02.11.2011 | 09:43

Der Fall des Tages

 

Administrative Court in London

COURT 4

Before SIR JOHN THOMAS PQBD and MR JUSTICE OUSELEY Wednesday 2 November, 2011 At a quarter to 10

FOR JUDGMENT HAND DOWN CO/1925/2011 Assange v Swedish Judicial Authority

lautet der virtuelle Aushang in der Rechtssache Assange, in der es um eine relativ banale Rechtsfrage geht: Darf der Australier von den britischen Justizbehörden an die Justizbehörden Schwedens ausgeliefert werden?

Für Assange selbst dürfte der Gang schwer sein. Nicht deswegen, weil er seit Beginn der Ermittlungen in Schweden davon spricht, dass gegen ihn eine Verschwörung in Gang sei, die sinngemäß beinhalte, ihn mundtot zu machen. Sondern weil Gerichtstermine, in denen es um die persönliche Freiheit geht, für den angenommenen Delinquenten immer sperrig sind. Bereits jetzt ist er ausgeliefert, den Verfahrensregeln, den Richtern, den Anklägern und hat dagegen seine Verteidiger und deren Auslegungen und Einwendungen. Es ist der Augenblick, da unwillkürlich bewusst wird, dass von ganz weit hinten, eigentlich: unvordenklich ein theoretischer Apparat existiert, der nun in die Praxis tritt.

Im Falle britischer Gerichte war das bis 2008 an besonders prächtigen Roben und Perücken sinnfällig. Die Szenerie glich hinsichtlich der Akteure an barocke Hofhaltung, ausgedrückt in Attribut und Pracht der Kleidung von Richtern, Staatsanwälten, Saaldienern. Die Robe  des Advokaten war bereits minder, im Räuberzivil erschien die Partei. Die Distinktionen waren so jedem begreiflich und greifbar. Sie sollten dem Sparzwang zum Opfer fallen, was aber Standesvertretungen noch im Herbst 2007 auf die Barrikaden trieb.

Wobei es sonderbar anmutet, dass sich jemand gegen eine Kleiderordnung wenden mag, die ihn von künstlichen Haarteilen, schweren Roben, Bändern und Besätzen befreien will. Seitdem herrscht eine Form von Anarchie im gerichtlichen Dress-Code. Modernisierer ziehen über normale Geschäftskleidung eine einfache Robe ohne Besätze an, Konservative tragen ihre alte Prachtkleidung auf, weil für eine Erneuerung in dieser Hinsicht kein Geld mehr bewilligt wird. Nur eines ist geblieben: Iura novit curia.

In einigen Stunden werden wir schlauer sein, wie wohl der Richter im Fall Assange vs. Schwedische Justizbehörden gekleidet gewesen ist. Und auch wissen, ob der angenommene Delinquent sich nun der Anklage in Schweden wird stellen müssen, gegen Frauen sexuelle Gewalt begangen zu haben. WikiLeaks ist ohnehin kein Thema mehr, sondern wie sein Hauptakteuer etwas für die Seite Vermischtes geworden. Eigentlich hat Julian Assange nichts mehr zu befürchten: Die eigentliche Schlacht um Anerkennung ist längst geschlagen. e2m

 
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Kommentare
j-ap schrieb am 02.11.2011 um 13:09
Es macht ja auch einen nach wie vor ganz gewaltigen Unterschied, ob jemand barrister oder ('bloß') solicitor ist, lieber e2m.
ed2murrow schrieb am 02.11.2011 um 13:25
Was in etwa den Unterschied zwischen common law und common sense markiert ;)
j-ap schrieb am 02.11.2011 um 13:43
ed2murrow schrieb am 02.11.2011 um 14:56
lisi stein schrieb am 02.11.2011 um 15:17
Ist einer der "wahren Helden" in dieser Geschichte nicht Vaughn Lockhart Smith, der Assange und seiner Entourage seit 330 Tagen ein nobles Quartier bietet, wo selbst die eigenen Kinder "verscheucht" werden, wenn das Frontline-team ihn interviewt?
Man darf gespannt sein, wie die Dinge sich entwickeln.
www.pbs.org/wgbh/pages/frontline/about-us/producer-martin-smith/
Calvani schrieb am 02.11.2011 um 16:28
"WikiLeaks ist ohnehin kein Thema mehr, sondern wie sein Hauptakteuer etwas für die Seite Vermischtes geworden."

Das klingt ziemlich zynisch - v.a. hier beim Freitag.
ed2murrow schrieb am 02.11.2011 um 16:36
Schon mal von cryptome gehört? Irgendwie haben die dort ihre zip-Verschlüsse besser im Griff.
Calvani schrieb am 02.11.2011 um 16:52
Ja, habe ich, viele andere haben es aber noch nicht. Darüber zu schreiben scheint insbesondere für Journalisten weit weniger interessant zu sein als Schlammschlachten.

Und noch mal: Das Passwort wurde von einem Journalisten veröffentlicht. Der hatte sich offenbar auch nicht im Griff...
ed2murrow schrieb am 02.11.2011 um 18:11
Der Spiegel-Artikel ist Beleg für Vermischtes. Zitat: "...weil eine Reihe von Menschen eine Reihe von Fehlern gemacht hat, die sich zu einer katastrophalen Summe addierten." Schuldzuweisungen sind das Kerngeschäft von Boulevard.
Hellie Bu schrieb am 02.11.2011 um 17:33
Julian Assange hat die Kritik am Europäischen Haftbefehl nicht erfunden. Er soll von der Europäischen Kommission überarbeitet werden. Bisher wurde in vielen Fällen die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt – sprich Menschen wurden ausgeliefert wegen dem Verdacht auf Diebstahl von Autoreifen oder wegen überzogener Konten. t.co/8NZs3lrD

Ähnlich ist es vermutlich im Fall von Assange, immerhin hätten andere EU-Staaten das Häkchen auf dem Antragformular nicht bei „rape“ gesetzt.

Außerdem geht es nicht nur um eine Befragung, sondern in jedem Fall um Untersuchungshaft, da Schweden Freilassung auf Kaution für Ausländer nicht vorsieht. Dazu kommt jetzt fast ein Jahr Hausarrest. Das scheint ein bisschen hochgegriffen in einem Fall, in dem noch nicht einmal Anklage erhoben wurde.

Hinterher gibt es bei einem Freispruch wahrscheinlich so etwas wie 25,- € Haftentschädigung pro Tag für die U-Haft, - für den Hausarrest vermutlich gar nichts.
j-ap schrieb am 02.11.2011 um 18:04
Na dann soll die EK (bzw. das EP) den Europäischen Haftbefehl endlich einmal ändern. Solange sie das allerdings nicht macht, sind Gerichten EU-weit die Hände gebunden, denn die können sich nicht en passant über die einschlägigen Normen hinwegsetzen.

»... immerhin hätten andere EU-Staaten das Häkchen auf dem Antragformular nicht bei „rape“ gesetzt.«

Dann halten Sie das bitte den Schweden vor und nicht den Briten. Denn die Schweden haben das »Häkchen« nunmal genau da gesetzt, wo es jetzt ist.

»Außerdem geht es nicht nur um eine Befragung, sondern in jedem Fall um Untersuchungshaft ...«

Richtig, und die ist auch in keiner Weise ein bisschen hochgegriffen«, denn immerhin steht hier der Verdacht der Vergewaltigung bzw. der sexuellen Nötigung im Raum. In beiden Fällen handelt es sich nicht um Bagatelldelikte, sondern um schwere Straftaten, für die man auch als jeweiliger Inländer regulär nicht mehr mit a bisserl Kaution davonkommt.

»Das scheint ein bisschen hochgegriffen in einem Fall, in dem noch nicht einmal Anklage erhoben wurde.«

Wie soll man bitte eine Anklage erheben ohne vorherige Untersuchung? Eben diese Untersuchung ist ja der Zweck des schwedischen Auslieferungsbegehrens.
ed2murrow schrieb am 02.11.2011 um 18:04
"Hinterher gibt es bei einem Freispruch ..."

Und was ist im Falle einer Verurteilung?
Hellie Bu schrieb am 02.11.2011 um 18:13
Selbst ausgewiesene Feministinnen wie Naomi Wolf stellen fest, dass es nur wenige Männer auf der Welt und selbst in Schweden gibt, die bei dem Verdacht auf (minderschwere) Vergewaltigung in U-Haft genommen werden.

Zumal die allgemeinen Umstände, was die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen und der aufnehmenden Polizistin angeht, sehr zweifelhaft sind. Zur Erinnerung aus diesem Grund wurde der Fall DSK eingestellt, bwohl die Vorwürfe hier viel gravierender waren.
ed2murrow schrieb am 02.11.2011 um 18:14
"Zumal die allgemeinen Umstände, was die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen und der aufnehmenden Polizistin angeht, sehr zweifelhaft sind."

So so.
j-ap schrieb am 02.11.2011 um 18:26
@ Hellie Bu schrieb am 02.11.2011 um 18:13

Genau davor habe ich mich weiter oben versucht zu hüten: Statt die Glaubhaftigkeit des Verdachts zu sprüfen, über die Glaubwürdigkeit von Beteiligten zu spekulieren.
Hellie Bu schrieb am 03.11.2011 um 09:26
@j-ap,

da haben Sie natürlich Recht, dass es um die Glaubhaftigkeit des Verdachts und nicht die Glaubwürdigkeit der Person geht.
Eigentlich ist das genau das, was ich meine. Hier gibt es eine Menge Ungereimtheiten, siehe z.B. bit.ly/tDryIH
Man kann Assange und seinem Anwaltsteam nicht vorwerfen, dass sie hier schmutzige Wäsche ausgraben würden (wie es z.B. die Strategie von DSKs Anwalt war).
Hellie Bu schrieb am 03.11.2011 um 10:08
@j-ap schrieb: „Na dann soll die EK (bzw. das EP) den Europäischen Haftbefehl endlich einmal ändern. Solange sie das allerdings nicht macht, sind Gerichten EU-weit die Hände gebunden, denn die können sich nicht en passant über die einschlägigen Normen hinwegsetzen. (…)
Wie soll man bitte eine Anklage erheben ohne vorherige Untersuchung? Eben diese Untersuchung ist ja der Zweck des schwedischen Auslieferungsbegehrens.“

Erstens dauert die Umsetzung einer solchen Initiative erfahrungsgemäß Jahre. bit.ly/v6TyKJ

Zweitens gilt in der EU Richterrecht. In Erwartung einer anstehenden Änderung können Richter ihren Spielraum in verschieden Richtungen ausnutzen. Z.B. gibt es eine erhebliche Kritik an der Kosten-Nutzen-Relation der Vollstreckung des EHB. Hier wird es demnächst im Zuge der Amtshilfe häufiger Befragungen am Ort geben, wo der Beschuldigte sich aufhält. Wenn dann eine Anklage erhoben wird, kann immer noch ein Auslieferungsantrag gestellt werden. Die Möglichkeit der Amtshilfe besteht jetzt schon und ist gängige Praxis. Es hätte alo sehr wohl die juristische Möglichkeit bestanden, Schweden aufzufordern zuerst eine Befragung in England durchzuführen.

Nur noch mal zur Erinnerung: Es ging in der ganzen Anhörung nicht um die Schuldfrage, sondern nur um das Verfahren der Auslieferung. Wenn Assange mit seinem Widerspruch gegen die Auslieferung Erfolg gehabt hätte, würde nicht bedeuteten, dass damit das Verfahren eingestellt wäre und er ungeschoren davon käme.
ed2murrow schrieb am 03.11.2011 um 11:15
@ Hellie Bu schrieb am 03.11.2011 um 10:08
„Zweitens gilt in der EU Richterrecht“. Die Aussage ist falsch. Die Europäische ist ein Rechtsraum, der derzeit 27 Rechtsordnungen kennt, zuzüglich dessen, was sich Europäisches, mithin supranationales Recht nennt. Allen (!) gemeinsam ist, dass sie kodifiziert sind, auch wenn die Kodizes (Gesetze, Verordnungen, Verträge) sich in der Form graduell unterscheiden. Eine Rechtsetzung durch die Gerichte findet grundsätzlich nicht statt, auch wenn Begriffe wie richterliche Rechtsfortbildung oder aber der interpretative Vorgang von Normen das suggerieren mag.
Ausdruck dessen ist, was j-ap bereits weiter oben geschrieben hat: Gerichte sind an diese Gesetze gebunden. Dazu gehört auch die Frage, ob im Rahmen eines sogenannten Europäischen Haftbefehls und damit im Wege der justiziellen Amtshilfe eine Person ausgeliefert werden darf oder nicht. Dabei spielt es keine Rolle, ob die besondere Ausformung des Schwedischen Sexualstrafrechts nun in dem betreffenden Land auf besondere Begeisterung stößt oder nicht. Insoweit beschränkt sich die Prüfung nur darauf, ob diese Gesetze, die von einem demokratisch legitimierten Parlament auf ebensolchem Weg erlassen worden sind, gegen das Ordre Public des Vereinigten Königreichs verstoßen. Im Übrigen bleibt es bei der Überprüfung der Formalien, die zum jeweiligen Auslieferungsersuchen zwingend eingehalten worden sein müssen. Bisher ist nicht erkennbar, dass diesbezüglich justiziable Erkenntnisse vorlägen.
Mit anderen Worten: Der britische Richter ist nicht dazu berufen, über das schwedische Rechtswesen zu urteilen.
Dass Sie das Ganze auch noch als Kostenfaktor bezeichnen, halte ich für kurios. Von länderübergreifender Kriminalitätsbekämpfung halten sie also nichts: Menschenraub, -handel, Drogenhandel mit dem bewaffnete Konflikte finanziert werden. Nun ja.
j-ap schrieb am 03.11.2011 um 11:53
@ ed2murrow schrieb am 03.11.2011 um 11:15

»Mit anderen Worten: Der britische Richter ist nicht dazu berufen, über das schwedische Rechtswesen zu urteilen.«

Das ist sehr konzise zusammengefaßt, worum es geht; nebenbei bemerkt auch einer der Gründe, weshalb ich weiter oben den Artikel im Telegraph verlinkt habe, wo es wörtlich heißt:
The judges held the action of the prosecutor [in Schweden, Anm.] was subject to the independent scrutiny of Swedish judges, "which, as judges of another (EU) member state, we must respect".
»Which, as judges of another (EU) member state, we must respect« — das ist, wenn man so will, die britische Version der Solange II-Entscheidung.
Hellie Bu schrieb am 02.11.2011 um 18:04
Assange werden 19.000 Pfund für die zweitägige Anhörung (plus Wartezeit von Juli bis November) in Rechnung gestellt. Das Gericht stufte ihn als "gutsituiert" ein.
Ob er sich eine Anfechtung vor einem weiteren Gericht überhaupt leisten kann, ist damit sehr fraglich.
ed2murrow schrieb am 02.11.2011 um 18:15
Im oben verlinkten Artikel des Guardian findet sich eine Site, die zum Fund-Raising aufruft.
Hellie Bu schrieb am 03.11.2011 um 09:27
Das ist natürlich besonders rechtsstaatlich, wenn man auf Spenden für die Wahrnahme seiner Rechte angewiesen ist.
ed2murrow schrieb am 03.11.2011 um 11:17
Nun, wer meint sich einen Wahlverteidiger leisten zu wollen, statt sich mit einem Pflichtverteidiger zu begnügen, sollte schon in gewissem Umfang Vorsorge treffen. Assange hat das wohl (in Teilen) mit seinem Buchhonorar gemacht.
ed2murrow schrieb am 02.11.2011 um 18:13
Leider war trotz intensiver Recherche nicht heraus zu finden, wie nun der Richter berobt war.
lisi stein schrieb am 02.11.2011 um 19:14
@ed2murrow
en.wikipedia.org/wiki/Court_dress#High_Court_judges
Viel Spaß beim Lesen/Übersetzen. Auch nichts Besseres trotz "intensiver" Recherche gefunden.
shalako schrieb am 02.11.2011 um 18:58
"WikiLeaks ist ohnehin kein Thema mehr, sondern wie sein Hauptakteuer etwas für die Seite Vermischtes geworden. Eigentlich hat Julian Assange nichts mehr zu befürchten: Die eigentliche Schlacht um Anerkennung ist längst geschlagen."

>In der Sache der US-Botschaftsdepeschen gab Domscheit-Berg jedenfalls, als sein Streit mit Assnage eskalierte, kaum verhüllt Hinweise auf Fundort und Passwort. Er nutzte dazu die – ebenfalls linke – Wochenzeitung »Freitag«, die er sich als Partner für sein Konkurrenzunternehmen Openleaks auserkoren hatte, ohne ihr bisher auch nur eine Information zukommen zu lassen. Jetzt jedoch steckte er dem »Freitag« die Geschichte von den US-Botschaftsdepeschen samt jener mit dem Codewort, das der »Guardian« in Erfahrung gebracht hatte und ließ durchblicken, wie man im Netz beides zusammenführen könne.<

Quelle:
www.blogsgesang.de/2011/09/06/wie-die-zersetzung-von-wikileaks-organisiert-wird/
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