Freitag, 24.02.12
Wir, die Netz-Kinder, Piotr Czerski, Zeit
“Was uns am wichtigsten ist, ist Freiheit. Redefreiheit, freier Zugang zu Information und zu Kultur. Wir glauben, das Internet ist dank dieser Freiheit zu dem geworden, was es ist, und wir glauben, dass es unsere Pflicht ist, diese Freiheit zu verteidigen. Das schulden wir den kommenden Generationen, so wie wir es ihnen schulden, die Umwelt zu schützen.“
Linke-Netzpolitikerin Halina Wawzyniak zum Urheberrecht: "Es sollte erlaubt sein, informationelle Güter frei auszutauschen", Halina Wawzyniak, Süddeutsche
“Kreativschaffende müssen besser davor geschützt werden, dass die Verwerter ihnen alle Rechte an ihren Werken im Rahmen von Buyout-Verträgen wegnehmen. Der Anspruch auf eine "angemessene Vergütung", der Kreativen seit 2002 gesetzlich zusteht, kann in der Praxis gegenüber strukturell überlegenen Verwertern nicht durchgesetzt werden. Hier muss dringend gesetzgeberisch nachgebessert werden. Neue Vergütungsmodelle wie die Kulturflatrate und die Kulturwertmark sollten in einem fairen Verhandlungsprozess zwischen Kreativschaffenden und Endnutzerinnen ausgelotet und nach Möglichkeit praktisch erprobt werden.”
Acta oder der Schutz der Raubritter, Volker Grossmann und Guy Kirsch, Faz
“Es ist in diesem Zusammenhang symptomatisch, dass - als das Abkommen publik wurde und der öffentliche Widerstand aufflammte - die Bundesregierung erschreckt einen Rückzieher machte; offenbar in dem Wissen, dass Acta das Rechtsempfinden der Bürger verletzt. In der Tat, so wenig wie die meist jüngeren Nutzer daran glauben, dass es die Musikschaffenden sind, deren Rechte verletzt werden, so wenig mögen Ältere, etwa als Väter und Mütter, akzeptieren, dass ihre Kinder für das Herunterladen und Tauschen von Musiktiteln im Netz kriminalisiert werden. Gesetze aber, die dem Rechtsempfinden zuwiderlaufen, sind auf die Dauer nicht durchzusetzen; mehr noch: Sie zerstören den Glauben an die Gesetzlichkeit. Somit besteht die Gefahr, dass das ohnehin schon problematische Verhältnis der Bürger zum Staat weiteren Schaden nimmt.“
Das „geistige Eigentum“ ad-ACTA, Ulrich Klotz, Co:llaboratory
“Statt sich vor den Karren einer kleinen Lobby spannen zu lassen, die wieder einmal – und natürlich vergeblich – versucht, die Vergangenheit festzuhalten, sollten die Parlamentarier eine ausufernde Abmahn- und Patentklagen-„Industrie“ in die Schranken weisen, deren oftmals absurde Methoden der Pfründeverteidigung der gesellschaftlichen (und auch der wirtschaftlichen) Entwicklung schaden, weil sie soziale, kulturelle und technische Innovationen massiv behindern und lediglich die Kassen der Anwaltskanzleien füllen.”
Smartphones und Tablets sollen Netzmuffel bekehren, Heise
“Laut einer am Donnerstag veröffentlichten Studie der Initiative D21 gehen 57 Prozent der Befragten nach dem Kauf mobiler Endgeräte häufiger ins Internet als zuvor. Die beliebtesten Anwendungen sind dabei der Abruf von E-Mails und Nachrichtenseiten, soziale Netzwerke und Suchmaschinen, deren Nutzung vergleichsweise wenig Bandbreite in Anspruch nimmt. 40 Prozent würden das mobile Netz bei höheren Übertragungsraten der Analyse nach noch intensiver nutzen.”
Die gesamte Musiksammlung John Peels kommt ins Netz, Ronny Kraak, Das Kraftfuttermischwerk
“Erstaunlich erfreuliche News mit einem Wermutstropfen. Die komplette Musiksammlung von Radiolegende John Peel soll digitalisiert ins Netz kommen. Dabei handelt es sich um nicht weniger als 40.000 Singles und 25.000 Alben! Diese sollen laut NME nun digitalisiert werden und bald auch für Netz-User in einem interaktiven Online-Museum zu hören sein. So weit so fein. Klar, hören ist nicht laden, wobei hier das Hören wohl auch im Vordergrund stehen und deshalb ausreichen sollte. Allerdings, und das ist der Wermutstropfen, soll das nur für einen limitierten Zeitraum der Fall sein. Somit wird aus der hehren Idee eines Online-Museums eine Online-Ausstellung, der gesammelten Musik von John Peel, was ja auch mehr als nur “großartig” ist."
Karlsruhe beschränkt Verwendung von Telekommunikationsdaten, Heise
“Die Richter des Ersten Senats erklärten eine Regelung für verfassungswidrig, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter und PIN-Codes ermöglicht – etwa um ein beschlagnahmtes Mobiltelefon auszulesen oder gespeicherte Dateien zu durchsuchen. Die Regelung widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil sie den Zugriff auf die Codes unabhängig davon erlaubt, ob eine Nutzung der Daten durch die Behörde erlaubt sei. Die Richter erklärten auch die Erteilung von Auskünften über den Inhaber einer dynamischen IP-Adresse nach der bisherigen Regelung für unzulässig." // via Streifzug //