlich wie liberal geltenden Gesellschaft geschehen konnte. Und warum dabei das Sinnbild für die Zukunft (junge Menschen) und eine fortschrittliche wie tolerante Grundhaltung (Jugend der Sozialdemokratie) getroffen wurden.

Ein elendes Ergebnis einer solchen Verfahrensoptik vom Ende her wäre: Nicht die bewusste Auseinandersetzung mit den Wurzeln der Tat, sondern lediglich deren Dämonisierung als „die eines Kranken“. Das wäre das genaue Gegenteil von dem, was Jens Stoltenberg richtig gesagt hatte: „Noch sind wir geschockt, aber wir werden unsere Werte nicht aufgeben. Unsere Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit.

Dazu gehörte: Den Täter als krank wahrzunehmen, wenn er wirklich krank ist und ihn persönlich damit zu exkulpieren. Aber nicht die, die gegebenenfalls den Morast bereitet haben, in den ein Täter seine Wurzeln erst hinein tauchen kann. Es wäre die Verdeckung von Wirklichkeit.

Das elendste Ergebnis aber wäre, die Überlebenden, die Hinterbliebenen, die an Leib und Seele Verwundeten mit dem Zweifel zu entlassen, ihr begründetes Verlangen nach Genugtuung würde mit dem Verfahren manipuliert, das eben dem und nicht nur der Herstellung eines allgemeinen Rechtsfriedens dienen soll. Dieser Verantwortung hat sich das norwegische Gericht zu stellen. Und jeder, der darüber berichtet oder solches vorhat. e2m

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Geschrieben von

ed2murrow

e2m aka Marian Schraube "zurück zu den wurzeln", sagte das trüffelschwein, bevor es den schuss hörte

ed2murrow

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