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An Vieles haben wir uns im Zusammenhang mit Erneuerbaren Energien schon gewöhnen dürfen. Dass nun auch der fliegende Teil unserer Truppe um Lufthoheit gegen Windkraftanlagen ringt, klingt wie ein letzter Abwehrkampf gegen bessere Einsichten
Schauplatz der Konfrontation Tornado & Co. gegen Windmühlen ist die malerische Stadt Vilsbiburg in Niederbayern. Sie will eine Windkraftanlage bauen, die, so die Meinung der Luftwaffe, um 72 Meter zu sehr in einen Nachttiefflugkorridor hinein ragt. Die Ansicht, der Bundeswehr stehe mit Blick auf Tiefflüge „ein nicht justiziabler verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum zu“, hat sich bislang durchgesetzt. Das zuständige Landratsamt Landshut versagte im Oktober 2009 die erforderliche Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), die dagegen gerichtete Klage der Stadt Vilsbiburg wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen Regensburg (Urteil vom 18.11.2010, Az.: RN 7 K 09.2167). Die Sache steht nun zur Entscheidung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) an.
Dabei hatte der Stadtrat eigentlich alles richtig gemacht. Gleich nachdem er 1996 für die Freien Wähler als Bürgermeister ins Amt gelangt war, sorgte der noch junge Helmut Haider für die Verabschiedung einer Lokalen Agenda 21. Damit machte sich Vilsbiburg die Gedanken der UNO-Konferenz von Rio de Janeiro zu Eigen, wonach „viele der angesprochenen Probleme und Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen sind.“ Die „Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen“ wurde als ein „entscheidender Faktor bei der Verwirklichung der in der Agenda enthaltenen Ziele“ erkannt.
Nach dem Besuch der Kanzlerin in der selbstversorgenden Gemeinde Carinerland im vergangenen Sommer und nach der Energie-Wende ist bekannt, dass diese dezentrale Sichtweise die Zukunft in Deutschland bestimmt. Oder es sollte.
Die Klima-Kommune
Mittlerweile nennt sich Vilsbiburg die Klima-Kommune. Dazu trägt der Bürgersolarpark bei, der nicht nur die konsequente Belegung von Dachflächen mit Photovoltaik beinhaltet, sondern über einen entsprechenden Fond die Bürger am Geschäftsgang unmittelbar beteiligt. Das hat die Akzeptanz für regenerative Energiegewinnungsformen spürbar gesteigert.
Wozu auch gehörte, realistisch zu erkennen, welche Möglichkeiten vor Ort überhaupt bestehen. Eine Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 mit dem beziehungsreichen Titel „Das Potenzial der Wasser- und Windkraft in Vilsbiburg / Lkrs. Landshut als Beitrag zur Stromversorgung mit Erneuerbaren Energien“ liest sich wie eine To-Do-Liste. Wasserkraft ist eine feste Größe, durch Modernisierung sogar eine Verdoppelung der Energieausbeute möglich, aber trotzdem nur 2,5% des Gesamtstrombedarfs dadurch zu decken; Windkraft könnte es werden, „unter Berücksichtigung der 17 besten Standorte von etwa 20 % bis zu knapp 54 % des Gesamtstrombedarfs“.
Dass bei aller Begeisterung gerade das Aufstellen von Windkraftanlagen Schwierigkeiten bereiten würde, belegt ein sehr lebendiger Bericht der Vilsbiburger Zeitung vom 1. November 2007 zur Stadtratssitzung. Neben den üblich gewordenen Unterschriftenlisten „dagegen“ war die Standortwahl von den Kriterien des Immissionsschutzgesetzes geprägt. Von 17 Standorten blieb der „Zeilinger Berg“ übrig, da man dort „überall in den angrenzenden Wohnbebauungen unter der Höchstgrenze von 45 Dezibel“ bleiben „und auch der astronomisch mögliche Schatten von 30 Minuten pro Tag beziehungsweise 30 Stunden pro Jahr nicht erreicht“ würde. Damit war den Bedenken selbst schärfster Gegner Rechnung getragen. Mit dem Widerstand der Bundeswehr hat allerdings niemand gerechnet.
Denn gemäß offiziellen Informationen der Luftwaffe sollten an dieser Stelle lediglich bis zu 40 nächtliche Tiefflüge pro Jahr durchgeführt werden. Eine niedrige Zahl, die trotzdem noch auf Zweifel stößt, „es sei denn die Flieger sind lautlos.“ Dennoch hat sich das Verteidigungsministerium 2009 in einem Schreiben an die grüne Landtagsfraktion in München in der Sache kompromisslos gezeigt: „Die Errichtung von immer mehr und immer höheren Windkraftanlagen kann in letzter Konsequenz dazu führen, dass das Nachttiefflugsystem für notwendige militärische Ausbildungsflüge nicht mehr nutzbar ist. Dies ist vor dem Hintergrund der laufenden und zu erwartenden Einsätze der Bundeswehr nicht hinnehmbar". An dieser Haltung hat sich bis heute nur wenig geändert.
Ohnmächtige Volksvertreter
Am 9. Juni dieses Jahres befasste sich der Bayerische Landtag mit der Angelegenheit unter dem Titel „Interessensausgleich beim Bau von Windkraftanlagen in Tiefflugkorridoren der Bundeswehr“. Bezeichnenderweise wurde die Diskussion von den Regierungsparteien CSU und FDP mit einem Dringlichkeitsantrag erst am 8. Juni initiiert. Bereits vier Wochen zuvor hatte Christian Magerl, Vorsitzender des parlamentarischen Ausschusses für Umwelt und Gesundheit und grünes Urgestein, entsprechende Anfragen zur Situation an die Staatsregierung gestellt.
Möglicherweise wäre die Debatte im Plenum nicht derart humorig ausgefallen („Die Bundeswehrreform wird dazu führen, dass die Bundeswehr gar nicht mehr fliegen kann, weil das Geld für den Sprit fehlt“), hätten die Abgeordneten die Antwort der Staatsregierung an Magerl bereits gekannt. Mehr als ein Drittel der Oberfläche Bayerns dürfe nicht mit Windkraftanlagen bebaut werden, wird berichtet, weil sie von Tiefflugkorridoren und militärischen Bauschutzbereichen belegt sind. Eine Antwort im Übrigen, die sich ohne weiteres online mit dem Militärischen Luftfahrthandbuch nebst Karten auf ganz Deutschland übertragen lässt. Mit der Folge, dass alleine im Großraum München mehr als hundert analoger Projekte in die Warteschlange gegangen sind.
Unabhängig von der Reaktion der Bayerischen Staatsregierung auf die Aufforderung der Abgeordneten, sie möge „bei Fällen wie in Vilsbiburg eine Kompromissfindung zwischen der Bundeswehr und der Gemeinde aktiv begleiten“ – sie dürfte nicht viel bewirken oder ohnehin zu spät kommen.
Die Bundeswehr entwirft als Menetekel dazu die Neuregelung des Tiefflugstreckensystems, was die Mitwirkung der Bundesrepublik, sämtlicher Länder, des Luftwaffenamtes, des Amtes für Flugsicherung und der Deutschen Flugsicherung erforderte. Welch steiniger Weg das ist, umschrieb die ZEIT („Düsenjäger im Anflug“) im September 1994 so: „Militärs denken anders, denken in Allianzen und Sachzwängen, und dabei zählt der einzelne Mensch weniger als das Ganze“, weswegen auch niemand auf die Idee gekommen sei, „betroffene Menschen zu informieren“. Das Streckensystem ging generalstabsmäßig im Mai 1995 in Betrieb. Erst recht würde eine politische Diskussion, die sich nicht mehr mit den Koordinaten eines Interessensausgleichs, sondern mit den Prioritäten von Zielsetzungen wie dem aus dem Erneuerbaren-Energie-Gesetz befasst, mehr als nur technische Details erörtern, und das mag noch länger dauern.
Mithilfe der Justiz die Claims abstecken
In der Zwischenzeit zeigt sich die Luftwaffe gerade im Fall der Stadt Vilsbiburg besonders unnachgiebig. Denn dort würde die Windkraftanlage nicht in den Luftkorridor selbst hineinragen, sondern in den sogenannten Seitenstreifen. Dieser sei notwendig, so die Luftwaffe „um eine Gefahrensituation“ etwa bei einem Pilotenfehler „zu vermeiden“.
In Verfahren, wo Bauwerke direkt in den Korridor gebaut werden sollten, ist in anderen Bundesländern bereits zugunsten der Bundeswehr und ihrer Lufthoheit entschieden worden. Die Beanspruchung auch des Seitenstreifens ist also die grundlegende Frage, die die Bundeswehr erkennbar höchstrichterlich in Bayern beantwortet bekommen möchte. Und erfahrungsgemäß sind bei Musterprozessen die Verhandlungsspielräume besonders eng.
Mit Blick auf die Rechtsfindung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wird es wahrscheinlich wenig nützen, darauf zu verweisen, dass der von der Luftwaffe verwendete Begriff der „Gefahrensituation“ zumindest mehrdeutig ist. Dort wo in der Ausweichzone ein Pylon mit Propeller Gefahr bedeutet, spielt die Prävention beim AKW Isar I und seinem atomaren Zwischenlager offensichtlich keine Rolle, obwohl der Tiefflugkorridor daran vorbei führt. Oder bei derart intensiven Operationen unmittelbar über dem AKW Grafenrheinfeld, dass Abgeordnete des Bayerischen Landtags im Frühjahr ein militärisches Flugverbot beantragt haben.
Denn diese Bauten behindern nicht, sondern der Flugbetrieb selbst stellt die Gefahrenquelle dar: Ein Perspektivwechsel, der politisch wünschenswert wäre, aber einem Obersten Verwaltungsgericht eines Bundeslandes verwehrt ist. Der hat sich nach den Gesetzen, zu richten, so wie sie Politik vormals beschlossen hat.
Dazu gehört, ob Luftkorridore für Übungsflüge und deren Ausgestaltung tatsächlich und ausschließlich einem verteidigungspolitischen Ermessenspielraum unterliegen, der gerichtlich nicht nachgeprüft werden darf. Und damit ein Drittel bebaubarer Flächen in Bayern, Energie-Wende hin oder her, weiter gegen Zukunft in Beschlag nimmt.e2m
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Es gibt keine erneuerbaren Energien ... wenn Kommune und Bundeswehr darum streiten, zeigt es die Berechtigung der letzten Plätze Deutschlands bei Pisastudien.
Wir sollten den Wind in Deutschland abschaffen, dann gäbe es kaum Streit und besseres Wetter. |
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Eine schöne Arbeit - zumindest für einen "Landschaftsarchitekten". Aus den vorgestellten Wirtschaftlichkeitsberechnungen ergibt sich allerdings, dass Windkraftanlagen an den vorgesehenen Standorten kaum profitabel arbeiten können.
Aber das das mal ganz außen vor gelassen: Was passiert eigentlich, wenn sich morgen alle Gemeinden Deutschlands dafür entscheiden, künftig ohne Rücksicht auf wirtschaftliche Erwägungen 50% ihres jährlichen Stromverbrauchs mittels Windkraftanlagen decken zu wollen? Der Wind weht bekanntlich ohne Rücksicht auf die Nachfrage. Dazu steht in der Arbeit nichts. Braucht auch nicht. Wer die darin enthaltenden Projekte aber zur "To Do"-Liste erklärt, der sollte bitte schön ein paat erdammt kluge Antworten dazu bereithalten. |
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Ihr "kaum profitabel" verstehe ich nicht ganz: profitabel für wen?
"Der Wind weht bekanntlich ohne Rücksicht auf die Nachfrage" ist genau der Paradigmenwechsel. Denn es bedingt als allerersten Schritt, Standorte zu haben, wo er mit einer gewissen Kontinuität weht oder eine Mindestausbeute verspricht. Und das sind den mittlerweile existierenden Kartierungen in Deutschland zufolge vor allem Kuppen und Mittelgebirge. Die ToDo-Liste ist u.a. der Tatsache geschuldet, dass in Bayern schon seit langem davon gesprochen wird, die Wasserkraftwerke zu modernisieren und alleine durch diese Vision einer höheren Effizienz vorgegaukelt wurde, damit (und mit A-Strom) würde alles gut. Die Diplomarbeit ist von 2004! |
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"Und das sind den mittlerweile existierenden Kartierungen in Deutschland zufolge vor allem Kuppen und Mittelgebirge."
und was ist mit offshore-wind? hallo!:-) |
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Die sind auf Meereshöhe und damit (mit Rotorspitze max. 190 m über N.N.) im Kontext nicht relevant.
Sie sind es auf andere Weise: Auf dem Meer stören sie nicht bis auf die marine Flora und Fauna. Das interessiert wiederum nach dem St-Florians-Prinzip keinen Menschen. |
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schrieb am
24.07.2011 um 00:13
@ed2murrow
"Ihr "kaum profitabel" verstehe ich nicht ganz: profitabel für wen?" Für denjenigen, der die Anlagen errichten und betreiben soll. Neben der Potentialanalyse wird in der Arbeit ja auch die Wirtschaftlichkeit abgeschätzt. Nimmt die Ergebnisse ernst, dann kosten fast alle untersuchten Maßnahmen mehr Geld als sie trotz garantierter Einspeisevergütung einbringen. Diese Rechnungen braucht man natürlich nicht für bare Münze nehmen, da sie a) nicht von einem Experten durchgeführt wurden und b) die zugrundeliegenden Zahlen inzwischen veraltet sind. Nichtsdestotrotz ist aber eine wichtige Schlussfolgerung der Arbeit, dass fast alle Projekte nicht kostendeckend zu realisieren sind. Selbst für Befürworter von erneuerbaren Energien sollte dann die Einsicht nahe liegen, dass jenseits der Gemeindegrenzen von Vilsbiburg pro eingesetztem Euro mehr "Öko-Strom" erzeugt werden kann. "Denn es bedingt als allerersten Schritt, Standorte zu haben, wo er mit einer gewissen Kontinuität weht oder eine Mindestausbeute verspricht." Naja, für den Betreiber eine Windkraftanlage ist natürlich entscheidend, dass möglichst oft Wind weht - das ist ja bares Geld, logisch. Soll die Windkraft aber eines Tages maßgeblich zur Stromversorgung beitragen, dann ist es damit nicht getan. Denn was hat man davon, wenn an stürmischen Tagen 300% der momentanen Nachfrage erzeugt werden? Da hat man gar nix von, sondern ein Riesenproblem. Selbst Strom, der nutzlos produziert wird, muss ja von der Allgemeinheit bezahlt werden, damit für den Anlagenbetreiber die Wirtschaftlichkeit gegeben ist. Was man also eigentlich bräuchte, sind nicht nur Standorte, wo relativ häufig Wind weht, sondern solche, die eine negative Korrelation aufweisen. Sprich: Wenn an Standort A grade Windstille herrscht, dann sollte mit hoher Wahrscheinlichkeit am Ort B ordentlich Wind vorhanden sein - und vice versa. Nur so ist ein Ausgleich möglich, der im Mittel zu einer einigermaßen konstanten Produktion führt. So, auf welcher geographischen Skala bewegen wir uns, wenn wir gern gegenläufige Windverhältnisse hätten? Bin zwar kein Meterologe, aber ich tippe mal, dass ein solches Verbundnetz Nord- und Südhalbkugel verbinden müsste. -> Science Fiction! |
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Militärs waren schon immer mit einem bemerkenswerten Mangel an Phantasie ausgestattet, gerade in Hinsicht auf defensive Verteidigungsstrategien. Man sollte eigentlich die ganze Republik mit entsprechenden Windkraftanlagen verpflastern und dazu falsche Karten veröffentlichen. Wenn dann der böse Feind einfliegt, muss er entweder die Lücken zwischen den Flügeln nutzen, was sehr anstrengend und ermüdend ist oder, was logischer wäre, der pöse, pöse Veint fliegt gegen einen solchen Flügel (spätestens nach dem dritten Ausweichmanöver) und wird geschreddert. Immerhin ist ein Windmühlenflügel wesentlich billiger als ein F16 oder eine MIG. Der Kreistag/der Stadtrat sollte die Windmühlen als Verteidigungsanlagen deklarieren, das würde sicher auf Resonanz im Verteidigungsministerium stoßen und endlich mal zum Nachdenken anregen … meint
Kuni |
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Ich hatte die Barrage mit kleinen Zeppelinen vor Augen - Sie gehen den entscheidenden richtigen Schritt weiter :)
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Ausgabe 21/2012
24.05.2012
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