freiheitsliebender

Die Freiheitsliebe

09.02.2010 | 18:17

Fristlos gekündigt -Rechtsprechung des kalten Herzens

Wir alle erinnern uns an die Fälle fristloser Kündigungen, welche auf Grund von kleinsten Delikten ausgesprochen wurden und die Zukunft eines Menschen zerstörten. Fälle wie der einer 59jährigen Sekträrin aus Dortmund, die ein Buletten-Brötchen vom Büffet genommen hatte und deswegen nach 34 Jahren sorgfältiger, guter Arbeit entlassen wurde. Auch die Kassiererin die Pfandbons im Wert von 1,30 Euro benutzte und daraufhin gefeuert wurde, bleiben im Gedächtnis.

Doch nun regt sich Wiederstand gegen diese Kündigungen aufgrund von Bagatellen, Wolfgang Neskovic ein Bundestagsabgeordneter der Linken und ehemaliger Bundesrichter, plant einen Gesetzesentwurf gegen diese Art von Kündigungen. Er fordert, dass bei dem ersten Fall mit einer Abmahnung reagiert wird und erst beim zweiten Mal eine Kündigung veranlasst werden darf.
Auch möchte er die Möglichkeit von Verdachtskündigungen mit seinem Gesetzesentwurf aufheben. Bis jetzt muss der Arbeitgeber die Straftat nicht eindeutig beweisen, dies soll durch den Gesetzesentwurf geändert werden. Die aktuelle Rechtssprechung nennt er

"eine Rechtsprechung des kalten Herzens"

Er erklärt, dass keinem Menschen die Existenzgrundlage aufgrund von Vermutungen geraubt werdem dürfe.
Auch die SPD sieht diese Art Kündigungen als Problem an und plant eine Beratung zusammen mit den Linken, um dem Bundestag einen gemeinsamen Gesetzesentwurf vorzulegen. Ob dieser erfolgreich sein wird, bleibt fraglich, da weder FDP noch CDU/CSU bis jetzt Interesse gezeigt haben die bisherige Rechtsprechung zu verändern.

 
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Kommentare
Ehemaliger Nutzer schrieb am 09.02.2010 um 22:51
Dann lass uns mal hoffen das die CDUCSUFDP sich gegen jeden Entwurf sperren. So eine Reaktion stellt dann einiges in manchen Köpfen klar.
Das bis jetzt ein Arbeitgeber die Straftat nicht eindeutig beweisen muss wenn er die Kündigung durchsetzen will ist ja famos hab ich nicht gewusst.
freiheitsliebender schrieb am 09.02.2010 um 23:19
Wir sollten nicht hoffen, dass sich die Mövenpickparteien dagegenstellen, denn das würde für die nächste Zeit nur noch mehr Menschen Arbeitsplätze auf Grund von Lapalien kosten.
Man sollte hoffen, dass es wenigstens ein paar Sozialdenkende Parlamentarirer der Regierungsparteien gibt, welche sich gegen solche sozialzerstörerischen Gesetze stellen und dem Antrag der Linken/SPD erfolg bringen
manstruator schrieb am 10.02.2010 um 15:23
zur Rechtsprechung des kalten Herzens fehlt mir in der abhandlung der ereignisse, auf welcher seite das herz des autors schlägt. habe ich hier leidenschaft übersehen?
freiheitsliebender schrieb am 10.02.2010 um 16:19
Ich dachte das erkennt man relativ gut für einen Bericht
freiheitsliebender schrieb am 10.02.2010 um 16:19
Ich dachte das erkennt man relativ gut für einen Bericht. Alleine durch den ersten Satz
solaplexus schrieb am 10.02.2010 um 16:49
Hallo Freiheitsliebender
Danke,daß du dieses Thema aufgreifst.Aufgrund solcher Minimalvergehen fristlos gekündigt zu werden läßt uns alle wohl vor Entsetzen die Luft anhalten! Und das ist nicht nur eine `gefühlte` Ungerechtigkeit, sondern zeugt von einer um sich greifenden Willkür mancher Arbeitgeber, die doch so durchsichtig ist: wie werde ich unliebsame - meist ältere - Mitarbeiter los? Und noch unglaublicher ist die Tatsache, daß Richter in Arbeits - und Sozialgerichten,die sich meist noch in einem hohen Ansehen der Bürger wähnen können, mit solchen bestätigten Kündigungen ihr Ansehen beschädigen und die so willkürlich Ausgegrenzten temporeich in Hartz IV befördern.
Vor einigen Tagen las ich in der verdi Zeitung, daß in einer Stadt (habe jetzt leider vergessen,welche)4 älteren Schwimmbad - Kassiererinnen im Alter von 49 bis 55 Jahren von der Stadt fristlos gekündigt wurde wegen Unterschlagung. Da wurde den Frauen folgendes zum Verhängnis: Sie hatten jahrelang im Kassenbereich eine Art "Sparschwein" stehen, weil mancher Schwimmbad-Besucher beim Wechselgeld auch mal sagte "stimmt so" ..... und so landete der eine oder andere Cent in diesem Schwein. Im Jahre 2008 waren es irgendwas mit 77 Euro, wohlgemerkt im ganzen Jahr. und letztlich ging der Betrag noch durch 4 Personen.Außerdem war dies eine schon lange gehandhabte Praxis.Da läuft jetzt wohl eine Anfechtungsklage der vier Betroffenen.Das Ganze Schmierentheater wurde übrigens iniziiert von einem SDP Bürgermeister. Mal sehen, wie das Arbeitsgericht diesmal entscheidet.Wieder für die Unternehmer/Arbeitgeber Seite?
Wenn es nicht klappt, die "betagten" Damen loszuwerden, kann man ja noch den kleveren Arbeitsrechtler HELMUT NAUJOKS engagieren. Der wird ja schon mit dem Titel "Der Rausschmeißer" geadelt.Hat einen 300 Seiten starken Ratgeber herausgegeben, als Anleitung für die armen, gebeutelten Arbeitgeber, wie man UNKÜNDBARE und andere "Minderleister" los wird.
Manchmal wundert mich, daß der dort in Duisburg noch so ruhig schlafen kann ......
Ich befürchte, daß die Regierungskoalition eher geneigt sein wird, den Gesetzesvorschlag abzulehnen, denn nur das wäre im Sinne ihrer Klientel.
freiheitsliebender schrieb am 23.03.2010 um 16:17
@ solaplexus das beispiel ist leider ein gutes, wenn auch sehr trauriges Beispiel.

Ich denke auch sie wird ihn ablehnen
freiheitsliebender
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